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#informationelleselbstbestimmung — Public Fediverse posts

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  1. Der totale Überblick

    Palantir — Der US-Konzern nutzt Informationen aus vielfältigen Quellen und untergräbt den Datenschutz. Vier Bundesländer nutzen die Software für ihre Polizei

    Palantir bezeichnet sich selbst als “digitale Waffe” und verspricht eine “Revolution für die Arbeit von Sicherheitsbehörden”. Das US-Unternehmen ist maßgeblich an den Massendeportationen von Migrant*innen aus den USA beteiligt, indem es beispielsweise Echtzeitdaten zu Aufenthaltsorten gesuchter Personen liefert.

    Auch für die Kriegsführung der USA im Nahen Osten spielt die Firma eine herausragende Rolle. Weltweit nutzen Geheimdienste und Militär Palantir-Software, in Großbritannien wird der Gesundheitsdienst damit organisiert. Bayern, NRW, Hessen und Baden-Württemberg haben für ihre Polizei ebenfalls Lizenzen erworben. Darüber hinaus gehören internationale Konzerne wie Merck und Airbus oder das UN-Welternährungsprogramm zur Kundschaft.

    Die Software ist darauf spezialisiert, Informationen aus vielfältigen Quellen abzuzapfen und darin Muster und Verbindungen zu erkennen. Technisch kann sie die Datensilos von Behörden und Institutionen zusammenzuführen, auch wenn die ganz mit verschiedenen Programmiersprachen arbeiten. Fotos aus dem Internet, Chatnachrichten aus Social Media-Kanälen, Satellitenaufnahmen, Fluggastdaten oder Bewegungsprofile von Handys lassen sich ebenfalls nutzen. Auf Anfrage liefert die Software die gewünschten Informationen als Text, Tabelle, Grafik, Zeitleiste oder in anderer Form – und das in Sekundenschnelle.

    Wie die Ergebnisse zustande gekommen sind, ist nicht nachvollziehbar. So besteht die Gefahr, dass bei der Polizeiarbeit auch völlig Unschuldige ins Visier geraten, weil nicht mehr der begründete Verdacht am Anfang einer Ermittlung steht. Denn in den Datenbanken sind ja nicht nur Täter registriert, sondern auch Zeugen, Sozialarbeiterinnen oder jemand, der einen Einbruch gemeldet hat.

    Besonders problematisch ist, dass die Palantir-Software auch Simulationen ermöglicht und Prioritäten empfiehlt. Damit verstärkt sie Diskriminierungen und untergräbt eine unabhängige Entscheidungsfindung.

    Gegründet wurde Palantir von Peter Thiel und vier anderen Männern nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Der Unternehmensname leitet sich ab von den sehenden Steinen in Tolkiens Fantasy-Roman “Herr der Ringe”, wo die unzerstörbaren Kristallkugeln ein wichtiges Kommunikationsmittel und Machtinstrument sind.

    Vor allem der amerikanischen Auslandsgeheimdienst CIA förderte den Aufbau der Firma mit viel Steuergeld. Anders als die anderen Milliardäre aus dem Silicon Valley unterstützte er US-Präsident Donald Trump bereits in seiner ersten Amtszeit. Erst seit vier Jahren macht Palantir Gewinne, und inzwischen dürfen sich die Aktionäre über rasant wachsende Kurse freuen.

    Zwar ist Thiel inzwischen nur noch Minderheitsaktionär. Doch seine Mission ist in das Unternehmen eingeschrieben: Die Kontrolle von Bevölkerung und Weltlage. Von gleichen Rechten für alle hält Thiel nichts: “Ich glaube nicht, dass Freiheit und Demokratie miteinander vereinbar sind.” Stattdessen proklamiert er die Überlegenheit weißer Tech-Eliten.

    In Deutschland stecken gegenwärtig mehrere Gesetze in der Pipeline, die die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Polizei regeln sollen. Auch die Bundeswehr will sich digital neu aufstellen. Verteidigungsminister Boris Pistorius, SPD, hat sich bereits gegen Palantir ausgesprochen. Auch Innenminister Alexander Dobrindt, CSU, beharrt nicht mehr auf Verträgen mit dem US-Konzern. Schließlich gibt es inzwischen auch europäische Anbieter: Chapsvision aus Frankreich und die deutsche Kooperation von Celonis und Deepset. “Dabei ändert es nichts am Grundproblem: Es ist eine Software, die den totalen Überblick ermöglicht – eine Entwicklung, die eigentlich nur zu totalitären Systemen passt”, kommentiert Martin Schwarzbeck von Netzpolitik.org.

    Auch Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnt: “Unabhängig vom Anbieter droht eine massive staatliche Überwachung und womöglich eine eklatante Gefahr für Grundrechte.” Die Juristin argumentiert mit der einschüchternden Wirkung auf die Gesamtbevölkerung, wenn unklar ist, was registriert und gespeichert wird. Das widerspreche dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz personenbezogener Daten.

    Vor drei Jahren hat die GFF erfolgreich vorm Bundesverfassungsgericht gegen die Landes-Polizeigesetze von Hessen und Hamburg geklagt, weil die Grenzen für Softwareprogramme zu ungenau waren. Zur Zeit werden die Gesetze von Bayern und erneut von Hessen von den Richtern in Karlsruhe erneut überprüft.

    In vier Bundesländern nutzt die Polizei gegenwärtig Palantir oder baut das System gerade auf. Der Aufwand ist groß, die Kosten hoch. Neben den Lizenzgebühren schlagen Hardware, Schulungs- und Personalkosten sowie Leistungen anderer Unternehmen zu Buche. Die angekündigte rasche Verfügbarkeit hat sich als Illusion erwiesen. In Baden-Württemberg läuft die Software frühestens Ende dieses Jahres und soll spätestens 2030 schon wieder abgeschafft sein. Kosten für das Land: Mindestens 46 Millionen Euro.

