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#digitalegewalt — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #digitalegewalt, aggregated by home.social.

  1. Wer im Netz bedroht, verleumdet oder mit Hass überzogen wird, braucht mehr als warme Worte. HateAid zeigt, was organisierte Zivilgesellschaft leisten kann: beraten, schützen, Prozesse ermöglichen und politischen Druck erzeugen. Genau deshalb begeistert mich diese Form des Engagements. Meine Kraft muss nicht in Parteigremien verdampfen. Ich kann Organisationen stärken, die Menschen ganz konkret helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Solidarität bekommt dort Zähne.

    #HateAid #DigitaleGewalt #Menschenrechte #Demokratie #Zivilgesellschaft

  2. In 3 Tagen ist es so weit und ihr findet unser Projekt bei #Startnext

    Aber warum solltet ihr uns unterstützen?

    Wer online Hass beobachtet, fühlt sich oft ohnmächtig, zögert einzugreifen oder denkt "darum wird sich jemand anderes kümmern". Aber: #DigitaleGewalt ist reale Gewalt. Sie bringt Betroffene zum Schweigen und ist eine enorme psychische Belastung. Unsere Antwort auf Hass lautet daher: Digitale Zivilcourage! Und die lässt sich trainieren.

    #demokratie #ngo #demokratieleben #crowdfunding

  3. Seit vielen Jahren werden meine Familie & ich massiv von B. Weinthal verleumdet, einem Anhänger des israelischen Rechtsextremisten Itamar Ben-Gvir. Dass wir Blumes eine christlich-islamische Familie sind & für die gleiche Menschenwürde aller einstehen, stört diese Leute sehr.

    Auch Hunderte weitere - jüdische & nichtjüdische - Deutsche erhielten Hassmails von ihm, nicht wenige wurden auch über Mastodon angegriffen.

    Selbstverständlich habe ich mich von diesem Hate niemals einschüchtern lassen - im Gegenteil. Mir ist ja klar, dass diese Hetzer nicht mich als Person meinen, sondern unser demokratisches Zusammenleben der Religionen.

    Und wie gefährlich Ben-Gvir & seine Helfershelfer auch für Israel selbst sind, erkennen täglich mehr Menschen & Medien.

    Mein Dank gilt allen von Euch, die Betroffenen medialer Gewalt beistehen & sich auch selbst nicht einschüchtern lassen. Menschenwürde & Demokratie, Dialog & Freiheit sind es wert.

    #DigitaleGewalt #BenGvir #Weinthal #Israel #Deutschland

    scilogs.spektrum.de/natur-des-

  4. Kein Platz für Spanner-Brillen

    Die Spannerbrille von Meta soll nicht verboten werden. Es geht um die Frage, ob sie bereits verboten ist. In Deutschland dürfen nämlich keine Kameras verkauft werden, die nicht als Kamera erkennbar sind.

    kaffeeringe.de/2026/08/20/kein

  5. Wir haben die Bundesregierung gefragt, wie sie die EU-Vorgaben zur digitalen Gewalt umsetzen will, und die Antwort war .. bemüht. Dabei wirkte die Justizministerin im Frühjahr so engagiert, als es um die #Deepfakes ging.

    @ckoever hat für @netzpolitik_feed aufgeschrieben, was fehlt.

    netzpolitik.org/2026/einheitli

    #DigitaleGewalt #TäglichGrüßtDasMurmeltier

  6. Heimlich gefilmt - Braucht es ein Verbot von Smart Glasses?

    Kamera in der Brille: Smart Glasses schüren Sorgen um Datenschutz und Voyeurismus. Braucht Deutschland ein striktes Verbot im öffentlichen Raum?#SmartGlasses #RechtameigenenBild #DigitaleGewalt #heimlichfilmen
    Jeder könnte Sie jederzeit filmen: Braucht es ein Verbot von Smart Glasses?

  7. Wir haben die Bundesregierung gefragt, ob das 'Digitale-Gewalt-Gesetz' alles ist, was sie zur Umsetzung der sehr viel umfangreicheren EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen vorhat, die bis Juni 27 umgesetzt sein muss.

    Die Antwort des Ministeriums von Stephanie Hubig: Wir prüfen. Mal sehen.

