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Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle
Wer bei Sicherheit nur an Verbrechensbekämpfung denkt, verliert vieles aus dem Blick. Genau das scheint die aktuelle Bundesregierung mit ihrem Überwachungspaket zu tun, doch das kann gefährlich werden. Ein Kommentar.
Mehr Sicherheit sollen drei Gesetzentwürfe bringen, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Dass dieses Paket jede Menge neue Überwachungsbefugnisse bringen soll und tief in Grundrechte eingreift, haben Datenschützer:innen und Bürgerrechtsorganisationen überdeutlich und immer wieder kritisiert. Darauf hören will die Bundesregierung offenkundig nicht.
Eingeschränktes Sicherheitsverständnis
Damit offenbart sie nicht nur, dass ihr die fachlichen Einwände egal sind und sie in Kauf nimmt, dass das heute geplante Gesetz später vor einem Verfassungsgericht wieder fallen könnte. Sie präsentiert auch ein hochgradig beschränktes Verständnis von Sicherheit. Und das gefährdet uns alle.
Sicherheit ist in der Welt der Merz-Regierung ein Schlagwort, um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen. Das ist kein neuer Kurs, auch Vorgängerregierungen setzten auf immer mehr Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, während andere Sicherheitsbereiche aus dem Blick gerieten.
Das war einmal anders. In seiner Regierungserklärung im Jahr 1969 sagte Willy Brandt: „Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten Gesellschaft nur durch Veränderung geben.“ Und er sprach danach zuerst von Bildungspolitik und finanzieller Stabilität. Sein Verständnis und das der damaligen Politik machten nicht an Polizeibefugnissen und militärischer Stärke halt. Ja, auch Verbrechensbekämpfung und Militärbündnisse kamen in seiner Rede vor. Aber sie waren nicht die einzigen Aspekte eines Sicherheitsbegriffs, sondern zwei Faktoren von vielen, die in einer Gesellschaft wichtig sind.
Sicherheit ist mehr als Verbrechensbekämpfung
Wenn wir Sicherheit nur auf Verbrechensbekämpfung beziehen, verlieren wir die Gesamtheit unserer Lebensgrundlagen aus dem Blick.
Sicherheit ist, dass Menschen in Ruhe gesunden können, wenn sie krank geworden sind – ohne dass sie Nachteile fürchten müssen. Und nicht, dass ein Bundeskanzler ihnen Müßiggang unterstellt und sie dazu aufruft, mehr zu arbeiten.
Sicherheit ist, wenn sich eine Regierung darum kümmert, dass Menschen sich auch in Zukunft Strom, Heizung und Mobilität leisten können. Und nicht, dass sie sich mit einer fossilverliebten Energiepolitik an den untergangsgeweihten Status Quo klammert.
Sicherheit ist, wenn Menschen sich ohne Angst frei entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können – egal wo sie herkommen, wer sie sind oder ob sie in der Mehrheitsgesellschaft auffallen. Dazu passt weder der Kurs der Merz-Regierung zum Selbstbestimmungsgesetz noch zum Asylrecht und vielen anderen Bereichen.
Sicherheit ist kein Supergrundrecht
Und das wichtigste: Grundrechte müssen die Basis für jegliche Sicherheitspolitik sein. Denn ohne Grundrechte gefährden wir unsere Demokratie. Und eine Bundesregierung darf nicht selbst an deren Schwächung arbeiten. Sicherheit ist kein Supergrundrecht, wie der einstige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich es vor mehr als zehn Jahren zu kolportieren versuchte.
Wenn es schon ein Supergrundrecht geben soll, ist das zweifelsohne die unantastbare Menschenwürde. Sicherheit kommt in der Liste der Grundrechte so nicht vor. Doch umgekehrt sind die Rechte, die in unserer Verfassung verankert sind, Basis für jede Sicherheit, die wir als Menschen in einem demokratischen Staat haben können.
Grundrechte können eingeschränkt werden, das stimmt. Aber dafür gibt es Voraussetzungen: Die entsprechenden Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dass das im Fall der derzeit vorgelegten Gesetzentwürfe der Fall wäre, daran – damit wieder zurück zur Kritik vom Anfang – zweifeln Fachleute stark.
Ein Gegenteil von Sicherheit ist Verunsicherung
Wir dürfen nicht aufhören, diese Kritik zu üben. An jeder einzelnen Maßnahme, die Grundrechte im Übermaß beschneiden. Wir dürfen auch nicht aufhören zu fordern, dass wir eine evidenzbasierte sogenannte Sicherheitspolitik brauchen, die sich aus mehr speist als performativer Innovationsinszenierung und schnellen technischen, vermeintlichen Antworten auf tieferliegende Probleme.
Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Sicherheit mehr ist als das, was in Polizei- und Strafgesetzen steht. Wer Menschen immer wieder verunsichert, versteht Sicherheit falsch. Und das kann schnell gefährlich werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle
Wer bei Sicherheit nur an Verbrechensbekämpfung denkt, verliert vieles aus dem Blick. Genau das scheint die aktuelle Bundesregierung mit ihrem Überwachungspaket zu tun, doch das kann gefährlich werden. Ein Kommentar.
Mehr Sicherheit sollen drei Gesetzentwürfe bringen, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Dass dieses Paket jede Menge neue Überwachungsbefugnisse bringen soll und tief in Grundrechte eingreift, haben Datenschützer:innen und Bürgerrechtsorganisationen überdeutlich und immer wieder kritisiert. Darauf hören will die Bundesregierung offenkundig nicht.
Eingeschränktes Sicherheitsverständnis
Damit offenbart sie nicht nur, dass ihr die fachlichen Einwände egal sind und sie in Kauf nimmt, dass das heute geplante Gesetz später vor einem Verfassungsgericht wieder fallen könnte. Sie präsentiert auch ein hochgradig beschränktes Verständnis von Sicherheit. Und das gefährdet uns alle.
Sicherheit ist in der Welt der Merz-Regierung ein Schlagwort, um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen. Das ist kein neuer Kurs, auch Vorgängerregierungen setzten auf immer mehr Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, während andere Sicherheitsbereiche aus dem Blick gerieten.
Das war einmal anders. In seiner Regierungserklärung im Jahr 1969 sagte Willy Brandt: „Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten Gesellschaft nur durch Veränderung geben.“ Und er sprach danach zuerst von Bildungspolitik und finanzieller Stabilität. Sein Verständnis und das der damaligen Politik machten nicht an Polizeibefugnissen und militärischer Stärke halt. Ja, auch Verbrechensbekämpfung und Militärbündnisse kamen in seiner Rede vor. Aber sie waren nicht die einzigen Aspekte eines Sicherheitsbegriffs, sondern zwei Faktoren von vielen, die in einer Gesellschaft wichtig sind.
