#wahler — Public Fediverse posts
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Fast jeder zweite #Wähler in Sachsen-Anhalt hat heute die #Demokratie abgewählt, statt dessen Hass, Hetze, Zerstörung und Niedergang.
Und ich wette, niemand wird und keiner darf es ihnen sagen. Denn so ist #Deutschland heute: braune Schlange, stummes Kaninchen.
#BraunesDeutschland #LTWSA #AfD #SachsenAnhalt #WehrloseDemokratie
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]