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#freiheitsrechte — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #freiheitsrechte, aggregated by home.social.

fetched live
  1. @ulrichkelber

    Also:
    Einmal tief integriert, wird ein Anbieterwechsel politisch und praktisch teuer, und Kontrolle wandert faktisch zum Hersteller. Unter einer künftigen Regierung mit autoritären Neigungen wäre eine solche Infrastruktur ein fertiges Werkzeug.
    Bravo 🤮

    #Palantir #Freiheitsrechte #Sicherheit #Rechtsstaat #digitalesouveraenitaet

  2. #CCC:
    "
    Schlimmer als Stoppschilder fürs Internet: Der EU Kids Act
    "
    ".. Er bedeutet nichts Gutes für die Zukunft des freien u. fairen Internet: Anstatt Kinder wirklich zu schützen, bedeutet er das Ende jeglicher digitaler Teilhabe für Jugendliche unter 18, einen tiefen Grundrechtseingriff für alle und .."

    ccc.de/updates/2026/kids-act

    19.9.2026

    #BigBrother #ElternVerifikation #EU #EUKidsAct #Freiheitsrechte #Grundrechte #Internet #Privatsphäre #Massenüberwachung #SocialMedia #Überwachung

  3. Via @Freiheitsrechte:

    "Wenn eine Landesregierung oder Mehrheit im Parlament gegen Grundrechte verstößt, wollen wir schnell reagieren können – mit einem Team vor Ort in Magdeburg. Hilf uns, unverzüglich klagen zu können. Dafür brauchen wir 300.000 Euro."

    freiheitsrechte.org/bereit#for

    #freiheitsrechte #grundrechte #spenden

  4. Happy Birthday liebe Mutterpartei! 🏴‍☠
    Am 10.09.06 wurde der Grundstein für eine Bewegung gelegt, die sich für #Freiheitsrechte und #Transparenz stark macht. Heute aktueller denn je.

    Stets eine Handbreit Wasser unterm Kiel & Happy Birthday liebe @piratenpartei ! 🎉

    #piraten

  5. this.weekinsecurity:
    "
    Vigilantism comes for Flock
    "
    "More Americans than ever are destroying Flock license plate cameras amid rising backlash against the company. Is the tide turning on intrusive U.S. mass surveillance, and where does the privacy fight go next?"

    this.weekinsecurity.com/vigila

    4.9.2026

    #BigBrother #CivilLiberties #Flock #Freiheitsrechte #Kennzeichenscanner #LicensePlateCamera #LicensePlateTracking #Massenüberwachung #MassSurveillance #Privacy #Surveillance #Überwachung

  6. Ich habe mich mit dem Beitrag „Gläserne Bürger:innen, abhängiger Staat“ auf verfassungsblog.de an der Debatte „Die Vermessung des Verdachts: Automatisierte Datenanalyse und die neue Sicherheitsarchitektur“ beteiligt

    verfassungsblog.de/palantir-po

    #Palantir #Freiheitsrechte #Sicherheit #Rechtsstaat #digitalesouveraenitaet

  7. @ardor.bsky.social

    Was die drei norddeutschen Bundesländer mit den dystopischen neuen Polizeigesetzen (NS, SH, HH) gemein haben, ist eine grüne Regierungsbeteiligung - ich falle als grüner Stammwähler echt vom Glauben ab.

    Ich bin jetzt Mitte 50, und ich werde wohl ab sofort auf die Suche nach einer neuen politischen Heimat gehen müssen.

    Liebe @GrueneBundestag , meine Stimme habt ihr nach 34 Jahren verloren...

    #gruene #Uberwachung #Überwachungsstaat #Freiheitsrechte

  8. @dejan Danke Dejan 🙏, dass Du uns über die serbische Demokratiebewegung auf dem Laufenden hältst. Das würde sonst gnadenlos übersehen werden.

    #Serbien #Demokratie #Menschenrechte #Freiheitsrechte #Zivilgesellschaft #Protest

  9. Seit der Machtübernahme vor 5Jahren haben die #Taliban Frauen aller #Freiheitsrechte und ihrer Stimmen beraubt. Was dies konkret für Frauen bedeutet, zeigt ZDF-Kriegsreporterin Katrin Eigendorf in der sehenswerten Reportage: zdf.de/play/dokus/auslandsjour

  10. Ausführliche Stellungnahme zur Reformierung der Geheimdienste von #freiheitsrechte.org .
    Diese Reform ist in weiten Teilen verfassungswidrig.

    Ich hoffe auf eine Verfassungsbeschwerde 🙏🏼

    @Freiheitsrechte :

    "Die Bundesregierung will die Nachrichtendienste reformieren. Unsere Einschätzung: Der vorgelegte Referentenentwurf ist in weiten Teilen verfassungswidrig."