    Schwächung durch Steuervermeidung

    Der Europäische Gewerkschaftsbund für die öffentlichen Dienste (EGÖD) hat gemeinsam mit dem Zentrum für internationale Unternehmenssteuer-Rechenschaftspflicht und Forschung (Centre for International Corporate Tax Accountability and Research, CICTAR) einen neuen Bericht zu Palantir veröffentlicht. Das zentrale Ergebnis: Palantir erzielt Milliardengewinne mit öffentlichen Aufträgen in Europa, zahlt hier aber kaum Körperschaftsteuer. EGÖD-Generalsekretär Jan-Willem Gourdrian kritisiert, dass staatliche Stellen in Europa Palantir beauftragen, die nationale Sicherheit zu stärken. Doch in der Realität geschehe das Gegenteil: durch Steuervermeidung schwäche das Unternehmen die jeweilige nationale wirtschaftliche Sicherheit.

    Die englische Fassung der Studie kann hier heruntergeladen werden. Eine deutsche Übersetzung ist in Vorbereitung.

    Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion. Links wurden nachträglich eingefügt.

  2. Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hat eine Petition gegen Kamerabrillen gestartet. Die verdient Unterschriften!

    Wir hatten das schon einmal. 2013 kam Google Glass, 2015 war der Verkauf beendet. Dazwischen lagen zwei Jahre Hausverbote in Kneipen, Kinos und Umkleiden, und ein Hersteller, der seinen eigenen Nutzern eine Anstandsfibel mitgab, in der wörtlich stand "Don't be a Glasshole", man solle kein Glasshole sein. Ein Konstruktionsproblem sollte durch Benehmen gelöst werden. Es wurde stattdessen durch Ablehnung gelöst.

    Diese Ablehnung funktionierte aus genau einem Grund: Man hat das Gerät gesehen. Sichtbarkeit war die einzige Schutzmaßnahme, die im Alltag je zuverlässig gegriffen hat, weil sie ohne Gesetz, ohne Behörde und ohne Anwalt auskommt. Ein Blick genügte, und die soziale Norm hat den Rest erledigt.

    Was seitdem passiert ist, ist keine technische Weiterentwicklung der Aufnahme.

    Es ist die Beseitigung dieser einen Schutzmaßnahme!

    Die Brille sieht heute aus wie eine Brille, und das ist kein Nebeneffekt der Miniaturisierung, sondern das zentrale Verkaufsargument. Das Problem von 2015 wurde nicht gelöst, sondern unsichtbar gemacht.
    Dahinter liegt der Teil, über den kaum jemand redet. So ein Gerät ist kein Aufnahmegerät, es ist ein Sensor am Anfang einer Verarbeitungskette, die ich als Aufgenommener weder sehe noch beenden kann. Bild wandert in fremde Hyperscaler-Infrastruktur, wird ausgewertet, wird Trainingsmaterial, wird Profil. Nicht von mir, sondern über mich, über uns. Informationelle Selbstbestimmung setzt voraus, dass ich überhaupt bemerke, dass Daten über mich entstehen. Genau diese Voraussetzung ist jetzt schickes Produktmerkmal.
    Gehts noch?
    Der stärkste Punkt der Petition ist deshalb nicht die Verbotsforderung, sondern das Schließen der Schutzlücke. Der bestehende Rechtsrahmen schützt Räume. Schützen müsste er die Person.
    Wer das ähnlich sieht: Bitte mit unterschreiben!

    weact.campact.de/petitions/wir

    #SmartGlasses #Kamerabrillen #Datenschutz #Überwachung #InformationelleSelbstbestimmung #Petition

  3. Verfassungswidrig

    Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

    Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

    Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

    Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

    Dürfen sie das?

    Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

    „Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

    Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen

    Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

    Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

    Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen

    Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

    Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

    Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. Sehr lesenswerter Kommentar! Die geplanten Änderungen am #Informationsfreiheitsgesetz weisen (wenig überraschende) Parallelen zur geplanten Einschränkung des Auskunftsrechts nach der #DSGVO auf.

    Beides wird gerne als Abbau von #Bürokratie verkauft - unterm Strich steht jedoch in Deutschland wie auch auf EU-Ebene ganz klar ein Abbau der #Demokratie.

    #IFG #informationsfreiheit #digitalomnibus #informationelleselbstbestimmung

    kuketz-blog.de/kommentar-die-p

  5. #tagesschau:
    "
    Die Schattendatenbank der Schufa
    "
    ".. Schufa speichert unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Mio. Verbrauchern auf längere Zeit. Das ergeben Recherchen ... Alles rechtens, so die Schufa, doch Daten- und Verbraucherschützer sind alarmiert."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    15.7.2026

    #Daten #Datenhandel #Datenmissbrauch #Datenschutz #Datentest #DSGVO #InformationelleSelbstbestimmung #Missbrauch #RechtAufVergessenwerden #Schufa #Verantwortungslosigkeit #Verbraucherschutz

  6. Jochen Ott tritt nach unten

    “Kölner Stadtanzeiger” erreicht “BILD”-Zeitungsniveau

    Als ich den heutigen “Kölner Stadtanzeiger” in Augenschein nahm, prangte in “Bild”-Manier auf Seite eins: “Bürgergeld trotz Haftbefehl” vom Düsseldorf-Korrespondenten Gerhard Voogt. Er skandalisiert zu Unrecht, entweder in solider Unkenntnis oder böswilliger Ignoranz des Sozialgeheimnisses nach SGB, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1,2 GG und das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz sowie die Tatsache, dass das Erlassen eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft oder Justiz eben nicht zwangsläufig zur Versagung des Bürgergelds führen kann. Er übersieht dabei nicht nur die einfache Tatsache, dass auch gegen solche Menschen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, Recht und Gesetz gelten, sie also auch Bürgergeld erhalten müssen. In schon fast an den Ton der AfD grenzender Aggressivität wird dann über diesen scheinbaren “Skandal” hergezogen und die Nichtjuristen Karl-Josef Laumann und Herbert Reul zitiert, die auf Voogts Masche hereinfallen, und beide auf Nachfrage das “Gerechtigkeitsempfinden der Bürger” tangiert sehen.

