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#dienstaufsichtsbeschwerde — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #dienstaufsichtsbeschwerde, aggregated by home.social.

  1. @berlin_radler
    #Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen unzulässigem Radweg-Parken mit Behinderung von Radfahrenden.

    "Sonderrechte" sind eigentlich an Blaulicht/Martinshorn gebunden, wodurch alle Verkehrsteilnehmenden "dringend geboten" erkennen und sich entsprechend verhalten können, oder?

    Verkehrswidrig Parken scheint mir hier nicht "dringend geboten" ...

  2. @Josef_K_Punkt
    Habe sogar schon eine Antwort bekommen von #wegli
    Mir wird vorgeschlagen eine #Dienstaufsichtsbeschwerde abzugeben. Eine andere Adresse ist nicht bekannt.
  3. Falls Ihr am Wochenende Langeweile + Lust auf etwas Online-Aktivismus habt, schickt doch mal ne #Dienstaufsichtsbeschwerde an die #PolizeiBerlin
    An die Polizei Berlin - Polizeidirektion 2 (West) ( [email protected] ):

  4. ver.di news 16 · 23. November 2024

    Vernetzung gegen rechts

    KONFERENZ – Stärkeres Vorgehen in Betrieben und Dienststellen

    (red.) Mitte November trafen sich im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach rund 90 betrieblich aktive ver.dianer*innen zur Bildungs- und Vernetzungskonferenz „Wir sagen zusammen halt“.# Landesbezirke und #Fachbereiche, aber auch #Jugend, Migrant*innen und Frauen hatten Kolleg*innen nach Hessen geschickt, sodass sich zwei Tage lang ein Querschnitt der Organisation mit der Frage beschäftigt hat, wie sich ver.di in Betrieben und Dienststellen zukünftig noch effektiver gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus aufstellen kann.

    Offensiv gegen Rassismus

    Veranstaltet wurde die Konferenz vom ver.di-Bundesvorstand in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, den Migrant*innen in ver.di, ver.di GPB, dem Zentralen Arbeitskreis offensiv gegen #Rassismus und #Rechtsextremismus (Zako) und dem Projekt „Demokratie und Vielfalt in Sachsen“ (#Duvis). In Workshops berichteten die Teilnehmenden über konkrete Situation in ihrem betrieblichen Alltag. Da war die Rede von zunehmenden rassistischen Äußerungen, von Forderungen, ver.di solle sich nicht politisch äußern, bis hin zu einem Bericht über #Personalräte und Beamt*innen, die aufgefordert wurden, sich nicht mehr politisch zu äußern. So ist ein Fall aus dem Land #Bremen bekannt, bei dem versucht wurde, einen Beamten mit einer #Dienstaufsichtsbeschwerde einzuschüchtern.

    Daher lag der Fokus der Konferenz ganz klar auf den Betrieben und Dienststellen. Die Frage war, wie die Gewerkschaft bei diesem Thema alle Teile der Arbeitswelt erreichen kann, und damit die vielen Kolleg*innen, die täglich Probleme mit der wachsenden Zahl an rechten Äußerungen in den Betrieben und Dienststellen haben. Schnell war klar, dass ver.di immer wieder deutlich machen muss, dass und warum eine Gewerkschaft auch eine politische Organisation ist.

    Weitere Ideen waren eine stärkere Vernetzung, etwa über Austausch-Runden, die auch online stattfinden können. Auch war ein Vorschlag, dass regelmäßig #Vernetzungskonferenzen stattfinden könnten. Zudem wurde vorgeschlagen, schon jetzt die Betriebsratswahlen 2026 in den Blick zu nehmen. Über die Ideen und deren Umsetzung werden der Gewerkschaftsrat und der ver.di- Bundesvorstand beraten.

    Gefahr für #Gewerkschaften

    Für den ver.di-Vorsitzenden Frank #Werneke war die #Netzwerkkonferenz eine der wichtigsten ver.di-Veranstaltungen in diesem Jahr. In seiner Rede sprach er über die politische Lage unter anderem in den USA. Dort zeigt sich schon jetzt, welche Gefahr den Gewerkschaften droht, wenn die Rechten an die Macht kommen. Nach Berichten der amerikanischen Gewerkschaft SEIU, in der rund zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes organisiert sind, droht der Versuch, die Gewerkschaften insbesondere im öffentlichen Dienst auszuschalten – sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesstaaten. Dazu werden ihre Rechte beschnitten. Weiteres Thema für die SEIU ist, dass viele ihrer Mitglieder ohne Aufenthaltsgenehmigung in den USA leben. Menschen mit diesem Status hat der designierte amerikanische Präsident schon im Wahlkampf mit sofortiger Abschiebung gedroht.