    Unsere ausführliche Stellungnahme findet ihr hier: freiheitsrechte.org/publikatio

  11. #news ⚡ Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts scharf. Der Entwurf stehe für ei... hubu.de/?p=338900 | #freiheitsrechte #gesellschaft #hubu

  12. #news ⚡ PKGr-Chef will „Freiheitsrechte“ von Extremisten einschränken: Der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann (CDU), fordert nach dem Terroranschlag auf den Chri... hubu.de/?p=336879 | #extremisten #freiheitsrechte #pkgrchef #hubu

  13. #Tagesschau:
    "
    Aus MDR-Recherchen geht hervor, dass das Bundesinnenministerium unter anderem den Bundesbeauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen will. Die SPD kritisiert die Pläne.
    "
    "Journalisten und Abgeordnete im Visier"

    tagesschau.de/investigativ/mdr

    23.7.2026

    #Demokratie #Deutschland #Fragerecht #Freiheitsrechte #Grundrecht #Identifizierung #IFG #Informationsfreiheit #Informationsfreiheitsgesetz #Medien #Presse #Presserecht #Journalismus #Transparenz #Zivilgesellschaft

  14. #Netzpolitik:
    "
    Die EU-Kommissionspräsidentin will das australische Modell drastisch ausweiten und plant flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Treffen kann es nicht nur soziale Medien, sondern auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots. Grundlage sind neue Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums.
    "
    netzpolitik.org/2026/verbot-fu

    13.7.2026

    #Biometrie #Demokratie #Europa #Freiheitsrechte #Internet #PersonenbezogeneDaten #Privatsphäre #Massenüberwachung #SocialMedia #Überwachung #Wallet #Zensur

  15. #FragdenStaat:
    "
    Beschluss des Koalitionsausschusses
    SPD und Union planen Abschaffung des IFG

    .. schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der BRD .. Koalitionsauschuss von SPD, CDU und CSU hat beschlossen, das IFG de facto abzuschaffen.
    "
    fragdenstaat.de/artikel/policy

    2.7.2026

    #Autoritarismus #Bundesregierung #Demokratie #Deutschland #Freiheitsrechte #IFG #Informationsfreiheit #Informationsfreiheitsgesetz #Journalismus #Pressefreiheit #Staat #Transparenz #Zivilgesellschaft

  16. #Netzpolitik:
    "
    Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

    .. Union u. SPD wollen .. Informationsfreiheit massiv einschränken. ..Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt u. spricht v. „schwersten Angriff auf staatl. Transparenz“.
    "
    netzpolitik.org/2026/informati

    #Autoritarismus #Bundesregierung #Demokratie #Deutschland #Freiheitsrechte #IFG #Informationsfreiheit #Informationsfreiheitsgesetz #Journalismus #Pressefreiheit #Staat #Transparenz #Zivilgesellschaft

  17. Ein neues #Gutachten der Gesellschaft für #Freiheitsrechte stuft die #AfD als verfassungsfeindlich ein. Auch unser Bürgermeisterkandidat Werner Graf sagt klar: Es ist Zeit für ein AfD-Verbot.

  18. "Musik aus, Gras weg, Park zu: Regulierungen im öffentlichen Grün" - Am Dienstag referiert @davidwerdermann
    an @unifreiburg
    über das Musikboxenverbot in
    #Freiburg; das Cannabisverbot in #München und die nächtliche Schließung des Görlis in #Berlin. #Freiheitsrechte rdl.de/beitrag/musik-aus-gras-

  19. Gesellschaft für #Freiheitsrechte: Gutachten hält Erfolg von #AfDVerbotsverfahren für realistisch | DIE ZEIT
    Gesellschaft für Freiheitsrechte: Gutachten hält Erfolg von AfD-Verbotsverfahren für realistisch | DIE ZEIT share.google/bQ8qcvp7ET2Ob5zRf

  20. 🥳

    Die Aktion "Die AfD ist verfassungswidrig. Schreibe jetzt deinen Abgeordneten." von @Freiheitsrechte hat die Schwelle von 48.000 Überschritten.

    48.048 von 48.000 E-Mails

    Bitte weiter machen!

    freiheitsrechte.org/schreib-de

    #noafd #gutachten #gff #freiheitsrechte #politik

  21. Jaa, vielleicht bin ich schon die hundertste Person, die das hier trötet...egal! Voll gut und wichtig:

    freiheitsrechte.org/schreib-de

    Einfach mal ne E-Mail schicken und was gegen Faschismus machen. Antifaschismus war lange nicht so einfach ;-)
    Alerta!

    #niewiederistjetzt #afsverbotjetzt #bundestagsabgeordnete #bundestagsabgeordneter #freiheitsrechte #email #aktion #antifa #antifaschistisch #fckafd

  22. CW: Politik, AfD, Rechtsextremismus

    Ich freue mich, dass ich durch meinen #GFF #Freiheitsrechte Mitgliedsbeitrag dazu beigetragen habe, dass dieses Gutachten erstellt werden konnte.

    Nun muss entschlossen gehandelt und ein Verbotsverfahren schnellstens auf den Weg gebracht werden! #Rechtsextremismus #wehrhaftedemokratie

    Debatte um #Verbotsverfahren: Ein neues #AfD-#Gutachten - und was daraus folgt | #tagesschau.de
    tagesschau.de/inland/innenpoli

  23. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (#GFF) hat ein Gutachten veröffentlicht, das erstmals umfassend belegt, dass die AfD verfassungswidrig ist. Jetzt geht es darum, dass Bundestagsabgeordnete das wissen – und das Gutachten in ihrer Fraktion auf die Agenda setzen.
    Du kannst den Abgeordneten in deinem Wahlkreis mit wenigen Klicks eine E-Mail schicken. Es dauert zwei Minuten.
    freiheitsrechte.org/schreib-de

    #Freiheitsrechte #Antifa #Demokratie #pruef

  24. CW: re: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    "Ergebnis

    Folglich lässt sich feststellen, dass behindertenfeindliche Einstellungen die AfD zwar nicht prägen, aber durchaus verbreitet sind. Allerdings schlagen sich diese noch nicht in hinreichend konkretisierten rechtlichen Maßnahmen nieder, die die Menschenwürde der Betroffenen verletzen könnten. Insbesondere lässt sich nicht feststellen, dass die Partei eine Grundtendenz dahin aufweist, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen schulische Inklusion vollständig zu versagen oder diese mit funktional ähnlichem Ergebnis einzuschränken. Eine Ausnahme bildet die AfD in Sachsen-Anhalt, die ein eben solches Ziel verfolgt. Dies würde auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz2 GG verletzen; allerdings ist dieses Vorhaben nicht zugleich als Verletzung ihrer Menschenwürde in der Ausprägung der elementaren Rechtsgleichheit einzustufen."