    Dieser Artikel ist so reißerisch aufgemacht, dass es nicht bei unterstelltem “Ungerechtigkeitsempfinden” bleibt, sondern – obgleich es keinerlei Statistiken darüber gibt, wie relevant die Zahlen sind, was der Autor selbst sogar zugibt – reißerisch eine ganz andere Tatsache damit verknüpft wird. Nämlich, dass in NRW “mit Haftbefehl gesucht wird, wer zum Teil schwere Gewalt und Tötungsdelikte begangen hat. Ganz überwiegend seien aber nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung Ursache für die Fahndung.”

    Das Eine hat offensichtlich mit dem Anderen  ursächlich überhaupt nichts zu tun.  Warum stellt Voogt das dann in einen direkten Zusammenhang? Fehlte nur noch, dass er das “gesunde Volksempfinden” für seine offensichtlich von keiner Sachkenntnis getrübte Story zitiert.  Und er hat offensichtlich Herrn Laumann die auch nicht gerade von Kenntnis der Praxis in den Außenstellen der BA getrübte Bemerkung entlockt: “Hier sollte doch nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist”. Gar nichts ist möglich, weil auch für Bürgergeldempänger die Grundrechte unserer Verfassung gelten!

    Soll also bei Bürgergeldempfängern eine pauschale Schuldvermutung gelten?

    Liest man die zitierten Politiker und das feine Konstrukt Voogts, der Bürgergeldempfänger geschickt in die Nähe von Kriminellen bugsiert, gilt bei denen keine Unschuldsvermutung. Das ist infam und rechtswidrig. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich in der absoluten Mehrzahl der Fälle um Personen, die nicht zuletzt aufgrund ihrer sozial schwachen Stellung Bagatelldelikte, wie Ladendiebstähle oder Schwarzfahren, begehen oder Analphabeten sind, die dann z.B. Gerichtstermine und Vorladungen verpassen oder in solch prekären Verhältnissen wohnen, dass die Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Gilt für diese Personen das Grundrecht, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist, etwa nicht? Sollen ohnehin sozial schwache Menschen ohne Gerichtsurteil allein  aufgrund eines Haftbefehls erst einmal wohnungslos und mittellos werden? Denn genau das wäre die Konsequenz aus der Forderung, Menschen wegen eines Haftbefehls Bürgergeld zu sperren. Das wäre mit den Prizipien unseres Rechtstaates nicht zu vereinbaren.

    Ganze Debatte von Unkenntnis geprägt

    Aus meiner Beratungstätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit weiß ich, dass es nach Aussagen vieler Arbeitsberater:innen einen kleinen Prozentsatz von – damals Hartz 4 – heute  Bürgergeldempfänger:innen – gibt, bei denen das alle drei Monate angeordnete Erscheinen im Amt nichts daran ändert, dass deren soziale Prognose so schlecht ist, sie sich für keinen Job mehr eignen, sei es aus gesundheitlichen, physischen oder psychischen Gründen. Sie sind einfach beim besten Willen nicht vermittelbar oder keinem “normalen” Arbeitgeber zumutbar. In diesen Fällen sind die Termine im Amt reine Schikane – sagen selbst langjährige Mitarbeiter, die ihre Klientel kennen. In völliger Ignoranz solcher Fälle, deren Zahl nur einen geringen Prozentsatz der Arbeitslosen ausmacht, dient die seit zwei Jahren vor allem von der AfD und FDP,  der CDU/CSU , aber auch Teilen der SPD geführte Kampagne gegen das Bürgergeld, dem die Union damals zugestimmt hat, einer beispiellosen Neid- und Mißgunstdebatte, um die Gesellschaft zu spalten.

    Rigoroses Vorgehen trotz psychischer oder physischer Probleme

    Bernhard “Felix” von Grünberg, mein langjähriger Landtagskollege und SPD-Politiker, Ehrenvorsitzender des Mietervereins in Bonn, der – längst im Ruhestand – immer noch jede Woche Donnerstags eine Sozialsprechstunde im Rathaus hält, ist da völlig anderer Meinung: “Es gibt hunderte von Fällen, in denen die Menschen in so prekären Verhältnissen leben, dass sie entweder Briefe nicht erreichen oder auch etwa von Angststörungen beherrscht werden, die nicht behandelt sind und die deshalb ihre Briefe nicht öffnen, zum Teil panische Angst vor staatlichen und offiziellen Scheiben haben. Im besonders krassen Fällen werden solche Personen verurteilt, wegen Schwarzfahren, bis hin zu Steuerhinterziehung, weil sie keine Steuererklärung abgegeben haben und unverhältnismäßig hoch geschätzt wurden, – oder wegen Bagatelldelikten. Die dann ihre Wohnung und Existenz verlieren, weil Fristen versäumt, Einsprüche oder Rechtsmittel nicht eingelegt wurden., weil schlichtes Unwissen, Ängste und Schamgefühl überwiegen.”

