#nichtanerkennungsbeschwerde — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #nichtanerkennungsbeschwerde, aggregated by home.social.
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Nur 1 kurze #Nichtanerkennungsbeschwerde zur #btw25 beim #BVerfG, die auch in der Sache chancenlos war. Die nicht anerkannten #Rentner, die mindestens 2 #Landeslisten eingereicht haben und die eher interessant gewesen wären, haben offenbar keine #Beschwerde eingelegt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-007.html
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Der Entwurf der #Verordnung zur Abkürzung von Fristen bei einer vorgezogenen #Neuwahl ist online (bloß der Titel stimmt noch nicht). Der Unterschied zu 2005 soll also sein, dass der #Bundeswahlausschuss 3 Tage früher über #Parteieigenschaften entscheiden soll. Damit bleiben dem #BVerfG mindestens 5 Tage zur Entscheidung über #Nichtanerkennungsbeschwerden. #btw25 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html
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Der Entwurf der #Verordnung zur Abkürzung von Fristen bei einer vorgezogenen #Neuwahl ist online (bloß der Titel stimmt noch nicht). Der Unterschied zu 2005 soll also sein, dass der #Bundeswahlausschuss 3 Tage früher über #Parteieigenschaften entscheiden soll. Damit bleiben dem #BVerfG mindestens 5 Tage zur Entscheidung über #Nichtanerkennungsbeschwerden. #btw25 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html
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Der Entwurf der #Verordnung zur Abkürzung von Fristen bei einer vorgezogenen #Neuwahl ist online (bloß der Titel stimmt noch nicht). Der Unterschied zu 2005 soll also sein, dass der #Bundeswahlausschuss 3 Tage früher über #Parteieigenschaften entscheiden soll. Damit bleiben dem #BVerfG mindestens 5 Tage zur Entscheidung über #Nichtanerkennungsbeschwerden. #btw25 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html
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Der Entwurf der #Verordnung zur Abkürzung von Fristen bei einer vorgezogenen #Neuwahl ist online (bloß der Titel stimmt noch nicht). Der Unterschied zu 2005 soll also sein, dass der #Bundeswahlausschuss 3 Tage früher über #Parteieigenschaften entscheiden soll. Damit bleiben dem #BVerfG mindestens 5 Tage zur Entscheidung über #Nichtanerkennungsbeschwerden. #btw25 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html
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Der Entwurf der #Verordnung zur Abkürzung von Fristen bei einer vorgezogenen #Neuwahl ist online (bloß der Titel stimmt noch nicht). Der Unterschied zu 2005 soll also sein, dass der #Bundeswahlausschuss 3 Tage früher über #Parteieigenschaften entscheiden soll. Damit bleiben dem #BVerfG mindestens 5 Tage zur Entscheidung über #Nichtanerkennungsbeschwerden. #btw25 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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#Wallrabenstein ist jetzt tatsächlich Berichterstatterin fürs #Wahlrecht beim #BVerfG, außerdem fürs gesamte #Parlamentsrecht außer den beiden Verfahren zu den AfD-Ausschussvorsitzen, die bei #Langenfeld bleiben. Fürs #Parteienrecht inklusiv #Parteiverboten und #Nichtanerkennungsbeschwerden wird künftig #Offenloch zuständig sein. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Geschaeftsverteilung/gv2024/geschaeftsverteilung_2024_node.html