    7/7

    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  25. CW: re: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    "Rechtliche Würdigung: Möglicher Verstoß gegen die elementare Rechtsgleichheit

    Ein Rückbau von Inklusion in Schulen oder sogar eine vollständige Trennung der Schulsysteme könnte die Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung dadurch verletzen, dass sie gegen die elementare Rechtsgleichheit verstößt.
    Dafür muss zunächst eine Ungleichbehandlung wegen eines nicht oder kaum verfügbaren Merkmals vorliegen. Können Kinder und Jugendliche mit Behin­derun­gen Regelschulen nicht besuchen — oder können weniger sie besuchen —, benachteiligt das die Betroffenen in ihrem aus dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf schulische Bildung. Denn Regelschulen sind der Standard, insbesondere auch in sozialer Hinsicht. Diese Benachteiligung knüpft mit der Behinderung auch an ein nicht oder jedenfalls kaum verfügbares Merkmal an.

    Wie schwer die Nachteile wiegen und ob sie gerechtfertigt sein könnten, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Rückbaus von Inklusion ab.

    Wenn die AfD im Bund sowie in einzelnen Landesverbänden die bereits jetzt unzureichenden Maßnahmen zur Inklusion von Schüler*innen mit Behinderungen weiter zurückbauen würde, läge wohl ein Verstoß gegen Art. 24 UN-BRK vor. Mangels Konkretion der jeweiligen Vorhaben lässt sich daraus jedoch nicht schließen, dass die nach den Plänen der AfD verbleibenden Möglichkeiten einer integrativen Erziehung und Unterrichtung den Belangen behinderter Kinder und Jugendlicher ausreichend Rechnung tragen würden, wie es Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verlangt; denn dazu ist schlicht zu wenig über diese Vorhaben bekannt. Eine ungerechtfertigte Einschränkung der Betroffenen in ihrem Recht auf Bildung ist folglich nicht nachweisbar.
    Verneinen lässt sich eine Rechtfertigung allerdings sicher für die AfD Sachsen-Anhalt, die ausweislich ihres Regierungsprogramms (2026) — und in Abgrenzung zu den übrigen AfD-Forderungen nach einem Rückbau — sämtliche Inklusionsmaßnahmen an Schulen beenden will. Das würde die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in ihrem aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf schulische Bildung verletzen, weil überhaupt keine Maßnahmen mehr ergriffen würden, um ihren Belangen Rechnung zu tragen. Das gälte auch dann, wenn einzelne Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichwohl am Regelunterricht teilnehmen könnten — also nicht alle von Regelschulen ausgeschlossen würden —, weil auch in diesem Fall den Belangen aller übrigen Kinder und Jugendlichen gerade keine Rechnung getragen würde.

    Die generelle Beendigung von Inklusion an Schulen wiegt für all jene Kinder und Jugendlichen schwer, die (nur) unter Inanspruchnahme von Inklusionsmaßnahmen am Unterricht in Regelschulen teilnehmen könnten und dies auch wollten. Denn ihnen signalisiert dieser Ausschluss, dass sie zu einem Regelunterricht generell nicht in der Lage sind und — wie die AfD Sachsen-Anhalt ausführt — den Unterricht „lähmen” würden, also eine Last sind und den Bildungsfortschritt von Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung verlangsamen. Das demütigt die Betroffenen auf erhebliche Weise, weil die Schullaufbahn einen überragenden Teil des Lebens schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher einnimmt. Der Unterricht an einer Regelschule integriert behinderte Kinder und Jugendliche, statt sie auszugrenzen.
    Er mindert auch das Risiko von Ausgrenzung außerhalb der Schule und später im Berufs- und sonstigen gesellschaftlichen Leben, indem er die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen erhöht und diese möglichst nah an den Anforderungen des sogenannten Ersten Arbeitsmarkts ausbildet. Pauschal alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die dank Inklusionsmaßnahmen in einer Regelschule unterrichtet werden könnten, aus ihr auszuschließen, signalisiert den Betroffenen schon in frühen Jahren, dass sie nicht dazugehören können und nicht dazugehören werden. Das wiegt besonders schwer.

    Allerdings scheitert die Einstufung der Beendigung von Inklusion an Schulen als Verletzung der elementaren Rechtsgleichheit der Betroffenen daran, dass sie nicht willkürlich ist. Zwar wäre die vollständige Beendigung von Inklusion an Schulen nicht zu rechtfertigen; wie oben dargestellt vermittelt Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG jedoch laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Anspruch auf gleiche Teilhabe „nach Maßgabe des finanziell, personell, sachlich und organisatorisch Möglichen”. Das bedeutet, dass finanzielle und personelle Erwägungen als Sachgrund gegen Inklusionsmaßnahmen grundsätzlich in Betracht kommen. Die AfD Sachsen-Anhalt begründet ihre Haltung unter anderem mit der Bindung von Lehrkräften durch Inklusionsmaßnahmen. Das ist — auch wenn es die Beendigung aller Inklusionsmaßnahmen nicht rechtfertigen kann, diese also verfassungswidrig bleibt — keine willkürliche Erwägung."

