home.social

#durchsuchung — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #durchsuchung, aggregated by home.social.

  1. Augsburg: Gut 100 Menschen demonstrieren gegen Polizeieinsatz im Umfeld des City Clubs

    Etwa 100 Demonstrantinnen und Demonstranten haben am Mittwochabend in der Innenstadt von Augsburg gegen die Durchsuchungen der Polizei…
    #Augsburg #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Bayern #Drogen #Drogendelikt #Durchsuchung #Germany #Kokain #Polizei #Polizeieinsatz #Razzia #Umfeld #Wohnungen
    europesays.com/de/1169260/

  2. Das ist der neue Eigentümer des bekannten Augsburger Bordells „Colosseum“

    Bordelle sind oft nicht allzu erpicht darauf, besonderes Aufsehen hervorzurufen. In Augsburg liegen die Betriebe zumeist etwas versteckt…
    #Augsburg #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Bayern #Bordell #Colosseum #Durchsuchung #GeorgStemshorn #Germany #Insolvenzverfahren #Oberhausen #Polizei #Razzia #Strafverfahren
    europesays.com/de/1122482/

  3. 📌 MVZ-Razzia bestätigt
    LG Nürnberg-Fürth: Bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug darf eine Praxis auch mit grobem Tatzeitraum durchsucht und digitale Patientendaten gesichert werden. Eine Vorab-Begrenzung der Datensichtung lehnte das Gericht ab. #Strafrecht #Durchsuchung #Patientendaten #MVZ

    strafrechtsiegen.de/durchsuchu

  4. Digital gegen Menschenrechte

    Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

    „Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

    Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

    Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

    Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

    Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

    Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

    Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

    Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

    „Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

    In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

    Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

    Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

    Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

    Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

    Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

    Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

    Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

    Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

    Neue Europäische Rückkehrentscheidung

    Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

    Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

    Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

    Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

    Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

    Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

    Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

    Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

    Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

    In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

    Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

    Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. Digital gegen Menschenrechte

    Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

    „Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

    Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

    Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

    Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

    Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

    Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

    Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

    Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

    „Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

    In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

    Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

    Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

    Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

    Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

    Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

    Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

    Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

    Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

    Neue Europäische Rückkehrentscheidung

    Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

    Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

    Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

    Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

    Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

    Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

    Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

    Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

    Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

    In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

    Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

    Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Timur Vorkul - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  6. Digital gegen Menschenrechte

    Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

    „Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

    Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

    Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

    Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

    Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

    Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

    Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

    Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

    „Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

    In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

    Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

    Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

    Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

    Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

    Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

    Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

    Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

    Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

    Neue Europäische Rückkehrentscheidung

    Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

    Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

    Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

    Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

    Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

    Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

    Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

    Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

    Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

    In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

    Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

    Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Timur Vorkul - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  7. Digital gegen Menschenrechte

    Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

    „Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

    Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

    Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

    Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

    Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

    Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

    Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

    Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

    „Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

    In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

    Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

    Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

    Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

    Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

    Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

    Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

    Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

    Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

    Neue Europäische Rückkehrentscheidung

    Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

    Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

    Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

    Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

    Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

    Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

    Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

    Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

    Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

    In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

    Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

    Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Timur Vorkul - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. Digital gegen Menschenrechte

    Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

    „Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

    Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

    Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

    Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

    Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

    Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

    Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

    Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

    „Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

    In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

    Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

    Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

    Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

    Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

    Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

    Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

    Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

    Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

    Neue Europäische Rückkehrentscheidung

    Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

    Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

    Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

    Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

    Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

    Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

    Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

    Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

    Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

    In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

    Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

    Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Timur Vorkul - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  9. #Polizei in #Bayern wieder mit massiven Rechtsbrüchen bei einer Club Durchsuchung.

    Nachher wird der Einsatz mit kleinst Mengen an #Drogen bei den Besucher*innen begründet. Der #Durchsuchung s Befehl galt allerdings nur dem Betreiber.

    #Polizeiproblem #Prohibtion

    Auch hier werden #Grundrechte willkürlich ausser Kraft gesetzt, #Menschenrechte verletzt. Ein Missbrauch vor unseren Augen verübt.

    Der #WarOnDrugs richtet sich immer gegen Menschen!

    #Antipro

    ardmediathek.de/video/quer-mit

  10. #Polizei in #Bayern wieder mit massiven Rechtsbrüchen bei einer Club Durchsuchung.

    Nachher wird der Einsatz mit kleinst Mengen an #Drogen bei den Besucher*innen begründet. Der #Durchsuchung s Befehl galt allerdings nur dem Betreiber.

