#freiheitsstrafe — Public Fediverse posts
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#Justiz #Rechtssstaat #JuraBubble #TeamResopal
Payback day! Nach dem letzten Battle forderte der @Orkan_der_rechtspflege eine erneute Revanche. Im (vorerst?) letzten Gefecht um die #Mythbusters-Krone geht es ums #Lügen vor Gericht, #Jugendstrafrecht und Fragen wie:
🧐 Stimmt es, dass eine #Bewährungsstrafe ein kleiner Freispruch ist?
🧐 Oder kriegt man Bewährung, wenn sich das Gericht nicht sicher genug für eine #Freiheitsstrafe war?
🧐 Ist man mit einer Bewährungsstrafe erst mal "safe"?
🧐 Darf der #Angeklagte immer lügen?
🧐 Stimmt es, dass Erwachsene manchmal im #Jugendknast sitzen?
🧐 Stimmt es, dass #strafunmündige Kinder einfach "davonkommen"?
🧐 Dürfen sich #Jugendrichter ungewöhnliche "Strafen" frei ausdenken?Fun Fact: Richter müssen manchmal eine Entscheidung treffen, die sie selbst nicht gut finden. Ein Gerichtsverfahren ist nämlich kein Wunschkonzert.
Unsere Video- und Audio-Formate findet man ganz komfortabel über diesen Link, der - tadaa! - auch zu unserer #PeerTube-Präsenz führt:
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@scheureka
Jein! Präventivhaft ist zulässig, nur nicht gegen #Straftaten deren #Strafbarkeit stark anzuzweifeln ist.#Präventivhaft kann unter sehr starken Richtlinien gegen Wiederholungstäter zum Schutz der Allgemeinheit ausgesprochen werden.
Im Gegensatz zur durch die Schuld des Täters begrenzten #Freiheitsstrafe knüpft die #Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters an.
#Verfassungswidrig ist es gegen #Protestanten, denn es unterminiert die #wehrhafteDemokratie!
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Die #Digitalisierung in unserer #Gesellschaft habe einen #Durchdringungsgrad erreicht, der es nicht mehr #erlaubt, #Gefangene auf Dauer von der #Internetnutzung auszunehmen. #Resozialisierung und #Freizeitwert als #Elemente der #Lebensgrundlage #Vergesellschaftung iSv. der #Mensch ist ein #soziales #Wesen.
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GGvgl. #Justizgrundrecht; #Freiheitsstrafe
#SZ, 13.08.22, #Titelblatt, Christoph #Koopmann - #Surfen im #Strafvollzug
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Prüfung der #Verhältnismäßigkeit bei #Freiheitsstrafen
-> #Angemessenes #Verhältnis zum #normativ #festgelegten #Wert des #verletzten #Rechtsgutes und zur #Schuld des #Täters stehen.-> #Lebenslange #Freiheitsstrafe unter #strengen #Anforderungen; #Chance #Freiheit wieder zu #erlangen; #Begnadigung nicht #ausreichend; Menschenwürde
-> #Sicherheitsverwahrung: #Abstand zur #Strafe
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#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke;