#erbschaftsteuer — Public Fediverse posts
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So entstehen die Erbschaftsteuer-Mythen: Man verwechselt Betrieb und Villa.
Höfe & Familienunternehmen werden bei Fortführung zu 85–100 % verschont (§§ 13a/13b ErbStG) – da wird nichts „abkassiert". Die mitarbeitende Tochter, der Sohn im Betrieb: geschützt.
Belastet wird großes Privatvermögen. Und selbst da erst über 400.000 € Freibetrag pro Elternteil, dann ab 7 %.
Der „kleine Mann" zahlt fast nie. Genau das verschweigt die Polemik. -
So entstehen die Erbschaftsteuer-Mythen: Man verwechselt Betrieb und Villa.
Höfe & Familienunternehmen werden bei Fortführung zu 85–100 % verschont (§§ 13a/13b ErbStG) – da wird nichts „abkassiert". Die mitarbeitende Tochter, der Sohn im Betrieb: geschützt.
Belastet wird großes Privatvermögen. Und selbst da erst über 400.000 € Freibetrag pro Elternteil, dann ab 7 %.
Der „kleine Mann" zahlt fast nie. Genau das verschweigt die Polemik. -
So entstehen die Erbschaftsteuer-Mythen: Man verwechselt Betrieb und Villa.
Höfe & Familienunternehmen werden bei Fortführung zu 85–100 % verschont (§§ 13a/13b ErbStG) – da wird nichts „abkassiert". Die mitarbeitende Tochter, der Sohn im Betrieb: geschützt.
Belastet wird großes Privatvermögen. Und selbst da erst über 400.000 € Freibetrag pro Elternteil, dann ab 7 %.
Der „kleine Mann" zahlt fast nie. Genau das verschweigt die Polemik. -
So entstehen die Erbschaftsteuer-Mythen: Man verwechselt Betrieb und Villa.
Höfe & Familienunternehmen werden bei Fortführung zu 85–100 % verschont (§§ 13a/13b ErbStG) – da wird nichts „abkassiert". Die mitarbeitende Tochter, der Sohn im Betrieb: geschützt.
Belastet wird großes Privatvermögen. Und selbst da erst über 400.000 € Freibetrag pro Elternteil, dann ab 7 %.
Der „kleine Mann" zahlt fast nie. Genau das verschweigt die Polemik. -
So entstehen die Erbschaftsteuer-Mythen: Man verwechselt Betrieb und Villa.
Höfe & Familienunternehmen werden bei Fortführung zu 85–100 % verschont (§§ 13a/13b ErbStG) – da wird nichts „abkassiert". Die mitarbeitende Tochter, der Sohn im Betrieb: geschützt.
Belastet wird großes Privatvermögen. Und selbst da erst über 400.000 € Freibetrag pro Elternteil, dann ab 7 %.
Der „kleine Mann" zahlt fast nie. Genau das verschweigt die Polemik.