    Jochen Ott schwadroniert drauflos und setzt noch einen drauf

    Auch der Spitzenkandidat der NRW-SPD für die Landtagswahl 2027, Jochen Ott, glänzt im besagten Artikel bar jeder Sachkenntnis und  setzt noch einen drauf, indem er pauschalisiert: “Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht einfach zuhause anzutreffen” … und … “Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können.” So ein Quatsch, der Sozialstaat ist nach Artikel 20 Grundgesetz Eckpfeiler unserer Verfassung, die wir verteidigen müssen. Nach seiner Logik müssten allen Bürgergeldempfänger:innen, die nicht am Mikrozensus teilnehmen oder ein Bußgeld fürs Falschparken nicht bezahlen, und insbesondere solche, die mit Haftbefehl gesucht werden, die aber im Straf- oder Bußgeldverfahren schließlich freigesprochen werden, sofort das Bürgergeld entzogen werden. So tönt die AfD. So bekämpft man sie nicht.

    SPD-Spitzenkandidat wanzt sich rechtspopulistischen Forderungen an

    Bewegt sich Jochen Ott damit ohnehin intellektuell schon auf AfD-Niveau, schwadroniert er bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse weiter und fordert: “endlich dafür zu sorgen dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden.”  Hört, hört! Hier tönt ein Sozialdemokrat, der bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse einen pauschalen Datenaustausch zwischen Justiz und Jobcentern fordert, weder das Sozialdatengeheimnis kennt, das solche persönlichen Verhältnisse schützt, und der offensichtlich  in der Sozialpolitik völlig empathielos gegenüber den realen Problemen der Menschen in prekären Verhältnissen auftritt. Er wanzt sich hier aufs Peinlichste rechtspopulistischen Forderungen an.

    Ott ein Sicherheitsrisiko für die SPD?

    Es wird der SPD in NRW mit Sicherheit schaden, wenn ihr Spitzenkandidat Jochen Ott, ein Bürgerkind aus der Großstadt Köln, die ehemaligs zur Stammwähler:innenschaft der SPD gehörende Klasse Menschen und ihre Grundrechte derart mit Verachtung behandelt.  Kein Wunder, dass auch in NRW in sozial schwachen Stadtteilen die AfD inzwischen an Boden gewinnt.  Kein Wunder, dass die SPD in Umfragen immer weiter absackt, wenn die Sozialdemokratie mit derartiger Ignoranz über sozial schwache Menschen urteilt und über ihre Probleme hinweggeht.

    Wie kommt ein solcher Artikel in den “Kölner Stadtanzeiger”?

    Der Pressesprecher einer Bundestagsfraktion erzählt hierzu folgende Geschichte aus den 80er Jahren, die damals noch in Bonn spielt: “Es ist heiß, es ist Wochenende und es passiert nichts in der Hauptstadt. Also ruft der Journalist X Jutta Ditfurth an und erzählt ihr, was er gehört habe, was angeblich Otto Schily von ihr denke. Er schreibt auf, was sie dazu sagt, dann ruft er Otto Schily an und liest ihm vor, was Jutta Ditfurth über ihn gesagt hat. Er schreibt auf, was der dazu entgegnet und schon ist der Artikel fertig mit der Überschrift ‘Grüne Partei vor der Spaltung?'”

    Hitze und Langeweile in Düsseldorf

    Genau so bekommt man in Düsseldorf einen Artikel, wenn einem nichts anderes einfällt, als ein abwegiges, irrelevantes, aber zur Spaltung der Gesellschaft geeignetes Thema, zu dem man in sams- oder sonntäglicher Hitze  ein paar nichtsahnende Politiker anruft und ihre menschlich verständliche Reaktion zitiert.  Und schon ist der Artikel fertig und mangels anderer Krawallmeldungen sogar auf Seite eins.  Der Artikel zeigt uns aber noch etwas anderes. Wie weit schon Intoleranz und Verrohung gegenüber Menschen am Rand der Gesellschaft fortgeschritten sind und die Bereitschaft zur Spaltung durch “Treten nach unten” gediehen ist.

    Glückwunsch, Herr Voogt, Sie haben das gut herausgearbeitet und der Demokratie einen – um es präsidial zu sagen – grandiosen, phantastischen und herausragenden, exzellenten Dienst erwiesen!

  7. @[email protected]

    Definitiv. Das ist die
    #BüchseDerPandora, was das Thema #Datenschutz #RechtAmEigenenBild, #Persönlichkeitsrecht, #informationelleSelbstbestimmung und und #Privatsphäre angeht.

    Aber die
    #Politik lässt ja bekannlich alles zu. #Technologieoffenheit

    Dabei wäre es ein leichtes, diese Produkte auf dem europäischen Markt vollständig zu verbieten (Einfuhr geweblich und Privat, Verkauf, Nutzung) und Zuwiderhandlungen massiv zu ahnden - ich denke da an min. 50.000 Euro bei Nutzung und Millionenbeträge bei gewerblicher Einfuhr / Verkauf - alternativ min. 2 Jahre Haft.

    So viel sollte uns der Schutz der Bürger (m/w/d) Wert sein.

  8. ⚠️ACHTUNG⚠️
    Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nicht zu sehen! Das Video birgt die Gefahr der Anstiftung zur Nachahmung! Ich weise daher darauf hin: Es streng verboten #KI-gestützte #Massenüberwachung und staatliche Eingriffe in unsere #InformationelleSelbstbestimmung so zu begegnen!

