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#amtsgericht — Public Fediverse posts

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  1. Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende #Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige #Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes #Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

  2. Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende #Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige #Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes #Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

  3. Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende #Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige #Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes #Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

  4. Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende #Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige #Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes #Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

  5. #Freiburger #Staatsanwaltschaft und #Amtsgericht auf Abwegen. #Razzia gegen #Antifaschistin für rechtswidrig erklärt- ein Kommentar!

    Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

    rdl.de/Razzia_Sturmhaube_Landg

    rdl.de/beitrag/landgericht-erk

  6. #Freiburger #Staatsanwaltschaft und #Amtsgericht auf Abwegen. #Razzia gegen #Antifaschistin für rechtswidrig erklärt- ein Kommentar!

    Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

    rdl.de/Razzia_Sturmhaube_Landg

    rdl.de/beitrag/landgericht-erk

  7. #Freiburger #Staatsanwaltschaft und #Amtsgericht auf Abwegen. #Razzia gegen #Antifaschistin für rechtswidrig erklärt- ein Kommentar!

    Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

    rdl.de/Razzia_Sturmhaube_Landg

    rdl.de/beitrag/landgericht-erk

  8. #Freiburger #Staatsanwaltschaft und #Amtsgericht auf Abwegen. #Razzia gegen #Antifaschistin für rechtswidrig erklärt- ein Kommentar!

    Ende gut, alles gut? Mitnichten! Eine außer Rand und Band agierende Freiburger Polizei, die allen ernstes eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht gezogen hatte, eine gefällige Staatsanwaltschaft und ein oberflächlich agierendes Amtsgericht.

    #Bundesverfassungsgericht, aber auch Oberlandesgerichte und mitunter Landgerichte heben seit Jahr und Tag amtsgerichtliche #Durchsuchungsbeschlüsse auf. Denn regelmäßig missachten diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der #Wohnung und Amtsrichter:innen nicken schlicht ab, was die Staatsanwaltschaften ihnen vorlegen.

    rdl.de/Razzia_Sturmhaube_Landg

    rdl.de/beitrag/landgericht-erk

  9. :vz206: Gewalt in der Ehe: Bundesgerichtshof korrigiert skandalöse Entscheidung des OLG Karlsruhe :vz206:

    Im Januar hatte ich von einem Beschluss des OLG berichtet. Das Gericht hatte entschieden, es sei einer Frau die von (sexualisierter) Gewalt in ihrer Ehe berichtete, "zumutbar", die Ehe fortzusetzen, bis das Trennungsjahr abgelaufen sei. Auch von sexualisierter Gewalt gegenüber der kleinen Tochter war die Rede. Das genüge ebensowenig für eine sofortige Scheidung, so damals das OLG, denn der Mann sei schließlich ausgezogen- so das OLG lapidar.

    Der Bundesgerichtshof hat nun korrigierend eingegriffen und klargestellt:

    "Schwerwiegendes Fehlverhalten wie etwa körperliche oder sexuelle Gewalt gegen
    den Ehegatten oder einen anderen Familienangehörigen oder sexueller Missbrauch eines der Familie zugehörigen minderjährigen Kindes kann auch nach räumlicher Trennung der Ehegatten und einem Abbruch des Kontakts fortwirken" und das Abwarten des Ablaufs des "Trennungsjahres unzumutbar machen".

    Den Fall und den Beschluss des BGH bespreche ich an dieser Stelle:
    breakdownthewalls.site36.net/2

    Der @praesolgka hatte im Januar zu der Kritik an dem OLG Beschluss Stellung genommen. So dass es vielleicht auch Leser:innen interessiert, wie er nun die deutliche Kritik seitens des BGH einschätzt. Stellungnahme von Januar, hier im Thread:
    freiburg.social/@breakdownthew

    #olg #olgkarlsruhe #Familiengericht #freiburg #amtsgericht #ag #Amtsgerichtfreiburg #vosskuhle #voßkuhle #frauen #FLINTA #donnerstag #deutschland #donnerstagabend #sexualisiertegewalt #gewalt #Trennungsprinzip #lto #jura #jurabubble #familienrecht #scheidung #scheidungsantrag #ehemann #ehefrau #trennungsjahr #prugel #SchutzvonFrauen #schutzvonkindern #mannergewalt #männergewalt #baden #sudbaden #karlsruhe #karlsruhe #olgkarlsruhe #Rechtspolitik #innenpolitik #feminismus
    @olgkarlsruhe
    @stevE @Orkan_der_rechtspflege

  10. Schürt das Amtsgericht Freiburg mit seinen Pressevorschauen Vorurteile gegen Migrant:innen?

    Der Pressesprecher des Amtsgerichts Freiburg, Richter Martin Graf, entscheidet selbst, welche bevorstehenden Strafverfahren er in seinen Pressevorschauen ankündigt. Auffällig ist dabei: Angeklagte ohne deutschen Pass erscheinen deutlich häufiger als ihr Anteil an der Freiburger Bevölkerung vermuten lässt. Zufall, legitime Auswahl, oder doch eher ein Problem der Öffentlichkeitsarbeit?

