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#gefahrenabwehr — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #gefahrenabwehr, aggregated by home.social.

  1. 🗣️"Als Landtagspräsident, der den ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen schätzt, danke ich dem Feuerwehrverein, der das Gemeindeleben bereichert und die aktive Wehr nach besten Kräften unterstützt", so LP Dr. König zur gestrigen Einweihung des neuen Gerätehauses der Feuerwehr Breitenworbis.🛖🚒👩‍🚒

    #freiwilligefeuerwehr #ehrenamt #gesellschaft #gefahrenabwehr

  2. Schwerwiegender #Cyberangriff beim #FBI: Jede digitale Ermittlungsmethode ist nur so sicher wie ihr Netzwerk. Laut Berichterstattung untersucht das FBI verdächtige Aktivitäten in einem System, das für die Verwaltung von Überwachungs- und #Abhörmaßnahmen genutzt wird.

    Der Vorfall ist ein warnendes Beispiel: Wer digitale Sicherheitsarchitekturen zur #Gefahrenabwehr aufbaut, muss immer mitdenken, dass genau diese Systeme selbst zu #Hochwertzielen werden:

    edition.cnn.com/2026/03/05/pol #cybersecurity

  3. Die Karikatur zeigt ein Risikoszenario: Abhängigkeiten werden zu Gefahren, wenn Zugänge zu Plattformdiensten durch Jurisdiktion eingeschränkt werden können. Spätestens dann haben wir ein Sicherheitsthema. Genau dort wird es für die Gefahrenabwehr ernst, da wir längst digitale Kernprozesse und Abhängigkeiten haben: beispielsweise bei Alarmierung, Kommunikation, Lageführung.

    Einige typische Abhängigkeiten, die man als Risikokette prüfen sollte:

    📱 Alarmierungs-Apps, die auf Apple Push oder Google Push als Plattformkanal angewiesen sind: Was ist die Redundanz, wenn Zustellung, Priorisierung oder Verfügbarkeit regional eingeschränkt werden oder Rahmenbedingungen sich ändern?

    ☁️ Fachanwendungen und Daten-/Geoinformationsplattformen, die auf US-Hyperscaler-Infrastruktur betrieben werden und/oder im Zweifelsfall als US-amerikanisches Unternehmen dortigen politischen Realitäten Rechnung tragen müssen (z.B. AWS, Google): Was ist der Notbetrieb, wenn Services in bestimmten Regionen limitiert werden? Reicht die Zusicherung der Unternehmen vor dem Hintergrund des Cloud-Acts, alle Daten und Prozesse auf europäischem Boden abzubilden, aus?

    💻 Cloud-Desktop- oder Identity-Abhängigkeiten in der Verwaltung (z.B. Windows 365 bzw. zentrale Microsoft-Cloud-Dienste): Was ist der handlungsfähige Offline-/Degraded Mode, wenn Kernservices nicht mehr verfügbar sind?

    🛰️ Redundante digitale Kommunikationskanäle: dürfen Kostengründe der Hauptausschlag sein, sich von einem US-amerikanischen Anbieter für Satellitenkommunikation abhängig zu machen?

    Gefahrenabwehr braucht digitale Souveränität als Architekturprinzip. Beginnend beim Hosting über die Datenversorgung bis zur Kommunikation. Kritische Prozesse müssen auch dann funktionieren, wenn einzelne externe Plattformen plötzlich neue Leitplanken setzen.

    Auch die Hersteller müssen sich in meinen Augen mit der Fragestellung beschäftigen, inwieweit man sich durch Integration kritischer, da beeinfluss- oder einschränkbarer Technikkomponenten, in Abhängigkeiten begibt oder ob man beispielsweise Geoinformationssysteme nicht besser selbst entwickelt und nicht den Core des eigenen Produkts um einen amerikanischen Datenprovider herum aufbaut.

    Klar ist: Die Realität auf Hersteller- und Bedarfsträgerseite ist vielfach durch genau diese skizzierten Abhängigkeiten geprägt. Nachvollziehbar, aber die Fragen sind: Kann/muss/darf/soll das so bleiben?