    Quelle: ver.di news verdi.de/++file++673cb81837e8b

    #Antifa #Gewerkschaften #verdi

  5. ver.di news 16 · 23. November 2024

    Vernetzung gegen rechts

    KONFERENZ – Stärkeres Vorgehen in Betrieben und Dienststellen

    (red.) Mitte November trafen sich im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach rund 90 betrieblich aktive ver.dianer*innen zur Bildungs- und Vernetzungskonferenz „Wir sagen zusammen halt“.# Landesbezirke und #Fachbereiche, aber auch #Jugend, Migrant*innen und Frauen hatten Kolleg*innen nach Hessen geschickt, sodass sich zwei Tage lang ein Querschnitt der Organisation mit der Frage beschäftigt hat, wie sich ver.di in Betrieben und Dienststellen zukünftig noch effektiver gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus aufstellen kann.

    Offensiv gegen Rassismus

    Veranstaltet wurde die Konferenz vom ver.di-Bundesvorstand in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, den Migrant*innen in ver.di, ver.di GPB, dem Zentralen Arbeitskreis offensiv gegen #Rassismus und #Rechtsextremismus (Zako) und dem Projekt „Demokratie und Vielfalt in Sachsen“ (#Duvis). In Workshops berichteten die Teilnehmenden über konkrete Situation in ihrem betrieblichen Alltag. Da war die Rede von zunehmenden rassistischen Äußerungen, von Forderungen, ver.di solle sich nicht politisch äußern, bis hin zu einem Bericht über #Personalräte und Beamt*innen, die aufgefordert wurden, sich nicht mehr politisch zu äußern. So ist ein Fall aus dem Land #Bremen bekannt, bei dem versucht wurde, einen Beamten mit einer #Dienstaufsichtsbeschwerde einzuschüchtern.

    Daher lag der Fokus der Konferenz ganz klar auf den Betrieben und Dienststellen. Die Frage war, wie die Gewerkschaft bei diesem Thema alle Teile der Arbeitswelt erreichen kann, und damit die vielen Kolleg*innen, die täglich Probleme mit der wachsenden Zahl an rechten Äußerungen in den Betrieben und Dienststellen haben. Schnell war klar, dass ver.di immer wieder deutlich machen muss, dass und warum eine Gewerkschaft auch eine politische Organisation ist.

    Weitere Ideen waren eine stärkere Vernetzung, etwa über Austausch-Runden, die auch online stattfinden können. Auch war ein Vorschlag, dass regelmäßig #Vernetzungskonferenzen stattfinden könnten. Zudem wurde vorgeschlagen, schon jetzt die Betriebsratswahlen 2026 in den Blick zu nehmen. Über die Ideen und deren Umsetzung werden der Gewerkschaftsrat und der ver.di- Bundesvorstand beraten.

    Gefahr für #Gewerkschaften

    Für den ver.di-Vorsitzenden Frank #Werneke war die #Netzwerkkonferenz eine der wichtigsten ver.di-Veranstaltungen in diesem Jahr. In seiner Rede sprach er über die politische Lage unter anderem in den USA. Dort zeigt sich schon jetzt, welche Gefahr den Gewerkschaften droht, wenn die Rechten an die Macht kommen. Nach Berichten der amerikanischen Gewerkschaft SEIU, in der rund zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes organisiert sind, droht der Versuch, die Gewerkschaften insbesondere im öffentlichen Dienst auszuschalten – sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesstaaten. Dazu werden ihre Rechte beschnitten. Weiteres Thema für die SEIU ist, dass viele ihrer Mitglieder ohne Aufenthaltsgenehmigung in den USA leben. Menschen mit diesem Status hat der designierte amerikanische Präsident schon im Wahlkampf mit sofortiger Abschiebung gedroht.

    Quelle: ver.di news verdi.de/++file++673cb81837e8b

    #Antifa #Gewerkschaften #verdi

  6. ver.di news 16 · 23. November 2024

    Vernetzung gegen rechts

    KONFERENZ – Stärkeres Vorgehen in Betrieben und Dienststellen

    (red.) Mitte November trafen sich im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach rund 90 betrieblich aktive ver.dianer*innen zur Bildungs- und Vernetzungskonferenz „Wir sagen zusammen halt“.# Landesbezirke und #Fachbereiche, aber auch #Jugend, Migrant*innen und Frauen hatten Kolleg*innen nach Hessen geschickt, sodass sich zwei Tage lang ein Querschnitt der Organisation mit der Frage beschäftigt hat, wie sich ver.di in Betrieben und Dienststellen zukünftig noch effektiver gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus aufstellen kann.

    Offensiv gegen Rassismus

    Veranstaltet wurde die Konferenz vom ver.di-Bundesvorstand in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, den Migrant*innen in ver.di, ver.di GPB, dem Zentralen Arbeitskreis offensiv gegen #Rassismus und #Rechtsextremismus (Zako) und dem Projekt „Demokratie und Vielfalt in Sachsen“ (#Duvis). In Workshops berichteten die Teilnehmenden über konkrete Situation in ihrem betrieblichen Alltag. Da war die Rede von zunehmenden rassistischen Äußerungen, von Forderungen, ver.di solle sich nicht politisch äußern, bis hin zu einem Bericht über #Personalräte und Beamt*innen, die aufgefordert wurden, sich nicht mehr politisch zu äußern. So ist ein Fall aus dem Land #Bremen bekannt, bei dem versucht wurde, einen Beamten mit einer #Dienstaufsichtsbeschwerde einzuschüchtern.

    Daher lag der Fokus der Konferenz ganz klar auf den Betrieben und Dienststellen. Die Frage war, wie die Gewerkschaft bei diesem Thema alle Teile der Arbeitswelt erreichen kann, und damit die vielen Kolleg*innen, die täglich Probleme mit der wachsenden Zahl an rechten Äußerungen in den Betrieben und Dienststellen haben. Schnell war klar, dass ver.di immer wieder deutlich machen muss, dass und warum eine Gewerkschaft auch eine politische Organisation ist.

    Weitere Ideen waren eine stärkere Vernetzung, etwa über Austausch-Runden, die auch online stattfinden können. Auch war ein Vorschlag, dass regelmäßig #Vernetzungskonferenzen stattfinden könnten. Zudem wurde vorgeschlagen, schon jetzt die Betriebsratswahlen 2026 in den Blick zu nehmen. Über die Ideen und deren Umsetzung werden der Gewerkschaftsrat und der ver.di- Bundesvorstand beraten.

    Gefahr für #Gewerkschaften

    Für den ver.di-Vorsitzenden Frank #Werneke war die #Netzwerkkonferenz eine der wichtigsten ver.di-Veranstaltungen in diesem Jahr. In seiner Rede sprach er über die politische Lage unter anderem in den USA. Dort zeigt sich schon jetzt, welche Gefahr den Gewerkschaften droht, wenn die Rechten an die Macht kommen. Nach Berichten der amerikanischen Gewerkschaft SEIU, in der rund zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes organisiert sind, droht der Versuch, die Gewerkschaften insbesondere im öffentlichen Dienst auszuschalten – sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesstaaten. Dazu werden ihre Rechte beschnitten. Weiteres Thema für die SEIU ist, dass viele ihrer Mitglieder ohne Aufenthaltsgenehmigung in den USA leben. Menschen mit diesem Status hat der designierte amerikanische Präsident schon im Wahlkampf mit sofortiger Abschiebung gedroht.

    Quelle: ver.di news verdi.de/++file++673cb81837e8b

    #Antifa #Gewerkschaften #verdi

  7. @Zettelhexer erst wenn #Radfahrer die Straße konsequent #ZUPARKEN, wird sich da etwas ändern!
    PS: da ist auch eine #Dienstaufsichtsbeschwerde fällig!

  8. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  9. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  10. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  11. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  12. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  13. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  14. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  15. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  16. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  17. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  18. Heute Mittag Strafanzeige gegen das #Jobcenter gestellt. Nachmittags eine Reaktion dessen Geschäftsführers auf eine vor Wochen gestellte #Dienstaufsichtsbeschwerde aus dem Briefkasten gefischt. Klar wird alles bestritten, das Fehlverhalten verteidigt und letztlich alles mir in die Schuhe geschoben.

    Bislang erlebte ich das Rechtssystem in #Rostock als inkompetent und korrupt. Mein Begehr kann daher durchaus eine unerwünschte Entwicklung nehmen.

    Es ist so widerwärtig und enervierend. Bei diesem asozialen Umgang ist die Verrohung im Lande wirklich kein Wunder.

  19. Ich weiß, dass es das Geschehene nicht rückgängig machen kann. Aber ich möchte mit meinen Möglichkeiten dazu beitragen, dass sein Tod nicht sinnlos war.
    #Dienstaufsichtsbeschwerde und #Fachaufsichtsbeschwerde an das PP Pforzheim und die StA Karlsruhe sind fertig und gehen heute oder morgen per Post raus. #natenom

  20. Auf meinem Blog (sbamueller.com/2022/11/26/nich) habe ich das gestrige #Querdenker #Demo Geschehen in #Freiburg, inklusive #Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die #Polizei, Zusammengefasst.
    Ich erkläre auch warum ich nicht mehr von #Coronaleugner un schon gar nicht von #Maßnahmenskeptiker sprechen will, sondern nur noch von #Querdenken oder #Querdenkern.

  21. @hollma Hab tatsächlich dafür eine Vorladung bekommen, mein Anwalt hat darauf geantwortet und die bearbeitenden POMin hat es umgehend eingestellt. Leider keine Konsequenzen aus der #Dienstaufsichtsbeschwerde.
    Aber das wundert mich auch nicht. Das war der #A63 ehemals #A64 der #Autopolizei #Berlin. Von denen bin ich noch ganz andere Sachen gewöhnt.