    #DigitaleGewalt

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

  8. Ein neuer Artikel von mir ist beim Behörden Spiegel im aktuellen print u online zu lesen, Thema: Digitale Bedrohung von Frauenhäusern, illegale Ortung bis Ransomware Attacke. online: behoerden-spiegel.de/2026/07/3

    Anlass war ein Beitrag im Logbuch Netzpolitik @lnp, wo @linuzifer von der Ransomware Angriffsserie gg Frauenhäuser erzählte.

    Ich hab das Thema Cybersicherheit u Frauenhäuser deshalb genauer beleuchtet.
    #cybersicherheit #digitaleGewalt #Ransomware #Frauenhäuser

  9. Warum Menschen im Internet trollen: Psychologie, Strategien und der richtige Umgang

    "Trolling gewinnt seine Macht nicht durch Argumente, sondern durch gebundene Aufmerksamkeit. Dieser Artikel zeigt, wie du destruktive Muster von echter Kritik unterscheidest und Diskursräume souverän schützt."

    lautfunk.uber.space/warum-mens

  10. Smart Glasses - Schutz vor Voyeuren mit Datenbrillen ist schwer zu regeln

    Smart Glasses kommen häufig heimlich zum Einsatz. Die Juristin Indra Spiecker erläutert die Rechtslage und gibt Rat, wie man sich davor schützen kann.#SmartGlasses #Datenbrille #DigitaleGewalt #Recht #Plattformen #Internet
    Heimlich gefilmt mit Smart Glasses und plötzlich stehen Bilder im Netz: Was kann man dagegen tun?

  11. Heutiges Vormittagsprogramm: Austauschrunde mit dem Dachverband der Frauen- und Mädchen-Beratungsstellen zur Beweissicherung bei digitaler Gewalt. #DigitaleGewalt

  12. Morgen findet der Fachtag #digitaleGewalt für Fachkräfte & Multiplikator*innen in #Dortmund statt, veranstaltet vom Gleichstellungsbüro der Stadt.

    Ich halte den Einführungsvortrag (aka Keynote) und bin sehr gespannt auf die Berichte aus dem Alltag der Fachkräfte.

    doo.net/veranstaltung/225280/b

    Danach gibt es eine Führung zur Ausstellung "Alles im Angebot?" Über Hass, Hetze und digitale Gewalt.

    beteiligung.nrw.de/portal/dort

    Und abends eine öffentliche Veranstaltung:
    beteiligung.nrw.de/portal/dort

  13. Der Dialog für Cybersicherheit lädt ein:

    30. Juni 2026 / 17.00-18.30

    Digitale Gewalt gegen Frauen: Zwischen Statistik, Gesetzgebung und Prävention

    #Cybersicherheit #Sicherheit #DigitaleGewalt #TechAbuse #Frauen

    dialog-cybersicherheit.de/aktu

  14. Überwachungsbrille von Meta

    Ich sehe was, was du nicht siehst – Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die Privatsphäre. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte.

    Die Stadt Potsdam hat Smart Glasses kürzlich in ihren Bädern verboten. Die französische Datenschutzaufsicht warnt vor den Brillen und spricht davon, dass sie Überwachung normalisieren könnten. Und auch in Brüssel erhöht sich der Druck: Europaabgeordnete fordern Aufklärung darüber, wer die mit den Brillen aufgezeichneten Bilder eigentlich zu sehen bekommt.

    Smart Glasses sind der neue Technik-Hype und mit den dicken schwarzen Brillen mit der eingebauten Kamera verbreitet sich auch die Kritik an den Gefahren. Influencer filmen damit heimlich Frauen am Strand oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz, eine neue Form der digitalen Gewalt.

    Zugleich warnen Kritiker*innen vor den tiefgreifenden Veränderungen durch die Brillen. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

    Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

    Mit den heutigen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung hat sich dieses Problem noch verschärft. Denn auch wenn in den Modellen von Meta bislang keine Funktion zur Gesichtserkennung scharf gestellt ist, hat der Konzern diese schon in Stellung gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jede Begegnung mit einer brillentragenden Person die Frage aufwirft: Werde ich gerade identifiziert?

    Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn man davon ausgehen muss, in jeder Situation unbemerkt gefilmt werden zu können? Sollte das überhaupt erlaubt sein? Und wer könnte die Technologie jetzt noch stoppen?

    Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Überwachungsbrillen:

    Was können die Brillen und wie werden sie beworben?

    Die Überwachungsbrillen werden als Smart Glasses vermarktet und gehören zu den sogenannte Wearables, sind sind also tragbare, mit Computern ausgestattete Geräte.

    Die Datenbrillen können einerseits filmen und damit die Umgebung erkennen und andererseits Informationen im Sichtfeld einblenden. Manche Brillen haben weitere Sensoren sowie Mikrofon und Lautsprecher verbaut. Die Geräte werden meist mit einem weiteren Gerät wie einem Smartphone sowie Apps verknüpft und sind so mit dem Internet und KI-Anwendungen verbunden.

    Die Brillen haben im Gegensatz zur klassischen Virtual-Reality-Brille transparente Gläser, die um Informationen ergänzt werden können, und sollen für Anwendungen der Augmented oder Mixed Reality genutzt werden. Darunter versteht man, dass der klassischen menschlichen Sicht eine weitere Ebene der Information hinzugefügt wird, es handelt sich dabei um eine Art Mensch-Maschine-Schnittstelle, ähnlich wie bei Cyborgs.

    Denkbare Nutzungen neben dem Fotografieren und Filmen sind Objekt- und Gesichtserkennung, Navigation, Unterhaltung, Kommunikation oder Interaktion mit einem Endgerät.

    Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?

    Laut Meta: ja. Eine kleine weiße Leuchtdiode am rechten Rand des Rahmens zeigt an, dass jemand seine Umgebung mit der Brille gerade aufzeichnet oder dass die KI-Funktion aktiv ist, mit der sich Nutzer*innen Informationen zu ihrer Umgebung anzeigen lassen können.

    Allerdings ist die Leuchte leicht zu manipulieren. Im Netz kursieren zahlreiche Anleitungen, um heimlich mit der Brille filmen zu können. Und auch sonst ist für Umstehende nicht unbedingt zu erkennen, ob die Brille gerade aufnimmt, zum Beispiel bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht.

    Für Sprachaufnahmen gibt es gar keinen Hinweis. Laut Meta kann das Mikrofon mindestens im Umkreis von zwei Metern aufnehmen.

    Die Brille funktioniert nur in Kombination mit einer Begleit-App auf dem Handy. Diese kann auch mit dem eigenen Instagram- oder Facebook-Account verbunden werden. Danach können Nutzer*innen Aufnahmen aus der Brille etwa direkt in ihren Insta-Stories posten. Technisch sind in der Zukunft alle möglichen App- und Daten-Verknüpfungen der Brillen denkbar, so wie das heute auch mit Smartwatches passiert.

    Kann die Brille auch Gesichter erkennen?

    In früheren Versionen der Smart Glasses hat Meta nach rechtlichen Abwägungen auf Gesichtserkennung verzichtet. Noch im April sagte Meta, sollte man Gesichtserkennung einführen, würde diese nicht geschehen, ohne zuvor „sehr sorgfältig vorzugehen“.

    Anfang Juni deckte das US-Magazin WIRED dann auf, dass Meta die Funktion zur Gesichtserkennung bereits in Position gebracht hat. In den neueren Versionen der App, die Nutzer*innen für den Einsatz der Brille herunterladen müssen, war die Funktion bereits im Code hinterlegt, wenn auch noch nicht offengelegt. Zuvor hatte bereits die New York Times über die Pläne berichtet, die Smart Glasses von Meta mit einer Gesichtserkennung auszustatten.

    Das neue Feature heißt NameTag und erkennt Menschen im Gesichtsfeld der Kamerabrille. Ist es aktiv, kann es Träger*innen auf eine erkannte Person hinweisen. Nach der Veröffentlichung von WIRED hat Meta die Funktion in der neuen Version der App wieder aus dem Code entfernt.

    Was passiert mit den Daten?

    Nach Angaben von Meta werden die Aufnahmen, die mit den Brillen gemacht werden, zunächst nur zwischen der Brille und der zugehörigen App synchronisiert und können von dort aus auf dem Handy gespeichert werden.

