Im Falle eines #planfeststellungsverfahrens wären die Verbände entsprechend
§ 63 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG zu beteiligen.
Warum man ablehnt, Umweltverbände zu beteiligen, wenn man es nicht muss, ist unverständlich... oder auch eben nicht...
Wie hier mit dem Beirat verfahren wurde, findet sich im Link zur #fachaufsichtsbeschwerde.
Zum #freiraumkonzept wurde, afaik, biang auch keine Einladung zur Beteiligung ausgesprochen.
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