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  26. CW: re: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    "Auf ähnliche Weise äußerte sich Ulrich Siegmund, Vorsitzender der Landtagsfraktion und Ministerpräsidentenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt, im Januar 2026:

    „Wir haben die fehlgeschlagene Inklusion […] Es ist eigentlich für alle schlecht, weil es ideologisch gedacht ist. Und diese Zustände möchten wir wieder zurück abwickeln.“

    Oder Carlo Clemens, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und ehemaliger Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, in einer Presseerklärung von 2023. Unter der Überschrift „Linksgrüne Bildungsexperimente verantwortlich für desaströses Abschneiden deutscher Schüler bei Pisa-Studie” schrieb er:

    „Bildungsexperimente, von Einheitsschule bis Inklusion, haben ein bewährtes Bildungssystem demoliert.“

    Dennis Hohloch, Landtagsabgeordneter in Brandenburg und Mitglied des Bundes­vorstands, nutzte als Videoüberschrift:

    „Inklusion und Integration an unseren Schulen sind gescheitert. Schluss mit diesen linken Experimenten an unseren Kindern“

    und antwortete bei früherer Gelegenheit auf die Frage, was er in den ersten 100 Tagen als Bildungsminister in Brandenburg machen würde:

    „Das Thema Lehrerausbildung […] muss angegangen werden. Da geht es vor allem um die Ausbildung von Förderschullehrern. Es geht um den Rückbau der Inklusion […]“

    Markus Frohnmaier, Vorsitzender der AfD Baden-Württemberg und Bundestagsabgeordneter, verbreitete bereits 2018 auf Facebook den Spruch:

    „Leistungsprinzip statt Inklusion und Kuschelunterricht“

    Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, schrieb am 22. August 2025 auf X:

    „Es wäre allen Kindern zu wünschen, wenn der linksideologische Unfug einer generellen, sogenannten Inklusion schnellstens beendet würde.“

    Marc Jongen, Mitglied des Bundesvorstands und damals des Bundestags, veröffentlichte am 19. Dezember 2023 einen Ausschnitt aus seiner Bundestagsrede mit dem Kommentar:

    „Inklusion nicht um jeden Preis! Ohne Leistungsprinzip keine Bildung und keine Kultur!“

    Götz Frömming, Mitglied des Bundestags und kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, merkte in einer Rede 2023 an:

    „Wir brauchen weiter darüber hinaus natürlich eine Rückkehr zur Bildung und Wissen statt Gender und Inklusion um jeden Preis.“"

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  27. CW: re: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    "Rechtliche Maßnahmen: Rückbau von Inklusion

    Unter den potentiell behindertenfeindlichen Positionen der AfD ist allein die zur schulischen Inklusion hinreichend gesichert. Fraglich ist, ob diese Position beziehungsweise ob zumindest ihre extremste Ausprägung — die Beendigung von Inklusion in Schulen — die Menschenwürde der Betroffenen verletzt.

    Beschlusslage und Äußerungen zum Rückbau der Inklusion

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    Beschlusslage

    Grundsätzlich hält sich die AfD mit behindertenpolitischen Positionen zurück. Ein Beispiel für eine kritikwürdige, ableistische Forderung liegt darin, die häusliche Betreuung durch Angehörige besser zu honorieren und bürokratische Auflagen abzuschaffen. Hier könnte zwar durch finanzielle Anreize ein faktisches Risiko dafür geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderung aus der Öffentlichkeit in ihr häusliches Umfeld gedrängt werden, anstatt — zum Beispiel durch die unbürokratische Finanzierung einer persönlichen Assistenz — am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Allerdings wirkt die Forderung nicht unmittelbar diskriminierend und verletzt nicht die Menschenwürde.

    Anders könnte es sich im Bereich der schulischen Inklusion verhalten. Die AfD stellt sich im Bund sowie in einzelnen Landesverbänden ausdrücklich und durchgängig gegen eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Schulen: Es dürfe „keine Inklusion um jeden Preis geben”, formulierte sie bereits in ihrem Grundsatzprogramm von 2016.

    Stattdessen sollten „Förderschulen als Bildungschance erhalten” bleiben beziehungsweise das Förderschulsystem ausgebaut werden. Eine Förderung sei in vielen spezialisierteren Sonderschulen oder in speziell eingerichteten Förderklassen an Regelschulen oftmals effektiver umzusetzen.

    Vergleichbares ist in der am 6. November 2023 beschlossenen Resolution der AfD-Bildungspolitiker*innen auf Bundes- und Landesebene zu finden. Darin enthalten ist unter anderem die Forderung nach einem Erhalt der Förderschulen und einer Neugründung bei Bedarf. Es spreche nichts gegen eine Inklusion in den Regelunterricht, wenn der Grad der Beeinträchtigung eines Schülers oder einer Schülerin eine erfolgreiche reguläre Beschulung erwarten lasse und optimale Lern- und Förderbedingungen vorlägen.

    Die AfD flankiert ihre Ablehnung gegenüber Inklusion mit einer Zuschreibung als „Experiment”
    oder „ideologisch motiviert”. Bei Inklusion würden „ideologische Vorstellungen” eine übergeordnete Rolle spielen.