  9. Digitale Mündigkeit, informationelle Selbstbestimmung, individuelle und gesellschaftliche digitale Souveränität, das ist das Gegenteil von Überwachung, Ausforschung und Manipulation. Die digital unterstützte Repression und Kontrolle sind Teil des Kriegs Reich gegen Arm, den die Reichen und Mächtigen begonnen haben, um die Krise des Kapitalismus und des Kapitals zu bewältigen. Deshalb ist digitale Mündigkeit, wie sie auch beim DIDay / Digitalen Unabhängigkeitstag gecoacht wird, Klassenkampf. Nicht jede.r DIDay-Aktive wird das so sehen, und es ist auch nicht erstrebenswert, am DIDay unbedingt diese Diskussion zu führen. Am ersten Sonntag im Monat konzentriere ich mich auf die praktische Hilfe. Das ist bloß die Bedeutung, die der DIDay für mich hat.

    #DiDay #DigitaleMündigkeit #Schnüffler #Datenhunger #Ozapftis #Intelligenz #DigitaleSelbstverteidigung #InformationelleSelbstbestimmung #Überwachung #Manipulation #Ausforschung #DigitalerUnabhängigkeitstag #DUTgemacht #DIDit

    di.day

  10. Hunde schnüffeln beim Hallo-Sagen an ihren Körpern, besonders am Hintern des anderen Hundes. Dabei erfahren sie, wie der.die Andere drauf ist.

    Unsere datenhungrigen Behörden und Unternehmen weltweit würden den gesamten Überwachungsapparat abschaffen und nur noch an unseren Hintern schnüffeln, wenn sie dabei so viel erfahren könnten wie die Hunde. Wäre ein noch schlimmerer Albtraum als die gegenwärtige und wahrscheinliche zukünftige Realität, aber rein visuell finde ich die Vorstellung zum Lachen.

    #DiDay #DigitaleMündigkeit #Schnüffler #Datenhunger #Ozapftis #Hunde #Intelligenz #DigitaleSelbstverteidigung #InformationelleSelbstbestimmung #Überwachung #Manipulation #Ausforschung #DigitalerUnabhängigkeitstag #DUTgemacht #DIDit

    di.day

  11. Biometrische Internetfahndung

    Europarechts- und verfassungswidrig: Schwarz-Rot soll Pläne für biometrische Internetfahndung zurückziehen

    Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne.

    Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatcheuroparechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.

    Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).

    „Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“

    Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.

    Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:

    Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.

    Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.

    Rückschlüsse auf politische Einstellungen

    Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.

    Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.

    In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.

    Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.

    Technische Ausgestaltung unklar

    Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.

    Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.

    Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.

    Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

    Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.

    Auslagerung an Private als Schlupfloch?

    AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.

    Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde  der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.

    Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart  schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  12. Klarnamenpflicht schadet der Demokratie

    Merz will eine Klarnamenpflicht im Netz. Doch die verschlechtert das Leben vieler Menschen und bedroht gleich mehrere Grundrechte. Der Kanzler wäre gut beraten, die Forderung sofort wieder einzupacken – und stattdessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Kommentar.

    Nun hat also die uralte Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Netz mit dem Bundeskanzler die höchste Ebene deutscher Politik erreicht. Besser wird die Forderung dadurch nicht. Eine Klarnamenpflicht ist nicht wirkungsvoll, sondern autoritär, falsch und extrem gefährlich für gleich mehrere Grundrechte.

    Mit der derzeitigen Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche, die vermutlich mit flächendeckenden Ausweiskontrollen umgesetzt würde,  ergibt sich allerdings gerade ein Möglichkeitsfenster für diese Art der Einschränkung des freien Internets. Dabei ist die Debatte sogar schon soweit entgleist, dass sogar die im Gesetz als freiwillig festgeschriebene digitale Brieftasche der EU von Mitgliedern der Bundesregierung jetzt als Pflicht-Instrument zur Identifizierung gefordertwird.

    Dabei ist eine Klarnamenpflicht im Internet und sozialen Netzwerken bislang als Unterdrückungsinstrument von autoritären Ländern wie China bekannt.

    Für freie und demokratische Gesellschaften sind Anonymität und Pseudonymität im Internet jedoch unerlässlich. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Und nicht umsonst ist die Anonymität im Netz in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.

    Klarnamenpflicht verschlechtert das Leben vieler Menschen

    Wer eine Klarnamenpflicht im Internet oder sozialen Netzwerken einführen will, verschlechtert das Leben vieler Menschen. Wir haben schon vor Jahren zahlreiche fiktive, aber alltägliche Beispieleaufgeschrieben, die zeigen, dass Pseudonymität und Anonymität dem Schutz der Grundrechte und der freien Entfaltung und Entwicklung von Menschen dienen.

    Die Möglichkeit unter einem erfundenen Namen im Internet aufzutreten, ist elementar für die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die informationelle Selbstbestimmung und die Religionsfreiheit. Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz. Das trifft nicht nur für marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu, aber für diese besonders.

    Die Befürworter:innen der Klarnamenpflicht ignorieren die demokratische Notwendigkeit von Anonymität und Pseudonymität. Sie bleiben aber auch den Beweis schuldig, dass diese schwerwiegende Maßnahme überhaupt etwas bringt. Es ist nämlich alles andere als wissenschaftlich gesichert, dass durch eine Klarnamenpflicht der Diskurs befriedet wird.

    Die Idee hinter der Forderung ist die Annahme, dass Menschen „mit offenem Visier“ zurückhaltender kommunizieren würden. Dafür gibt es wenig Belege. Im Gegenteil gibt es Studien, die zeigen, dass anonyme Nutzer:innen weniger aggressiv kommunizieren und solche die zeigen, dass Rassisten ganz offen hetzen.

