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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Timur Vorkul - netzpolitik:
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Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Timur Vorkul - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Timur Vorkul - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Timur Vorkul - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Mehr dazu bei https://www.rbb-online.de/kontraste/pressemeldungen-texte/unveroeffentlichte-studie--12-000-verdachtsfaelle-unrechtmaessig.html
und https://www.imi-online.de/download/Ausdruck_1_2026_webausgabe.pdf ab Seite 28
und https://netzpolitik.org/2026/polizei-sachsen-beschlagnahmebeschluss-fuer-adenauer-bus-war-rechtswidrig/
a-fsa.de/d/3NQ
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https://www.europesays.com/at/44264/ Linzer Polizei beschlagnahmt Auto eines Mühlviertlers (19) #AT #Austria #autolenker #Baustellenbereich #Beschlagnahme #BezirkPerg #Führerscheinabnahme #Geschwindigkeitsüberschreitung #Lasermessung #Linz #Österreich #Polizei #presseaussendung #SalzburgerStraße #Verkehrskontrolle
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BVerfG gegen Zensurversuch
BVerfG: Verletzung der Rundfunkfreiheit
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-karlsruhe-5qs623-linksunten-indymedia-durchsuchungen-unverhaeltnismaessig-anfangsverdachta-fsa.de/d/3Mw
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9410-20260117-bverfg-gegen-zensurversuch.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9410-20260117-bverfg-gegen-zensurversuch.html
Tags: #BVerfG #Urteil #VerletzungRundfunkfreiheit #Ermittlungen #Polizei #unverhältnismäßig #linksunten #indymedia #Beschlagnahme #Datenträger #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Datenskandale -
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Ihr wollt wissen, wie ihr im Falle einer #Hausdurchsuchung oder #Beschlagnahme eure Geräte optimal schützt?
Wir haben unsere Seite zum Thema 'Hausdurchsuchung' überarbeitet. 😎 :antifa: :boost_ok: -
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#israel #palästina : #krieg / #gaza / #knesset / #uno / #unwra / #menschenrechte / #internet / #bankgeschäfte / #finanzdienstleistungen / #beschlagnahme / #völkerrechtsbruch / #audio / #interview
„Israel schränkt die UNWRA weiter ein. Das Palästinenser-Hilfswerk der UNO soll keinen #Strom, keinen #Treibstoff u. kein #Wasser mehr erhalten, hat das #Parlament in einem ... #Gesetz beschlossen. Susanne Brunner (...) zu den Auswirkungen dieses Beschlusses.”
(Ab Minute 1:24)
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Zoll beschlagnahmt Hunderte Kilo teils illegales Feuerwerk bei Dresden
Hunderte Kilogramm Pyrotechnik hat der Zoll bei zwei Männern an der Autobahn 17 in Sachsen beschlagnahmt. Ein 51-Jähriger…
#Dresden #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Beschlagnahme #Germany #IllegalePyrotechnik #MDR #Sachsen #Zoll
https://www.europesays.com/de/634697/ -
Verstoß gegen Grundrechte
Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauer
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Lange-Datentraegerauswertung-Gerichte-erkennen-Verstoss-gegen-Grundrechte-11080063.html
a-fsa.de/d/3LK
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9365-20251204-verstoss-gegen-grundrechte.html
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Tags: #Grundrechte #Verstoß #Verfahrensdauer #Sicherstellung #Beschlagnahme #Datenträger #Handy #Smartphone #Laptop #PC #Auswertung #Rechtsschutz #Eigentumsrecht #RechtaufinformationelleSelbstbestimmung #Transparenz #Informationsfreiheit -
Verstoß gegen Grundrechte
Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauer
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Lange-Datentraegerauswertung-Gerichte-erkennen-Verstoss-gegen-Grundrechte-11080063.html
a-fsa.de/d/3LK
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„Lost Place“ Annabergstraße – ist die Stadt machtlos?