    Am weitesten geht der Landesverband Sachsen-Anhalt, der Inklusion an Schulen vollständig abschaffen will:

    „Das Experiment „Inklusion”, also der gemeinsame Unterricht von behinderten Kindern mit normal begabten Kindern und die Abschaffung der herkömmlichen Förderschulen, ist auf ganzer Linie gescheitert. Die behinderten Kinder erhalten nicht die Aufmerksamkeit, die sie benötigen, finden unter ihren Mitschülern keinen Anschluss, lähmen den Unterrichtsfortgang und bleiben hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gerade behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik, wie sie nur an Förderschulen möglich ist. Hinzu kommt, dass die in Inklusionsklassen oft praktizierte Doppelbesetzung (= zwei Lehrer pro Klasse) in Zeiten des Lehrermangels wertvolle Kapazitäten bindet. Wir werden die Inklusion unverzüglich beenden und die Förderschulen ausbauen!“

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    Äußerungen

    Behindertenpolitische Äußerungen der AfD betreffen ebenfalls in großen Teilen die schulische Inklusion (bzw. deren Abschaffung). So äußerte sich zum Beispiel Björn Höcke, Landesvorsitzender in Thüringen, 2023 wie folgt:

    “Unter anderem müssen wir das Bildungssystem auch befreien von Ideologieprojekten, beispielsweise der Inklusion, beispielsweise auch dem Gender-Mainstream-Ansatz. Alles das sind Projekte, die unsere Schüler nicht weiterbringen, die unsere Kinder nicht leistungsfähiger machen und die nicht dazu führen, dass wir aus unseren Kindern und Jugendlichen die Fachkräfte der Zukunft machen.“

    Höcke hatte diese Äußerung mit den Worten eingeleitet:

    „Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es eine kluge Einordnung gibt, die lautet: Gesunde Gesellschaften haben gesunde Schulen.“

    Hierzu schrieb Maximilian Krah, Mitglied des Bundestages:

    „Es gibt sehr gute und wohlbegründete Argumente gegen #Inklusion. […] Aber wehe, @BjörnHoecke spricht es aus — dann wird aus deinem fragwürdigen pädagogischen Konzept der Lackmustest der Verfassungstreue."

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  28. CW: re: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    "Solche Äußerungen bleiben jedoch selten und ziehen sich nicht systematisch durch die AfD. Dadurch lässt sich hieraus jedenfalls kein Rückschluss auf eine behindertenfeindliche Ideologie der AfD als Partei ziehen.

    Daran ändert auch eine aufsehenerregende Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2018 nichts. In deren Vorbemerkung erläuterte die Fraktion zunächst, dass Behinderungen „u.a. durch Heiraten innerhalb der Familie” entstünden. Eine britische Studie sei zu dem Schluss gekommen, dass „60 Prozent der Todesfälle und Erkrankungen betroffener Kinder hätten vermie[d]en werden können, ‚wenn die Inzucht beendet würde’”.

    Die AfD fragte die Bundesregierung dann unter anderem:

    „Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch die Heirat innerhalb der Familie entstandenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    Wie viele Fälle aus Frage 4 haben einen Migrationshintergrund?“

    Die Kleine Anfrage wurde von Sozial- und Behindertenverbänden dahingehend kritisiert, dass sie die Grundhaltung eines Zusammenhangs zwischen Behinderung, Inzucht und Migration vermittele und dass eine Behinderung ein vermeidbares Übel sei. Das erinnere an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte, in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt wurde und sie zu Hunderttausenden Opfer des Nationalsozialismus wurden.

    Die Anfrage weist auch Ähnlichkeiten zu früheren antisemitischen Behauptungen aus den 1920er Jahren auf, wonach unter Jüdinnen und Juden unverhältnismäßig viele Kinder mit kognitiven Einschränkungen geboren würden, was auf eine angebliche Verbreitung von Ehen zwischen Blutsverwandten zurückzuführen sei.

    Im Rahmen der Debatte um die Kleine Anfrage verteidigte sich ein AfD-Fraktionsmitglied damit, dass es sich bei den Fragen um eine „Form der Recherche” handle.
    Anzumerken ist, dass die AfD seit 2018 keine vergleichbaren Anfragen mehr gestellt hat und auch nicht in sonstiger Weise öffentlich erkennen lassen oder impliziert hat, dass sie (weiterhin) eine Verbindung zwischen Migration, Inzest und Behinderungen zieht. Folglich steht auch diese Intervention nicht exemplarisch für eine die Partei prägende Behindertenfeindlichkeit.

    Aus den oben aufgeführten Äußerungen geht zwar eine in der AfD tolerierte behindertenfeindliche Haltung hervor. Gemessen an der Größe der Partei prägt diese Haltung mangels hinreichender Verbreitung diese jedoch nicht, sodass eine behindertenfeindliche ideologische Grundtendenz nicht festgestellt werden kann."

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  29. CW: re: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    "In der schulischen Bildung ergeben sich aus dem Benachteiligungsverbot in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG Ansprüche auf Einrichtungen, die eine sachgerechte schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglichen. Hier haben der Staat und der Schulgesetzgeber eine besondere Verantwortung für Schüler*innen mit Behinderung. Ein genereller Ausschluss der Möglichkeit einer gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung ist verfassungswidrig. Umfang, Art und Ausgestaltung integrativer Formen des Unterrichtes unterliegen aber weitgehend der Einschätzungsprärogative des (Landes-) Gesetzgebers, der für seine Entscheidungen den „Vorbehalt des tatsächlich Machbaren und finanziell Vertretbaren” in Anspruch nehmen kann, wobei die verbleibenden Möglichkeiten den Belangen der Schüler*innen mit Behinderung Rechnung tragen müssen.

    Für einen Menschenwürdeverstoß im Sinne der elementaren Rechtsgleichheit kommt es darauf an, ob Positionen einer dieser Diskriminierungsformen zuzuordnen sind und dabei die oben entwickelte Schwelle — rechtlich abgewerteter Status oder demütigender Charakter — überschreiten.

    Ergänzend ist die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) heranzuziehen. Sie konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und dient als Auslegungshilfe bei der Bestimmung des Schutzgehalts von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung kritisierte bereits in der Vergangenheit den Mangel der Implementierung von Artikel 24 und das bestehende Sonder- und Förderschulsystem in Deutschland.

    Der Abbau von Inklusionsmaßnahmen in Schulen könnte somit nicht in Einklang mit den Vorgaben der UN-BRK und den Empfehlungen des Fachausschusses erfolgen.
    Eine Verletzung völkerrechtlicher Vorgaben ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Verletzung der Menschenwürdedimension des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; die UN-BRK kann den verfassungsrechtlichen Maßstab informieren, ihn aber nicht ersetzen.

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    Behindertenfeindliche Ideologie in der AfD

    Eine Reihe von Äußerungen von AfD-Funktionär*innen liefert Anhaltspunkte für eine behindertenfeindliche Ideologie in der AfD.
    So bezeichnete Maximilian Krah, damals Mitglied des Europaparlaments und des Bundesvorstands, im Juli 2024 in einem Video die Tagesschau in einfacher Sprache als „Nachrichten für Idioten”.

    Die Zielgruppe von Nachrichten in einfacher Sprache sind vor allem Menschen, für die komplexere Sachverhalte eine Herausforderung sind, zum Beispiel weil sie Schwierigkeiten beim Lernen oder eine schwere Krankheit hinter sich haben. In dieser Bezeichnung findet sich eine eindeutige Unwertigkeitszuschreibung. Bundessprecherin Alice Weidel grenzte sich von dieser Äußerung ab und widersprach mit den Worten, dass sie Nachrichten in einfacher Sprache durchaus für sinnvoll halte, um Menschen, die sonst ausgeschlossen wären, informiert zu halten.

    Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, kommentierte Gelächter während ihrer Rede im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Worten:

    „Ich weiß nicht, warum Sie da so behindert lachen.“

    Die Verwendung von „behindert” als Verunglimpfung trägt dazu bei, eine Negativverwendung und -assoziation des Behindertenbegriffs aufrechtzuerhalten.

    Emil Sänze, Co-Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg, machte während einer Veranstaltung im Landtagswahlkampf am 14. Januar 2026 folgenden Kommentar:

    „Ich meine, Söder ist ja nicht nur körperlich behindert, auch manchmal geistig, meine Damen und Herren. Aber wir lassen ihn leben — er ist ja immer mal wieder witzig.“

    Hier stellt Emil Sänze einen Zusammenhang her zwischen Behinderungen und der Frage, wer leben dürfe, bei dem sich eine gedankliche Parallele zur nationalsozialistischen Ideologie aufdrängt."

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  30. CW: Thema Behindertenfeindlichkeit im Afd-Gutachten

    Das neue Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD beschäftigt sich auch mit der Behindertenfeindlichkeit dieser Partei. Die entsprechenden Passagen finden sich im Kapitel zur Menschenwürdegarantie.

    Ich habe hier Querverweise und Formatierungen weggelassen.

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    "In der AfD könnten behindertenfeindliche Überzeugungen und — insbesondere mit dem Ziel des Rückbaus von schulischer Inklusion — auch behindertenfeindliche Forderungen verbreitet sein. Bevor sich einer möglicherweise innerhalb der AfD verbreitenden Ideologie sowie den rechtlichen Maßnahmen zugewandt wird, ist der Maßstab der Behindertenfeindlichkeit näher zu bestimmen.

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    Maßstab: Schutz vor Behindertenfeindlichkeit durch das Grundgesetz

    Eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verletzt die Menschenwürde in ihrer Ausformung als elementare Rechtsgleichheit, wenn sie willkürlich ist und mit ihr schwerwiegende Nachteile einhergehen — namentlich wenn die Betroffenen dadurch in einen rechtlich abgewerteten Status versetzt werden oder die Diskriminierung einen demütigenden Charakter aufweist. Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bildet insoweit den verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt: Behinderung ist ein nicht oder jedenfalls kaum verfügbares Merkmal, das einer Person in der Regel weder gewählt noch abgelegt werden kann, und erfüllt damit die erste Voraussetzung eines Menschenwürdeverstoßes. Nicht jede Verletzung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG begründet zugleich einen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG; dazu muss die Ungleichbehandlung die genannte Schwelle zu einer Verletzung der elementaren Rechtsgleichheit überschreiten.

    Zur Beschreibung von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung werden die Begriffe „Behindertenfeindlichkeit” und „Ableismus” verwendet, die nicht synonym sind. Ableismus ist der weitere Begriff: Er erfasst nicht nur individuelle feindselige Haltungen, sondern auch gesellschaftliche Strukturen und Verhältnisse, die Benachteiligungen hervorbringen — von baulichen Barrieren über fehlende Kommunikationshilfen bis hin zur institutionellen Verweigerung von Teilhabe.

