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#elektronischefußfessel — Public Fediverse posts

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  1. Strafstaat

    10-Punkte-Plan nach dem CSD-Anschlag: Die volle Härte des Strafstaats

    Nach dem Anschlag auf den CSD legt die Bundesregierung altbekannte Maßnahmen auf den Tisch. Das Versagen von Behörden kaschiert sie, zum Schutz queerer Menschen fällt ihr nichts ein. Stattdessen geht es um Härte und Strafen. Ein Kommentar.

    Vorratsdatenspeicherung, Fußfesseln, höhere Strafen: Das sind so altbekannte wie einfallslose Antworten. Das zugehörige Problem: austauschbar. Diesmal beziehen sich die Maßnahmen, die laut einem 10-Punkte-Plan der Bundesregierung kommen sollen, auf den queerfeindlichen und islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day Ende Juli in Berlin. Ein als Gefährder bekannter Täter fuhr damals mit einem Kleinbus in eine Menschenmenge im Großen Tiergarten und griff danach Umstehende mit einer Machete an. Eine Person starb, viele weitere wurden verletzt.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben daher einen Plan geschmiedet. Der dreht sich aber nicht um Schutz für queere Menschen, sondern – wenig überraschend – um islamistischen Terrorismus.

    Wer den Plan liest, erkennt viele der Forderungen schnell wieder. Dabei natürlich wie bei jedem Mal: die Vorratsdatenspeicherung. Aber weil für den Bund der entsprechende Gesetzentwurf sowieso schon im Parlament angekommen ist und sich schon in Arbeit Befindliches nicht für Forderungen anbietet, sollen jetzt gleich die Länder IP-Verbindungsdaten speichern dürfen.

    Das Mantra vom Datenaustausch

    Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung, die im Plan Verkehrsdatensicherung heißt, gehört auch der verbesserte Datenaustausch zu den Mantra-artig wiederholten Forderungen nach jedem schrecklichen Verbrechen. Ermittlungsbehörden sollen „gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse“ erhalten, Justizbehörden sollen Informationen zur Gefährdungseinschätzung bekommen und Untersuchungshaftanstalten sollen Gericht und Staatsanwaltschaft über Radikalisierungstendenzen informieren.

    Allein, geht man zurück zum Anlass des 10-Punkte-Plans, fällt auf: An Datenaustausch mangelte es beim CSD-Anschlag keineswegs. Die eigentliche Frage ist hier nicht: Wie hätte man noch mehr Informationen zwischen noch mehr Beteiligten hin- und herschubsen können? Sondern: Wenn die bestehenden Strukturen zum Ergebnis kommen, es müsse etwas getan werden, warum ist dann nichts passiert? Konsequenzen ziehen können weder Daten noch Befugnisse aus dicken Gesetzbüchern. Das müssen die Verantwortlichen schon selber tun.

    Denn: In Berlin lagen Informationen über den späteren Täter in großer Fülle vor. Ein Informationsaustausch fand ebenso statt, immerhin sprachen Polizeien und Geheimdienste im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum über den Täter. Und das nicht nur einmal, sondern in acht ihrer Sitzungen. Das letzte Mal im Mai 2026 kurz vor dessen Haftentlassung. Es ging um Maßnahmen für die Zeit danach.

    Die Bewertung kam zum Ergebnis, es liege ein „hohes Risiko“ vor. Also sprach man, folgerichtig, mit weiteren Akteuren. BKA, Generalbundesanwalt, Bundesverfassungsschutz und Berliner Landesverfassungsschutz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Landeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft und die Jugendstrafanstalt Berlin – also Justiz und Ermittler:innen an einem Tisch. Schon heute und ohne 10-Punkte-Plan. Auch eine Vorratsdatenspeicherung brauchte es für den Täter nicht, denn es gab längst gezielte Überwachung: Observationen, Telefonüberwachung, sogar eine Videokamera, die sein Wohnhaus filmte. All das hat die schreckliche Tat nicht verhindert.

    Angebliche „Kuscheljustiz“

    Das ist sicherlich auch Dobrindt und Hubig klar. Ein weiterer Punkt ihres Plans betrifft nämlich vor allem die Gerichte und Haftanstalten. Jugendstrafrecht sei „keine Kuscheljustiz“, so die Justizministerin. Ergo: Künftig sollen Gerichte „ausdrücklich“ begründen müssen, wenn sie einen Täter über 18 nach Jugendstrafrecht behandeln wollen. Das ist für Heranwachsende, also Menschen zwischen 18 und 21, bislang unter zwei Voraussetzungen möglich: Sie begehen jugendtypische Taten, etwa Vandalismus aus einer Gruppe heraus. Oder sie sind aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht als Erwachsene zu betrachten.

