#bverfgg — Public Fediverse posts
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Überspritzt ?
Sie wurde als #Extremistin dargestellt, weil diese sich für eine bessere #Umwelt und die #Zukunft derer einsetzt, zu dem sogar das #BVerfGG ein #Urteil sprach.
Wie verhält es sich dann wenn #Bundespolitiker unsere #Gelder und #Daten an anerkannte #Neoliberalisten und #AntiDemokraten verkaufen wollen ???
#PeterThiel #Palantir #Dobrindt
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Überspritzt ?
Sie wurde als #Extremistin dargestellt, weil diese sich für eine bessere #Umwelt und die #Zukunft derer einsetzt, zu dem sogar das #BVerfGG ein #Urteil sprach.
Wie verhält es sich dann wenn #Bundespolitiker unsere #Gelder und #Daten an anerkannte #Neoliberalisten und #AntiDemokraten verkaufen wollen ???
#PeterThiel #Palantir #Dobrindt
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Überspritzt ?
Sie wurde als #Extremistin dargestellt, weil diese sich für eine bessere #Umwelt und die #Zukunft derer einsetzt, zu dem sogar das #BVerfGG ein #Urteil sprach.
Wie verhält es sich dann wenn #Bundespolitiker unsere #Gelder und #Daten an anerkannte #Neoliberalisten und #AntiDemokraten verkaufen wollen ???
#PeterThiel #Palantir #Dobrindt
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Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
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Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
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Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
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Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
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Nach dem aktuellen #Bundesverfassungsgerichtsgesetz , dem #BVerfGG Art. 7a „kann“ übrigens der deutsche #Bundesrat auch #Verfassungsrichtende wählen, 🗳️ wenn der deutsche #Bundestag das nicht innerhalb von drei Monaten hinbekommt. Da sich unser #Parlament durch überzogene #Fraktionsdisziplin & #Konkurrenzdemokratie gerade selbst demontiert, könnten die #Länder das Bundes - Versagen beheben. https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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Dass #Grundrechtsverwirkung Verlust der #Wählbarkeit bewirken kann, ist nach bisherigem Stand nur eine mögliche #Nebenfolge im #BVerfGG (deren Verfassungsmäßigkeit m. E. nicht mehr und nicht weniger zweifelhaft ist als bei den Regeln im #StGB). [10/10]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]
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#Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]
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#Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]
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#Landesverbände sind eben auch in der Hinsicht keine selbstständigen Teile der #Partei; wenn man das wollte, müsste man erstmal das gesamte #Parteienrecht reformieren. Nach dem Entwurf des #BVerfGG von 1950 sollte übrigens jede #Landesregierung ein #Parteiverbot beantragen können, ebenso schon ein Drittel des Bundestags (wie auch für #Grundrechtsverwirkung und abstrakte #Normenkontrolle vorgesehn). Der #Bundestag hat auch das bewusst gestrichen. [11/11]
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@BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.
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@BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.
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@BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.
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@BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.
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@BlumeEvolution @SabineHammerba Naja, ist bei verfassungswidrigen Gesetzen nicht anders. Merkmal der #Judikative ist überhaupt, dass sie nicht von sich aus tätig werden kann. Nach dem ersten Entwurf des #BVerfGG war der Antrag als #Minderheitenrecht geplant, aber das ist nicht ohne Grund geändert worden. Und im #BVerfG brauchts dann noch eine qualifizierte #Mehrheit.
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@verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei #Parteiverboten explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot
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@verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei #Parteiverboten explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot
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@verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei #Parteiverboten explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot
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@verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei #Parteiverboten explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot
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@verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei #Parteiverboten explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot
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In vielen Ländern gibt es Versuche, #Demokratie durch Gleichschaltung oder Aushöhlung der #Justiz zu unterminieren, in #Deutschland zum Glück noch nicht. Wir sollten #BVerfG jetzt sichern, indem zentrale Normen aus #BVerfGG in #GG aufgenommen werden, damit das so bleibt.
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Die #Frage nach der #Beschwerdebefugnis von im #Ausland #lebenden #Ausländern wurde durch das #Bundesverfassungsgericht #offengelassen;
Vgl. #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde;
#Beschwerdebefugnis §90 Abs. 1 #BVerfGG;#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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Die #Frage nach der #Beschwerdebefugnis von im #Ausland #lebenden #Ausländern wurde durch das #Bundesverfassungsgericht #offengelassen;
Vgl. #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde;
#Beschwerdebefugnis §90 Abs. 1 #BVerfGG;#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtsschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Die #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. #BVerfGG
#Beschwerdefähigkeit:
Art.93 Abs. 1 Nr.4a GG, §90 #BVerfGG - #Jedermann / #Jeder #Grundrechtsträger#Verfahrensfähigkeit / #Prozessfähigkeit:
Auch #juristische #Personen; #Minderjährige wenn #Grundrechtsmündigkeit #gegeben#Beschwerdegegenstand §§ 92,95 #BVerfGG #Akt #öffentlicher #Gewalt
#Beschwerdebefugnis §90 Abs.1 #BVerfGG
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Die #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. #BVerfGG
#Beschwerdefähigkeit:
Art.93 Abs. 1 Nr.4a GG, §90 #BVerfGG - #Jedermann / #Jeder #Grundrechtsträger#Verfahrensfähigkeit / #Prozessfähigkeit:
Auch #juristische #Personen; #Minderjährige wenn #Grundrechtsmündigkeit #gegeben#Beschwerdegegenstand §§ 92,95 #BVerfGG #Akt #öffentlicher #Gewalt
#Beschwerdebefugnis §90 Abs.1 #BVerfGG
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger