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#euparlament — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #euparlament, aggregated by home.social.

  1. Liebe/r XYZ

    wir haben eine dringende Bitte an Sie: Helfen Sie uns mit einem Telefonanruf! Wir müssen sicherstellen, dass alle #EU -Abgeordneten an einer wichtigen Abstimmung für die Vielfalt teilnehmen.

    Warum jetzt? Am 17. Juni 2026 entscheidet das EU-Parlament über zentrale Regeln zu Neuer #Gentechnik und Patenten auf #Saatgut und Pflanzen. Es wurden wichtige Änderungsanträge eingebracht, die die Patente-Welle auf Saatgut endlich bremsen könnten. Um diese durchzubringen, zählt jede Stimme!

    Wir wissen, dass persönliche Anrufe von Bürger:innen von den Abgeordneten im #EU-Parlament ernst genommen werden! Bitte schenken Sie uns dafür Ihre Zeit.

    DESHALB IST IHRE UNTERSTÜTZUNG JETZT WICHTIG

    Nehmen Sie Kontakt mit den Abgeordneten auf!

    Am 15. Juni 2026 entscheidet der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments und zwei Tage später, am 17. Juni 2026, das gesamte EU-Parlament im Plenum über zentrale Regeln zur Neuen Gentechnik und Patenten auf Saatgut und Pflanzen. Die Folgen werden unsere Landwirtschaft und Kulturpflanzenvielfalt für Jahrzehnte prägen.

    Der aktuelle Gesetzesvorschlag würde Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflichten für viele gentechnisch veränderte Pflanzen abschaffen. Gleichzeitig würde der Vorschlag eine Patentflut auf Saatgut auslösen. Für kleine und mittelständische Saatgutbetriebe – wie wir sie in Österreich und Deutschland noch haben – hätte das gravierende Folgen: Denn mit patentiertem Saatgut darf nicht frei weitergezüchtet werden. Züchter:innen müssten teure Lizenzgebühren zahlen oder könnten ganz von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das stärkt die Marktmacht großer Konzerne, erschwert den Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt am Acker und benachteiligt eine Landwirtschaft, die weiterhin frei von Gentechnik wirtschaften möchte.

    Die Lobby der Agro-Chemie-Industrie will ihre Interessen im Gesetz mit aller Wucht verankern. Mit Ihrer Hilfe können wir dem entgegen halten:

    Abgeordnete, die inhaltlich auf unserer Seite sind, könnten sich dem Druck der Konzerne beugen oder als Vermeidungs-Taktik nicht zur Abstimmung gehen. Hier müssen wir die Abgeordneten in ihre Verantwortung erinnern und sie in ihrer Standhaftigkeit stärken!
    Abgeordnete, die für die neuen Regeln zur Gentechnik sind müssen wir informieren, dass das nicht dem Willen von uns Wähler:innen entspricht! 80% der EU-Bürger:innen lehnen Patente auf Pflanzen ab!
    Abgeordnete, die in ihrem Abstimmungsverhalten noch unentschlossen sind, müssen wir auf die Gefahren der aktuell vorgeschlagenen Regelungen aufmerksam machen!

    Unsere Botschaft an die Abgeordneten ist daher jetzt: Nehmen Sie an der Abstimmung teil und zeigen Sie Haltung!

    Wir haben jene Abgeordneten ausgewählt, bei denen wir davon überzeugt sind, dass Ihre Anrufe den größten Unterschied machen werden. Falls Sie mit Abgeordneten von einzelnen Parteien nicht in Kontakt treten wollen, wählen Sie einfach andere aus.

    Ja, ich ruf an!