Ein Eigentümer weigert sich trotz Zwangsgeld, sein leer stehendes und bald zum Lost Place verkommenes Wohnhaus in Stuttgart…
#Stuttgart #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #"LostPlaces"] #Baden-Württemberg #Beschlagnahme #Ersatzvornahme #Germany #Leerstand #LostPlace #Wohnen #Zwangsgeld
https://www.europesays.com/de/553364/ -
Rechtstaatlichkeit?
Polizei gegen Justiz?
Mehr dazu bei https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/zentrum-fuer-politische-schoenheit-bus-beschlagnahmung-rechtswidrig-100.html
a-fsa.de/d/3L1
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9322-20251025-rechtstaatlichkeit.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9322-20251025-rechtstaatlichkeit.html
Tags: #Rechtstaatlichkeit #PolzeiSachsen #Justiz #Beschlagnahme #richterlicherBeschluss #ZentrumfürPolitischeSchönheit #AdenauerSRP+ #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verhaltensänderung #Diskriminierung -
Rechtstaatlichkeit?
Polizei gegen Justiz?
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a-fsa.de/d/3L1
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#news ⚡ Röttgen plädiert für Beschlagnahme russischen Staatsvermögens: Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen (CDU) plädiert für die Beschlagnahmung eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung... https://hubu.de/?p=279829 | #beschlagnahme #roettgen #staatsvermoeg
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#news ⚡ Röttgen plädiert für Beschlagnahme russischen Staatsvermögens: Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen (CDU) plädiert für die Beschlagnahmung eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung... https://hubu.de/?p=279829 | #beschlagnahme #roettgen #staatsvermoeg
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Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:
2/2
Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.
Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)
In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)Stand: 27. Juli 2024
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Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:
2/2
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Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)
In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)Stand: 27. Juli 2024
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Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:
2/2
Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.
Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)
In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)Stand: 27. Juli 2024
-
Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:
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Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.
Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)
In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)Stand: 27. Juli 2024
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Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:
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Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.
Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)
In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)Stand: 27. Juli 2024
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John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.
Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“
Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.Die Seite Heartfield Online http://heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.
Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“
Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.
Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“
Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.(...)
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John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.
Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“
Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.Die Seite Heartfield Online http://heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.
Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“
Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.
Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“
Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.(...)
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John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.
Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“
Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.Die Seite Heartfield Online http://heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.
Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“
Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.
Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“
Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.(...)
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1/2
John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.
Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“
Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.Die Seite Heartfield Online http://heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.
Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“
Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.
Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“
Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.(...)
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1/2
John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.
Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“
Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.Die Seite Heartfield Online http://heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.
Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“
Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.
Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“
Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.(...)
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🤣😂
Ein 🇩🇪 fährt mit dem Motorrad nach 🇦🇹 (Tirol) und mit Zug oder Bus wieder heim. 🤣😂Nein, kein Witz. Aber lustig. 😂
"180 statt 100 km/h: Motorrad eingezogen"
https://tirol.orf.at/stories/3265913/ -
🤣😂
Ein 🇩🇪 fährt mit dem Motorrad nach 🇦🇹 (Tirol) und mit Zug oder Bus wieder heim. 🤣😂Nein, kein Witz. Aber lustig. 😂
"180 statt 100 km/h: Motorrad eingezogen"
https://tirol.orf.at/stories/3265913/ -
🤣😂
Ein 🇩🇪 fährt mit dem Motorrad nach 🇦🇹 (Tirol) und mit Zug oder Bus wieder heim. 🤣😂Nein, kein Witz. Aber lustig. 😂
"180 statt 100 km/h: Motorrad eingezogen"
https://tirol.orf.at/stories/3265913/ -
🤣😂
Ein 🇩🇪 fährt mit dem Motorrad nach 🇦🇹 (Tirol) und mit Zug oder Bus wieder heim. 🤣😂Nein, kein Witz. Aber lustig. 😂
"180 statt 100 km/h: Motorrad eingezogen"
https://tirol.orf.at/stories/3265913/