    Ist die Funktion des „Cloud Processing“ eingeschaltet, werden die Aufnahmen jedoch auch an einen Meta-Server verschickt. Auch Aufnahmen, die mit der Meta-KI analysiert werden, werden dafür auf einen Server übermittelt. Mit dieser Funktion können sich Nutzer*innen zusätzliche Informationen zu Dingen anzeigen lassen, die im Sichtfeld auftauchen, etwa Speisekarten übersetzen lassen oder ein Denkmal erklärt bekommen.

    Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?

    Alle Daten, die privat gesammelt werden, können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise bei Ermittlungsverfahren auch in die Hände der Polizei gelangen. Die Nutzung solcher Brillen wird zu mehr privater Videoüberwachung des öffentlichen Raumes führen und damit auch potentiell zu mehr Daten für Ermittlungsbehörden. Es ist ein Ausbau privater Überwachung, ähnlich wie Heimüberwachungssysteme wie Amazon Ring.

    Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?

    In den Nutzungsbedingungen von Meta steht, dass die Interaktionen mit seinen KI-Assistenten sowohl automatisiert als auch „manuell“ von Menschen überprüft werden könnten. Meta lagert diese Prüfungen an Subunternehmen aus. Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet sprach im Frühjahr mit Mitarbeiter*innen eines solchen Unternehmens in Kenia. Sie berichten, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Aufnahmen sichten müssen, die Menschen nackt, auf der Toilette oder beim Sex zeigten. In den USA läuft deswegen schon eine Sammelklage gegen Meta.

    Was tun Datenschutzbehörden in der EU?

    Zuständig für den Datenschutz von Meta ist die irische Datenschutzaufsicht DPC, denn dort hat der Konzern seinen EU-Sitz.

    Doch auch jenseits von Irland bringen sich Aufsichtsbehörden derzeit in Stellung. Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.

    Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nach den Veröffentlichungen in Schweden haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

    Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zustimmt („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer*innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.

    Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?

    Andere ohne deren Zustimmung auf der Straße einfach zu filmen, ist in Deutschland nicht prinzipiell verboten, kann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Das lässt sich zivilrechtlich verfolgen.

    Ähnlich ist es mit dem „Recht am eigenen Bild“ laut Kunsturhebergesetz: Aufnahmen, auf denen eine andere Person erkennbar ist, darf man nur veröffentlichen, wenn diese ausdrücklich zustimmt. Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, auf Großveranstaltungen oder wenn jemand auf einem Landschaftsbild nur im Hintergrund als Beiwerk auftaucht. Ein Livestream mit der Brille in der Innenstadt, bei einer Wanderung oder einem Festival ist immer ein Verstoß gegen das Gesetz, wenn dort Menschen ungefragt ins Netz gestreamt werden. Allerdings können Betroffene nur zivilrechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.

    Es gibt also einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Filmen und der Veröffentlichung. Allerdings kann auch schon das reine Filmen ein Verstoß sein – gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU.

    Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?

    Aus rechtlicher Sicht macht es in Deutschland keinen Unterschied, womit gefilmt wird. Entscheidend ist, wo eine Aufnahme entsteht und wie sie weiterverwendet wird.

    Aber: Eine Handykamera wird von Umstehenden meist klar als Kamera wahrgenommen. Sie bekommen mit, dass gefilmt wird, und können sich wegducken, ausweichen oder die filmende Person ansprechen. Eine in eine Brille eingebaute Kamera ist für viele nicht zu erkennen. Nutzer*innen können damit filmen und andere sogar identifizieren, ohne dass Menschen in ihrer Umgebung eine Chance hätten, das zu merken oder dem zu widersprechen.

    Geht es um den Datenschutz, ist das ein relevanter Unterschied, weil die DSGVO nach der Zustimmung verlangt, bevor andere gefilmt werden dürfen.

    Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?

    Derzeit sind solche heimlichen Voyeursaufnahmen zwar verboten, aber nicht strafbar. Das zeigte ein Fall aus Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der zwei Frauen heimlich in der Sauna filmte. Die Begründung: Bei einer Sauna handele es sich nicht um einen vor Blicken besonders geschützten Raum – das wäre aber die Voraussetzung für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen laut Strafgesetzbuch.