Sicherheit ist mehr als Verbrechensbekämpfung
Wenn wir Sicherheit nur auf Verbrechensbekämpfung beziehen, verlieren wir die Gesamtheit unserer Lebensgrundlagen aus dem Blick.
Sicherheit ist, dass Menschen in Ruhe gesunden können, wenn sie krank geworden sind – ohne dass sie Nachteile fürchten müssen. Und nicht, dass ein Bundeskanzler ihnen Müßiggang unterstellt und sie dazu aufruft, mehr zu arbeiten.
Sicherheit ist, wenn sich eine Regierung darum kümmert, dass Menschen sich auch in Zukunft Strom, Heizung und Mobilität leisten können. Und nicht, dass sie sich mit einer fossilverliebten Energiepolitik an den untergangsgeweihten Status Quo klammert.
Sicherheit ist, wenn Menschen sich ohne Angst frei entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können – egal wo sie herkommen, wer sie sind oder ob sie in der Mehrheitsgesellschaft auffallen. Dazu passt weder der Kurs der Merz-Regierung zum Selbstbestimmungsgesetz noch zum Asylrecht und vielen anderen Bereichen.
Sicherheit ist kein Supergrundrecht
Und das wichtigste: Grundrechte müssen die Basis für jegliche Sicherheitspolitik sein. Denn ohne Grundrechte gefährden wir unsere Demokratie. Und eine Bundesregierung darf nicht selbst an deren Schwächung arbeiten. Sicherheit ist kein Supergrundrecht, wie der einstige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich es vor mehr als zehn Jahren zu kolportieren versuchte.
Wenn es schon ein Supergrundrecht geben soll, ist das zweifelsohne die unantastbare Menschenwürde. Sicherheit kommt in der Liste der Grundrechte so nicht vor. Doch umgekehrt sind die Rechte, die in unserer Verfassung verankert sind, Basis für jede Sicherheit, die wir als Menschen in einem demokratischen Staat haben können.
Grundrechte können eingeschränkt werden, das stimmt. Aber dafür gibt es Voraussetzungen: Die entsprechenden Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dass das im Fall der derzeit vorgelegten Gesetzentwürfe der Fall wäre, daran – damit wieder zurück zur Kritik vom Anfang – zweifeln Fachleute stark.
Ein Gegenteil von Sicherheit ist Verunsicherung
Wir dürfen nicht aufhören, diese Kritik zu üben. An jeder einzelnen Maßnahme, die Grundrechte im Übermaß beschneiden. Wir dürfen auch nicht aufhören zu fordern, dass wir eine evidenzbasierte sogenannte Sicherheitspolitik brauchen, die sich aus mehr speist als performativer Innovationsinszenierung und schnellen technischen, vermeintlichen Antworten auf tieferliegende Probleme.
Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Sicherheit mehr ist als das, was in Polizei- und Strafgesetzen steht. Wer Menschen immer wieder verunsichert, versteht Sicherheit falsch. Und das kann schnell gefährlich werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Wer bei Sicherheit nur an Verbrechensbekämpfung denkt, verliert vieles aus dem Blick. Genau das scheint die aktuelle Bundesregierung mit ihrem Überwachungspaket zu tun, doch das kann gefährlich werden. Ein Kommentar.
Mehr Sicherheit sollen drei Gesetzentwürfe bringen, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Dass dieses Paket jede Menge neue Überwachungsbefugnisse bringen soll und tief in Grundrechte eingreift, haben Datenschützer:innen und Bürgerrechtsorganisationen überdeutlich und immer wieder kritisiert. Darauf hören will die Bundesregierung offenkundig nicht.
Eingeschränktes Sicherheitsverständnis
Damit offenbart sie nicht nur, dass ihr die fachlichen Einwände egal sind und sie in Kauf nimmt, dass das heute geplante Gesetz später vor einem Verfassungsgericht wieder fallen könnte. Sie präsentiert auch ein hochgradig beschränktes Verständnis von Sicherheit. Und das gefährdet uns alle.
Sicherheit ist in der Welt der Merz-Regierung ein Schlagwort, um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen. Das ist kein neuer Kurs, auch Vorgängerregierungen setzten auf immer mehr Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, während andere Sicherheitsbereiche aus dem Blick gerieten.
Das war einmal anders. In seiner Regierungserklärung im Jahr 1969 sagte Willy Brandt: „Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten Gesellschaft nur durch Veränderung geben.“ Und er sprach danach zuerst von Bildungspolitik und finanzieller Stabilität. Sein Verständnis und das der damaligen Politik machten nicht an Polizeibefugnissen und militärischer Stärke halt. Ja, auch Verbrechensbekämpfung und Militärbündnisse kamen in seiner Rede vor. Aber sie waren nicht die einzigen Aspekte eines Sicherheitsbegriffs, sondern zwei Faktoren von vielen, die in einer Gesellschaft wichtig sind.
Sicherheit ist mehr als Verbrechensbekämpfung
Wenn wir Sicherheit nur auf Verbrechensbekämpfung beziehen, verlieren wir die Gesamtheit unserer Lebensgrundlagen aus dem Blick.
Sicherheit ist, dass Menschen in Ruhe gesunden können, wenn sie krank geworden sind – ohne dass sie Nachteile fürchten müssen. Und nicht, dass ein Bundeskanzler ihnen Müßiggang unterstellt und sie dazu aufruft, mehr zu arbeiten.
Sicherheit ist, wenn sich eine Regierung darum kümmert, dass Menschen sich auch in Zukunft Strom, Heizung und Mobilität leisten können. Und nicht, dass sie sich mit einer fossilverliebten Energiepolitik an den untergangsgeweihten Status Quo klammert.
Sicherheit ist, wenn Menschen sich ohne Angst frei entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können – egal wo sie herkommen, wer sie sind oder ob sie in der Mehrheitsgesellschaft auffallen. Dazu passt weder der Kurs der Merz-Regierung zum Selbstbestimmungsgesetz noch zum Asylrecht und vielen anderen Bereichen.
Sicherheit ist kein Supergrundrecht
Und das wichtigste: Grundrechte müssen die Basis für jegliche Sicherheitspolitik sein. Denn ohne Grundrechte gefährden wir unsere Demokratie. Und eine Bundesregierung darf nicht selbst an deren Schwächung arbeiten. Sicherheit ist kein Supergrundrecht, wie der einstige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich es vor mehr als zehn Jahren zu kolportieren versuchte.
Wenn es schon ein Supergrundrecht geben soll, ist das zweifelsohne die unantastbare Menschenwürde. Sicherheit kommt in der Liste der Grundrechte so nicht vor. Doch umgekehrt sind die Rechte, die in unserer Verfassung verankert sind, Basis für jede Sicherheit, die wir als Menschen in einem demokratischen Staat haben können.