    Oftmals spielen Umfeld, Kultur und wirksame Moderation auf den jeweiligen Plattformen die entscheidende Rolle, wie diskutiert wird und wie Nutzer:innen auftreten. Dort wo Nutzer:innen selbst bestimmen können, wen sie aus ihrer Kommunikation ausschließen wollen, wird der Diskurs besser.

    Es gibt zahlreiche Beispiele für Orte im Netz, in denen Menschen anonym oder pseudonym, aber vollkommen zivilisiert, achtsam und geregelt miteinander kommunizieren.

    Rechtsdurchsetzung statt neuer Einschränkungen

    Die Bundesregierung sollte nicht mit diesem gefährlichen Instrument gegen die Bevölkerung vorgehen. Sie sollte stattdessen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen Plattformen durchzusetzen und gegen Plattformen vorgehen, wenn diese gegen EU-Gesetze verstoßen.

    Man könnte den Kampf gegen Hass und Hetze in Form von gut ausgebildeten Polizeien und Staatsanwaltschaften unterstützen und Möglichkeiten schaffen, gegen strafbare Formen der Kommunikation einfacher und besser vorzugehen.

    Schlüsselfertiges autoritäres Haus für die AfD

    Was früher noch eine eher hypothetische Warnung von Bürgerrechtlern war, ist heute leider die neue Realität. Was passiert eigentlich, wenn wir autoritäre Instrumente in einer Demokratie schaffen, die dann in die Hände der Falschen fallen? Genau vor diesem Problem stehen wir.

    Die gesichert rechtsextreme AfD ist kurz davor, stärkste Partei zu werden. Eine Klarnamenpflicht würde eine mögliche Absicherung der Macht der AfD unterstützen, wenn die Rechtsradikalen an die Regierung kommen. Man baut den Zerstörern der Demokratie unnötigerweise ein schlüsselfertiges Haus, das die diese gleich beziehen können – anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo man nur kann.

    Kritik nur noch mit Nummernschild?

    Vielleicht sollte Friedrich Merz zunächst bei sich selbst anfangen. Er könnte zum Beispiel noch heute aufhören, auf der Hass- und Hetzplattform X zu posten. Denn dort findet genau der vergiftete Diskurs statt, der nun kritisiert wird – er wird dort durch den Eigentümer Elon Musk sogar noch aufgeheizt und befeuert. Wer als Bundeskanzler so einer toxischen Plattform durch die eigene Anwesenheit Relevanz und Seriosität verleiht, sollte von gepflegten demokratischen Diskursen besser schweigen.

    Merz hat zudem wenig verstanden von der demokratischen Wichtigkeit anonymer Kommunikation, wenn er die Klarnamenpflicht auf sich selbst bezieht und aus seiner privilegierten, mächtigen Rolle als Bundeskanzler eine Zwangsoffenlegung der Namen aller Menschen fordert, die „sich sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“ Kritik nur noch mit Nummernschild, oder wie ist das zu verstehen?

    In Merzens Kopf schwirrt vermutlich herum, dass er als Bundeskanzler öfter einmal Gegenstand von Beleidigungen ist. Die kann er allerdings mit der ganzen Macht eines Bundeskanzlers und der Unterstützung des Bundeskriminalamts bekämpfen. Aber Privilegien und die damit verbundene Verantwortung zu verstehen, war offenbar noch nie Sache eines Kanzlers, der Privatflugzeuge fliegt, aber sich zur Mittelschicht zählt.

    Merz befeuert selbst die verrohte Debattenkultur

    Die ohne Frage schlechter werdende Diskurskultur, die gesellschaftliche Verrohung und das feindliche Klima hängen unmittelbar mit dem Aufstieg der AfD und ihren Narrativen zusammen. Durch permanente Diskursverschiebung und anhaltende Abwertung von Menschen verschieben die Rechtsextremen die Grenzen des Sagbaren und ermutigen Menschen zu hetzen und Grenzen zu überschreiten.

    Wenn ein Friedrich Merz selbst von „kleinen Paschas“ über muslimische Jugendliche redet oder davon, dass Geflüchtete einem die Zahnarzttermine wegnehmen, dann ist dies ein Ausdruck eben genau jener Entgrenzung, die wiederum andere motiviert auch entgrenzt zu kommunizieren.

    Wer also Hass und Hetze im Netz verringern will, der sollte sich selbst mit Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung zurückhalten – und lieber ganz konkret die AfD und ihre Diskurse bekämpfen statt diese in die demokratische Mitte zu heben und zu normalisieren.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  13. Auch an diesem ersten Sonntag im Monat sind wir beim #DiDay/#DUT Dabei🚀🐧🇪🇺

    Die Stadt #München ist noch immer in den Fängen von #Microsoft #Windows, du willst Deine persönliche #informationelleSelbstbestimmung und Souveränität trotzdem schon ausbauen?
    Dann bist du bei uns genau richtig.

    Es gibt eine kleine Präsentation am Anfang und dann legen wir los mit der Installation usw.

    Gib uns Bescheid, damit wir uns auf sein Gerät vorbereiten können.
    Spontan kommen geht natürlich auch.