    Liste der Abgeordneten
    respond.arche-noah.at/email/li…

    IHR ANRUF MACHT DEN UNTERSCHIED

    Tipps zum Telefonieren

    Wir haben einen Gesprächsleitfaden und die Liste der entscheidenden Abgeordneten mit Telefonkontakt zusammengestellt. Das Wichtigste gleich vorab: Die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter:innen sind es gewohnt, dass sie von Bürger:innen kontaktiert werden. Das gehört mit zu ihren Aufgaben. Unsere Hinweise zur Telefonaktion:

    In unserer Liste finden Sie knapp 40 Kontakte. Wählen Sie einige wenige, idealerweise jene, deren Familiennamen mit dem gleichen Buchstaben wie Ihrer beginnt, aus. So stellen wir sicher, dass alle Personen die gleiche Chance haben, kontaktiert zu werden. Einige Abgeordnete sind farblich markiert, diese sind aufgrund ihrer Position besonders wichtig – bitte kontaktieren Sie diese zuerst. Bitte beginnen Sie mit der Auswahl Ihres Telefonkontakts nicht einfach oben in der Liste (außer Ihr Nachname beginnt mit A), damit die Anrufe auf alle Abgeordnete gut verteilt sind!
    Knapp die Hälfte der ausgewählten Abgeordneten ist deutschsprachig. Die anderen Personen sind auf Englisch anzusprechen. Dafür haben wir einen Gesprächsleitfaden auf Deutsch und Englisch formuliert. Wenn Sie englisch-sprachige Abgeordneten kontaktieren können, hilft uns das sehr.
    Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn nicht gleich beim ersten Versuch jemand abhebt. Beim zweiten oder dritten Mal klappt es bestimmt!
    Meist ist es nicht möglich mit den Abgeordneten selbst zu sprechen. Deren fachlich mit dem Thema befassten parlamentarischen Mitarbeiter:innen sind dann die richtigen Ansprechpartner:innen.
    Kontaktieren Sie die Büros der Parlamentarier:innen bis 12. Juni 2026 unter der Brüsseler Nummer! Ab 15. Juni 2026 können Sie sie entweder unter der Straßburger Telefonnummer erreichen.
    Montag bis Donnerstag zu Geschäftszeiten ist es am leichtesten, jemanden zu erreichen.
    Ob Sie nur 15 Minuten, eine Stunde oder sogar noch mehr Zeit haben: Jeder erfolgreiche Anruf hilft!

    Zum Gesprächsleitfaden (deutsch, englisch)
    respond.arche-noah.at/email/li…

    Liste der Abgeordneten (deutsch, englisch)
    respond.arche-noah.at/email/li…

    Conversation guide (german, english)
    respond.arche-noah.at/email/li…

    Contact list MEPs (german and english)
    respond.arche-noah.at/email/li…

    Gute Gespräche und die besten Grüße aus Brüssel wünscht Ihnen

    Paul Grabenberger
    ARCHE NOAH Referent für Saatgut-Politik

    Spendenkonto
    IBAN: AT40 2022 8000 0019 8291
    BIC: SPKDAT21XXX
    Jetzt spenden!

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen und Vergünstigungen. Sollten die Spendenerlöse die Projektkosten übersteigen, werden sie satzungsgemäß in anderen ARCHE NOAH Tätigkeitsfeldern eingesetzt. Bitte geben Sie bei Ihrer Online-Überweisung Ihr Geburtsdatum an. Nur so kann die Spende steuerlich abgesetzt werden.

    ARCHE NOAH, Obere Straße 40, A-3553 Schiltern
    [email protected], www.arche-noah.at

  2. #Ministerin #Reiche ist #IdeologischVerkommen.

    Diese #CDU, rückwärts, immer weiter rückwärts, niemals vorwärts, aber bald vollständig unter den Fittichen der #AfD, wird als nächstes die #Klimaziele infrage stellen und konzertiert mit der #EVP im #EUParlament zusammen mit den #Rechtsextremisten jegliche Klimaziele abschaffen.

    Ich sag's, denn aus dem #Entsetzen komme ich sonst nicht mehr raus.

