home.social

#rechtsbeugung — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #rechtsbeugung, aggregated by home.social.

  1. Zwei mal Autobahn blockiert Nur wenige Bauern müssen für Autobahnblockade zahlen – #rechtsbeugung
    Ermittler identifizieren lediglich ein Fünftel der Treckerfahrer bei illegalen Bauernprotesten in Niedersachsen. Die meisten kommen ungeschoren davon. Gut 80 Prozent der rund 140 Ermittlungsverfahren zu den Demonstrationen auf der A 2 am 18. Dezember 2023 und 8. Januar 2024 mit insgesamt etwa 140 Beschuldigten sind ohne Sanktion eingestellt worden.
    dokmz.com/2026/01/31/zwei-mal-

  2. @dvg @larsweisbrod @SibylleBerg

    und auch @MartinSonneborn erblickt.

    Und dann lief ihnen 1 Faschist über den Weg. In seiner letzten Sitzungswoche.

    Ein Faschist, der die digitale Infrastruktur und die Server der EU fortwährend missbraucht hat.
    Für Aktionen, die sich direkt gegen die fundamentalen Werte der EU gerichtet haben(z. B. Organisation, Bewerbung, Anmeldung für anti-feministische "Lukretia") …
    Die EU wusste das.
    #Rechtsbeugung

  3. 💸 👽 Mal wieder 260 Millionen Euro verschwunden: NDR und FdS decken in großem Stil verprasste Beraterhonorare auf:

    #Kungelei #Rechtsbeugung #Behördensumpf

    FragdenStaat.de/artikel/exklus

  4. So sieht das also aus, wenn das Gesetz zur Legalisierung von #Cannabis, wie von Söder angekündigt, extremst restriktiv angewendet wird. Dann wird gleich erstmal maximal draufgeschlagen, ohne das die gerechtfertigt ist. Wie nennt sich der Straftatbestand?
    #Amtsmissbrauch? #Rechtsbeugung? Es gab doch da was, oder?

    hanfverband.de/strafverfahren-

  5. #Handesblatt:
    "
    Man sollte Elon Musk angehen, wo es ihm weh tut

    Der angehende Teilzeit-Oligarch mischt sich immer unverfrorener in die Politik europäischer Länder ein. Dagegen helfen keine Argumente – sondern etwas ganz anderes. Ein Kommentar.
    "
    ".. dort stellen, wo er wirklich angreifbar ist. .. bei seinem eigenen unternehmerischen Treiben."

    handelsblatt.com/meinung/komme

    21.12.2024

    #Demokratie #Machtmissbrauch #Musk #Oligarch #Rechtsbeugung

  6. Jörg Müller @praesolgka@bawü.social ·

    #Justiz #Corona #Rechtsbeugung

    Sehr kluger Kommentar zum Unterschied zwischen Fehlurteil und bewusster Manipulation, zwischen kritischer juristischer Diskussion und fahrlässiger Diskreditierung des Rechtsstaats.

    In der Tat: was der Weimarer Familienrichter getan hat, war derart klare Rechtsbeugung, dass man als Jurist*in keinen Zweifel daran haben kann und es ist gut, dass der BGH das klipp und klar ausgesprochen hat.

    Richter*innen haben Macht. Sie ist ihnen aber nur geliehen, um dem geltenden Recht Geltung zu verschaffen, nicht sich oder eigenen Überzeugungen. Für die darf man als Richter*in - in den Grenzen des Mäßigungsgebots - eintreten. Aber eben nicht durch Missbrauch der Macht des Amtes.

    Lang, aber lesenswert:

    lto.de/recht/meinung/m/komment

  7. BGH bestätigt Verurteilung von Familienrichter aus #Weimar wegen #Rechtsbeugung. Er hatte im April 2021 zwei Schulen in seinem Gerichtsbezirk untersagt, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des #Corona Virus gegenüber den Schüler*innen durchzusetzen.

    tagesschau.de/inland/bgh-coron

  8. @SheDrivesMobility

    Das kenne ich aus der eigenen Erfahrung:

    Da musste die #Staatsanwältin z.B. ein Urteil gar nicht lesen, um zu wissen, dass der Richter keine #Rechtsbeugung gemacht haben konnte und die #Generalstaatsanwaltschaft konnte nach intensiver Prüfung keine Versäumnisse durch die bearbeitende Staatsanwältin erkennen.

    Den gleichen Text bekommt man aber fast immer. Auch falsche eidestattliche Versicherungen vor dem Gerichtsvollzieher sind dann plötzlich straffrei.