    Die Menschenwürde ist nicht bei jeder Form von Ableismus berührt. Im Rahmen der nachfolgenden Prüfung kommt es daher nur auf solche Formen an, die Menschen mit Behinderung in ihrer elementaren Rechtsgleichheit verletzen oder ihren Achtungsanspruch in Frage stellen.

    Eine Benachteiligung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG liegt vor, wenn einem Menschen wegen einer Behinderung Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten werden, die anderen offenstehen, soweit dies nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme hinlänglich kompensiert wird.

    Das Institut für Menschenrechte beschreibt als vier Hauptformen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die einzeln oder parallel auftreten können, unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen. Angemessene Vorkehrungen sind spezifische personenbezogene Hilfsmaßnahmen, um Barrieren zu überwinden und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Das umfasst zum Beispiel bauliche Veränderungen in der Mietwohnung, ärztliche Aufklärungsgespräche in leichter Sprache, die Übersetzung eines Bescheides in Blindenschrift oder barrierefreie Computersoftware.

    Wenn staatliche Leistungen gewährt werden oder öffentliche Einrichtungen bestehen, vermittelt Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Anspruch auf gleiche Teilhabe „nach Maßgabe des finanziell, personell, sachlich und organisatorisch Möglichen”."

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    afd-gutachten.de/gutachten/02-

    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #Ableismus

  31. CW: re: Thema Queerfeindlichkeit im AfD-Gutachten

    "Realisierung heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit

    Trotz entsprechender Hinweise im sachsen-anhaltischen Landesverband, in der Bundespartei und in den übrigen Landesverbänden lässt sich eine Forderung nach Abschaffung des dritten Geschlechtseintrags nicht mit hinreichender Gewissheit nachweisen. Zwar deutet die programmatische Festschreibung binärer Zweigeschlechtlichkeit in Verbindung mit einzelnen Äußerungen von Funktionsträger*innen auf eine solche Zielrichtung hin; eine verbindliche, dem jeweiligen Verband zurechenbare Positionierung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
    Auch eine vollständige Abschaffung der Möglichkeit insbesondere für trans Personen, den binären Geschlechtseintrag zu ändern, ist als Parteiziel nicht hinreichend belegbar. Einzelne Äußerungen auf Bundes- und Landesebene sowie die ideologische Ausrichtung der Partei lassen entsprechende Bestrebungen erkennen; die vorliegenden parlamentarischen Initiativen der Bundestagsfraktion sehen jedoch dem Grunde nach eine — wenn auch mit höheren Hürden versehene — Möglichkeit zur Personenstandsänderung vor.

    Weiter fordert die AfD zwar die Abschaffung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts, gleichzeitig soll aber das Lebenspartnerschaftsgesetz wieder eingeführt werden. Da in diesem Fall zumindest eine grundsätzlich gleichwertige Alternative zur „Ehe” bestehen würde, läge kein Verstoß gegen die Menschenwürde vor.

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    Menschenverachtendes Verhalten der Anhänger*innen

    Insgesamt liegen über 100 dokumentierte Fälle vor, in denen AfD-Funktionär*innen den Achtungsanspruch der jeweils betroffenen Personen missachtet haben. In qualitativer Hinsicht umfassen die Äußerungen allgemeine transfeindliche Herabwürdigungen sowie insbesondere die Pathologisierung von trans Personen auf eine Weise, die mit deren Achtungsanspruch unvereinbar ist, systematisches Deadnaming und Misgendern sowie die Assoziation von insbesondere schwulen Männern mit Pädophilie und weitere Formen der Herabwürdigung. Das Muster der Herabwürdigung ist damit nicht auf Einzelpersonen zurückzuführen, sondern Ausdruck eines systematischen Verhaltens in der AfD.

    Eine Menschenwürdeverletzung durch das „Verhalten der Anhänger” liegt insbesondere dann vor, wenn durch eine Äußerung eine vollständige Negation der geschlechtlichen Identität und damit der eigenen Existenz als trans/inter/nichtbinäre Person ausgedrückt wird. Denn dann wird der Mensch im Kern seiner Persönlichkeit getroffen und ausdrücklich in seiner eigenen geschlechtlichen Identität als „falsch” und damit minderwertig verstanden; ihm wird das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der Gesellschaft bestritten.

    Eine Transsexualität pathologisierende Äußerung erfüllt diesen Maßstab jedoch nicht automatisch. Erforderlich ist, dass sie aus Sicht eines unvoreingenommenen, verständigen Publikums objektiv erkennen lässt, dass den Betroffenen die gleichberechtigte Zugehörigkeit zur staatlichen Gemeinschaft abgesprochen wird und nicht lediglich eine medizinisch verfehlte Einordnung vorgenommen wird.

    Maßgeblich ist daher nicht die Pathologisierung als solche, sondern dass die Äußerung — etwa durch Kontext, Sprachgestus oder den Zusammenhang mit weiteren herabwürdigenden Aussagen — die geschlechtliche Identität der Betroffenen nicht anerkennt und damit ihre Personalität insgesamt als minderwertig darstellt.

    Diesen Maßstab erfüllt eine Reihe von transfeindlichen Herabwürdigungen durch Maximilian Krah, Bundestagsabgeordneter und damaliges Bundesvorstandsmitglied, Martin Reichardt, Bundestagsabgeordneter, Julian Adrat, Kandidat für die Abgeordnetenhauswahl 2026, Marvin Weber, Kreisvorsitzender, sowie Nicole Höchst, Bundestagsabgeordnete.

