#euparlament — Public Fediverse posts
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Nur EINEN Tag nach dem BESCHISSENEN, von der #Fossillobby getriebenen neuen #Heizungsgesetz macht die @tagesschau also schon mit dem nächsten Hammer auf, der sooooo absehbar war:
"Deutsche #Klimaneutralität soll auf 2050 verschoben werden"
Dieses Land hat sie echt nicht mehr alle!
Es schließt sich EINDEUTIG die Feststellung (!) an, dass in Kürze die GESAMTE #Klimaschutzgesetzgebung aufgelöst werden "muss". DAFÜR sitzt #ManfredWeber schließlich im #EUParlament.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wirtschaft-klimaziele-100.html
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Liebe/r XYZ
wir haben eine dringende Bitte an Sie: Helfen Sie uns mit einem Telefonanruf! Wir müssen sicherstellen, dass alle #EU -Abgeordneten an einer wichtigen Abstimmung für die Vielfalt teilnehmen.
Warum jetzt? Am 17. Juni 2026 entscheidet das EU-Parlament über zentrale Regeln zu Neuer #Gentechnik und Patenten auf #Saatgut und Pflanzen. Es wurden wichtige Änderungsanträge eingebracht, die die Patente-Welle auf Saatgut endlich bremsen könnten. Um diese durchzubringen, zählt jede Stimme!
Wir wissen, dass persönliche Anrufe von Bürger:innen von den Abgeordneten im #EU-Parlament ernst genommen werden! Bitte schenken Sie uns dafür Ihre Zeit.
DESHALB IST IHRE UNTERSTÜTZUNG JETZT WICHTIG
Nehmen Sie Kontakt mit den Abgeordneten auf!
Am 15. Juni 2026 entscheidet der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments und zwei Tage später, am 17. Juni 2026, das gesamte EU-Parlament im Plenum über zentrale Regeln zur Neuen Gentechnik und Patenten auf Saatgut und Pflanzen. Die Folgen werden unsere Landwirtschaft und Kulturpflanzenvielfalt für Jahrzehnte prägen.
Der aktuelle Gesetzesvorschlag würde Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflichten für viele gentechnisch veränderte Pflanzen abschaffen. Gleichzeitig würde der Vorschlag eine Patentflut auf Saatgut auslösen. Für kleine und mittelständische Saatgutbetriebe – wie wir sie in Österreich und Deutschland noch haben – hätte das gravierende Folgen: Denn mit patentiertem Saatgut darf nicht frei weitergezüchtet werden. Züchter:innen müssten teure Lizenzgebühren zahlen oder könnten ganz von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das stärkt die Marktmacht großer Konzerne, erschwert den Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt am Acker und benachteiligt eine Landwirtschaft, die weiterhin frei von Gentechnik wirtschaften möchte.
Die Lobby der Agro-Chemie-Industrie will ihre Interessen im Gesetz mit aller Wucht verankern. Mit Ihrer Hilfe können wir dem entgegen halten:
Abgeordnete, die inhaltlich auf unserer Seite sind, könnten sich dem Druck der Konzerne beugen oder als Vermeidungs-Taktik nicht zur Abstimmung gehen. Hier müssen wir die Abgeordneten in ihre Verantwortung erinnern und sie in ihrer Standhaftigkeit stärken!
Abgeordnete, die für die neuen Regeln zur Gentechnik sind müssen wir informieren, dass das nicht dem Willen von uns Wähler:innen entspricht! 80% der EU-Bürger:innen lehnen Patente auf Pflanzen ab!
Abgeordnete, die in ihrem Abstimmungsverhalten noch unentschlossen sind, müssen wir auf die Gefahren der aktuell vorgeschlagenen Regelungen aufmerksam machen!Unsere Botschaft an die Abgeordneten ist daher jetzt: Nehmen Sie an der Abstimmung teil und zeigen Sie Haltung!
Wir haben jene Abgeordneten ausgewählt, bei denen wir davon überzeugt sind, dass Ihre Anrufe den größten Unterschied machen werden. Falls Sie mit Abgeordneten von einzelnen Parteien nicht in Kontakt treten wollen, wählen Sie einfach andere aus.
Ja, ich ruf an!
Liste der Abgeordneten
respond.arche-noah.at/email/li…IHR ANRUF MACHT DEN UNTERSCHIED
Tipps zum Telefonieren
Wir haben einen Gesprächsleitfaden und die Liste der entscheidenden Abgeordneten mit Telefonkontakt zusammengestellt. Das Wichtigste gleich vorab: Die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter:innen sind es gewohnt, dass sie von Bürger:innen kontaktiert werden. Das gehört mit zu ihren Aufgaben. Unsere Hinweise zur Telefonaktion:
In unserer Liste finden Sie knapp 40 Kontakte. Wählen Sie einige wenige, idealerweise jene, deren Familiennamen mit dem gleichen Buchstaben wie Ihrer beginnt, aus. So stellen wir sicher, dass alle Personen die gleiche Chance haben, kontaktiert zu werden. Einige Abgeordnete sind farblich markiert, diese sind aufgrund ihrer Position besonders wichtig – bitte kontaktieren Sie diese zuerst. Bitte beginnen Sie mit der Auswahl Ihres Telefonkontakts nicht einfach oben in der Liste (außer Ihr Nachname beginnt mit A), damit die Anrufe auf alle Abgeordnete gut verteilt sind!