    #Reiche #Gas #Gaslobby #BrauneCDU #Rollback

    spiegel.de/wirtschaft/katherin

  3. Digital gegen Menschenrechte

    Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

    Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

    „Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

    Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

    Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

    Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

    Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

    Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

    Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

    Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

    „Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

    Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

    In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

    Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

    Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

    Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

    Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

    Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

    Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

    Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

    Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

    Neue Europäische Rückkehrentscheidung

    Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

    Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

    Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

    Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

    Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

    Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

    Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

    Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

    Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

    In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

    Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

    Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. Dumm und naiv

    Oder wie man sich selbst das Leben schwer macht

    Acht der zwölf deutschen Grünen im Europäischen Parlament, darunter die Bonner Abgeordnete Alexandra Geese und die für den Naturschutz immer engagierte Jutta Paulus, haben gemeinsam mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien für die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit von MERCOSUR gestimmt. Sergey Lagodinsky distanzierte sich öffentlich von diesem Abstimmungsverhalten. Immerhin.

    In einer anschließenden nach meiner Kenntnis zwischen den beteiligten Abgeordneten abgestimmten Erklärung (ich erhielt sie wortgleich über Alexandra Geese und über Jutta Paulus) wurde vorgetragen, man habe für Rechtssicherheit sorgen wollen. So ließe sich sicherlich auch bei einer Reihe anderer Beschlüsse argumentieren. Dann nähme sich das Parlament aus dem Spiel, in dem es mehr oder weniger alle Beschlüsse erst einmal den Gerichten vorlegt (Philip Manow hat sehr kluge Dinge über diese Art der Rückdelegation legislativer Verantwortung an die Judikative geschrieben). 

    Aber wer weiß? Vielleicht steckt in Wirklichkeit ein grundsätzlicher Vorbehalt gegen Freihandelszonen dahinter, den manche Grüne in den vergangenen Jahrzehnten immer schon pflegten. Doch die Zeiten haben sich geändert: Die Argumente, die bei TTIP und CETA vielleicht noch galten, gelten heute nur noch sehr bedingt: Der internationale Freihandel, auch die WTO als deren Flaggschiff, sind bedroht – wie zurzeit mehr oder weniger alle internationalen Organisationen, Vereinbarungen und Verträge. MERCOSUR sollte dazu beitragen, ein Gegengewicht gegen Trumps USA und China zu schaffen. Ungeachtet von kritischen Punkten im Detail, aber die geopolitischen Argumente sollten heute schwerer wiegen als begrenzte nationale Interessen einzelner Lobbygruppen. So argumentierten unter anderem Cem Özdemir, Reinhard Bütikofer, Jürgen Trittin und Sergey Lagodinsky.

    Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs verzögert die Anwendung von MERCOSUR nicht. Auch darauf wiesen die Grünen – und andere – hin. Aber warum dann dieser Beschluss? Er öffnet Tür und Tor für weitere Proteste, Boykottaktionen und für was auch immer in den EU-Mitgliedstaaten, mit denen die jeweiligen Regierungen unter Druck gesetzt werden können. Rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien wissen, wie man das macht. Die Gegner:innen von MERCOSUR werden nicht auf das Gericht warten, sondern ständig erklären, dass MERCOSUR doch rechtswidrig wäre.

    Es wird noch schlimmer, wenn man die Heuchelei hinsichtlich der Beweggründe für das Abstimmungsverhalten der Grünen in Betracht zieht. Sie ließen sich – da waren sie nicht allein im Europäischen Parlament – von der Bauernlobby treiben (die übrigens in Deutschland relativ ruhig war, nicht jedoch in Polen und Frankreich, wo liberal-konservative Regierungen sich mit sehr starken Rechtsparteien auseinandersetzen müssen). Sie ließen sich darüber hinaus auf eine gemeinsame Abstimmung mit Rechtsextremist:innen und Rechtspopulist:innen ein. Wenn Konservative das tun, gibt es von grüner Seite heftigste Kritik, so bei jüngsten Entscheidungen zur Reduzierung der Anwendungsbereiche des Lieferkettengesetzes oder verschiedenen Initiativen zum Naturschutz. Der Gegenstand der Gesetze blieb im Hintergrund, es ging so gut wie nur noch darum, wer da mit wem abgestimmt hatte, durchaus mit dem Unterton, dass damit die Konservativen pauschal mit ihren inhaltlichen Vorstellungen delegitimiert werden sollten. Im Umkehrschluss würde das bedeuten: Liebe Konservative, Mehrheiten gibt es nur mit uns, also übernehmt bitte unsere Positionen.