    Das Bundesjustizministerium plant, dies zu ändern. Im Entwurf für das neue Gesetz gegen digitale Gewalt ist vorgesehen, das heimliche Filmen als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Derzeit läuft die Konsultation der Verbände, bevor das Gesetz im Bundestag diskutiert wird.

    Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?

    Betroffene haben im Fall von heimlichen Bikiniaufnahmen noch weniger Handhabe als bei Nacktaufnahmen. Sogenannte „Rizzfluencer“ nutzen das aus. Sie filmen Frauen mit Hilfe von Smart Glasses heimlich am See, in der Kneipe oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz für Reichweite.

    Betroffene können in so einem Fall nur auf eigene Faust vor Gericht ziehen und wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht klagen. Doch dieser Privatklageweg ist teuer und anstrengend, kritisieren Fachleute.

    Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt könnte das womöglich ändern. Laut Entwurf soll auch strafbar werden, das Gesäß oder die weibliche Brust „in sexuell bestimmter Weise“ zu filmen. Doch die Formulierung steht in der Kritik, weil sie vage ausfällt. Fachleute fürchten, dass sie Betroffenen nicht helfen wird.

    Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?

    Es haben sich verschiedene Bezeichnungen für die Nutzer:innen solcher Brillen eingebürgert. Bei dem Versuch von Google in den 2010er-Jahren, eine solche Brille einzuführen, etablierte sich der Name „Glasshole“ – eine Kombination aus dem Produkt „Google Glass“ und „Asshole“ (Arschloch). Der abfällige Name geht darauf zurück, dass Menschen das Produkt als invasiv und die Nutzer:innen es als übergriffig empfanden.

    Im Zusammenhang mit Metas Überwachungsbrille ist derzeit von „Pervert Glasses“die Rede, die Nutzer:innen wurden in Wired als „Meta Creeps“ und weiterhin auch als „Glassholes“ bezeichnet.

    Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?

    Das Unternehmen EssilorLuxoticca, das die Brillen für Meta herstellt, spricht von mehr als sieben Millionen weltweit verkauften Exemplaren im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sollen es zehn Millionen werden. Wie viele davon in Europa verkauft wurden, gibt das Unternehmen nicht bekannt.

    Noch dominiert Meta diesen Markt. Doch weitere Tech-Konzerne wie Apple und OpenAI haben bereits eigene Modelle angekündigt.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  15. Intime Bilder teilen – unter Jugendlichen ist #Sexting heute oft Teil des digitalen Alltags. Doch die Gefahr von Missbrauch und Erpressung (#Sextortion) steigt rasant. Was Expert*innen raten, warum Betroffene niemals die Schuld tragen und wo Jugendliche sowie Eltern bundesweit Hilfe und Beratung finden:

    📝 👉 ndr.de/nachrichten/schleswig-h

    #NDR #DigitaleGewalt #Jugendschutz

  16. Wenn's nach mir ginge, sollten sehr kleine Kameras einfach komplett verboten werden.

    #DigitaleGewalt

    Kameras auf Damentoiletten der HWR Berlin entdeckt
    rbb24.de/content/rbb/r24/panor

  17. Digitale Gewalt bedroht die digitale Teilhabe vieler Menschen: Stellungnahme der GI

    Zum Referentenentwurf des #BMJV für ein Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt hat die GI Stellung bezogen.

    Dabei betont sie, dass digitale Gewalt insbesondere Frauen, marginalisierte Gruppen sowie Journalist*innen und Aktivist*innen aus digitalen Räumen verdrängen kann. Da diese heute zentrale Orte gesellschaftlicher Teilhabe sind, wird ihr Schutz zunehmend selbst zu einer wichtigen Aufgabe.

    Gleichzeitig warnt die GI davor, digitale Gewalt durch neue Überwachungsstrukturen bekämpfen zu wollen. Maßnahmen wie die anlasslose Speicherung von IP-Adressen könnten ebenfalls zu Einschüchterung und Rückzug führen.

    Aus Sicht der GI braucht es neben zivil- und strafrechtlichen Instrumenten vor allem mehr Prävention, bessere Unterstützungsangebote für Betroffene und stärkere Verantwortung von Plattformen.