    Prüffrage an jede Organisation:
    Welche Funktion darf bei Dir niemals von einem externen Ökosystem abhängen und wie sieht die geübte Redundanz aus?

    (Aus einem Beitrag von Björn Vetter)

    #Resilienz #Bevölkerungsschutz #Gefahrenabwehr #DigitalSovereignty #Krisenmanagement #ITSecurity #Unabhängigkeit #DRK #Feuerwehr #THW #BOS #KRITIS

  4. Das ##BKA veröffentlicht Zahlen zu "Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der #Gefahrenabwehr". Diese beziehen sich auf 24 Monate zwischen 2023 und 2025:
    dserver.bundestag.de/btd/21/02
    Sie scheinen niedrig. Für sehr viele Ermittlungen sind aber die Länder zuständig.

  5. Es ist an der Zeit, die Bundesrats-Politiker anzuschreiben, damit der gefährliche Offenbarungswahnsinn nicht trans* und nichtbinäre Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben, gefährdet: >>[...] Mit offenen und persönlichen Briefen an die Minister*innen im Rat versuchen Aktivist*innen und Organisationen die Änderungen noch abzuwenden. So fordert etwa der Chaos Computer Club Hamburg die dortige Landesregierung dazu auf, den Entwurf abzulehnen.
    Eine Kartei von Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen hätten, stelle trans* Personen unter Generalverdacht, [...]<<
    https://netzpolitik.org/2025/selbstbestimmungsgesetz-wie-eine-neue-verordnung-zur-bedrohung-fuer-betroffene-wird/
    #selbstbestimmungsgesetz #dobrindt #datenschutz #gefahrenabwehr #afdverbot oder #gefahrfuerdemokratie
    #jurabubble welche Klagemöglichkeiten hätten von der Verordnung Betroffene, um sich gegen Datenmissbrauch zu wehren? Falls eine rechtsextreme Regierung an die Macht kommt...
    #lgbt #transfeindlichkeit #transgeschlechtlich
    #transgender
    #transrightsarehumanrights

  6. #BSI-Präsidentin #ClaudiaPlattner
    Cyberangriffe führten 2024 zu Schäden in Höhe von 179 Milliarden Euro -laut BitKom-Schätzung. Ein gigantischer Wirtschaftsschaden für Deutschland!
    Aber unsere Regierung will die Bundeswehr wieder #kriegstauglich machen - ohne Ausrüstung, Ausbilder und Bewerber. 🙄 Setzt auf Panzer und Atommunition statt erstmal schleunigst die #digitaleVerwundbarkeit zu minimieren.
    #CyberKriminalität #CyberSecurity #DigitaleSouveränität #GefahrenAbwehr
    br.de/nachrichten/deutschland-

  7. Es ist uns unter Stress kaum möglich Empathie zu entwickeln und unseren gesunden Menschverstand zu nutzen. Nur durch regelmäßige Übung können wir auf erlernte und verinnerlichte Strukturen
    zurückgreifen.
    (Quelle nicht mehr bekannt)
    Vermutlich Kahnemann 2012

    #kats
    #katastrophenschutz
    #Interpersonelle #grundlagen
    #gefahrenabwehr
    #Stress
    #Zivilschutz

  8. Es ist uns unter Stress kaum möglich Empathie zu entwickeln und unseren gesunden Menschverstand zu nutzen. Nur durch regelmäßige Übung können wir auf erlernte und verinnerlichte Strukturen
    zurückgreifen.
    (Quelle nicht mehr bekannt)
    Vermutlich Kahnemann 2012

    #kats
    #katastrophenschutz
    #Interpersonelle #grundlagen
    #gefahrenabwehr
    #Stress
    #Zivilschutz

  9. Es ist uns unter Stress kaum möglich Empathie zu entwickeln und unseren gesunden Menschverstand zu nutzen. Nur durch regelmäßige Übung können wir auf erlernte und verinnerlichte Strukturen
    zurückgreifen.
    (Quelle nicht mehr bekannt)
    Vermutlich Kahnemann 2012