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #LGBTQIA*

  32. CW: Thema Queerfeindlichkeit im AfD-Gutachten

    Das neue Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD beschäftigt sich ausführlich mit der Queerfeindlichkeit dieser Partei. Die entsprechenden Passagen finden sich im Kapitel zur Menschenwürdegarantie.

    Ich zitiere das hier, weil vermutlich nicht alle Lust haben, sich in dem langen Originaltext durchzuklicken. Ich habe hier Querverweise und Formatierungen weggelassen.

    [Edit: Es gibt im Gutachten noch eine viel ausführlichere Betrachtung des Themas. Die ist aber - was an sich erfreulich ist - zu lang, um hier alles zu posten. Ihr findet sie unter dem unten genannten Link.]

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    "Verächtlichmachung geschlechtlicher und sexueller Minderheiten

    Die AfD ist auf der ideologischen Grundlage von Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität von einer LGBTIQ-feindlichen Grundtendenz geprägt. Ausgangspunkt ist die Überzeugung, dass es genau zwei biologisch determinierte Geschlechter gebe und Heterosexualität für die Reproduktion die einzig natürliche Sexualität sei. Davon abweichende sexuelle und geschlechtliche Identitäten hält sie für ablehnungswürdig. Diese LGBTIQ-feindliche Ideologie der AfD findet jedoch keine Entsprechung in hinreichend konkretisierten rechtlichen Maßnahmen.

    Allerdings zeigt sie sich im Verhalten zahlreicher Funktionär*innen. Allgemeine transfeindliche Herabwürdigungen, die Pathologisierung von trans Personen auf eine mit deren Achtungsanspruch unvereinbare Weise, gezieltes Deadnaming und Misgendern sowie die Assoziation von LGBTIQ-Personen mit Pädophilie belegen, dass der individuelle Achtungsanspruch der Betroffenen in der Parteipraxis konsequent missachtet wird. In über 100 dokumentierten Fällen haben AfD-Funktionär*innen diesen Achtungsanspruch verletzt — ein Befund, der in seiner Breite und Häufigkeit eine systematische Verletzung der Menschenwürde von LGBTIQ-Personen belegt.

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    LGBTQI-feindliche Ideologie

    Auf der ersten Stufe steht in der AfD die Vorstellung der Ungleichwertigkeit: Die Äußernden unterscheiden konsequent zwischen Toleranz (als bloßer Duldung) und Akzeptanz (als positiver Anerkennung), wobei Letztere abgelehnt wird. Gleichgeschlechtliche Paare werden zwar geduldet, aber nicht als gleichwertig angesehen; Regenbogenfamilien werden teils als Ausdruck von „Dekadenz” und „Degeneration” diffamiert.

    Auf der zweiten Stufe steht ein biologistisches Zwei-Geschlechter-Dogma, mit dem AfD-Funktionär*innen die Existenz geschlechtlicher Vielfalt leugnen. Transgeschlechtlichkeit wird darauf aufbauend entweder vollständig geleugnet oder auf eine psychische Störung reduziert. Selbst in Verlautbarungen wie einem Entschließungsantrag der Brandenburger Fraktion, in dem eingangs von „der unstrittigen Existenz von Transgenderpersonen” die Rede ist, werden trans Frauen konsequent als Männer bezeichnet, wodurch ihnen ihre geschlechtliche Identität pauschal abgesprochen wird.

    Geschlechtsangleichende Behandlungen werden regelmäßig als „Verstümmelung” bezeichnet und trans Personen werden systematisch gedeadnamet und misgendert (dazu jeweils sogleich).

    Auf der dritten Stufe kommt es zur Dämonisierung: LGBTIQ-Bewegungen werden als feindliche Kräfte dargestellt, die eine gegen das deutsche Volk gerichtete Agenda verfolgten. Die Rede ist von „Regenbogenimperium” oder einer „perversen Regenbogenagenda”. Besonders häufig wird LGBTIQ-Aktivismus mit Pädophilie in Verbindung gebracht, etwa wenn Aufklärungsprojekte oder von queeren Trägern betriebene Kindertagesstätten pauschal als Gefährdung von Kindern dargestellt werden, wie zum Beispiel durch Nicole Höchst, Bundestagsabgeordnete, die einen Beitrag mit dem Titel „Kinderopfer. Regenbogen, Regenbogen über alles: Pädophilie und schwul-lesbische Kindergärten” schrieb.
    Auf der vierten Stufe schließlich zielen Funktionär*innen der AfD darauf ab, LGBTIQ-Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Es wird eine Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem konstruiert, wie etwa durch den Landesverband Brandenburg, der schrieb, man solle „doch jedem sein #Privatleben” lassen: „leben und lieben wie der Einzelne es wünscht ohne dies wie eine #Monstranz vor sich herzutragen.”

    Die Forderung nach öffentlicher Zurückhaltung äußert sich unter anderem in Forderungen nach einem Verbot des Christopher Street Day. Mehrere Funktionär*innen beziehen sich positiv auf die restriktive Gesetzgebung in Russland, Ungarn und Georgien als Vorbilder. So lobte der Landesvorsitzende der AfD Bayern und Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka eine ungarische Verfassungsänderung, die „nach Ansicht vieler das Verbot von Pride-Paraden stützt”, und kommentierte: „Respekt!”

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    #noAfD #Freiheitsrechte #AfDGutachten #LGBTQIA*

    afd-gutachten.de/gutachten/02-

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