    #DiDit #Linux

  14. #CCC:
    "
    CCC fordert, die VDS endgültig zu begraben
    "
    ".. Bundesregierung plant eine riesige anlasslose Datenhalde, die zur Nutzerprofilierung gradezu einlädt: die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nebst Begleitdaten. .. ist und bleibt unverhältnismäßig und gefährlich. .."

    ccc.de/en/updates/2026/ccc-for

    26.1.2026

    #BigBrother #Daten #Datensparsamkeit #Freiheitsrechte #GläsernerBürger #InformationelleSelbstbestimmung #Internet #IP #Massenüberwachung #Überwachung #VDS #Vorratsdatenspeicherung

  15. RE: mastodon.social/@thomas_michl/

    Warum eine Verschlüsselung, bei der der Schlüssel nicht ausschließlich in den Händen des Nutzers ist, den Namen nicht verdient. Aber hey, was soll schon passieren … Windows ist doch so benutzerfreundlich und so schön bunt. #Datenschutz #InformationelleSelbstbestimmung #InfoSec

  16. Künstliche Intelligenz kann viel und weiß viel. Blöd nur, wenn das „Wissen“ auf fehlerhaften Aussagen aus dem Internet fußt oder Computer auf einmal über moralische und ethische Dilemmata entscheiden. Welche Risiken sich hinter den Diensten von KI verbergen und wie sie eigentlich funktioniert, erfahrt ihr vom Digital Forensic Analyst Tobias Morsches in Band 26 der Reihe #kurz&mündig.

    kurz&mündig
    Autor: Tobias Morsches
    A6, 28 Seiten, ISBN 978-3934636-64-4
    5 Euro, shop.digitalcourage.de

    #KurzUndMündig #digitalcourage #digitalmündig #KI #AI #KünstlicheIntelligenz #LLM #Algorithmen #MaschinellesLernen #Deepfakes #LLM #GenerativeKI #MoralischeMaschine #DigitaleEthik #ChatGPT #NeuronaleNetzwerke #BigData #Datensammlung #Volkszählung #Datenspeicherung #DigitaleDiskriminierung #InformationelleSelbstbestimmung

  17. @Thorndall @tagesschau Ich wettere gegen Verletzungen meiner (und aller) Selbstbestimmung wann immer ich davon erfahre. Das Outsourcen von Service durch dritte Unternehmen ist aus dem Blickwinkel grundsätzlich hochproblematisch.

    Persönliche Informationen im Gesundheitswesen sind zudem besonders brisant. Inwieweit das z.B. den Mitarbeitenden in einer medizinischen Praxis klar ist, darüber mache ich mir keine Illusionen. Solange es nicht Allgemeinwissen ist, was #informationelleSelbstbestimmung bedeutet, müssen z.B. Arztpraxen gelegentlich mal einen Dämpfer erhalten.

    Unternehmen, die das Einsammeln von Daten Dritter ohne deren Einverständnis als Geschäftsmodell haben, müssen als die #Trickbetrüger behandelt werden, die sie sind. Der Shitstorm ist seit Jahren fällig, nicht erst jetzt.

  18. Wir waren schon früh auf den Beinen und bringen Fachkräften #DigitaleSelbstverteidigung beim #Medienkompetenzrahmen NRW vor Ort in Remscheid bei. Dank des tollen Materials von @chaospott und @cms haben auch die Lehrer:innen in Zukunft die Möglichkeit, die #InformationelleSelbstbestimmung ihrer Schüler:innen zu stärken.

  19. @[email protected] @[email protected]

    Oh, das tut mir aber leid.

    Das kommt davon, wenn man unreflektiert wie die Lemminge
    #Microsoft, #Apple & Co hinterher hechtet. 🤷🤦🤡

    Tja, wer nicht hören will, muss fühlen.
    😁

    #OpenSource #FOSS #Datenschutz #TeamDatenschutz #informationelleSelbstbestimmung

  20. Kommunale digitale Kommunikation? Der Chefredakteur der #KOMMUNAL begrüßt im Artikel kommunal.de/facebook-fuer-komm ein Urteil des VG-Köln als Sieg für #digitaleKommunikation.

    Ja: Rechtssicherheit ist wichtig und Kommunikation muss sich an Zielgruppen und deren Mediennutzungen ausrichten.

    Wer digitale Kommunikation aber alternativlos mit Meta/X gleichsetzt, verspielt nicht nur #informationelleSelbstbestimmung der Bevölkerung, sondern auch die #DigitaleSouveränität im #ÖffentlichenDienst. (1/2)

  21. Bei Vielen in den Medien und in der die Medien konsumierenden Bevölkerung verfängt die Lüge: Die #Chatkontrolle solle Pädophilie und Kinderpornographieindustrie einzig wirksam bekämpfen. Dabei ist klar, dass sie in der geplanten Form dazu nicht geeignet ist. Was sie aber sicher ist: Ein umfassender, auf Zerstörung gerichteter und zur Zerstörung geeigneter Angriff der immer reaktionärer, antidemokratischer, kapitalismusgläubiger, totalitärer werdenden Regierungen Europas auf das #digitalesBriefgeheimnis und die #informationelleSelbstbestimmung, also, auf unser #Menschenrecht. Kein Wunder, dass vor allem die Regierung Merz feucht wird und aus dem Nein Deutschlands zur Chatkontrolle schon ein Jein geworden ist.

    Hier auf @echo_pbreyer s hervorragender Seite Details, Argumente, Aktionen und Material: Chatkontrolle.de. Er fehlt im EU-Parlament!

  22. Nachdem ich in unregelmäßigen Abständen immer wieder darüber nachgedacht habe, habe ich mir vor kurzem nun doch eine #Actioncam gekauft.

    Aufgrund einiger Tests wurde es dann nicht das aktuelle Modell des Platzhirsches
    #Gopro Hero 13 black, sondern die #DJI Osmo Action 5 pro.

    Ja ich weiß, für
    #unplugTrump dann #Chinaware 🤣

    Die DJI ist jedenfalls super, klare Empfehlung, was Bedienung,
    #Bildqualität und #Bildstabilisierung angeht.