    Für @RDL kommentiere ich hier die Problematik

    rdl.de/Kommentar_Amtsgericht_F

    #ag #amtsgericht #freiburg #baden #sudbaden #Alltagsrassismus #rassismus #migration #strafrecht #presse #AGfreiburg #jurabubble
    @olgkarlsruhe
    @praesolgka

  11. Nach der #Flughafen-Blockade im Juli 2023 hat das #Amtsgericht Hamburg einen 21-jährigen #Klimaaktivist verwarnt.

    Er wurde unter anderem wegen #Hausfriedensbruch, #Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe nach #Jugendstrafrecht schuldig gesprochen.

    Der Flugverkehr war damals fast vier Stunden unterbrochen, zahlreiche Flüge fielen aus. Zivilrechtlich müssen Beteiligte über 400.000 Euro an #Eurowings zahlen.

    zeit.de/gesellschaft/2026-04/f

    #Hamburg #Klimaprotest #LetzteGeneration

  12. @Momobab @RDL

    Uni zahlt dem Ex-Mitarbeiter der über 800 Flinta#Personen heimlich filmte 20.000 €!

    Zudem hat die Freiburger Universität ihren nunmehr Ex-Mitarbeiter auch noch 20.000 € nachgeworfen, davon, ist, eingestandenermaßen, ein Teil eine Abfindung! Erst wurde medial berichtet, es sei zwar Geld an den Gekündigten geflossen, aber keine Abfindung. das stellte sich als Falschmeldung heraus.

    The fuck, wofür eine Abfindung? Damit signalisiert am Ende die Unileitung wo sie steht: an der Seite ihres ehemaligen Mitarbeiters, denn andernfalls hätte sie es auf einen etwaigen Rechtsstreit, durch alle Instanzen, ankommen lassen.

    So aber schlägt gewissermaßen die @unifreiburg , den betroffenen Flinta*Personen ins Gesicht!

    badische-zeitung.de/uni-freibu

    #flinta #uni #unifreiburg #sexualisiertegewalt #freiburg #baden #badenwurrtemberg #missbrauch #gewalt #abfindung #amtsgericht #AGfreiburg #kundigung #jurabubble #mittwoch #deutschland

  13. #Pyrotechnik 🧨 ist doch kein Verbrechen 🎶
    … oder etwa doch? 🤔

    Warum das #Amtsgericht #Lübeck einen Mann u.a. wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt hat und es keine Bewährung gab, erfahrt ihr in unserer aktuellen Meldung:
    schleswig-holstein.de/DE/justi

    #GerichteSH #RechtNordisch #Justiz #Strafrecht #SchleswigHolstein #TeamResopal #Sprengstoffrecht #Urteil

  14. Prägt Frauenfeindlichkeit beim 5.Senat für Familiensachen des OLG Karlsruhe, die Rechtssprechung?

    Vor bald zehn Jahren machte das OLG Karlsruhe Schlagzeilen, weil unter Beteiligung von Richterin Voßkuhle, deren Mann damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts war, ihr Senat, einen kleinen Jungen, der schwerster sexueller Übergriffe ausgesetzt war, in die Missbrauchsfamilie zurück schickte.

    Heute macht der 5. Senat des Karlsruher Senats für Familiensachen Schlagzeilen, weil er einer Ehefrau aus Freiburg die Scheidung vom prügelnden Ehemann vor Ablauf des Trennungsjahrs verweigert, auch der mutmaßliche sexuelle Übergriff auf die sechsjährige Tochter rechtfertige kein Abweichen von dem Trennungsjahr.

    Zitat: "dass die Beibehaltung des formalen Ehebandes für die verbleibenden zwei Monate bis zum Ablauf des Trennungsjahrs Mitte Januar 2026 für die Antragstellerin unzumutbar wäre, weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich."

    Beim OLG Karlsruhe scheinen auch nach dem Skandal von 2018, keine substantiellen Veränderungen vorgenommen worden zu sein, die dem Schutz von Kindern und Frauen vor Gewalt genügen. Im vorliegenden Fall hatte schon im Januar 2025 die Ehefrau die Scheidung eingereicht, erst im August 2025 wurde diese abgelehnt (weil das Trennungsjahr nicht eingehalten worden sei)- und das OLG lehnte dann Ende November die Beschwerde hiergegen ab.

    Bericht zu dem Fall:
    lto.de/recht/nachrichten/n/olg

    Beschluss des OLG Karlsruhe:
    landesrecht-bw.de/bsbw/documen

    Skandal von 2018 und Frau Voßkuhle:
    stuttgarter-zeitung.de/inhalt.