Grundrechte können eingeschränkt werden, das stimmt. Aber dafür gibt es Voraussetzungen: Die entsprechenden Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dass das im Fall der derzeit vorgelegten Gesetzentwürfe der Fall wäre, daran – damit wieder zurück zur Kritik vom Anfang – zweifeln Fachleute stark.
Ein Gegenteil von Sicherheit ist Verunsicherung
Wir dürfen nicht aufhören, diese Kritik zu üben. An jeder einzelnen Maßnahme, die Grundrechte im Übermaß beschneiden. Wir dürfen auch nicht aufhören zu fordern, dass wir eine evidenzbasierte sogenannte Sicherheitspolitik brauchen, die sich aus mehr speist als performativer Innovationsinszenierung und schnellen technischen, vermeintlichen Antworten auf tieferliegende Probleme.
Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Sicherheit mehr ist als das, was in Polizei- und Strafgesetzen steht. Wer Menschen immer wieder verunsichert, versteht Sicherheit falsch. Und das kann schnell gefährlich werden.
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Wer bei Sicherheit nur an Verbrechensbekämpfung denkt, verliert vieles aus dem Blick. Genau das scheint die aktuelle Bundesregierung mit ihrem Überwachungspaket zu tun, doch das kann gefährlich werden. Ein Kommentar.
Mehr Sicherheit sollen drei Gesetzentwürfe bringen, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Dass dieses Paket jede Menge neue Überwachungsbefugnisse bringen soll und tief in Grundrechte eingreift, haben Datenschützer:innen und Bürgerrechtsorganisationen überdeutlich und immer wieder kritisiert. Darauf hören will die Bundesregierung offenkundig nicht.
Eingeschränktes Sicherheitsverständnis
Damit offenbart sie nicht nur, dass ihr die fachlichen Einwände egal sind und sie in Kauf nimmt, dass das heute geplante Gesetz später vor einem Verfassungsgericht wieder fallen könnte. Sie präsentiert auch ein hochgradig beschränktes Verständnis von Sicherheit. Und das gefährdet uns alle.
Sicherheit ist in der Welt der Merz-Regierung ein Schlagwort, um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen. Das ist kein neuer Kurs, auch Vorgängerregierungen setzten auf immer mehr Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, während andere Sicherheitsbereiche aus dem Blick gerieten.
Das war einmal anders. In seiner Regierungserklärung im Jahr 1969 sagte Willy Brandt: „Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten Gesellschaft nur durch Veränderung geben.“ Und er sprach danach zuerst von Bildungspolitik und finanzieller Stabilität. Sein Verständnis und das der damaligen Politik machten nicht an Polizeibefugnissen und militärischer Stärke halt. Ja, auch Verbrechensbekämpfung und Militärbündnisse kamen in seiner Rede vor. Aber sie waren nicht die einzigen Aspekte eines Sicherheitsbegriffs, sondern zwei Faktoren von vielen, die in einer Gesellschaft wichtig sind.
Sicherheit ist mehr als Verbrechensbekämpfung
Wenn wir Sicherheit nur auf Verbrechensbekämpfung beziehen, verlieren wir die Gesamtheit unserer Lebensgrundlagen aus dem Blick.
Sicherheit ist, dass Menschen in Ruhe gesunden können, wenn sie krank geworden sind – ohne dass sie Nachteile fürchten müssen. Und nicht, dass ein Bundeskanzler ihnen Müßiggang unterstellt und sie dazu aufruft, mehr zu arbeiten.
Sicherheit ist, wenn sich eine Regierung darum kümmert, dass Menschen sich auch in Zukunft Strom, Heizung und Mobilität leisten können. Und nicht, dass sie sich mit einer fossilverliebten Energiepolitik an den untergangsgeweihten Status Quo klammert.
Sicherheit ist, wenn Menschen sich ohne Angst frei entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können – egal wo sie herkommen, wer sie sind oder ob sie in der Mehrheitsgesellschaft auffallen. Dazu passt weder der Kurs der Merz-Regierung zum Selbstbestimmungsgesetz noch zum Asylrecht und vielen anderen Bereichen.
Sicherheit ist kein Supergrundrecht
Und das wichtigste: Grundrechte müssen die Basis für jegliche Sicherheitspolitik sein. Denn ohne Grundrechte gefährden wir unsere Demokratie. Und eine Bundesregierung darf nicht selbst an deren Schwächung arbeiten. Sicherheit ist kein Supergrundrecht, wie der einstige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich es vor mehr als zehn Jahren zu kolportieren versuchte.
Wenn es schon ein Supergrundrecht geben soll, ist das zweifelsohne die unantastbare Menschenwürde. Sicherheit kommt in der Liste der Grundrechte so nicht vor. Doch umgekehrt sind die Rechte, die in unserer Verfassung verankert sind, Basis für jede Sicherheit, die wir als Menschen in einem demokratischen Staat haben können.
Grundrechte können eingeschränkt werden, das stimmt. Aber dafür gibt es Voraussetzungen: Die entsprechenden Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dass das im Fall der derzeit vorgelegten Gesetzentwürfe der Fall wäre, daran – damit wieder zurück zur Kritik vom Anfang – zweifeln Fachleute stark.
Ein Gegenteil von Sicherheit ist Verunsicherung
Wir dürfen nicht aufhören, diese Kritik zu üben. An jeder einzelnen Maßnahme, die Grundrechte im Übermaß beschneiden. Wir dürfen auch nicht aufhören zu fordern, dass wir eine evidenzbasierte sogenannte Sicherheitspolitik brauchen, die sich aus mehr speist als performativer Innovationsinszenierung und schnellen technischen, vermeintlichen Antworten auf tieferliegende Probleme.
Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Sicherheit mehr ist als das, was in Polizei- und Strafgesetzen steht. Wer Menschen immer wieder verunsichert, versteht Sicherheit falsch. Und das kann schnell gefährlich werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle
Wer bei Sicherheit nur an Verbrechensbekämpfung denkt, verliert vieles aus dem Blick. Genau das scheint die aktuelle Bundesregierung mit ihrem Überwachungspaket zu tun, doch das kann gefährlich werden. Ein Kommentar.
Mehr Sicherheit sollen drei Gesetzentwürfe bringen, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Dass dieses Paket jede Menge neue Überwachungsbefugnisse bringen soll und tief in Grundrechte eingreift, haben Datenschützer:innen und Bürgerrechtsorganisationen überdeutlich und immer wieder kritisiert. Darauf hören will die Bundesregierung offenkundig nicht.
