#wahlbarkeit — Public Fediverse posts
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Viele AfD-Mitglieder vermutlich illegal Teil der Partei!
Die AfD dürfte sich bei ihrer Mitgliedschaft teilweise auch rechtlich, und nicht nur moralisch, auf brüchigem Eis bewegen, denn "Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein" (Paragraf 10 Absatz 1 Parteiengesetz)
D.h. es geht nicht nur darum nicht in ein Amt gewählt werden zu können, sondern man kann gar nicht erst Parteimitglied sein.
Wenn aber solche Personen an innerparteilichen Wahlen (zB Listenaufstellungen) mitgewirkt haben, dürften solche Entscheidungen, insbesondere wenn es knappe Entscheidungen sind, ungültig sein.
Und wann greift der oben zitierte Paragraf? Ganz automatisch: eine Kraft Verurteilung eintretende 'Nebenfolge', die selbst vielen Jurist:innen nicht spontan geläufig ist:
"Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen" (Paragraf 45 StGB).
https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__10.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html
#afd #wahlbarkeit #wahl #munchen #StadtratMünchen #afdmunchen #kommunalwahl #bayern #afdproblem #gesetz #Jurabubble #donnerstag #deutschland
@Orkan_der_rechtspflege -
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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§ 7 Abs. 1 Nr. 2 #Beamtenstatusgesetz (das entgegen landläufiger Meinung für #Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die #Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die #Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 Landesbeamtengesetz § 12 #BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. Dafür wär aber »arglistige Täuschung« nötig. [2/2]
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Das hat vorallem den Vorteil, dass die Zulassung höchstens im Fall offenkundiger Unrichtigkeit fehlerhaft sein kann und die #Wahlprüfung bezüglich materieller #Wählbarkeit damit auf Fälle beschränkt werden kann, wo er tatsächlich gewählt worden ist. Wird zwar auch sonst so praktiziert, ist dann aber falsch, weil auch ein nicht gewählter Bewerber mandatsrelevant sein kann. Manche Bundesländer schließen aber den Fall fehlerhafter Zulassung generell von der Wahlprüfung aus. [2/5]
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Presseberichten zufolge sind inzwischen in #NRW durch die gesetzlichen Wahlausschüsse erste Bewerber der AfD nicht als Bürgermeisterkandidaten zugelassen worden, weil ihnen nach §45 StGB die #Wählbarkeit fehlt - das heißt, dass sie in den letzten fünf Jahren zu Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr verurteilt worden sind. Bei diesem Strafmaß sind das dann auch keine „Eierdiebe“ mehr!
Welche Ganoven will denn die AfD da zu Bürgermeistern machen?
#AfDMussWeg -
Ein großer Bereich, wo das von vornherein ausscheidet, sind #Strafbefehle. Leider sind die in der #Statistik nicht separat ausgewiesen. Aber man muss ohnehin damit rechnen, dass die #Gerichte die Möglichkeit nur sehr sparsam nutzen würden. Von 2001 bis 2023 hat es laut Strafverfolgungsstatistik nur 31 Fälle mit nicht obligatorischem Verlust von #Wählbarkeit und/oder #Wahlrecht gegeben (davon aber 10 im Jahr 2023; neue Bundesländer erst seit 2004 und Sachsen-Anhalt seit 2007). [3/7]
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#Strafverfolgungsstatistik zu #Volksverhetzungen, um mal eine mögliche Relevanz der laut #Koalitionsvertrag geplanten Nebenfolgen auf #Wählbarkeit und #Amtsfähigkeit abschätzen zu können. Überhaupt mindestens die 3. #Verurteilung war es also in den letzten Jahren für jeweils 200 bis 250 Leute. Aber das werden zuvor nicht alles Verurteilungen wegen Volksverhetzung gewesen sein, wovon wohl 2 vorige Voraussetzung sein sollen. #WahlThread [1/7]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Das Problem ist überhaupt, dass bloß sehr weitgehende Einschränkungen der #Wahlfreiheit die Wirkung haben, die man sich manchmal wünschen würde. Bin deshalb nicht sonderlich überzeugt von der ganzen Sache. Wenn man die real problematischen Leute raushalten will, wär es vielleicht besser, die #Grundrechtsverwirkung, die manche dafür missbrauchen wollen, durch was zu ersetzen, das wirklich bei der #Wählbarkeit angreift, anstatt das über das #Strafrecht zu regeln. [9/10]
