⚠️🚲 Radweg von München kommend entspricht nicht VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 2
🏘️ Aubing-Lochhausen-Langwied
📍 Gewerbegebiet Lochhauser Straße, Lochhausener Str. 207, 81249 München-Aubing-Lochhausen-Langwied
der Radweg an der Lochhauser Straße (vor allem der aus München kommend, aber auch die andere Seite) entspricht nicht den Vorgaben für gemeinsame Fuß und Radwege. Laut VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 2 muss bei bestehenden Wegen Innerorts mindestens eine Breite von 2,5 m vorliegen. Der Fuss/Radweg an der Lochhauser Str. ist gerade 1,8 m breit. Hinzukommt, dass der Fuss/Radweg ständig von LKWs, Anhängern etc. mit einer Achse zum Parken genutzt wird. Hierauf hatte ich die zuständige Polizeidirektion schon vermehrt hingewiesen. Auch die Hecken sind meistens nicht oder nur unzureichend geschnitten. Ich fordere Sie daher auf, die benutzungspflicht dieser Fuss/Radwege aufzuheben. Mit freundlichen Grüßen Tobias Martin
Antwort von Landeshauptstadt München:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verkehrsüberwachung ist eine behördliche Aufgabe und wird in München von der Kommunalen Verkehrsüberwachung und dem Polizeipräsidium in Doppelzuständigkeit ausgeführt. Die von Ihnen genannte
🔗 https://meldeplattform-rad.muenchenunterwegs.de/bms/3107503
📅 05.10.2026
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