    #kats
    #katastrophenschutz
    #Interpersonelle #grundlagen
    #gefahrenabwehr
    #Stress
    #Zivilschutz

  10. Es ist uns unter Stress kaum möglich Empathie zu entwickeln und unseren gesunden Menschverstand zu nutzen. Nur durch regelmäßige Übung können wir auf erlernte und verinnerlichte Strukturen
    zurückgreifen.
    (Quelle nicht mehr bekannt)
    Vermutlich Kahnemann 2012

    #kats
    #katastrophenschutz
    #Interpersonelle #grundlagen
    #gefahrenabwehr
    #Stress
    #Zivilschutz

  11. Die Polizei soll bald auch dein #Handy und deinen #Computer #hacken dürfen. Einfach so. Zur „#Gefahrenabwehr“. Doch wer bestimmt, was eine Gefahr ist? Vielleicht bist bald du gemeint. #Orwell hätte gesagt: „Ich hab's euch gesagt.“ #EinfacheSprache

  12. Drei Telefonate später…

    1. #Polizei zwecks #Gefahrenabwehr
    2. #Baufirma (Telefonnummer eines Subunternehmers auf der Absperrung) informiert
    3. Meldung an die #StadtWedel - Info zur akuten Gefahr, sowie Details zur fehlenden #Barrierefreiheit, damit es zukünftig besser läuft.

    Noch während die #PolizeiWedel die umgekippten Absperrungen beseitigt, trifft eine Mitarbeiterin der Firma #Spie ein.

    4/5

    #Wedel

  13. Falls ihr Haupt- oder Ehrenamtlich bei einer #bos Organisation in der #gefahrenabwehr aktiv seid:

    Die FOM Münster arbeitet an einer Meldeplattform für systemische Mängel und Best Practice Lösungen in der Gefahrenabwehr und freut sich wenn ihr eine kurze Umfrage ausfüllt:

    meldeplattform-gefahrenabwehr.

    #feuerwehr #asb #drk #mhd #juh #thw

  14. Falls ihr Haupt- oder Ehrenamtlich bei einer #bos Organisation in der #gefahrenabwehr aktiv seid:

    Die FOM Münster arbeitet an einer Meldeplattform für systemische Mängel und Best Practice Lösungen in der Gefahrenabwehr und freut sich wenn ihr eine kurze Umfrage ausfüllt:

    meldeplattform-gefahrenabwehr.

    #feuerwehr #asb #drk #mhd #juh #thw

  15. Falls ihr Haupt- oder Ehrenamtlich bei einer #bos Organisation in der #gefahrenabwehr aktiv seid:

    Die FOM Münster arbeitet an einer Meldeplattform für systemische Mängel und Best Practice Lösungen in der Gefahrenabwehr und freut sich wenn ihr eine kurze Umfrage ausfüllt:

    meldeplattform-gefahrenabwehr.

    #feuerwehr #asb #drk #mhd #juh #thw

  16. Falls ihr Haupt- oder Ehrenamtlich bei einer #bos Organisation in der #gefahrenabwehr aktiv seid:

    Die FOM Münster arbeitet an einer Meldeplattform für systemische Mängel und Best Practice Lösungen in der Gefahrenabwehr und freut sich wenn ihr eine kurze Umfrage ausfüllt:

    meldeplattform-gefahrenabwehr.

    #feuerwehr #asb #drk #mhd #juh #thw

  17. Falls ihr Haupt- oder Ehrenamtlich bei einer #bos Organisation in der #gefahrenabwehr aktiv seid:

    Die FOM Münster arbeitet an einer Meldeplattform für systemische Mängel und Best Practice Lösungen in der Gefahrenabwehr und freut sich wenn ihr eine kurze Umfrage ausfüllt:

    meldeplattform-gefahrenabwehr.

    #feuerwehr #asb #drk #mhd #juh #thw

  18. #Spontan #Demo gegen #AfD wurde aufgelöst. #Exekutive schützt die #Lüge und #Heuchelei.