Eingeschränktes Sicherheitsverständnis
Damit offenbart sie nicht nur, dass ihr die fachlichen Einwände egal sind und sie in Kauf nimmt, dass das heute geplante Gesetz später vor einem Verfassungsgericht wieder fallen könnte. Sie präsentiert auch ein hochgradig beschränktes Verständnis von Sicherheit. Und das gefährdet uns alle.
Sicherheit ist in der Welt der Merz-Regierung ein Schlagwort, um Kontroll- und Ordnungspolitik durchzusetzen. Das ist kein neuer Kurs, auch Vorgängerregierungen setzten auf immer mehr Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, während andere Sicherheitsbereiche aus dem Blick gerieten.
Das war einmal anders. In seiner Regierungserklärung im Jahr 1969 sagte Willy Brandt: „Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten Gesellschaft nur durch Veränderung geben.“ Und er sprach danach zuerst von Bildungspolitik und finanzieller Stabilität. Sein Verständnis und das der damaligen Politik machten nicht an Polizeibefugnissen und militärischer Stärke halt. Ja, auch Verbrechensbekämpfung und Militärbündnisse kamen in seiner Rede vor. Aber sie waren nicht die einzigen Aspekte eines Sicherheitsbegriffs, sondern zwei Faktoren von vielen, die in einer Gesellschaft wichtig sind.
Sicherheit ist mehr als Verbrechensbekämpfung
Wenn wir Sicherheit nur auf Verbrechensbekämpfung beziehen, verlieren wir die Gesamtheit unserer Lebensgrundlagen aus dem Blick.
Sicherheit ist, dass Menschen in Ruhe gesunden können, wenn sie krank geworden sind – ohne dass sie Nachteile fürchten müssen. Und nicht, dass ein Bundeskanzler ihnen Müßiggang unterstellt und sie dazu aufruft, mehr zu arbeiten.
Sicherheit ist, wenn sich eine Regierung darum kümmert, dass Menschen sich auch in Zukunft Strom, Heizung und Mobilität leisten können. Und nicht, dass sie sich mit einer fossilverliebten Energiepolitik an den untergangsgeweihten Status Quo klammert.
Sicherheit ist, wenn Menschen sich ohne Angst frei entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können – egal wo sie herkommen, wer sie sind oder ob sie in der Mehrheitsgesellschaft auffallen. Dazu passt weder der Kurs der Merz-Regierung zum Selbstbestimmungsgesetz noch zum Asylrecht und vielen anderen Bereichen.
Sicherheit ist kein Supergrundrecht
Und das wichtigste: Grundrechte müssen die Basis für jegliche Sicherheitspolitik sein. Denn ohne Grundrechte gefährden wir unsere Demokratie. Und eine Bundesregierung darf nicht selbst an deren Schwächung arbeiten. Sicherheit ist kein Supergrundrecht, wie der einstige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich es vor mehr als zehn Jahren zu kolportieren versuchte.
Wenn es schon ein Supergrundrecht geben soll, ist das zweifelsohne die unantastbare Menschenwürde. Sicherheit kommt in der Liste der Grundrechte so nicht vor. Doch umgekehrt sind die Rechte, die in unserer Verfassung verankert sind, Basis für jede Sicherheit, die wir als Menschen in einem demokratischen Staat haben können.
Grundrechte können eingeschränkt werden, das stimmt. Aber dafür gibt es Voraussetzungen: Die entsprechenden Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Und dass das im Fall der derzeit vorgelegten Gesetzentwürfe der Fall wäre, daran – damit wieder zurück zur Kritik vom Anfang – zweifeln Fachleute stark.
Ein Gegenteil von Sicherheit ist Verunsicherung
Wir dürfen nicht aufhören, diese Kritik zu üben. An jeder einzelnen Maßnahme, die Grundrechte im Übermaß beschneiden. Wir dürfen auch nicht aufhören zu fordern, dass wir eine evidenzbasierte sogenannte Sicherheitspolitik brauchen, die sich aus mehr speist als performativer Innovationsinszenierung und schnellen technischen, vermeintlichen Antworten auf tieferliegende Probleme.
Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Sicherheit mehr ist als das, was in Polizei- und Strafgesetzen steht. Wer Menschen immer wieder verunsichert, versteht Sicherheit falsch. Und das kann schnell gefährlich werden.
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Polizeiliche Kriminalstatistik: um fast sechs Prozent
Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.
Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.
Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.
Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).
Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.
Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.
Dobrindt will es trotzdem härter
BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.
Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.
In der Pressekonferenz kündigte er laut Tagesschau an, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich ausbauen zu wollen. Hierzu gehören sowohl die automatisierte Datenanalyse a la Palantir sowie die biometrische Fahndung im Internet.
Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Die AG Unsicherheit veranstaltet heute Abend mit Unterstützung der Roten Hilfe Berlin einen Informationsabend zum #Sicherheitspaket 2.0 im Kiezhaus Agnes Reinhold.
Es wird darüber aufgeklärt:
• Welche Befugnisse hier eingeführt werden sollen
• Wie die Technologie dahinter funktioniert (für Einsteiger*innen!)
• Was das für uns und für unseren politischen Protest bedeutet
• Wie und zu welchen Terminen wir dagegen agieren können und sollten. -
Europarechts- und verfassungswidrig: Schwarz-Rot soll Pläne für biometrische Internetfahndung zurückziehen
Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne.
Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatcheuroparechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
„Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“
Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.
Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:
Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.
Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.
Rückschlüsse auf politische Einstellungen
Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.
Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.
In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.
Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.
Technische Ausgestaltung unklar
Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.
Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.
Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.
Auslagerung an Private als Schlupfloch?
AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.
Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.
Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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“Keine verfassungskonforme Ausgestaltung möglich”
Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung
Amnesty International, Chaos Computer Club und weitere Organisationen fordern den Stopp neuer Befugnisse für Sicherheitsbehörden. Die geplanten Systeme zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse bedrohten Datenschutz, Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.
Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse für Sicherheitsbehörden bei der digitalen Fahndung auszuweiten, gefährden Grundrechte. Zu diesem Schluss kommen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“
Die Organisationen, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, bemängeln unter anderem das Fehlen eines richterlichen Vorbehalts, die ungenügende Transparenz für Betroffene und unzureichende Dokumentation der Arbeitsweise der KI-Systeme. Es fehlten zudem Einschränkungen bei Form und Umfang der einbezogenen Daten und bei den Analysemethoden. Ferner drohten schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch Privatunternehmen.
In der Konsequenz empfiehlt die Stellungnahme die vollständige Rücknahme der Gesetzesentwürfe und stattdessen ein gesetzliches Verbot „biometrischer Massenerkennungssysteme“ sowie verbindliche Regeln zu Transparenz, Kontrolle und Haftung für die algorithmische Datenanalyse.
Wer im Internet zu sehen ist, ist betroffen
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu auf mehrere Gesetzentwürfe geeinigt.
