#beamtenstatusgesetz — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #beamtenstatusgesetz, aggregated by home.social.
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (#Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
"§ 33 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und #Beamte dienen dem ganzen #Volk, nicht einer #Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der #Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des #Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten." -
Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz).
Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
https://hateaid.org/twitter-grundsatzprozess-antisemitismus/
Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten. -
Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz).
Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
https://hateaid.org/twitter-grundsatzprozess-antisemitismus/
Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten. -
Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz).
Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
https://hateaid.org/twitter-grundsatzprozess-antisemitismus/
Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten. -
Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz).
Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
https://hateaid.org/twitter-grundsatzprozess-antisemitismus/
Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten. -
Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatusgesetz).
Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
https://hateaid.org/twitter-grundsatzprozess-antisemitismus/
Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.