    Die Nazis am Stand sind begeistert: So stellen sich die blaubraunen 1933er Deutschland vor: im Vollschutz durch die Polizei.

    [Edit: Die freundlichen Herren in Uniform und Helm sollten besser hinter sich schauen. Aus #Sicherheitsgründen. Zur #Gefahrenabwehr.]

    #Kröpcke #Hannover

    #Menschenkette der #OmasGegenRechts am #Bahnhof sollte sein, man zieht jetzt um zum #Opernplatz, glaub' ich.

  19. Wie fühlt man sich so, von fünf Uniformierten umzingelt, zuerst mal verdächtigt, besoffen zu sein?

    Vielleicht ist den vielen Frauen und Herren Polizist.innen, die da so gefahrenabwehrend um eine der Schwächsten stehen, nicht ganz klar:

    Es ist die Straße.
    Nicht der Mensch.

    #Gefahrenabwehr: #Obdachlos #Wohnungslos in #Hannover 16.12.24 13:50 Uhr

  20. "Feindstrafrecht"

    Das Vorgehen gegen Obdachlose basiert auf der Annahme, daß diese zukünftig #Straftaten begehen könnten, oder dies bereits durch ihre bloße Anwesenheit tun. Es spiegelt ein allgemeines #Staatsempfinden von #Politik und #Sicherheitskräften als Handels-Grundlage wider, das auch Obdachlose als " #Feinde " der #Gesellschaft sieht, die im Rahmen einer " #Gefahrenabwehr ", eines "Feindstrafrechts", zu entfernen wären.

    #Obdachlos #Wohnungslos #Feindstrafrecht
    rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/hgr

  21. Hallo #SPD in #Berlin

    Die beste "#Gefahrenabwehr" ist ein funktionales Gemeinwesen!

    Dazu gehört soziale #Infrastruktur wie das #Gesundheitswesen, #Bildungsgerechtigkeit & #Wohnen für Alle!

    All diese Bereiche sind unterfinanziert, da Ihr e. #Schuldenbremse höher bewertet, als die grundgesetzliche Verpflichtung zum Sozialstaat.
    Diese dysfunktionale #Realpolitik macht Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft anfällig für e. affektiven #Konservatismus = #Rechtsruck

    #Investiert in Menschen❗

  22. 1/2

    John Heartfields Kunst:
    1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

    3. März 2023:
    Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

    Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

    Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

    Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
    Ausstellungen weltweit gezeigt.

    Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

    Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
    #Siemens #Kunststiftung.

    Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
    verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
    Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

    Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

    Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
    Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

    13. Juni 2023
    Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
    #Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

    Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
    erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
    beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
    Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

    G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
    ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
    #Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

    Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

    Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
    spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
    rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
    eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
    Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
    #Gefahrenabwehr (!?)

    Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
    G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

    18. Juni 2023
    Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
    #Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
    zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

    28.3. 2024
    Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

    Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

    Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
    Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

    15.4. 2024
    Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

    31.5. 2024
    Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
    schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

    27.6. 2024
    Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

    1./ 2. 7. 2024
    Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
    Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
    konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

    8.7. 2024
    Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
    GG.

    22.7. 2024
    In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

    jungewelt.de/artikel/479921.he

    (...)

  23. 1/2

    John Heartfields Kunst:
    1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

    3. März 2023:
    Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

    Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

    Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

    Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
    Ausstellungen weltweit gezeigt.

    Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

    Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
    #Siemens #Kunststiftung.

    Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
    verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
    Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

    Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

    Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
    Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

    13. Juni 2023
    Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
    #Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

    Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
    erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
    beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
    Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

    G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
    ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
    #Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

    Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

    Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
    spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
    rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
    eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
    Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
    #Gefahrenabwehr (!?)

    Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
    G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

    18. Juni 2023
    Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
    #Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
    zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

    28.3. 2024
    Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

    Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

    Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
    Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

    15.4. 2024
    Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

    31.5. 2024
    Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
    schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

    27.6. 2024
    Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

    1./ 2. 7. 2024
    Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
    Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
    konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

    8.7. 2024
    Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
    GG.