Das Bündnis kritisiert, damit würde de facto die Infrastruktur für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Der Einsatz von KI-Systeme wie PimEyes oder Clearview AI für die biometrische Fahndung bezeichnet die Stellungnahme als Eingriff „in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten“. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sei dies nicht vereinbar.
Selbst Personen, die ohne ihr eigenes Zutun im Hintergrund von öffentlich zugänglichem Bildmaterial auftauchten, drohe so die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten. Indirekt werde damit auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt: Wer befürchten muss, aufgrund der Teilnahme an einer Versammlung biometrisch erfasst zu werden, verzichte möglicherweise gänzlich – es drohe ein Abschreckungseffekt, der die Wahrnehmung der eigenen Grundrechte verhindere.
Empirische Daten zeigten zudem, dass insbesondere People of Color häufig zu Unrecht von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Es drohe damit eine Gefährdung des Diskriminierungsverbots.
KI-Systeme sollen polizeiliche „Super-Datenbank“ schaffen
Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht eine automatisierte Datenanalyse mittels KI-Systemen wie Palantir vor. Massenhafte Datenbestände der Bundes- und Landespolizeibehörden sollen dafür zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden – unabhängig vom Einzelfall. Die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen würden dann Teil derselben „Super-Datenbank“. Das Resultat wären tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.
Eine solche Analyse ermögliche Schlussfolgerungen, „die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen“, heißt es in der Stellungnahme: „Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden.“
Das Vorhaben der Bundesregierung knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Die damalige Ampel-Regierung scheiterte mit ihren Plänen, weil den Ländern die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.
Die Europäische Union verbietet laut KI-Verordnung eigentlich die massenhafte Verarbeitung von Gesichtsbildern zu biometrischen Datenbanken. Die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung stellen demnach einen Versuch dar, das EU-Verbot zu umgehen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert die Gesetzesinitiativen zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse und kommt dabei ebenfalls zu dem Schluss: „In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich.“
Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org. Er schließt aktuell seinen Master in Politikwissenschaft an der FU Berlin ab. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz
Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu vergangenen Donnerstag auf drei Gesetzentwürfe geeinigt.
Biometrische Gesichtserkennung beruht darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale hat, etwa den Abstand von Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Merkmale lassen ich vermessen und als Daten darstellen, das sogenannte Template. Diese Templates werden dann automatisiert miteinander verglichen.
Sicherheitspolitiker*innen fordern den Einsatz dieser Fahndungsmethode spätestens seitdem Journalist*innen Ende 2023 das untergetauchte mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette aufspürten. Sie verwendeten dafür die kommerzielle Gesichtersuchmaschine PimEyes und fanden Bilder von Klette, die unter neuer Identität in Berlin lebte.
Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen. Die Ministerien wollen dieses Verbot offenbar gezielt umgehen. Sie betonen, dass für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme genutzt würden. Außerdem würden beim geplanten „Ad-hoc-Vergleich“ keine Daten dauerhaft gespeichert. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Gesetzentwürfen nicht hervor.
Das Vorhaben knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Damals scheiterte die Ampel-Regierung mit ihren Plänen, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.
Insgesamt bringt die Bundesregierung jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg. Bundesjustizministerin Hubig stellte die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) vor. Parallel kommen aus dem Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit vergleichbaren Befugnissen für die Polizeibehörden des Bundes.
Wie der biometrische Abgleich funktionieren soll
Laut den Plänen aus dem Justizministerium soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten oder Zeug*innen festzustellen. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.
Einen Abgleich mit „öffentlich zugänglichen Echtzeitbildern“ schließt das Gesetz explizit aus. Außerdem darf der Abgleich nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Sollte der Einsatz keine Ermittlungsansätze, also Treffer, ergeben, müssen die Daten nach dem Abgleich wieder gelöscht werden.
Keine Datenbank mit Milliarden von Gesichtern
Um im öffentlichen Internet nach Personen suchen zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.
Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.
Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.
EU-KI-Verordnung: Warum das Vorhaben problematisch ist
Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Aus Sicht von Dirk Lewandowski ist die Sache damit eindeutig. Der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat für die Organisation AlgorithmWatch ein Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die KI-Verordnung es „ausnahmslos“ verbiete, „durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen“.
Ohne eine solche Referenzdatenbank könne der Abgleich nicht sinnvoll duchgeführt werden. Laut Lewandowski scheitere ein solches Vorhaben damit rechtlich wie praktisch.
Bundestagsgutachten: Wie das Verbot umgangen werden könnte
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Die Kernfrage sei also, „ob – und wenn ja, wann – bei dem biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet KI ins Spiel kommt“.
Datenbanken von Bildern aus dem Internet könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter. So können beispielsweise Bilder mit herkömmlichen Methoden aus dem Netz heruntergeladen und dann in einer Datenbank gespeichert werden.
„Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit der Wissenschaftlichen Dienste, sondern es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“.
Ministerium geht durch die Hintertür
Das Justizministerium argumentiert in die gleiche Richtung. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium, ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“.
Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung. Die Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie PimEyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären.
Damit würde die Kommission explizit die erklärte Absicht des EU-Parlaments umgehen. Dieses hatte bei den Verhandlungen um die KI-Verordnung auf das Verbot bestanden, weil mit der Gesichtersuche die Anonymität im öffentlichen Raum bedroht wird und es die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Überwachungsmöglichkeit fürchtete.
Fachleute für den Schutz von Grundrechten weisen bereits seit Jahren auf die Gefahren hin, die mit der biometrischen Gesichtersuche einhergehen: Die biometrischen Merkmale eines Gesichtes sind unveränderlich. Mit Hilfe der Suche lassen sich Fotos einer Person im Internet finden – und darüber indirekt wahrscheinlich auch ihr Name, der Arbeitgeber oder der Wohnort. Ein Schnappschuss reicht dafür aus.
Das erhöht nicht nur das Risiko für Stalking, sondern kann dazu führen, dass man sich auch auf einer Demonstration, bei einem Arztbesuch oder in anderen Situationen ständig beobachtet fühlt und sein Verhalten entsprechend anpasst. Der Chaos Computer Club spricht in einer Stellungnahme von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann“.
Die Ministerien haben die Gesetzentwürfe jetzt an die Länder geschickt. Auch Verbände können jetzt bis Anfang April ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Vorhaben einreichen – einiges davon könnte in die Entwürfe einfließen. Eines des Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Die Mitschnitte vom #NPA154 sind jetzt auf unserem Peertube Kanal. Danke an die tollen Gäste:
Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte freiheitsrechte mit einem Vortrag zum Stand der Dinge in Sachen Vorratsdatenspeicherung.
Peter Steudtner stellt das Holistic Protection Collective vor, das Sicherheitskonzepte von NGOs und Aktivist:innen ganzheitlich angeht.