Knapp die Hälfte der ausgewählten Abgeordneten ist deutschsprachig. Die anderen Personen sind auf Englisch anzusprechen. Dafür haben wir einen Gesprächsleitfaden auf Deutsch und Englisch formuliert. Wenn Sie englisch-sprachige Abgeordneten kontaktieren können, hilft uns das sehr.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn nicht gleich beim ersten Versuch jemand abhebt. Beim zweiten oder dritten Mal klappt es bestimmt!
Meist ist es nicht möglich mit den Abgeordneten selbst zu sprechen. Deren fachlich mit dem Thema befassten parlamentarischen Mitarbeiter:innen sind dann die richtigen Ansprechpartner:innen.
Kontaktieren Sie die Büros der Parlamentarier:innen bis 12. Juni 2026 unter der Brüsseler Nummer! Ab 15. Juni 2026 können Sie sie entweder unter der Straßburger Telefonnummer erreichen.
Montag bis Donnerstag zu Geschäftszeiten ist es am leichtesten, jemanden zu erreichen.
Ob Sie nur 15 Minuten, eine Stunde oder sogar noch mehr Zeit haben: Jeder erfolgreiche Anruf hilft!Zum Gesprächsleitfaden (deutsch, englisch)
respond.arche-noah.at/email/li…Liste der Abgeordneten (deutsch, englisch)
respond.arche-noah.at/email/li…Conversation guide (german, english)
respond.arche-noah.at/email/li…Contact list MEPs (german and english)
respond.arche-noah.at/email/li…Gute Gespräche und die besten Grüße aus Brüssel wünscht Ihnen
Paul Grabenberger
ARCHE NOAH Referent für Saatgut-PolitikSpendenkonto
IBAN: AT40 2022 8000 0019 8291
BIC: SPKDAT21XXX
Jetzt spenden!Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen und Vergünstigungen. Sollten die Spendenerlöse die Projektkosten übersteigen, werden sie satzungsgemäß in anderen ARCHE NOAH Tätigkeitsfeldern eingesetzt. Bitte geben Sie bei Ihrer Online-Überweisung Ihr Geburtsdatum an. Nur so kann die Spende steuerlich abgesetzt werden.
ARCHE NOAH, Obere Straße 40, A-3553 Schiltern
[email protected], www.arche-noah.at -
#Ministerin #Reiche ist #IdeologischVerkommen.
Diese #CDU, rückwärts, immer weiter rückwärts, niemals vorwärts, aber bald vollständig unter den Fittichen der #AfD, wird als nächstes die #Klimaziele infrage stellen und konzertiert mit der #EVP im #EUParlament zusammen mit den #Rechtsextremisten jegliche Klimaziele abschaffen.
Ich sag's, denn aus dem #Entsetzen komme ich sonst nicht mehr raus.
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Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Neu-Abstimmung im EU-Parlament: Konservative scheitern mit Verfahrenstrick bei freiwilliger Chatkontrolle
Die Konservativen wollten ein grundrechtsfreundliches Votum des EU-Parlaments mit einer Neu-Abstimmung aushebeln. Das hat nicht funktioniert. Die Folge des Manövers: Die Chatkontrolle 1.0 wird vorerst nicht verlängert und Anfang April auslaufen. Da ein solcher Vorgang sehr selten ist, bleiben viele Fragen offen.
Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit eine Vorlage der EU-Kommission für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Die konservative EVP-Fraktion hatte in einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren eine erneute Abstimmung über das Thema erzwungen – und ist damit nun gescheitert.
Das ganze Verfahren war umstritten. Die Konservativen im Europa-Parlament hatten nach einem grundrechtsfreundlichen Abstimmungsergebnis eine neuerliche Abstimmung angesetzt und dabei die Regeln des Europaparlaments aufs Äußerste ausgereizt. Zuvor hatte das Parlament am 11. März eine Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung bei der Chatkontrolle 1.0 beschlossen und Maßnahmen nur noch auf Verdacht erlaubt. Daraufhin hatte der Rat der EU die Trilog-Verhandlungen zum Thema sehenden Augen scheitern lassen, wie eingestufte Protokolle, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, belegen.
In der heutigen Abstimmung wurden die Änderungsanträge 29 (Ratsposition, eingereicht durch EVP), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) vom Parlament angenommen, der Vorschlag der EU-Kommission scheiterte jedoch deutlich.