    Zur vollständigen Meldung: gi.de/meldung/digitale-teilhab

    #WirSindInformatik #digitaleGewalt #Überwachung

  18. Sexualisierte digitale Gewalt unter Jugendlichen: „Prävention darf sich nicht nur auf Warnungen beschränken. Vielmehr müssen junge Menschen darin bestärkt werden, Beziehungen selbstbestimmt zu gestalten und sich für positives Verhalten und gegen Grenzüberschreitungen einzusetzen, ohne sich dabei selbst zu gefährden“, so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

    📌 Veranstaltung der #zukunftswerkstatt am 19.05.2026.

    bzkj.de/bzkj/service/alle-meld

    #Jugendmedienschutz #DigitaleGewalt #FediEltern

  19. Sexualisierte digitale Gewalt unter Jugendlichen wird noch viel zu oft tabuisiert. Dabei ist das Weiterleiten intimer Inhalte, Grenzüberschreitungen in Chats oder digitale Bloßstellung für viele junge Menschen Teil ihrer Realität.

    In der ZUKUNFTSWERKSTATT der @BzKJ diskutierten die 170 Teilnehmenden junge Perspektiven mit den Vertreterinnen des klicksafe Youth Panels, von JUUUPORT e. V. und der „Nummer gegen Kummer“.

    bzkj.de/bzkj/service/alle-meld

    #Jugendmedienschutz #DigitaleGewalt #FediEltern

  20. @Nowhereman

    Ja, ich habe das auch deswegen gepostet.

    Hier auch der Podcast-Dialog mit Josephine Ballon von @hateaid , in dem ich ebenfalls darauf aufmerksam mache, dass „alle“ Demokratinnen und Demokraten gemeinsam gegen #Desinformation und #digitaleGewalt einstehen müssen!

    Wer auf die #Rechtsmimesis reinfällt und den Kampf gegen #HassundHetze nur für ein „linkes Projekt“ hält, öffnet dem digital befeuerten Faschismus die medialen Tore.

    Zukunft haben wir nur gemeinsam, in respektvoller Vielfalt. Erlebe ich. scilogs.spektrum.de/natur-des-

  21. @maexchen1

    Ja, das Melden und Löschen von Troll-Accounts erlebe ich hier viel besser und auch schneller als selbst beim früheren #Twitter oder gar #X.

    Gleichwohl bekomme ich mit, dass es doch viele verwirrt, wenn sie hier das erste Mal mit Posts und Hassmails angegriffen werden. Ich selbst erlebe das ja seit vielen Jahren berufsbedingt, aber für viele ist digitale Gewalt neu und auch erst einmal verstörend.

    @hateaid #Hass #Hate #Trolling #digitaleGewalt #Mastodon #Fediverse #Fediversum scilogs.spektrum.de/natur-des-

  22. Auf #X gescheiterte Hater tummeln sich zunehmend auch auf #Mastodon und greifen hier vor allem Frauen und Mitglieder demokratischer Parteien mit Troll-Accounts und Hassmails an.

    Danke an alle, die sich - so wie ich - durch #digitaleGewalt niemals einschüchtern lassen! 🙏

    Hier auch ein Podcast-Dialog mit Josephine Ballon von @hateaid , deren überparteiliche und rechtsstaatliche Arbeit auch für das #Fediverse zunehmende Bedeutung hat! 🙏🙌🇩🇪🇪🇺✅

    scilogs.spektrum.de/natur-des-

  23. Danke für die demokratische Zivilcourage gegen #digitaleGewalt , @Lancker 🙏👍

  24. Digitale Gewalt

    “Das lass‘ ich mir nicht nehmen”

    Der Fall von Collien Fernandes schockiert viele. Erschreckend sind allerdings auch die Reaktionen: Menschen verteidigen jetzt ihr vermeintliches Recht, sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung zu erstellen. Und sie offenbaren damit, wie hartnäckig sich alte Machtansprüche halten.

    Was ist das für ein Grauen, wenn jemand sexualisierte Deepfakes, die vermeintlich dich zeigen, an Männer in deinem Umfeld schickt? Wie schlimm muss es sein, wenn diese Videos und Bilder auf Pornoplattformen landen? Was sagt es über unsere Gesellschaft aus, wenn es nicht verboten ist, solche Aufnahmen herzustellen und zu teilen?