Kurzvorstellung der #KISS Kampagne von @edri und Neues zum #Sicherheitspaket
https://fair.tube/w/p/csP4s8ticJjfsMRCBSoD2R?playlistPosition=1
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Heute ab 20 Uhr @digiges - Abend @cbase & im Stream!
Franziska Görlitz (@Freiheitsrechte): #Vorratsdatenspeicherung ante portas #VDS
Peter Steudtner: Holistic Protection Collective (holistic-protection.org)
Kurzvorstellung der Kampagne #KeepItSafeAndSecure #KISS von @edri (edri.org/take-action/our-campaigns/keep-it-safe-and-secure)
Neues zum #Sicherheitspaket 2.0
Infos: https://digitalegesellschaft.de/2026/02/154-netzpolitischer-abend/
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MORGEN!
ab 20h auf der @cbase und im Stream:
Der 154. Netzpolitischen Abend #NPA154Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte freiheitsrechte mit einem Vortrag zum Stand der Dinge in Sachen Vorratsdatenspeicherung.
Peter Steudtner stellt das Holistic Protection Collective vor, das Sicherheitskonzepte von NGOs und Aktivist:innen ganzheitlich angeht.
Kurzvorstellung der #KISS Kampagne von @edri und Neues zum #Sicherheitspaket
https://digitalegesellschaft.de/2026/02/154-netzpolitischer-abend/
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Außerdem stellt sich ein Kollektiv vor, das Sicherheitskonzepte von NGOs und Aktivist:innen ganzheitlich angeht.
#VDS #Sicherheitspaket #NPA154
Am 3. März ab 20h auf der @cbase und im Stream
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‚Mit einem »Sicherheitspaket 2.0« will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Polizeien des Bundes mit neuen Überwachungsbefugnissen ausrüsten – zentrale Säulen sind die Auswertung von Polizeidaten mit Prognosesoftware sowie das Durchforsten des Internet mit Gesichtserkennung.
Nach dem Anschlag auf Stromkabel in Berlin zielt Dobrindt mit seinem angekündigten Überwachungshammer nun auch auf den Inlandsgeheimdienst, dieser soll mehr Kompetenzen für digitale uErmittlungen erhalten. Dasselbe gilt für den Bundesnachrichtendienst, berichteten Medien vergangene Woche – er soll die Erlaubnis zum Hacken von Providern und unliebsamen Journalist*innen oder zum Mitlesen von E-Mails am wichtigsten Internetknotenpunkt Deutschlands erhalten.…‘
#Palantir #Überwachung #Sicherheitspaket #Dobrindt #Repression #BND #Polizei #VS
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Sicherheit durch Überwachung? 🔎 Die GI lehnt das geplante #Sicherheitspaket 2.0 klar ab:
Flächendeckende biometrische Überwachung ist unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Ein wirksamer Rechtsrahmen und Transparenz zum Schutz von Grundrechten fehlt.
Der Einsatz ausländischer Anbieter wie #Palantir konterkariert die Ziele für #digitaleSouveränität.
Unsere Stellungnahme 👉 https://gi.de/meldung/stellungnahme-gi-warnt-vor-beschluss-des-sicherheitspakets-im-kabinett
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Ab jetzt gibt es den kompletten #NPA152 auf unserem Peertube-Kanal:
Digitaler #Omnibus: Eine Praxisperspektive - Elisabeth Niekrenz
#Sicherheitspaket 2.0 - Lena Rohrbach (Amnesty International)
#noASOG – Polizeirechtsverschärfung in Berlin - Lotte (Digitale Freiheit) & Tom (Digiges)
Vorstellung @offene_netzwerke Volker Grassmuck @vgrass
Ausblick auf den #39C3 Sebastian Marg @elektropunk
Hier die Wiedergabeliste:
https://fair.tube/w/p/gUyTnD4bDXczGEmxzyyHVP?playlistPosition=1
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Danke an alle SprecherInnen, die gestern beim #NPA152 vorgetragen haben!
Die Talks waren sehr informativ - auch wenn der Inhalt eher schlechte Laune bereitet.
#Omnibus
#Sicherheitspaket
#NoASOGWir stellen uns weiterhin gegen die Gesetzentwürfe, die die #DSGVO schwächen oder allein der Überwachung dienen!
Die Mitschnitte gibt es natürlich bald auf unserem #Peertube Kanal.
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Als nächstes spricht Lena Rohrbach von @amnesty_digital_de zum #Sicherheitspaket 2.0. letztes Jahr vom Rat gestoppt, kommt es jetzt wieder zur Diskussion auf den Tisch.
(Fühlt sich an wie eine DOS-Attacke auf unser Rechtssystem)
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Heute ab 20 Uhr wieder @digiges - Abend @cbase & im Stream!
Elisabeth Niekrenz: Digitaler Omnibus: Eine Praxisperspektive
Lena Rohrbach (@amnesty_digital_de): #Sicherheitspaket 2.0
Lotte (@DigitaleFreiheit) & Tom (@digiges): #noASOG – Polizeirechtsverschärfung in Berlin
Volker Grassmuck: Bündnis @offene_netzwerke
https://digitalegesellschaft.de/2025/11/152-netzpolitischer-abend/
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#ChatkontrollSTOPPEN
#Sicherheitspaket #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Europol #FreedomNotFear #endof10 #NPADa war einiges los dieses Jahr.
In unserem Newsletter blicken wir auf die letzten Monate zurück
https://digitalegesellschaft.de/2025/11/newsletter-herbst-2025/
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Die Regierungschefs der Länder fordern ein #Sicherheitspaket mit einer "unterschiedslosen Speicherungspflicht" und "möglichst umfassender" Beschattung mit #KI.
Sie wollen eine #Totalüberwachung, nach dem Vorbild #China. Gerichte interessieren die Politik nicht mehr!
Drehen die jetzt alle durch?!
Die werden immer unverschämter! -
Die Regierungschefs der Länder fordern ein #Sicherheitspaket mit einer "unterschiedslosen Speicherungspflicht" und "möglichst umfassender" Beschattung mit #KI. Sie wollen eine #Totalüberwachung, nach dem Vorbild #China. Gerichte interessieren die Politik nicht mehr! Drehen die jetzt alle durch?!
