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#beamtenstatusgesetz — Public Fediverse posts

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  1. § 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]

  2. § 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]

  3. § 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]

  4. § 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]

  5. Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (#Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

    "§ 33 Grundpflichten
    (1) Beamtinnen und #Beamte dienen dem ganzen #Volk, nicht einer #Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der #Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des #Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten."

    de.wikipedia.org/wiki/Beamtens

  6. @RIFS

    Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
    Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, de.wikipedia.org/wiki/Beamtens).
    Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
    hateaid.org/twitter-grundsatzp
    Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.

  7. @RIFS

    Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
    Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, de.wikipedia.org/wiki/Beamtens).
    Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
    hateaid.org/twitter-grundsatzp
    Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.

  8. @RIFS

    Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
    Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, de.wikipedia.org/wiki/Beamtens).
    Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
    hateaid.org/twitter-grundsatzp
    Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.

  9. @RIFS

    Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
    Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, de.wikipedia.org/wiki/Beamtens).
    Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
    hateaid.org/twitter-grundsatzp
    Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.

  10. @RIFS

    Die meisten Mitarbeiter:innen in den Pressestellen und Leitungen von #Hochschulen und #Forschungsinstituten sind Beamtinnen und #Beamte.
    Als solche sind sie nach dem #Beamtenstatusgesetz verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen (§ 33 BeamtStG, de.wikipedia.org/wiki/Beamtens).
    Auf der X-Plattform werden u.a. volksverhetzende, antisemitische Posts in großer Zahl verbreitet, wie @hateaid und die European Union of Jewish Students (#EUJS) in ihrer Klage gegen #X vor dem Landgericht Berlin ausführen
    hateaid.org/twitter-grundsatzp
    Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Pressesprecher der #HelmholtzGemeinschaft sich für die Nutzung eines Mediums aussprechen kann, auf dem massiv Volksverhetzung stattfindet. Sofern er auch Beamte ist, verstößt er damit gegen seine dienstlichen Pflichten.