    Seit die Geschichte im Spiegel über Collien Fernandes erschien, herrscht große Fassungslosigkeit. Obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass solche Deepfakes von Fernandes im Umlauf sind. Und dass solche Bildern auch von sehr vielen anderen kursieren, vor allem von Frauen und Mädchen.

    Doch Fernandes schafft, was sonst nur den allerwenigsten Betroffenen dieser Grausamkeiten gelingt: Ihr wird zugehört. Sie spricht offen von Panikattacken, von Scham, dem Gefühl von Wertlosigkeit. Und von einer „virtuellen Vergewaltigung“.

    Die Hölle sind die Anderen

    Zu dem Grauen, das Fernandes‘ Geschichte offenbart, gesellte sich in den vergangenen Tagen ein weiteres: das über die Reaktionen. Diese findet man nicht nur in den Abgründen der rechten Höllenmaschine, zu der die Plattform X wurde. Sie stehen auch in den Kommentaren unter den Beiträgen, die wir in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben.

    „Wenn sexuelle Deepfakes ohne Einverständnis verbreitet werden und daraus eine psychische Schädigung der betroffenen Person entsteht, sollte dies strafbar sein“, schreibt da jemand. Für die „reine Herstellung ohne Verbreitungsabsicht“ sehe man diese Notwendigkeit aber nicht. Das schade schließlich niemandem.

    Es ist nicht der einzige Kommentar dieser Art. Viele weitere, darunter auch weitaus derbere, haben wir gar nicht erst freigeschaltet. Der Tenor ist bei allen der gleiche. Überspitzt lässt er sich so zusammenfassen: Was soll so schlimm daran sein, wenn ich in meiner Freizeit einen Deepfake-Porno für mein eigenes Vergnügen bastele? Das steht mir doch wohl zu – Zustimmung hin oder her.

    Wenn man den Kommentatoren diese kleine Freude nehmen würde, geht der Gedanke weiter, könne man ja gleich anfangen, Fantasien zu verbieten. Tatütata, ruf doch die Gedankenpolizei.

    Tatsächlich hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar schon länger in Arbeit war, nun aber im Eiltempo abgestimmt werden soll. Dieses Gesetz gegen digitale Gewalt soll bereits das Erstellen von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen. Immer unter der Voraussetzung, dass dies ohne die Zustimmung der gezeigten Personen erfolgt.

    Mal ganz abgesehen davon, ob es eine gute Idee ist, so etwas über das Strafrecht regeln zu wollen – es gibt berechtigte Zweifel daran –, wird derzeit vor allem eines deutlich: Genau diese „Freiheit“ wollen sich viele nicht nehmen lassen.

    Ich saß in den vergangenen Tagen oft fassungslos vor dem Computer, wenn ich diese Kommentare in meiner Inbox las. Minutenlang nicht mal in der Lage, auf Löschen zu drücken. Mit jeder Nachricht offenbarten die Kommentierenden ja auch etwas über sich selbst. Und diese Selbstoffenbarungen waren für mich wie der Blick in einen sehr tiefen Abgrund.

    Merken sie denn nicht, wie empathielos und surreal ihre Haltung wirkt? Insbesondere für all jene, die weiter unten im patriarchalen Machtgefüge stehen?

    In den vergangenen Tagen zeigten sehr viele Medienbeiträge doch vor allem eines deutlich: Digitale Gewalt ist echte Gewalt. Das Leid und die Folgen, die solche Handlungen für die Betroffenen haben, liegen gerade so deutlich auf dem Tisch wie selten zuvor.

    Wer darf was mit wem?

    Es ist mehr als ausreichend dokumentiert, dass die Vorstellung falsch ist, mit sexualisierten Deepfakes keinen Schaden zu verursachen. Die psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen, die Panik, der Stress, die Angst – sie sind real. Ja, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

    Wer das ignoriert, gibt viel über das eigene Innenleben preis. Diese Haltung zeigt zugleich, was das eigentliche Problem ist: Es gibt Menschen, die offenbar glauben, es stünde ihnen zu, Gewalt auszuüben.

    Sie gehen davon aus, dass es ihr gutes Recht ist, das Aussehen von Frauen und Mädchen nicht nur zu bewerten und zu kommentieren, wie es in unserer Gesellschaft noch immer üblich ist. Sondern dass sie deren Körper darüber hinaus ungefragt zu ihrem Vergnügen verwenden dürfen. Ganz nach dem Motto: Das ist im Patriarchat normal, das haben wir so gelernt.