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Praktisch ist die Generalklausel bei der #Wählbarkeit wenig relevant, weil die Leute, die es betrifft, ohnehin nicht gewählt werden. Relevanter ist Verlust der Wählbarkeit bei den politischen #Straftaten nach Einzelfallentscheidung. #LePen würd in #Deutschland beides nicht betreffen, da weder #Verbrechen noch politisch in dem Sinn. #Abgeordnete sind auch nach den jüngsten Änderungen eher speziell geschützt als speziell bedroht. [8/10]
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Die #Wählbarkeit wär aber schon nach dem gescheiterten Entwurf von 1927 der #Amtsfähigkeit gleichgestellt worden. Letztlich wollten sie aber sonstwo einfach auf den heutigen § 45 Abs. 1 #StGB verweisen können und auch unterschiedliche Regelungen in den Ländern verhindern. Bei der Wählbarkeit ist das aber problematisch, weil die eigentlich Sache der #Landesverfassungen wär. [7/10]
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Die #Wählbarkeit wär aber schon nach dem gescheiterten Entwurf von 1927 der #Amtsfähigkeit gleichgestellt worden. Letztlich wollten sie aber sonstwo einfach auf den heutigen § 45 Abs. 1 #StGB verweisen können und auch unterschiedliche Regelungen in den Ländern verhindern. Bei der Wählbarkeit ist das aber problematisch, weil die eigentlich Sache der #Landesverfassungen wär. [7/10]
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Die #Wählbarkeit wär aber schon nach dem gescheiterten Entwurf von 1927 der #Amtsfähigkeit gleichgestellt worden. Letztlich wollten sie aber sonstwo einfach auf den heutigen § 45 Abs. 1 #StGB verweisen können und auch unterschiedliche Regelungen in den Ländern verhindern. Bei der Wählbarkeit ist das aber problematisch, weil die eigentlich Sache der #Landesverfassungen wär. [7/10]
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Die #Wählbarkeit wär aber schon nach dem gescheiterten Entwurf von 1927 der #Amtsfähigkeit gleichgestellt worden. Letztlich wollten sie aber sonstwo einfach auf den heutigen § 45 Abs. 1 #StGB verweisen können und auch unterschiedliche Regelungen in den Ländern verhindern. Bei der Wählbarkeit ist das aber problematisch, weil die eigentlich Sache der #Landesverfassungen wär. [7/10]
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Die #Wählbarkeit wär aber schon nach dem gescheiterten Entwurf von 1927 der #Amtsfähigkeit gleichgestellt worden. Letztlich wollten sie aber sonstwo einfach auf den heutigen § 45 Abs. 1 #StGB verweisen können und auch unterschiedliche Regelungen in den Ländern verhindern. Bei der Wählbarkeit ist das aber problematisch, weil die eigentlich Sache der #Landesverfassungen wär. [7/10]
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Davon ist nach 1945 wegen der #Entnazifizierung abgewichen worden und auch, weil Bewohner der #DDR zum #Bundestag wählbar, aber nicht wahlberechtigt sein sollten. 1955 taucht in allen 3 Entwürfen zum #Bundeswahlgesetz die heute allgemein übliche Regelung auf, dass Amtsunfähigkeit auch Unwählbarkeit bewirkt. In #Bayern hat der #VerfGH eine ähnliche Regelung 1958 allerdings gekippt, weil die #Wählbarkeit dort abschließend in der #Verfassung geregelt ist. [5/10]
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Hauptsächlich hat man in dem Fall für 1–10 Jahre (plus Strafdauer) keine #Landeskokarde mehr tragen dürfen. U. A. war man damit aber auch von öffentlichen Ämtern, #Wahlrecht und #Wählbarkeit ausgeschlossen. https://lexetius.com/StGB/34,4
Wählbar war früher generell jeder #Wahlberechtigte ab gewissem #Alter und teils mit längerer Wohnsitzvoraussetzung. [4/10]
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In Deutschland verliert man die #Wählbarkeit, wenn man wegen #Verbrechen zu ≧ 1 Jahr verurteilt wird. Das Wesentliche dabei ist das Verbrechen, was bedeutet, dass auch das angedrohte Mindestmaß ≧ 1 Jahr ist. Vor 1970 hat man aber nur die #Amtsfähigkeit und nicht die Wählbarkeit verloren. #WahlThread #LePen [1/10]
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#Justiz #Rechtsstaat #Demokratie #LePen #Wählbarkeit #PolitikImRechtsstaat
Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB:
Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch.
Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.).
Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft.
Dafür würde bei uns Le Pen ihre bereits vorhandenen Ämter und Mandate mit der Rechtskraft dann ggfl. verlieren.Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung.
Im Strafrecht gibt es (leichtere) #Vergehen und (schwerere) #Verbrechen.
Von Verbrechen spricht man dann, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentziehung oder mehr beträgt.
Leider wird es dann ein bisschen verwirrend: es kann minder schwere Fälle geben, bei denen die Strafe auch niedriger ausfallen kann.
Und natürlich kann man zu mehr als 1 Jahr auch wegen eines Vergehens verurteilt werden, für das als Mindeststrafe nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr angedroht wird.
Warum so kompliziert? Weil man dem Einzelfall gerecht werden möchte. Und dafür braucht es Ausnahmen nach oben und unten, weil es immer Sonderfälle gibt.
So ist das Leben. -
#Justiz #Rechtsstaat #Demokratie #LePen #Wählbarkeit #PolitikImRechtsstaat
Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB:
Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch.
Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.).
Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft.
Dafür würde bei uns Le Pen ihre bereits vorhandenen Ämter und Mandate mit der Rechtskraft dann ggfl. verlieren.Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung.
Im Strafrecht gibt es (leichtere) #Vergehen und (schwerere) #Verbrechen.
Von Verbrechen spricht man dann, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentziehung oder mehr beträgt.
Leider wird es dann ein bisschen verwirrend: es kann minder schwere Fälle geben, bei denen die Strafe auch niedriger ausfallen kann.
Und natürlich kann man zu mehr als 1 Jahr auch wegen eines Vergehens verurteilt werden, für das als Mindeststrafe nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr angedroht wird.
Warum so kompliziert? Weil man dem Einzelfall gerecht werden möchte. Und dafür braucht es Ausnahmen nach oben und unten, weil es immer Sonderfälle gibt.
So ist das Leben. -
#Justiz #Rechtsstaat #Demokratie #LePen #Wählbarkeit #PolitikImRechtsstaat
Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB:
Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch.
Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.).
Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft.
Dafür würde bei uns Le Pen ihre bereits vorhandenen Ämter und Mandate mit der Rechtskraft dann ggfl. verlieren.Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung.
Im Strafrecht gibt es (leichtere) #Vergehen und (schwerere) #Verbrechen.
Von Verbrechen spricht man dann, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentziehung oder mehr beträgt.
Leider wird es dann ein bisschen verwirrend: es kann minder schwere Fälle geben, bei denen die Strafe auch niedriger ausfallen kann.
Und natürlich kann man zu mehr als 1 Jahr auch wegen eines Vergehens verurteilt werden, für das als Mindeststrafe nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr angedroht wird.
Warum so kompliziert? Weil man dem Einzelfall gerecht werden möchte. Und dafür braucht es Ausnahmen nach oben und unten, weil es immer Sonderfälle gibt.
So ist das Leben. -
#Justiz #Rechtsstaat #Demokratie #LePen #Wählbarkeit #PolitikImRechtsstaat
Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB:
Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch.
Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.).
Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft.
Dafür würde bei uns Le Pen ihre bereits vorhandenen Ämter und Mandate mit der Rechtskraft dann ggfl. verlieren.Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung.
Im Strafrecht gibt es (leichtere) #Vergehen und (schwerere) #Verbrechen.
Von Verbrechen spricht man dann, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentziehung oder mehr beträgt.
Leider wird es dann ein bisschen verwirrend: es kann minder schwere Fälle geben, bei denen die Strafe auch niedriger ausfallen kann.
Und natürlich kann man zu mehr als 1 Jahr auch wegen eines Vergehens verurteilt werden, für das als Mindeststrafe nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr angedroht wird.
