#bverwg — Public Fediverse posts
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Dass Deutschland eine reine Verteidigungsarmee sei, das wird gerne erzählt, aber Deutschland beteiligt sich ganz offiziell an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen (Irakkrieg). Seinerzeit verweigerte ein Soldat die Beteiligung, wurde dafür degradiert, was das Bundesverwaltungsgericht beanstandete.
Davon abgesehen steht die Bundeswehr in einer ungebrochenen Kontinuität zur mörderischen Wehrmacht. Wie sehr der Rechtsextremismus in ihr verankert ist, zeigen die vielen 'Einzelfälle', bis hinein in die Eliteeinheiten.
Erinnerst Du Dich an das KSK, in welchem oberste Vorgesetzte selbst ganz offen den Bezug zur Wehrmacht herstellten und förderten. Mir fällt da General a.D. Günzel ein, als Person und dessen Buch 'Geheime Krieger'. Abgesehen davon war das KSK selbst nach offizieller Beurteilung durchsetzt von Rechtsextremen. Das war kein bloßer Zufall, sondern ist strukturell so angelegt.
Das bedeutet, die deutsche Bundeswehr kann niemals ohne diese Vergangenheit gelesen und verstanden werden, sie wirkt bis in die Gegenwart fort, so sehr dies Politiker:innen auch leugnen oder jedesmal bagatellisierend von Einzelfällen sprechen mögen.
Jedem Menschen steht zudem das Recht zu, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Dies meine ich nicht nur legalistisch, sondern als existentielle ethische Kategorie. Denn ein Zwang zum Töten verletzt das grundlegende Recht, nicht gegen die eigene, ernsthaft begründete moralische Überzeugung handeln zu müssen. Ein Zwang zu morden ist mit der Menschenwürde unvereinbar.
Mir ist bewusst, dass das Wort vom Mord hier auf Widerspruch stößt, aber am Ende ist es eben nichts anderes, so sehr Menschen an der Idee der moralisch gerechtfertigten Selbstverteidigung festhalten wollen.
Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
https://www.bverwg.de/de/pm/2005/38
Zu General a.D. Günzel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_G%C3%BCnzel?wprov=sfla1
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Rechtsbruch im Klimaschutz · @verfassungsblog
Zur Verurteilung der #bundesregierung ein Klimaschutz-#Sofortprogramm vorzulegen
"Die Novelle des #KSG gefährdet nicht zuletzt auch etwaige Positiveffekte des Urteils. Denn die Regierung wird voraussichtlich Revision einlegen – allein schon, um die Rechtskraft zu verzögern und sich ihrer gesetzlichen Pflicht weiter zu entziehen. Wird die Novelle des KSG jedoch so wie von der Regierung vorgesehen beschlossen, dürfte sich das Verfahren vor dem #BVerwG erledigen. Denn für das Urteil ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich.
Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, § 8 KSG justiziabel zu machen, ein großer Verdienst des Gerichts und der Klimaschutzbewegung ist. Effektiver #Klimaschutz braucht effektiven #Rechtsschutz. Es bleibt zu hoffen, dass die heutige Entscheidung im Deutschen #Bundestag als weiteres Argument gegen eine Abschwächung des KSG verstanden wird. Denn es braucht einen wirksamen, justiziablen Mechanismus für eine effektive Nachsteuerung der bereits absehbaren weiteren Zielverfehlungen im Klimaschutz. Das macht die Entscheidung unmissverständlich klar."
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