    Die bisher entstandenen Videos mit der DJI (alle aus 09/2025) findet ihr auf meinem
    #Peertube #Videoserver:
    https://peertube.crazy-to-bike.de/a/crazy2bike

    Weniger schön - aber für mich nicht überraschend - ist, dass der Zugriff auf die
    #Kamera über die #App #DJIMimo (via #Wifi) nur geht, wenn man der App Zugriff auf den Standort gibt und #GPS auch aktiviert ist 🤮

    Aber man (ich) weiß sich ja zu helfen, um dem völlig unnötigen
    #Tracking ein Schnippchen zu schlagen:
    #FakeGPS App und in den #Entwickleroptionen von #Android diese App für die #Standortinformation angeben.
    DJI bekommt von mir nun wechselnde Standorte von allover the world - z.B. irgendwo in der Sahelzone oder der Antarktis
    😁

    #Mountainbike #MTB #biken #Trails #Trailbiken #Radfahren

    #Datenschutz #TeamDatenschutz #informationelleSelbstbestimmung #Datensparsamkeit #digitaleSelbstverteidigung

    @[email protected]
    @[email protected]
    @[email protected]
    @[email protected]
    @[email protected]
    @[email protected]
    @[email protected]

  23. Künstliche Intelligenz ist nicht neu, aber heute ausgefeilter denn je. Und ein Ende ist nicht absehbar. Sie prägt unsere Realität und unsere Zukunft – von sprechenden Autos bis zu ethischen Dilemmata. Der Autor Tobias Morsches ist Digital Forensic Analyst und erklärt, was KI ist und kann. Von Sprachmodellen, Deepfakes und Algorithmen bis zu neuronalen Netzwerken, Big Data und Diskriminierung.

    Band 26 der Reihe kurz&mündig
    Autor: Tobias Morsches
    A6, 28 Seiten, ISBN 978-3934636-64-4
    5 Euro, shop.digitalcourage.de

    #KurzUndMündig #digitalcourage #digitalmündig #KI #AI #KünstlicheIntelligenz #LLM #Algorithmen #MaschinellesLernen #Deepfakes #LLM #GenerativeKI #MoralischeMaschine #DigitaleEthik #ChatGPT #NeuronaleNetzwerke #BigData #Datensammlung #Volkszählung Datenspeicherung #DigitaleDiskriminierung #InformationelleSelbstbestimmung

  24. #Veröffentlichung: #Freiheit und „Smart“phone -
    Von der informationellen Selbstbestimmung zur elektronischen Fußfessel in: Uns das Grundgesetz aneignen! Bd 2 #Grundrechte in der #digitalen #Gesellschaft

    Kernfrage meines Kapitel ist die nach Bedeutung & Realität des Rechts auf #informationelleSelbstbestimmung in der jetzigen Zeit.

    Herausgegeben von #RolandAppel enthält es Beiträge von Gerhart Baum, @markus_netzpolitik , #RenateKünast & #ThiloWeichert u.a.

    Mehr unter katika-kuehnreich.com/blog/202

  25. @[email protected]

    Tja. Noch immer nix verstanden, weil
    #InternetIstNeuland und so 🤷🤦🤡🤮🤮🤮

    Diese Verharmlosung und das Festhalten an den ganzen
    #asozialeMedien geht mir so auf den Sack.

    "Folgen Sie uns auf
    #Facebook, #Twitter/#X, #Instagram, #Tiktok, #Youtube, ..."

    Nein, verdammt nochmal.
    🤮🤮🤮🤮

    #Datenschutz #TeamDatenschutz #informationelleSelbstbestimmung

  26. @[email protected]

    Meine Erfahrung: Mit Argumenten erreicht man Leute, die nach dem Motto
    🙈🙉 und "ich habe nichts zu verbergen nicht. Egal, ob es sich um die Nutzung von (Produkten von) #Microsoft, #Apple, #Googe, #Meta, #Facebook, #Whatsapp, #Instagram, #Telegram, #OpenAI etc. pp. handelt. 🤷🤦🤡

    #Datenschutz #TeamDatenschutz #informationelleSelbstbestimmung #unplugTrump

  27. CW: Palantir, Thiel

    "Botta sieht zudem die Kontrolle unzureichend geregelt: Es mangele „an einem wirksamen #Kontrollkonzept – sowohl durch interne als auch durch externe #Datenschutzbeauftragte“.

    „Unabhängig von einer möglichen Nutzung von Palantir verstößt die landesrechtliche Regelung zum polizeilichen #DataMining gegen das #Grundgesetz – insbesondere gegen das Recht auf #informationelleSelbstbestimmung.“"

  28. Sätze, die ich echt nicht mehr hören kann:

    "Von mir aus können die alles mitlesen, ich habe nichts zu verbergen. "

    "Mein Leben ist eh langweilig, ich bin entweder arbeiten oder zu Hause."

    Herr, wann wolltest Du jetzt eigentlich endlich mal dieses Hirn regnen lassen, von dem immer alle reden? 🤷‍♀️

    #Datensouveränität #Datenschutz #Datenklau #Meta #Überwachung #KI #InformationelleSelbstbestimmung #Datamining

  29. PSA: Bitte gebt euren #Kindern nicht Kidsmail24 als ersten E-Mail-Anbieter.

    Die Adressen dort sind quasi nicht vernünftig nutzbar und der Anbieter nimmt Feedback nicht ernst. Außerdem behaupten sie, besonders sicher für Kinder zu sein – eine ziemlich steile Behauptung für jemanden, der trotz Ablehnung #Tracker von Google & Co. einbindet.

    Wir empfehlen an dieser Stelle absichtlich keinen konkreten Anbieter, aber beraten natürlich auf Anfrage gerne.

    #FediEltern #informationelleSelbstbestimmung

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