    Sie rechtfertigen sich dann etwa damit, dass es wohl kaum ein Unterschied mache, ob sie sich etwas in ihrem Kopf ausmalten oder ob sie auf einen Knopf drücken würden, um diese Fantasien zu visualisieren.

    Aber sexualisierte Bilder entstehen gegen den Willen der Betroffenen. Allein diese Vorstellung, dass Menschen sexualisierte Deepfakes nach Belieben herstellen können, kann für Betroffene beschämend und demütigend sein. Die Verletzung ist noch größer, wenn die Bilder an andere Personen oder gar an die Öffentlichkeit gelangen und sich unkontrolliert weiterverbreiten.

    Es geht um Macht

    In der aktuellen Debatte muss sich endlich eine Erkenntnis durchsetzen, zu der Feministinnen schon in ihren Analysen zu #metoo und anderen Formen von Machtmissbrauch gelangt sind. Eine Erkenntnis, die immer noch als eine Art Geheimwissen gehandelt wird:

    Sexualisierte Gewalt – analog oder in Form von digitalen Deepfakes – hat nichts mit Sex zu tun. Sondern sie handelt von Macht. Eine Person übt sie über eine andere Person aus, etwa indem sie ihr Gesicht ungefragt auf den Körper einer Pornodarstellerin montiert. Die im Übrigen auch nicht gefragt wurde.

    Wenn Menschen also bezweifeln, ob digitale Gewalt wirklich so schlimm sei; ob der Schaden, der von Deepfakes ausgeht, wirklich echt sei; oder ob es strafbar sein sollte, ein sexualisiertes Bild ohne die Zustimmung der gezeigten Person zu generieren oder zu teilen – dann streiten wir um Macht. Wer hat sie? Wem steht sie zu? Wer soll sie abgeben?

    Ein Blick in die Kommentarspalte zeigt, wie lang die Strecke ist, die wir in diesem Kampf noch vor uns haben.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  25. Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat

    Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.

    Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

    Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.

    Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.

    Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.

    Was ist mit den restlichen 97 Prozent?

    Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.

    Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.

    Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?

    Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.

    Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.

    „Dann schäme ich mich noch mehr“

    Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.

    Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“

    Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

    In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?

    Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.

    Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.

    Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.

    Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  26. Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat

    Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.

    Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

    Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.

    Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.

    Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.

    Was ist mit den restlichen 97 Prozent?

    Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.

    Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.

    Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?

    Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.

    Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.

    „Dann schäme ich mich noch mehr“

    Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.

    Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“

    Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

    In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?

    Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.

    Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.

    Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.

    Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  27. Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat

    Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.

    Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

    Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.

    Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.

    Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.

    Was ist mit den restlichen 97 Prozent?

    Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.

    Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.

    Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?

    Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.

    Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.

    „Dann schäme ich mich noch mehr“

    Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.

    Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“

    Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

    In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?

    Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.

    Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.

    Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.

    Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  28. Frauen eher leise

    Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

    In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

    Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

    Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

    „Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

    Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

    Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

    Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

    Was haben Sie erfahren?

    Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

    Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

    Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

    Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

    „Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

    Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

    Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

    Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

    Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

    Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

    „Frausein an sich ist eine Gefahr“

    Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

    Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

    Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

    Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

    Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

    Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

    Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

    Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

    Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

    Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

    Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

    Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

    „Wir haben eine Zweiklassensituation“

    In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

    Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

    Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

    Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

    „Die EU präsentiert sich gerne als Champion der digitalen Grundrechte“

    Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

    Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

    Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

    Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

    „Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

    Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

    Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

    Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

    In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

    Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

    Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  29. Der Chefredakteur der Jüdischen Allgemeinen, Philipp Peymann Engel, wird gemeinsam mit seiner Familie derzeit in #Putin-affinen #Medien medial angegangen. Habe mich mit ihm solidarisiert, zumal ich ihn kenne und wir teilweise die gleichen Trolle & Hater erleben.

    Und ich wünsche allen, die es feiern, ein gesegnetes #Schawuot 🙏 (das jüdische Fest, aus dem auch das christliche #Pfingsten erwuchs) 🕎✝️🖖 #Solidarität #DigitaleGewalt #PhilippPeymannEngel #PeymannEngel m.youtube.com/shorts/0Qvj3R7E8