Warum so kompliziert? Weil man dem Einzelfall gerecht werden möchte. Und dafür braucht es Ausnahmen nach oben und unten, weil es immer Sonderfälle gibt.
So ist das Leben. -
#Justiz #Rechtsstaat #Demokratie #LePen #Wählbarkeit #PolitikImRechtsstaat
Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB:
Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch.
Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.).
Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft.
Dafür würde bei uns Le Pen ihre bereits vorhandenen Ämter und Mandate mit der Rechtskraft dann ggfl. verlieren.Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung.
Im Strafrecht gibt es (leichtere) #Vergehen und (schwerere) #Verbrechen.
Von Verbrechen spricht man dann, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentziehung oder mehr beträgt.
Leider wird es dann ein bisschen verwirrend: es kann minder schwere Fälle geben, bei denen die Strafe auch niedriger ausfallen kann.
Und natürlich kann man zu mehr als 1 Jahr auch wegen eines Vergehens verurteilt werden, für das als Mindeststrafe nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr angedroht wird.
Warum so kompliziert? Weil man dem Einzelfall gerecht werden möchte. Und dafür braucht es Ausnahmen nach oben und unten, weil es immer Sonderfälle gibt.
So ist das Leben. -
Petition auf #WeAct
zum Thema #Volksverhetzung"#Hetze und #Hass dürfen in unseren #Parlamenten und #Ämtern keinen Platz haben. Deshalb fordern wir, dass im Fall von Volksverhetzung eine zusätzliche Regelung eingeführt wird: Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, denjenigen Personen das Recht auf Ausübung öffentlicher Ämter und die #Wählbarkeit für zwei bis fünf Jahre abzuerkennen, die zu einer #Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden. So schützen wir unsere demokratischen Werte und stärken die wehrhafte #Demokratie."
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Neben dem Großen #AfDVerbot gibt es noch das Kleine AfD-Verbot, das daraus besteht, Leuten, die wegen #Volksverhetzung verknackt wurden, für einige Zeit die #Wählbarkeit zu entziehen.
Falls ihr noch nicht unterschrieben habt:
https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-kein-mandat-bei-volksverhetzung/
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#Wissing #NancyFaeser
Bei Verurteilung wegen #Volksverhetzung mit Haftstrafen müssen Gerichte die #Wählbarkeit & #ÖffentlicheÄmter für 2-5 Jahre entziehen können. So schützen und festigen wir unsere #Demokratie✍️#WeAct-#Petition
https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-kein-mandat-bei-volksverhetzung -
Und dann gibts da immer noch den #Faschisten Björn #Höcke, der sein #Recht auf #Wählbarkeit längst verwirkt haben sollte.
Bodo #Ramelow könnte da nachbessern. Fordern wir ihn dazu auf:
#AfD #Antifa #Demokratie #Thüringen #afd_verbot_jetzt #NieWiederIstJetzt
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Technisches Problem ist jetzt allerdings, dass Korrektur von später erkannten #Wahlfälschungen in #Sachsen nicht vorgesehn ist. Wenn die Wahlprüfungsfrist abgelaufen ist (und das ist sie), ist bloß noch fehlende #Wählbarkeit am Wahltag ein Grund (beim #Landtag hätte analog zum Bundestag der #Landtagspräsident ein außerordentliches Einspruchsrecht). [4/6]
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Für die Verwendung 'Kennzeichen #verfassungswidrig|er Organisationen' kann man #Wählbarkeit / #Wahlrecht entzogen kriegen. #Höcke ist da noch drumrum gekommen - leider.
Aber er steht demnächst wieder vor #Gericht, diesmal wegen #Volksverhetzung. Das ist anscheinend nicht so schlimm, da man auch als verurteilte Volksverhetzer:in in jedem Fall wählbar bleibt.
Diese #Petition will das ändern:
https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-kein-mandat-bei-volksverhetzung
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@dehade Liste war ja schon immer so. Fremde Listen seit 2013 in Grenzen auch. Aber lokaler Totalverlust der #Wählbarkeit ist halt noch ein Schritt weiter.