    Die Justizministerin kommt mit ihrem Kuscheljustiz-Framing nun dem entgegen, was die Union schon in ihrem Wahlprogramm für die letzte Bundestagswahl forderte: das Jugendstrafrecht zurechtstutzen. Ginge es nach der Union, würde wohl das allgemeine Strafrecht für alle ab 18 gelten. In den Koalitionsvertrag hatte es am Ende aber eigentlich nur ein Minimalkonsens geschafft. Man wollte eine Studie zu gestiegener Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag geben. Die wurde nun offenbar im Juli beauftragtund sollte als Grundlage für Änderung im Jugendstrafrecht dienen. Angesichts des jetzt vorgelegten Punkte-Plans glaubt man, die Meinung der Fachleute offenbar nicht mehr zu brauchen. Das Urteil steht wohl fest: Die Gerichte sind zu gnädig.

    Jugendstrafrecht ist kein Schonprogramm

    Dabei ist Jugendstrafrecht auch heute kein Schonprogramm, sondern der Versuch, mehr für die Entwicklung von Jugendlichen und Heranwachsenden zu bieten als eine plumpe Bestrafung durch Geldzahlung oder Gefängnis. Es geht dabei um Resozialisierung und Erziehung statt nur um Bestrafung.

    Denn eine Haftstrafe führt nicht zwingend dazu, dass das künftige Leben der Straffälligen sich in eine bessere Richtung entwickelt. So schreibt auch die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, „dass formelle, insbesondere freiheitsentziehende Reaktionen kaum einen Beitrag zur Verhinderung oder Beendigung von kriminellen Karrieren, jedoch einen großen Beitrag zu ihrer Verfestigung leisten“ würden. Das heißt: Wenn einem schon früh nichts anderes mehr einfällt, als die Leute in den Knast zu stecken, ist das für deren Zukunft nicht die beste Prognose.

    Weniger konkret als die Einschränkung des Jugendstrafrechts sind etwa die Pläne zu elektronischen Fußfesseln. Hier heißt es, man „erwarte“, dass „deutlich intensiver Gebrauch“ davon gemacht werde, Fußfesseln anzuordnen. Auch das ist ein klares Signal an die Gerichte: mehr Härte. Legislativ wolle man sich für „einheitliche, effektive Standards in Bund und Ländern“ zur Präventivhaft einsetzen. Die unterscheiden sich teils deutlich. In Brandenburg etwa dürfen Personen maximal vier Tage festgehalten werden, ohne dass eine Straftat begangen wurde. In Bayern geht das bis zu zwei Monatelang. Dass sich der einheitliche Standard am unteren Ende orientieren wird, ist angesichts der Stoßrichtung dabei nicht zu erwarten.

    Weitere Punkte des Plans setzen auf Strafverschärfungen und ‑ausweitungen: beim Verbreiten von Propagandamaterial von terroristischen Organisationen, bei gefährlichen Körperverletzungen mit „gefährlichen Werkzeugen“ wie Messern und beim Spendensammeln für terroristische Vereinigungen.

    Härte und Ignoranz

    Prävention und Deradikalisierung bilden die letzten beiden Punkte des Pakets. Hier soll evaluiert, gestärkt und ergänzt werden. Was genau das heißt und ob es dafür verbindliche Finanzierungspläne im Haushalt geben wird? Bislang unbekannt.

    Der Punkte-Plan ist vor allem eines: ein Signal, dass die „volle Härte des Rechtsstaats“ jetzt auch in der Justiz ankommen soll. Dass der Rechtsstaat auch ein Strafstaat sein muss. Der Plan macht Druck in Richtung der Gerichte, auch Heranwachsende härter zu bestrafen, statt individuell zu bewerten, wie eine positive Zukunftsentwicklung für sie unterstützt werden kann. Druck, die maximalen repressiven Möglichkeiten auszunutzen, die das Straf- und Gefahrenabwehrrecht bietet. Die Bundesregierung will die Akteure unter Rechtfertigungszwang setzen, wenn sie nicht in jedem Fall mit maximaler Härte bestrafen.

    Bei all der Härte verkennt der Punkte-Plan jedoch diejenigen, die von dem Anschlag in Berlin betroffen sind: Seien es die Teilnehmenden des CSDs, körperlich sowie seelisch Verletzte, ihre Zu- und Angehörigen sowie die queere Community als Ganzes. Kein Wort darüber, wie sie besser geschützt werden können – nicht nur vor islamistisch motivierter Gewalt, sondern von den täglichen Angriffen, vor Rechtsextremen, die weiter gegen CSDs mobil machen.

    Stattdessen drohen Fördergelder für Beratungs- und Anlaufstellen wegzufallen und Unionspolitiker:innen halten einen Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Grundgesetz für eine „Überfrachtung“. Der Verband Queere Vielfalt LSVD⁺ hat längst selbst einen 10-Punkte-Katalog für queere Sicherheit vorgelegt. Mit Maßnahmen für Polizei und Justiz, die mehr sind als performative Härte.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Verfassungsbrecher

    Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

    Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

    Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

    Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr

    Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

    Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

    Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

    Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?

    Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

    Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

    „Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

    „Selbsterfüllende Prophezeiung“

    Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

    In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

    Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

    Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

    Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat

    Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

    Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

    Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

    Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing

    Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

    Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

    Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

    Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit

    Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

    Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

    Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

    Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

    Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

    Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit

    Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

    Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

    Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

    Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner

    Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

    Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

    Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

    Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet. Martin Schwarzbeck  ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Der Anschlagsreflex – ein Ablenkungsmanöver?

    Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen. Und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken. Sprich: die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen. Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.

    Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung  wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von 9/11 bis heute.  Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten), Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” links gleich rechts, wieder stimmt). Nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch, und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.

    Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?

    Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtsstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.

    Täter war unter Beobachtung des LKA

    Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem  De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis geführt,  wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da damit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer, ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen ist. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.

    Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch

    Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk. Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. Gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern.  Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können. Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.

    Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?

    Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind, und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen.  Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef  Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”:  “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”

    Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier

    Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social-Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole.  In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.

    Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen

    Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt. Aber der Rechtsstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Presserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.

    Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben

    Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus. Sie werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen. Schlimmer: sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft”. Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.

    Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr

    Die schwarz-rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

    Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im  Kabinett kürzlich bekräftigt  wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.

  4. Nach CSD-Anschlag - Jurist sieht geforderte Strafrechtsverschärfungen kritisch

    Nach dem Anschlag beim CSD in Berlin fordern Politiker Rechtsverschärfungen. Jurist Matthias Jahn sieht das kritisch, spricht von "Ablenkungsstrategie".#CSD #Anschlag #Strafrecht #ElektronischeFußfessel #islamistischenExtremismus
    Nach dem CSD-Anschlag: Jurist nennt Strafrechtsdebatte eine „Ablenkungsstrategie“

  5. 2 Jahre Haft auf Bewährung, ein Jahr Fußfesseln - was bedeutet das Urteil gegen Le Pen für die Präsidentschaftswahl? Und: Der Fall Balogun bei der Fußball-WM.#MarinelePen #ElektronischeFußfessel #RN #FIFA #Trump #FIFA-PräsidentGianniInfantino
    Marine Le Pen - Das Urteil, auf das Frankreich gewartet hat
  6. Elektronische Fußfessel - Justizministerin Hubig: Hilfreiches Instrument gegen Femizide

    Für Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist die elektronische Fußfessel ein hilfreiches Mittel gegen Femizide. Der Bundestag berät über die Einführung.#SpanischeFußfessel #ElektronischeFußfessel #GewaltgegenFrauen #Femizide #häuslicheGewalt
    Elektronische Fußfessel: Wie das spanische Modell helfen kann, Femizide an Frauen zu verhindern

  7. Wie die elektronische Fußfessel Menschen in Bremen schützen soll

    Fragen & Antworten Standdatum: 21. Februar 2026. Die elektronischen Fußfesseln sind mit einem GPS-Sender ausgestattet. Er sendet ein…
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    europesays.com/de/814036/

  8. Gewalt gegen Frauen - Femizide haben oft einen langen Vorlauf

    Jeden Tag stirbt in Deutschland mehr als eine Frau, weil sie eine Frau ist. Solche Femizide sind lange kaum beachtet worden. Dabei deuten sie sich oft an.#Femizide #GewaltgegenFrauen #ElektronischeFußfessel #juristischeDefinition
    Gewalt gegen Frauen - Femizide sind oft vermeidbar

  9. Gesetzentwurf: Fußfessel soll Opfer vor häuslicher Gewalt schützen

    Besserer Opferschutz durch Überwachung: Für Täter häuslicher Gewalt soll nach dem Willen der Bundesregierung die elektronische Fußfessel kommen. Es liegt ein Gesetzentwurf liegt vor, der noch weitere Maßnahmen enthält.

    ➡️ tagesschau.de/inland/fussfesse

    #HäuslicheGewalt #ElektronischeFußfessel

  10. Neue Hoffnung für Opfer häuslicher Gewalt: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant nach der Sommerpause den Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Fußfessel 🇩🇪⌚. Das „spanische Modell“ schützt durch GPS-Warnung bei Annäherung von Tätern an Opfer. Start voraussichtlich 2026! #Gewaltschutz #ElektronischeFußfessel #Sicherheit #HäuslicheGewalt heise.de/news/Elektronische-Fu
    #newz

  11. Mehr Gewalt in Beziehungen in Hamburg: Elektronische Fußfessel gefordert

    Frauen werden immer öfter Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. In der Hansestadt gab es von Januar bis März 1.096 registrierte Fälle - ein Anstieg um elf Prozent.

    ndr.de/nachrichten/hamburg/Meh

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  12. Es ist die höchste Kaution in der Geschichte New Yorks: 250 Million Dollar bringen SBF die Erlaubnis, bei seinen Eltern einzuziehen.
    FTX-Gründer Bankman-Fried vor US-Gericht gestellt, mit Fußfessel entlassen
  13. In Großbritannien sollen Smartwatches mit biometrischer Gesichtserkennung und GPS-Tracking elektronische Fußfesseln bei ausländischen Straftätern ersetzen.
    Gesichtserkennung: London will straffällige Migranten per Smartwatch überwachen
  14. Zwei ehemalige Häftlinge meinen, die elektronische Fußfessel schränke ihre Grundrechte unzulässig ein. Das Bundesverfassungsgericht hält dagegen.
    Elektronische Fußfessel für Haftentlassene ist verfassungsgemäß
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