    #Systemproblem

  9. #NBC:
    "
    The maker of the party game Cards Against Humanity has sued Elon Musk’s SpaceX accusing it of trespassing on and damaging company-owned property in Texas.
    "
    "
    .. SpaceX.. using the land without permission for about six months as a staging area for construction: clearing vegetation, parking vehicles, storing gravel and running generators.
    "
    nbcnews.com/tech/tech-news/car

    20.9.2024

    #abuse #CAH #Musk #Raumfahrt #Rechtsbeugung #Rücksichtslosigkeit #SpaceX #SpaceFlight #Starbase #Texas

  10. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  11. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  12. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  13. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  14. Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

    2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

  15. #Eilbeschluss des #BVerfG veröffentlicht – Warum #Maja T. nicht hätte aus­ge­lie­fert werden dürfen – #staatsversagen #rechtsbeugung

    Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte die Überstellung einstweilig untersagt – doch da war T. schon in Ungarn. In seinem Beschluss äußert das BVerfG "erhebliche Bedenken", was den Rechtsschutz angeht. Im Rahmen der viel diskutierten Auslieferung von Maja T. liegen nun die Entscheidungsgründe zum…

    dokmz.com/2024/08/03/eilbeschl

  16. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  17. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  18. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  19. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  20. 2/2

    Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

    Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

    Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
    unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

    In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
    und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

    (31.5.2024)

    Stand: 27. Juli 2024

    P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

  21. Endlich frei #JulianAssange! Nach jahrelanger haarsträubender #Rechtsbeugung seitens der #UK Justiz. Dafür, dass er die Maske von der hässlichen Fratze der US/NATO Kriegsmaschine gezogen hat.
    Ich empfehle jedem das Buch des Ex-#UN Sonderberichterstatters über Folter, Nils Melzer, "Der Fall Assange" in dem er die juristische Farce und die beinahe unglaublichen Mittel zu denen die US Regierung griff um Assange zu diskreditieren und zu isolieren griff, akribisch dokumentiert und aufarbeitet. 1/
    #FreeAssange #USA #Assange

  22. @Frau_Mensch Selbst wenn nur 1 /100tel davon eingetrieben werden könnte und Andi bis zum Lebensende alles gepfändet bekäme, was über 1300€ monatl. reinkäme... Alles andere ist #Rechtsbeugung.

  23. #Rechtsbeugung durch den #Amtsrichter in #Weimar ist das eine, aber warum stehen nicht auch die Gefälligkeitsgutachter Ines Kappstein, Christof Kuhbandner und Ulrike Kämmerer (alles Professoren), die das von ihm gewünschte Ergebnis lieferten, vor Gericht? lto.de/recht/hintergruende/h/l

  24. "Angekettet übers Meer: Geheime #Gefängnisse auf europäischen #Fähren"

    "Versteckt in Lastwagen versuchen #Flüchtlinge immer wieder, auf Fähren von #Griechenland nach #Italien zu gelangen. .. oft werden sie entdeckt + unter unwürdigen Bedingungen zurückgeschickt: ..Für Experten ein klarer Verstoß gegen #Europarecht und #Menschrechtskonvention."

    www1.wdr.de/daserste/monitor/s

    #Europa #EU #Menschenrechte #Abschiebung #Rechtsbeugung #Reeder #Seefahrt

    19.1.2023

  25. Es ist viel zu verbreitet um als die #Rechtsbeugung oder gar der Rechtsbruch erkennbar zu sein, den dieses Verhalten von Behörden darstellt. Jedoch darf #Ermessen bei Verfolgung von illegalen Sachständen nur erfolgen um Rechtsgleichheit herzustellen, aber keinesfalls für #Unrechtsgleichheit !
    #RolleStattKnolle #RunterVomGehweg #RunterVomRadweg
    verkehrswende-le.de/hintergrun

  26. "Auf #Twitter fordert Andreas #Scheuer, "Klima-Kriminelle" wegzusperren. Sein krawalliger Tweet hat einen beunruhigenden Kern: Die immer wieder aufgewärmte Umdeutung des "Rechtsstaats" in Law-and-Order-#Politik. Dagegen braucht es Vergewisserung." Von Dr. Markus Sehl; lto.de/recht/nachrichten/n/kom #Klimawandel #CSU #Rechtsbeugung #Rechtsstaat #Grundrechte #Staatsgewalt #Gewaltenteilung 25.11.2022

  27. Weitere Klatsche für #Kohlearmin - unglaubliche #Rechtsbeugung. Sofortiger #Rücktritt von allem!

    #KorruptionCDU #NRWE #LaschetVerhindern #NieMehrCDU #HambiBleibt #Kohleausstieg #Klimakatastrophe #FailedStateNRW #LaschetLügt #NoReul
    @[email protected]:
    Die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren war rechtswidrig.
    So what? Welche Konsequenzen wird es für #Laschet, #Reul und #Scharrenbach geben, außer dass sie von #RWE dafür belohnt werden?

    www1.wdr.de/nachrichten/die-ra…