    #Polizeiproblem #Prohibtion

    Auch hier werden #Grundrechte willkürlich ausser Kraft gesetzt, #Menschenrechte verletzt. Ein Missbrauch vor unseren Augen verübt.

    Der #WarOnDrugs richtet sich immer gegen Menschen!

    #Antipro

    ardmediathek.de/video/quer-mit

  11. #Polizei in #Bayern wieder mit massiven Rechtsbrüchen bei einer Club Durchsuchung.

    Nachher wird der Einsatz mit kleinst Mengen an #Drogen bei den Besucher*innen begründet. Der #Durchsuchung s Befehl galt allerdings nur dem Betreiber.

    #Polizeiproblem #Prohibtion

    Auch hier werden #Grundrechte willkürlich ausser Kraft gesetzt, #Menschenrechte verletzt. Ein Missbrauch vor unseren Augen verübt.

    Der #WarOnDrugs richtet sich immer gegen Menschen!

    #Antipro

    ardmediathek.de/video/quer-mit

  12. #Polizei in #Bayern wieder mit massiven Rechtsbrüchen bei einer Club Durchsuchung.

    Nachher wird der Einsatz mit kleinst Mengen an #Drogen bei den Besucher*innen begründet. Der #Durchsuchung s Befehl galt allerdings nur dem Betreiber.

    #Polizeiproblem #Prohibtion

    Auch hier werden #Grundrechte willkürlich ausser Kraft gesetzt, #Menschenrechte verletzt. Ein Missbrauch vor unseren Augen verübt.

    Der #WarOnDrugs richtet sich immer gegen Menschen!

    #Antipro

    ardmediathek.de/video/quer-mit

  13. #Polizei in #Bayern wieder mit massiven Rechtsbrüchen bei einer Club Durchsuchung.

    Nachher wird der Einsatz mit kleinst Mengen an #Drogen bei den Besucher*innen begründet. Der #Durchsuchung s Befehl galt allerdings nur dem Betreiber.

    #Polizeiproblem #Prohibtion

    Auch hier werden #Grundrechte willkürlich ausser Kraft gesetzt, #Menschenrechte verletzt. Ein Missbrauch vor unseren Augen verübt.

    Der #WarOnDrugs richtet sich immer gegen Menschen!

    #Antipro

    ardmediathek.de/video/quer-mit

  14. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  15. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  16. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  17. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  18. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  19. In Dortmund und Castrop-Rauxel gab es am Morgen mehrere Einsätze von Polizei-Spezialkräften. Es geht um illegalen Waffenbesitz.#WDR #Dortmund #Castrop-Rauxel #Polizei #Rocker #Durchsuchung #Huckarde
    Ruhrgebiet: SEK-Einsatz im Rockermileu
  20. In Dortmund und Castrop-Rauxel gab es am Morgen mehrere Einsätze von Polizei-Spezialkräften. Es geht um illegalen Waffenbesitz.#WDR #Dortmund #Castrop-Rauxel #Polizei #Rocker #Durchsuchung #Huckarde
    Ruhrgebiet: SEK-Einsatz im Rockermileu
  21. Durchsuchung eines Zimmers in Asylunterkunft in Berlin ohne richterliche Durchsuchungsanordnung verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine weitere Razzia für verfassungswidrig erklärt. Hat es erst vor wenigen Tagen eine von einem Gericht angeordnete Durchsuchung bei einem Redakteur von @RDL für grundgesetzwidrig erklärt, so betrifft es nun eine Polizeirazzia in einer Berliner Geflüchtetenunterkunft.

    Die Durchsuchung diente der "Ergreifung zum Zwecke der Abschiebung" und erfolgte in dem von dem Geflüchteten "bewohnten Raum einer Gemeinschaftsunterkunft ohne vorherige richterliche Durchsuchungsanordnung".

    Dies verletzte Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung).