Dass die #Ampel schon grundsätzlich Überhang- und #Ausgleichmandate komplett beseitigen wollte, ist der Teil der #Wahlrechtsreform, der begrüßenswert ist. Die verbliebene Pseudomehrheitswahl macht dann halt auch keien Sinn mehr und hätte in der Tat durch irgendwas Besseres ersetzt gehört.
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@tessarakt Es war jedenfalls mit den bürgerlichen Ehrenrechten seit Einführung des reichseinheitlichen #Strafrechts im Prinzip üblich. Bei #Europawahlen gibts da auch ganz komische Konstrukte für #Unionsbürger. Ob es einen generellen Ausschluss wie heute in § 45 Abs. 1 #StGB geben sollte, war aber in den 60ern strittig. Dass es an einer Stelle pauschal geregelt werden sollte, ist für die öffentlichen Ämter relativ plausibel, aber eigentlich nicht für die #Wählbarkeit.
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Übersehn haben sie in der Eile allerdings, dass damit auch nicht strafrechtlich verurteilte #Altnazis betroffen waren, denen grad erst #Wahlrecht und #Wählbarkeit wieder zurückgegeben worden war. Bald nach der #Wahl haben sie deshalb »durch #Richterspruch« eingefügt. Erledigt hat sich das schließlich dadurch, dass die Wählbarkeit bundesrechtlich im #StGB ausgeschlossen worden ist. Vor 1969 war das nur bei individuellen #Nebenstrafen der Fall; … [3/5]
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Bei der #Landtagswahl in #Bayern 1958 sind Ausschlüsse vom #Wahlrecht eingeführt worden, wie schon die #Briefwahl gelaufen ist. War 6 Tage vor dem #Wahltag mit rückwirkendem Inkrafttreten im #GVBl. Die eigentlich gewünschte Regelung hat zuvor der #BayVerfGH gekippt gehabt. Demnach hätten grob #Strafen ab 1 Jahr zum Verlust der #Wählbarkeit geführt. Das Problem dabei ist, dass die bayrische #Verfassung abschließend bestimmt, dass jeder #Wahlberechtigte ab damals 25 wählbar ist. #WahlThread [1/5]
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Relativ zur hiesigen Situation sind sich die beiden in ihren Artikeln auf dem @verfassungsblog eigentlich einig. Aber hauptsächlich wundert mich, dass ohne Weiteres aus einer eventuellen #Amtsunfähigkeit #Trumps Folgerungen für den #Stimmzettel gezogen werden. Damit ist an sich schon über die #Wählbarkeit nichts gesagt. https://verfassungsblog.de/whos-afraid-of-militant-democracy-u-s-style/ #WahlThread [1/6]
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@exiltoaster Geht aber im Prinzip, dass man bei beiden Wahlen wahlberechtigt und wählbar ist. In Thüringen reicht #Nebenwohnung, wenn dort der #Lebensmittelpunkt ist, in Sachsen #Hauptwohnung ohne Lebensmittelpunkt. Aber bei beiden ist die Deadline für #Wählbarkeit schon vorbei; beide verlangen 1 ganzes Jahr. #ltwth24 #ltwsn24 #sltw24
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Weil rund um #Wahlen hier regelmäßig Debatten über die #Wählbarkeit der Linken losgehen - können wir machen, aber ist irgendwie auch alles zu gesagt. Also, von mir.
Realpolitik ist Realpolitik.
Wer eine Partei will, die exakt das macht, was er*sie will, muss sie selber machen, oder gar nicht wählen (und dann kriegen, was die anderen wählen). Fertig.
Ich persönlich finde einen parlamentarischen Arm sinnvoll und wichtig, auch wenn mir daran immer alles mögliche nicht gefällt.
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Was #blockiert #Veränderungen?
Das #politische #System - #thematisiert als #autonome #Organisation im #Spannungsverhältnis von #Kapitalismus und #Demokratie.
Damit einhergehend die #Notwendigkeit einer #Zielorientierung als #Grundlage für #Abstimmung, über die #Ausweglosigkeit durch nicht #Wählbarkeit von #Alternativen #invisibilisiert wird.#Bonapartismus #Invisibilisierung
Klaus #Dörre: #Corona #Pandemie #Katastrophe mit #Sprengkraft
#Berliner #Journal für #Soziologie JfS, S. 170