    22.7. 2024
    In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

    jungewelt.de/artikel/479921.he

    (...)

  24. 1/2

    John Heartfields Kunst:
    1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

    3. März 2023:
    Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

    Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

    Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

    Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
    Ausstellungen weltweit gezeigt.

    Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

    Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
    #Siemens #Kunststiftung.

    Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
    verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
    Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

    Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

    Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
    Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

    13. Juni 2023
    Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
    #Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

    Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
    erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
    beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
    Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

    G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
    ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
    #Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

    Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

    Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
    spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
    rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
    eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
    Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
    #Gefahrenabwehr (!?)

    Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
    G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

    18. Juni 2023
    Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
    #Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
    zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

    28.3. 2024
    Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

    Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

    Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
    Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

    15.4. 2024
    Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

    31.5. 2024
    Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
    schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

    27.6. 2024
    Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

    1./ 2. 7. 2024
    Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
    Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
    konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

    8.7. 2024
    Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
    GG.

    22.7. 2024
    In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

    jungewelt.de/artikel/479921.he

    (...)

  25. 1/2

    John Heartfields Kunst:
    1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

    3. März 2023:
    Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

    Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

    Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

    Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
    Ausstellungen weltweit gezeigt.

    Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

    Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
    #Siemens #Kunststiftung.

    Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
    verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
    Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

    Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

    Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
    Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

    13. Juni 2023
    Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
    #Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

    Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
    erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
    beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
    Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

    G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
    ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
    #Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

    Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

    Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
    spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
    rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
    eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
    Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
    #Gefahrenabwehr (!?)

    Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
    G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

    18. Juni 2023
    Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
    #Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
    zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

    28.3. 2024
    Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

    Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

    Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
    Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

    15.4. 2024
    Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

    31.5. 2024
    Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
    schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

    27.6. 2024
    Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

    1./ 2. 7. 2024
    Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
    Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
    konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

    8.7. 2024
    Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
    GG.

    22.7. 2024
    In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

    jungewelt.de/artikel/479921.he

    (...)

  26. 1/2

    John Heartfields Kunst:
    1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

    3. März 2023:
    Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

    Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

    Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

    Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
    Ausstellungen weltweit gezeigt.

    Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

    Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
    #Siemens #Kunststiftung.

    Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
    verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
    Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

    Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

    Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
    Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

    13. Juni 2023
    Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
    #Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

    Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
    erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
    beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
    Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

    G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
    ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
    #Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

    Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

    Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
    spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
    rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
    eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
    Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
    #Gefahrenabwehr (!?)

    Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
    G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

    18. Juni 2023
    Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
    #Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
    zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

    28.3. 2024
    Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

    Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

    Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
    Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

    15.4. 2024
    Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

    31.5. 2024
    Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
    schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

    27.6. 2024
    Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

    1./ 2. 7. 2024
    Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
    Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
    konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

    8.7. 2024
    Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
    GG.

    22.7. 2024
    In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

    jungewelt.de/artikel/479921.he

    (...)

  27. @helenasteinhaus

    daß man behörden-menschen eine schulung zu #innerehaltung geben muß

    passiert täglich.

    21.06.24, 11:47, behörde, innenstadt, #hannover. thema: #streetbumps #obdachlos.igkeit, #wohnungslos.igkeit. behördenmitarbeiter, perverse spekulation zur mangelhaften lage / staatl. #handlungsversagen

    "Die Stadt hat kein Interesse, die Situation zu KOMFORTABEL zu machen", der effekt wäre ein unerwünschter zuzug "schlecht gestellter" personen, aus osteuropa z.b.

    #gefahrenabwehr

  28. Der Einsatz von #Beobachtungstechnologien für #zivileSicherheit wird immer wieder kontrovers diskutiert. Unser Bericht schafft eine gemeinsame Faktenbasis zu Technologien und regulatorischem Rahmen, reflektiert Auswirkungen und bietet Gestaltungsptionen für einen gesellschaftlich tragfähigen Umgang damit.
    👉tab-beim-bundestag.de/news-202
    #Datenschutz #Fahndung #Gefahrenabwehr #Grundrecht #Internet; #KI #Observation #Strafverfolgung #Telekommunikationsüberwachung #Videoüberwachung #Sicherheitsforschung