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#grundgesetzes — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #grundgesetzes, aggregated by home.social.

  1. Ach Klöckner 🤬
    Artikel 5 des #Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

    "(1) Jeder hat das Recht, seine
    #Meinung in #Wort, #Schrift und #Bild frei zu #äußern und zu #verbreiten
    .....Eine #Zensur findet nicht statt" 🤔

    Ausser man begegnet Klöckner ❗️
    Stehen die Regeln des Bundestags oder Klöckner Regeln über dem Grundgesetz ❓️🤔🤬

  2. Die Kürzungen, die uns #cdu_csu und @spdbt aufbürden wollen sind faktische Lohnkürzungen. Ich finde, das ist ein Grund für einen #generalstreik, da unser, in der Verfassung festgeschriebener, #Sozialstaat gefährdet ist:

    Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG:
    „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses #Grundgesetzes entsprechen" .

    Und zum Generalstreik heisst es in
    Artikel 20 des Grundgesetzes: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik] bedroht, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

    bpb.de/themen/menschenrechte/g
    juraforum.de/lexikon/generalst

    @DGBNord
    @verdi_westfalen
    @igmetallberlin
    @gew.de
    @igbce

  3. Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (#Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

    "§ 33 Grundpflichten
    (1) Beamtinnen und #Beamte dienen dem ganzen #Volk, nicht einer #Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der #Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des #Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten."

    de.wikipedia.org/wiki/Beamtens

  4. #UdoLindenberg hat auf fb nochmal aufgerufen, zur Wahl zu gehen:

    „Let's go vote !! - unser Deutschland bleibt eine weltoffene #Demokratie auf Basis unseres exzellenten #Grundgesetzes - ohne Extremisten.
    Weil wir wissen: wer in der Demokratie schläft, wacht in der #Diktatur auf !! !! !!
    Nie wieder ist jetzt euer Udo und das Panikteam“

    #BTW25 #wahl #gehtwählen ✊🏼

  5. @PWS_1 Das Argument ist wichtig. Aber die Praxis zeigt leider, dass die "Wahrung der Vorgaben unseres #Grundgesetzes und des #Datenschutzes" oft, sagen wir mal, auf sehr eigene Weise interpretiert wird. Das habe ich in verschiedenen privaten Gesprächen mit Polizisten unterschiedlicher Dienststellen erfahren müssen. Vor allem Biometrie ist ein dermaßen sensibles Thema, dass hier ein "zu wenig" besser ist als ein "zu viel".

    "Ironischerweise" denken auch Behörden so:

    zeit.de/digital/datenschutz/20

  6. Das #Sicherheitspaket der #Ampel sollte polizeiliche Befugnisse unter Wahrung der Vorgaben unseres #Grundgesetzes und des #Datenschutzes erweitern. Absurd, dass #CDU und #CSU dies im #Bundesrat blockieren. Das ist Politik a la #Trump

  7. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  8. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  9. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  10. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  11. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  12. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  13. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  14. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  15. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  16. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  17. In DE leben ca. 14.500 #Asylberechtigte nach Artikel 16a des #Grundgesetzes und rund 575.000 #Flüchtlinge nach der #GenferFlüchtlingskonvention.

    Und weil die nix zu tun haben, vertreibt man sich die Zeit bei den etwa 430.000 #Ärzten in #Deutschland.
    Deswegen haben letztere für die übrigen 83 Millionen Menschen im Land keine Zeit mehr.

    So in etwa #CDU? Darf ich fragen, obs noch geht?

  18. @robbie Es macht schon einen Unterschied ob man vom "propagandistischen Gefasel" oder der "geschriebenen DDR Verfassung" spricht...

    Es gab auch Verfassungs-Entwürfe zum "progressiven" fortschreiben des #Grundgesetzes, wie es dies sogar selbst vorsah/ vorsieht ...

    #Grundgesetz75

  19. Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

    Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

    In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

    Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

    Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

    Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

    Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

    Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

    Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

    Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

    Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

    (...)

    trueten.de/archives/13157-Der-

  20. Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt

    Heute, am Tag des #Grundgesetzes, wurde der diesjährige „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und #Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

    Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „Krieg, Klima, Krise“ einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der #Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.

    Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die #Ukraine und die wachsende #Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche #Polizeigewalt, rassistische #Polizeikontrollen und #Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle #Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen #Justiz besprochen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

    (...)

    trueten.de/archives/12786-Grun

    via @Freiheitsrechte

  21. Die #Justiz braucht neue #Schöffinnen und #Schöffen für die #Gerichte. Es ist wichtig, dass sich dafür Menschen bewerben, die mit beiden Beinen im Leben und mit beiden Füßen auf dem Boden des #Grundgesetzes stehen. Denn unsere #Urteile sollen nicht nur "in Namen des Volkes", sondern unter aktiver Beteiligung von #Bürger*innen gefällt werden.

    Der Aufwand ist machbar - die Erfahrung unbezahlbar.

    Infos gibt es hier:

    schoeffenwahl2023.de/

  22. Die #Justiz braucht neue #Schöffinnen und #Schöffen für die #Gerichte. Es ist wichtig, dass sich dafür Menschen bewerben, die mit beiden Beinen im Leben und mit beiden Füßen auf dem Boden des #Grundgesetzes stehen. Denn unsere #Urteile sollen nicht nur "im Namen des Volkes", sondern unter aktiver Beteiligung von #Bürger*innen gefällt werden.

    Der Aufwand ist machbar - die Erfahrung unbezahlbar.

    Infos gibt es hier:

    schoeffenwahl2023.de/

  23. Die #Justiz braucht neue #Schöffinnen und #Schöffen für die #Gerichte. Es ist wichtig, dass sich dafür Menschen bewerben, die mit beiden Beinen im Leben und mit beiden Füßen auf dem Boden des #Grundgesetzes stehen. Denn unsere #Urteile sollen nicht nur "in Namen des Volkes", sondern unter aktiver Beteiligung von #Bürger*innen gefällt werden.

    Der Aufwand ist machbar - die Erfahrung unbezahlbar.

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  24. Die #Justiz braucht neue #Schöffinnen und #Schöffen für die #Gerichte. Es ist wichtig, dass sich dafür Menschen bewerben, die mit beiden Beinen im Leben und mit beiden Füßen auf dem Boden des #Grundgesetzes stehen. Denn unsere #Urteile sollen nicht nur "in Namen des Volkes", sondern unter aktiver Beteiligung von #Bürger*innen gefällt werden.

    Der Aufwand ist machbar - die Erfahrung unbezahlbar.

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  25. Die #Justiz braucht neue #Schöffinnen und #Schöffen für die #Gerichte. Es ist wichtig, dass sich dafür Menschen bewerben, die mit beiden Beinen im Leben und mit beiden Füßen auf dem Boden des #Grundgesetzes stehen. Denn unsere #Urteile sollen nicht nur "in Namen des Volkes", sondern unter aktiver Beteiligung von #Bürger*innen gefällt werden.

    Der Aufwand ist machbar - die Erfahrung unbezahlbar.

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