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#bverfgg — Public Fediverse posts

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  1. @J_K_R @willobit @obrhoff

    Überspritzt ?

    Sie wurde als #Extremistin dargestellt, weil diese sich für eine bessere #Umwelt und die #Zukunft derer einsetzt, zu dem sogar das #BVerfGG ein #Urteil sprach.

    Wie verhält es sich dann wenn #Bundespolitiker unsere #Gelder und #Daten an anerkannte #Neoliberalisten und #AntiDemokraten verkaufen wollen ???

    #PeterThiel #Palantir #Dobrindt

    Kannste mir folgen?

  2. @J_K_R @willobit @obrhoff

    Überspritzt ?

    Sie wurde als #Extremistin dargestellt, weil diese sich für eine bessere #Umwelt und die #Zukunft derer einsetzt, zu dem sogar das #BVerfGG ein #Urteil sprach.

    Wie verhält es sich dann wenn #Bundespolitiker unsere #Gelder und #Daten an anerkannte #Neoliberalisten und #AntiDemokraten verkaufen wollen ???

    #PeterThiel #Palantir #Dobrindt

    Kannste mir folgen?

  3. @J_K_R @willobit @obrhoff

    Überspritzt ?

    Sie wurde als #Extremistin dargestellt, weil diese sich für eine bessere #Umwelt und die #Zukunft derer einsetzt, zu dem sogar das #BVerfGG ein #Urteil sprach.

    Wie verhält es sich dann wenn #Bundespolitiker unsere #Gelder und #Daten an anerkannte #Neoliberalisten und #AntiDemokraten verkaufen wollen ???

    #PeterThiel #Palantir #Dobrindt

    Kannste mir folgen?

  4. Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. gesetze-im-internet.de/bverfgg

  5. Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. gesetze-im-internet.de/bverfgg

  6. Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. gesetze-im-internet.de/bverfgg

  7. Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. gesetze-im-internet.de/bverfgg

  8. Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. gesetze-im-internet.de/bverfgg

  9. Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. ⁠E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]

  10. Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. ⁠E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]

  11. Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. ⁠E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]

  12. Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. ⁠E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]

  13. Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. ⁠E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]

  14. #Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]

  15. #Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]

  16. #Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]

  17. #Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]

  18. #Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]

  19. #Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]

  20. #Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]

  21. #Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]

  22. #Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]

  23. @BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.

  24. @BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.

  25. @BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.

  26. @BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.

  27. @BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.

  28. @verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeit​⁠sgrundsatz bei #Parteiverbot​en explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot

  29. @verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeit​⁠sgrundsatz bei #Parteiverbot​en explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot

  30. @verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeit​⁠sgrundsatz bei #Parteiverbot​en explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot

  31. @verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeit​⁠sgrundsatz bei #Parteiverbot​en explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot

  32. @verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeit​⁠sgrundsatz bei #Parteiverbot​en explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot

  33. In vielen Ländern gibt es Versuche, #Demokratie durch Gleichschaltung oder Aushöhlung der #Justiz zu unterminieren, in #Deutschland zum Glück noch nicht. Wir sollten #BVerfG jetzt sichern, indem zentrale Normen aus #BVerfGG in #GG aufgenommen werden, damit das so bleibt.

    sueddeutsche.de/politik/rechts

    xn--baw-joa.social/@praeslgka/

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