    Die meisten Medien nahmen die grüne Argumentation gegen das Abstimmungsverhalten der Konservativen immer gerne auf und berichteten stets fast ausschließlich über die Frage, wer da mit wem abstimmte. Stichwort „Brandmauer“. Es ist ja auch so einfach, weil man sich mit den Inhalten dann nicht mehr befassen muss. Die Grünen hätten also voraussehen können, was sie mit ihrem Abstimmungsverhalten zu MERCOSUR auslösen würden. Und siehe da, niemand interessierte sich für Sachargumente, sondern dafür, mit wem die Grünen gemeinsame Sache machten. Und so delegitimierten die Grünen sich selbst für zukünftige Fälle, in denen andere mit den Stimmen von Rechtsextremist:innen und Rechtspopulist:innen ein Anliegen durchsetzen werden. 

    Was heißt das für die anstehenden Wahlen in Deutschland? Die grünen Parlamentarier:innen im Europäischen Parlament haben ihre Parteifreund:innen in Deutschland aus dem Spiel genommen. Quod licet bovi, non licet Iovi? Wäre die Frage, wer hier Jupiter und wer der Ochse ist. Aber es gibt jemanden, der jubelt: In Deutschland ist das die AfD (und auch Trump und Xi dürften sich freuen, wenn sich Europa aus dem Spiel mit dem globalen Handel nimmt). Die AfD erhielt in der Berichterstattung über die MERCOSUR-Abstimmung ausführlich Gelegenheit, das grüne Abstimmungsverhalten für sich auszuschlachten. Die konservative Seite nutzt die Angelegenheit bereits, um die Grünen als wirtschaftsfeindlich hinzustellen, so zum Beispiel Julia Löhr in der FAZ. Interessant ist natürlich auch, dass sich fast alle Kommentator:innen so gut wie ausschließlich an den Grünen abarbeiteten und sie nach bewährter Manier in radikale Fundis und zahme, aber machtlose Realos auseinanderzudividieren. Andere Parteien, zum Beispiel die Linke, spielten keine Rolle in der Berichterstattung, vielleicht weil man von ihnen nichts anders erwartet hatte. 

    „Brandmauer war gestern“ – so der Tenor in dem meisten Medien. So weit würde ich nicht gehen (abgesehen davon, dass der Begriff von der AfD als Kampfbegriff eingeführt und von ihren Gegner:innen und Medien dankbar aufgenommen wurde), aber ich wage die vorsichtige Annahme, dass die acht europäischen Grünen sich als blutige Amateure im politischen und im medialen Geschäft erwiesen haben. Sie handelten nicht nur dumm, sondern auch höchst naiv. Ulrich Ladurner zum Beispiel nannte das Abstimmungsverhalten in ZEIT online „kleinkariert und gefährlich“. Das trifft es meines Erachtens ganz gut. Die acht Grünen erweckten den Eindruck, als hätten sie keinerlei Erfahrung in politischer und medialer Kommunikation. Die Hilflosigkeit des Bundesvorstands nach der Abstimmung belegt meines Erachtens diese Annahme. Nicht mehr und nicht weniger.

    Aber gibt es denn gar nichts Positives von den Grünen zu berichten? Doch, das gibt es, denn der Abstand zwischen CDU und Grünen in Baden-Württemberg ist in den jüngsten Umfragen deutlich kleiner geworden. Ein Verdienst von Cem Özdemir. Nicht mehr und nicht weniger.