Überwachung: Ministerpräsident... -
‚Ein Abgleich biometrischer Daten mit Bildern aus dem Internet für Ermittlungsbehörden? Europa- und Verfassungsrecht würden das verbieten, sagen mehrere Bürgerrechtler:innen und Datenschützer auf einer Pressekonferenz in Berlin. Ein Gutachten aus technischer Sicht stützt ihre Einschätzung.‘
„Körperdaten sind keine freie Verfügungsmasse“
#Überwachung #Biometrie #Deutschland #Sicherheitspaket #Technology #Tech #Polizei #Repression #Gesichtserkennung
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#BBA25 in der Kategorie Verwaltung geht an Innenminister Alexander #Dobrindt für sein #Sicherheitstheater ... äh, das "Sicherheits"paket. In Zeiten aufstrebenden Faschismus kann man auch nur sagen: Bravo. Kann man schon so machen. #BigBrotherAwards #Sicherheitspaket
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#BBA25 in der Kategorie 'Behörden und Verwaltungen' geht an … #BMI und #Alexander #Dobrindt für sein #Sicherheitspaket
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Mobilmachen gegen #Palantir, #Chatkontrolle und Co.: Heute war ich auf Einladung der #Wikimedia Foundation zu Gast beim Bayerischen Rundfunk und habe zusammen mit Dr. Konstantin von Notz über die Bedeutung von digitalen Grundrechten im #Sicherheitszeitalter diskutiert – und das nicht jedes Mittel recht sein kann und darf, um #Bürgerrechte einzuschränken.
Die nächsten Wochen sind entscheidend für unsere digitale #Privatsphäre, denn Chatkontrolle und #Sicherheitspaket 2.0 stehen kurz vor der Tür!
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☺️👍Landesregierung stellt Gesetzentwurf für Sicherheitspaket vor😊
https://cdu.ltsh.de/blog-beitrag/landesregierung-stellt-gesetzentwurf-fuer-sicherheitspaket-vor.html
#SchleswigHolstein #SH #LandtagSH
#Politik #Sicherheitspaket #CDU
#CDUSH -
Sicherheit 4.0: Schleswig-Holstein setzt auf KI und Gesichtserkennung
https://dauckchristian.home.blog/2025/09/20/sicherheit-4-0-schleswig-holstein-setzt-auf-ki-und-gesichtserkennung/
#Sicherheit40 #DigitalePolizei #InnereSicherheit #Kriminalität #ZukunftDerPolizei
#KI #KünstlicheIntelligenz #Gesichtserkennung
#BigData #Sicherheitspaket #SchleswigHolstein
#SH -
Bald geht der erste Netzpolitische Abend der @digiges nach der Sommerpause los!
Heute als #NPA149 🎉
20:00 Uhr auf der @cbase und ab 20:15 im #PeerTube-Stream!
Mit dabei:
@chlobemy von @edri mit einem Überblick zum Thema #Vorratsdatenspeicherung
und
@pia_sombetzki von @algorithmwatch zum #Unsicherheitspaket 2.0.Außerdem wird es zum Schluss noch was Spannendes für alle Fans des #Fediverse geben! :fedi:
https://digitalegesellschaft.de/2025/08/149-netzpolitischer-abend/
#VDS #DataRetention #Sicherheitspaket #Überwachungspaket #FediDay
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Heute ab 20 Uhr wieder @digiges - Abend @cbase & im Stream!
Mit @chlobemy (@edri): Data Retention in the EU - #Vorratsdatenspeicherung@pia_sombetzki (@algorithmwatch): Unsicherheitspaket 2.0 - #Sicherheitspaket
Alle Infos: https://digitalegesellschaft.de/2025/08/149-netzpolitischer-abend/
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Der 149. Netzpolitische Abend am 2. September über das Innenministerium und seine aktuellen Pläne zum #Sicherheitspaket und die europäischen Pläne zur #Vorratsdatenspeicherung https://digitalegesellschaft.de/2025/08/149-netzpolitischer-abend/
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#ParlamentsPREVIEW: #Sicherheitspaket 2 (mit Andre Meister), #Schwarzarbeit, #Rente, #Stromsteuer u.v.m. – #Parlamentsrevue: #podcast:
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Sommerpause? Welche Sommerpause? Ein großer Schwung von Gesetzentwürfen kommt auf uns zu - ich versuche, vor der Welle zu bleiben. Mit @andre_meister von Netzpolitik.org spreche ich über das neue #Sicherheitspaket und das #Bundespolizeigesetz. Außerdem schaue ich mir die Entwürfe zur #Schwarzarbeitsbekämpfung und zum #Rentenpaket an. Und die für die Energiekosten habe ich auch schon gefunden!
https://parlamentsrevue.de/2025/08/15/ppr2508/ -
OK. Erste Bilanz: Ein guter Teilerfolg ist das allemal. Staatstrojaner dürfen nicht einfach wild auf unseren Geräten verteilt werden. Da gibt uns das Gericht recht.
Das ist schon mal eine gute Nachricht für die alleine wir den Sekt aus dem Kühlschrank holen.
Das Gericht gibt uns zwar nicht in allen Punkten Recht, aber das kennen wir schon. In der Begründung stecken jedoch jede Menge Details, die uns sehr zuträglich sind. Da ist viel Richtungweisendes.https://digitalcourage.de/blog/2025/medienberichte-entscheidung-staatstrojaner
#staatstrojaner #Bundesverfassungsgericht #sicherheitspaket #verfassungsbeschwerde
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Dobrindts gefährliches „Sicherheitspaket“ – #Pressemitteilung
Alexander #Dobrindt (#CSU) schlägt mit dem „#Sicherheitspaket" die Nutzung der Produkte der US-Firma #Palantir für das Bundeskriminalamt (#BKA) und die #Bundespolizei vor.
Aus der PM: „Diese #Militarisierung der Polizei und Auflösung der #Zweckbindung lehnen wir ab, weil ein Nutzen nie transparent dargelegt wurde und somit demokratische Verhältnismäßigkeitsüberlegungen unmöglich sind.
Sicherheit ist im Kern eine soziale Frage und genau in diesen Bereich wird gerade von den Regierungsparteien vielfach die Axt angelegt. Dieser Zusammenhang muss im Mittelpunkt der Diskussion stehen, nicht ein Paragraphenstreit.