    #olg #olgkarlsruhe #Familiengericht #freiburg #amtsgericht #ag #Amtsgerichtfreiburg #vosskuhle #voßkuhle #frauen #FLINTA #freitag #deutschland #Freitagabend #sexualisiertegewalt #gewalt #Trennungsprinzip #lto #jura #jurabubble #familienrecht #scheidung #scheidungsantrags #ehemann #ehefrau #trennungsjahr #prugel #SchutzvonFrauen #schutzvonkindern #mannergewalt #männergewalt #baden #sudbaden #karlsruhe #karlsruhe #olgkarlsruhe #Rechtspolitik #innenpolitik #feminismus
    @olgkarlsruhe
    @praesolgka

  15. Never Ending #linksunten Story

    Berliner PublizistIn erhielt Strafbefehl wegen linksunten-Archiv

    Der/die Berliner PublizistIn Detlef Georgia #Schulze [1] (taz-Blogs [2], untergrundblättle [3], junge Welt [4] u.a.) bekam Ende der vergangenen Woche vom #Amtsgericht #Berlin-#Tiergarten einen #Strafbefehl zugestellt. Der Vorwurf: Schulze soll für die Website linksunten.tachanka.org verantwortlich sein, wo Anfang 2020 ein Archiv der linken Internet-Zeitung linksunten.indy-media veröffentlicht worden war.

    Die Vorgeschichte: 2017 hatte das #Bundesinnenministerium den „Verein ‚linksunten.indy-media‘“ für verboten erklärt und dessen Auflösung verfügt (BAnz AT 25.08.2017 B1)[5]. 2020, kurz nachdem das besagte Archiv veröffentlicht worden war, entschied das Bundesverwaltungsgericht [6]: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Verbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation“.

    Was Schulze tatsächlich tat: Tatsächlich spiegelte Schulze Ende Januar 2020 das linksunten-Archiv [7] – allerdings nicht unter der im Strafbefehl genannte Adresse, sondern unter der Adresse: links-wieder-oben-auf.net [8] . Schulze fügte ein Impressum hinzu: links-wieder-oben-auf.net/impressum [9]. Aber nicht diese Spiegelung machen #Staatsanwaltschaft Berlin und Amtsgericht Berlin-Tiergarten Schulze zum Vorwurf, sondern eine weitere Spiegelung unter anderer Adresse. Warum?

    Fragen Sie bitte bei den Pressestellen der Berliner #Strafgerichte [10] und bei der Berliner #Generalstaatsanwaltschaft [12] nach.

    Gegen den Strafbefehl hat Schulze Einspruch eingelegt und den dortigen Abschnitt „Zusammenfassung“ bei de.indymedia veröffentlicht [13]. In dem Einspruch heißt es u.a.: „Es stellt sich die Frage, ob der Strafbefehls-Antrag der Staatsanwaltschaft ein Produkt einer allzu wein- oder bierselig geratenen Geburtstags- oder Jubiläumsfeier in der #Staatsschutz-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft ist.“

    Weitere Informationen:
    Abschnitt „Verfahren bei Strafbefehlen“ der Strafprozeßordnung:

    gesetze-im-internet.de/stpo/BJ.

    #Rechtstheorie im Praxis-Text. #Antirep-Aktivistin und #Rechtstheoretikerin Detlef Georgia Schulze soll sich nach dem deutschen #Vereinsgesetz strafbar gemacht haben.

    untergrund-blättle.ch/politik/
    mit-der-anti-rep-aktivistin-detlef-georgia-schulze-008676.html.

    Fußnoten und Verweise:

    [1] portal.dnb.de/opac.htm?method=
    [2] blogs.taz.de/theorie-praxis/
    [3] xn--untergrund-blttle-2qb.ch/p
    [4] jungewelt.de/artikel/484862.ra
    [5] blogs.taz.de/theorie-praxis/fi (PDF)
    [6] bverwg.de/de/290120U6A1.19.0
    [7] web.archive.org/web/2020011614
    [8] web.archive.org/web/2020012500
    [9] web.archive.org/web/2020012702
    [10] mailto: [email protected]
    [12] mailto: [email protected]
    [13] de.indymedia.org/node/466452

    #Antirepression #Solidarität #Pressefreiheit #Kasperletheater

  16. 1/2

    John Heartfields Kunst:
    1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

    3. März 2023:
    Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

    Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

    Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

    Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
    Ausstellungen weltweit gezeigt.

    Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

    Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
    #Siemens #Kunststiftung.

    Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
    verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
    Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

    Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

    Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
    Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

    13. Juni 2023
    Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
    #Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

    Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
    erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
    beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
    Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

    G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
    ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
    #Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

    Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

    Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
    spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
    rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
    eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
    Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
    #Gefahrenabwehr (!?)

    Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
    G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

    18. Juni 2023
    Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
    #Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
    zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

    28.3. 2024
    Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

    Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

    Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
    Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

    15.4. 2024
    Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

    31.5. 2024
    Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
    schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

    27.6. 2024
    Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

    1./ 2. 7. 2024
    Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
    Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
    konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

    8.7. 2024
    Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
    GG.

    22.7. 2024
    In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

    jungewelt.de/artikel/479921.he

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