    Es darf bezweifelt werden, dass die Polizei aus diesem Beschluss etwas ableiten wird. Auch in diesem Beschluss hat das höchste deutsche Gericht nicht etwa bahnbrechend neues entwickelt, sondern einfaches Verfassungsrecht auf einen alltäglichen Fall angewendet.

    bundesverfassungsgericht.de/Sh

    #bverfg #jurabubble #bundesverfassungsgericht #flucht #asyl #razzia #fluchtling #migrant #wohnung #durchsuchung #durchsuchungrchsuchung #deutschland #politik #donnerstag #polizei #polizeiproblem #berlin #polizeiberlin

  22. @LordOfQuails @netzpolitik_feed

    Der Staatsanwalt konnte sich immerhin der Rückendeckung des OLG Stuttgart sicher sein, denn der dortige 2. Strafsenat hatte das Landgericht gezwungen die Anklage des Staatsanwalts zu verhandeln:

    landesrecht-bw.de/bsbw/documen

    In der Praxis folgen aus Entscheidungen des BVerfG in der Regel keinerlei persönliche Konsequenzen. Das macht es Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten so leicht, das Grundgesetz einfach beiseite zu schieben. Egal ob es rechtswidrige Razzien sind, so wie hier: die Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften machen weiter wie bisher (es ist ja nicht so, dass das BVerfG hier in seiner Entscheidung die Pressefreiheit neu erfunden hätte). Oder denken wir an Maja, jene nicht-binäre Person, die trotz einstweiliger Anordnung des BverfG nach Ungarn überstellt wurde.

    Denken wir an Kesselungen von Demos, die immer wieder für verfassungswidrig erklärt wurden: und was macht die Polizei? Wenn es ihr in den Kram passt, wird weiter gekesselt.

    Solange Richter:innen, Polizisti:innen, Staatswält:innen nicht persönlich in Regress, in straf- wie in zivilrechtliche, aber auch dienstrechtliche Haftung genommen werden, wird sich nichts ändern!

    #justiz #jurabubble #mittwoch #rdl #pressefreiheit #grundrechte #bverfg #maja #ungarn #rechtsfreierraum #kessel #durchsuchung #indymedia #linksunten #polizei #polizeiproblem #deutschland

  23. Jörg Müller @praesolgka@bawü.social ·

    Skandal 1!!elf.
    Skandal?

    Spoiler: Ja, hier wurden möglicherweise Regeln des #Rechtsstaats missachtet. Aber ein Skandal um Herrn oder Frau #Merz ist nicht erkennbar.

    Wer sich über den #Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts #Arnsberg differenziert informieren möchte, kann dies hier tun:

    ardaudiothek.de/sendung/die-ju

    #Justiz #Durchsuchung #Jusos #JuraBubble #TeamResopal #CDU #SPD #Staatsanwalt #Polizei

  24. Rauchverbot an Straßenbahn-/Bushaltestellen geplant

    Wiewohl selbst Nichtraucher, finde ich die nun in Baden-Württemberg geplante Verschärfung unangemessen.

    Auch an Straßenbahn- und Bushaltestellen soll künftig rauchen verboten werden. Gleiches gilt für Raucherecken an Schulen und Raucherzimmer in Behörden!
    swr.de/swraktuell/baden-wuertt

    Die hier zum tragen kommende Verbotspolitik ist symptomatisch für den konservativen roll-back. Dazu gehört auch, dass künftig in allen Straßebahnen und Bussen keine Messer mit sich geführt werden dürfen (was dann auch die Straßenbahn-/Bushaltestellen mit einschließen wird).

    im.baden-wuerttemberg.de/de/se

    Der Polizei wird zumindest letzteres dann weitergehende Befugnisse einräumen Menschen zu kontrollieren und zu durchsuchen- was dann wiederum besonders rassifizierte und Menschen in prekären Lebensverhältnissen treffen wird

    #Rauchverbot #badenwurttemberg #Landesregierung #Stuttgart #freitag #strassenbahn #bus #rauchen #nichtraucherschutz #gesundheit #messerverbot #messer #verbot #verbotspolitik #polizei #durchsuchung #ezigarette #ezigarette #schule #schulen #Rauchverbote #raucherzonen #raucherzone

  25. 🔍 Richterliche Kontrolle gesichert! Das Landgericht Frankfurt bestätigt: Unpräzise Durchsuchungsanträge verstoßen gegen den Grundrechtsschutz – klare Angaben zum Tatvorwurf sind Pflicht. #Grundrechtsschutz #Durchsuchung #StPO

    strafrechtsiegen.de/durchsuchu