[Zudem] ist gerade die Nutzung der Software von Palantir die kurzfristigste und schlechteste Wahl, weil sie nicht nur eine fatale Abhängigkeit festigt, sondern dieses ultra-rechte US-Projekt auch noch durch deutschen Steuermillionen mitfinanziert.“
Zur ganzen PM: https://blog.fiff.de/dobrindts-sicherheitspaket-palantir/
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#Palantir und #biometrische #Überwachung:
#Dobrindts „ #Sicherheitspaket “ missachtet #Grundrechte
Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante #automatisierte #Gesichtserkennung und die #polizeiliche #Datenanalyse fallen bei #IT- und #Menschenrechtsexperten durch. Das #Innenministerium hat eingeräumt, #Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die #Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
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#Palantir und #biometrische #Überwachung:
#Dobrindts „ #Sicherheitspaket “ missachtet #Grundrechte
Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante #automatisierte #Gesichtserkennung und die #polizeiliche #Datenanalyse fallen bei #IT- und #Menschenrechtsexperten durch. Das #Innenministerium hat eingeräumt, #Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die #Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
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#Palantir und #biometrische #Überwachung:
#Dobrindts „ #Sicherheitspaket “ missachtet #Grundrechte
Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante #automatisierte #Gesichtserkennung und die #polizeiliche #Datenanalyse fallen bei #IT- und #Menschenrechtsexperten durch. Das #Innenministerium hat eingeräumt, #Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die #Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
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#Palantir und #biometrische #Überwachung:
#Dobrindts „ #Sicherheitspaket “ missachtet #Grundrechte
Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante #automatisierte #Gesichtserkennung und die #polizeiliche #Datenanalyse fallen bei #IT- und #Menschenrechtsexperten durch. Das #Innenministerium hat eingeräumt, #Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die #Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
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#Palantir und #biometrische #Überwachung:
#Dobrindts „ #Sicherheitspaket “ missachtet #Grundrechte
Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante #automatisierte #Gesichtserkennung und die #polizeiliche #Datenanalyse fallen bei #IT- und #Menschenrechtsexperten durch. Das #Innenministerium hat eingeräumt, #Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die #Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
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Du schmilzt Finger nicht beim Löten
https://podcasts.homes/@rebootpolitics/episodes/du-schmilzt-finger-nicht-beim-loten
Wir sind wieder zu zweit bei @rebootpolitics \o/
In dieser Folge haben wir folgende Themen für euch dabei: Updates von #StopKillingGames, ein Bericht vom #Fedicamp, ein #Klimaurteil vom IGH, eine Klage gegen die #LidlApp, #Facebook und die Bundesregierung, #Lobbyismus bei der #SPD, die #Diskriminierungskarte für Sozialhilfeempfänger*innen in #Hamburg, ein neues #Unsicherheitspaket, abgelehnte Beschwerden der #AfD, Linas Kampf gegen die #Netzsperren und vieles mehr.
Die Aufnahme fand am 27. Juli 2025 statt.
P.S.: Ich halte @zwecki wirklich nicht im Studio gefangen^^'
#Podcast #RebootPolitics #Fedicamp2025 #Fedicamp25 #Bezahlkarte #Sicherheitspaket
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@anneroth
Ändert sich denn mit den Unmengen an Geld die da investiert werden sollen auch die Beschaffungsweise, also zu einer ungleich effektiveren/effizienteren Art? 🤨 Wenigstens....?(Achtung ev. derailing🙄 :
Btw. Ist ja nicht so das wir nicht auch eine eskalierende Klimakrise haben. Da redet ja niemand mehr davon, nirgends. Aber wenigstens haben "wir" alle u. alles unter Kontrolle #Sicherheitspaket #PAG ....) -
#news ⚡ Faeser wirbt für Zustimmung zu Geas-Reform und Sicherheitspaket: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Union davor gewarnt, gemeinsam mit der AfD eine Verschärfung der deutschen Migration... https://hubu.de/?p=264430 | #faeser #geasreform #sicherheitspaket
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#news ⚡ Faeser wirbt für Zustimmung zu Geas-Reform und Sicherheitspaket: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Union davor gewarnt, gemeinsam mit der AfD eine Verschärfung der deutschen Migration... https://hubu.de/?p=264427 | #faeser #geasreform #sicherheitspaket
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#Innenminister wollen besseren Schutz dank #Gesichtserkennung und #KI
"Mutmaßliche Täter müssten frühzeitig erkannt und Informationen unter den Behörden besser ausgetauscht werden, sagte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer, der in diesem Jahr Vorsitzender der #Innenministerkonferenz (IMK) ist."
Nur: Die Täter von Solingen, Magdeburg und Aschaffemburg waren ALLE(!) den #Strafverfolgungsbhörden und sogar #Geheimdiensten gleich mehrfach...
#FaktenFrei #Sicherheitspaket
https://www.n-tv.de/politik/Innenminister-wollen-besseren-Schutz-dank-Gesichtserkennung-und-KI-article25519169.html -
Die SPD möchte gerne schnell noch das #Sicherheitspaket mit #Massenüberwachung durch #KI bei #Strafverfolgungsbehörden beschließen, welches gegen die Verfassung verstößt. 😠🔥
#AllesAnzünden
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/spd-migration-100.html -
Statt #Sicherheitspaket mit #Massenüberwachung und #Vorratsdatenspeicherung sollten hier die rechtlichen Zuständigkeiten koordiniert und die Gegenmaßnahmen budgetiert werden. ☝️
Russland unter Verdacht: So groß ist die Spionagegefahr durch #Drohnen
"Über #Kasernen und #Industriepark's werden regelmäßig Drohnen gesichtet. Experten gehen davon aus, dass Russland dahintersteckt, und sehen Deutschland schlecht gewappnet. Die SPIEGEL-Recherche."
https://www.spiegel.de/panorama/russland-wie-gross-ist-die-spionagegefahr-durch-drohnen-a-aef0e54b-a650-4f31-945d-b2e90850c912 -
Wir haben erhebliche Defizite bei Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden. Alles zu #Magdeburg war im Vorfeld hinreichend bekannt, nix ist zuständig.
Aber neue #Befugnisse fordern... und das #Totalüberwachung's- #Sicherheitspaket hätte diesen Anschlag ebenfalls nicht verhindert. Desolate Symbolpolitik bei Regierung, #BMI, #Geheimdienste, #Strafverfolgungsbehörden 😠🔥
"Als #Gefährder wurde der mutmaßliche Täter..."
#ProfessionellAngepisst 🔥🔥🔥
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/attentaeter-magdeburg-100.html -
Die letzte Folge des Jahres von @rebootpolitics ist voller Updates rund um #Digitalcourage, das #Sicherheitspaket, Lindners Lügen, den #Budapestkomplex und die #Chatkontrolle, Berichten vom #Fediverse-Workshop und einer Demo gegen #Tierleid im #Zirkus, Themen rund um eine verhinderte #Abschiebung, die Normalisierung der #AfD-Positionen, das Flirten der Grünen mit der #CDU, Protesten gegen #Überwachung in der #EU, das Misstrauensvotum in #Frankreich, Aufregern mit Bitcoins und der# Bezahlkarte, guten Nachrichten für Repair-Cafés und dem Ende der E-Mail-Pflicht für das Sparpreis-Ticket, den Trends von dresden.network und jeder Menge #Podcast-Empfehlungen, um euch die Zeit in unserer Sendepause zu verkürzen.
Die Folge wurde am 15. Dezember 2025 aufgenommen.
https://podcasts.homes/@rebootpolitics/episodes/wir-bauen-einfach-amphibienfahrzeuge