Da eine erneute Abstimmung ein sehr seltenes Phänomen ist, ist nun unklar, ob es in dieser Sache zu erneuten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommt. Sicher ist in jedem Fall, dass die erste Lesung damit abgeschlossen ist und die freiwillige Chatkontrolle 1.0 Anfang April ausläuft, weil sie ohne gesetzliche Grundlage nicht weitergeführt werden kann.
„Druck, Schmutz und Fake-Behauptungen“
Vor der Abstimmung hatte sich die verantwortliche sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Sippel mit deutlichen Worten an das Parlament gewendet. Das Parlament habe vor zwei Wochen mit breiter Mehrheit eine Position abgestimmt, die Verantwortung für Kinder und Grundrechte gleichermaßen annehme.
Mit dieser Position sei das Parlament in die Trilog-Verhandlungen gegangen, wo der Rat sich einer Auseinandersetzung entzogen habe, ja „nicht am Verhandlungstisch angekommen“ sei. Sie kritisierte auch, wie im Vorfeld der Neu-Abstimmung Druck aufgebaut und mit Schmutz und Fake-Behauptungen“ geworfen worden sei.
Im Vorfeld der heutigen Abstimmung hatte sich sogar Bundeskanzler Merz im Bundestag für eine anlasslose Chatkontrolle stark gemacht, mehrere EU-Kommissare mahnten in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten, das Politico zuerst im Original veröffentlichte, für anlasslose Überwachung zu stimmen.
In einer Pressemitteilung kurz vor der Abstimmung hatte die EVP die Sozialdemokratische Fraktion aufgefordert, für ihren Vorschlag zu stimmen, weil sonst die EU angeblich ihre Fähigkeit zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet verlieren würde.
Grüne kritisieren Verfahrenstricks
Markéta Gregorová, die Schattenberichterstatterin der Fraktion der Grünen/EFA kommentierte in einer Pressemitteilung die Neu-Abstimmung kritisch, sie schade der Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Die EVP nutzt Verfahrenstricks, um einen Standpunkt wieder aufzugreifen, auf den sich das Parlament bereits geeinigt hatte.“ Nachdem die Gespräche mit dem Rat gescheitert waren, hätte das Dossier von der Tagesordnung gestrichen werden müssen, so Gregorová weiter. Dieser Antrag war aber abgelehnt worden.
„Stattdessen haben die Konservativen es in seiner ursprünglichen Form wieder auf die Tagesordnung gesetzt, um die Änderungsanträge des Parlaments zu umgehen und die wahllose Massenüberwachung im Spiel zu halten.“ Gregorová sieht den Vorgang als „gefährliches Signal“, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen einfach lange genug warten.
Vorbote für die permanente Chatkontrolle?
Die Chatkontrolle 1.0 ist eine Übergangsregelung, die seit 2021 in Kraft ist und Anfang April ausläuft. Sie regelt, dass Plattformen und Internet-Anbieter auf freiwilliger Basis entgegen der EU-Privacy-Richtlinie Inhalte und Kommunikation nach Bildern von sogenanntem Kindesmissbrauch (CSAM) scannen dürfen.
Ungleich wichtiger ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.
Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.
„Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß“
Konstantin Macher vom Verein Digitale Gesellschaft kommentiert die Abstimmung gegenüber netzpolitik.org: „Rat und Konservative haben mit ihren politischen Tricksereien das Scheitern der Verhandlungen zu verantworten. Damit haben sie unabsichtlich die Chatkontrolle-Massenüberwachung beendet. Zielgerichtete Maßnahmen wären möglich gewesen – aber ihre Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß.“
Das Ergebnis sei „eine Klatsche“ für die Europäische Kommission. Diese habe die Abgeordneten von Anfang an nicht ernst genommen und ihre gesetzlichen Pflichten zur Evaluation der Ausnahmeregelung nicht erfüllt.
„Mitgliedstaaten zeigten keinerlei Flexibilität“
Die Konservativen (EVP) werfen in einer Pressemitteilung nun den Sozialdemokraten vor, sie seien schuld daran, dass Kinder nun ungeschützt seien. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel hingegen schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen zuletzt „aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mitgliedstaaten“ gescheitert seien. Das Parlament lasse sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Die Konservativen seien in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert.
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit seien Kompromisse nötig, so Sippel: „Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird.“
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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#EUParlament
#pflanzlicheLebensmittel #pflanzenbasiert #Ersatzprodukte #vegan #vegetarisch #Fleischwirtschaft #Verbraucherschützer #VerbraucherzentraleEU-Parlament stimmt für »Veggie-Burger«-Verbot
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#news ⚡ EVP hält Mehrheiten im EU-Parlament mit Radikalen für möglich: Nachdem EVP-Chef Manfred Weber hält Mehrheiten mit rechtsradikalen Mehrheiten im EU-Parlament für möglich. "Wir werden niemals für die... https://hubu.de/?p=270512 | #euparlament #evp #mehrheiten #radikal
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Heute wurde in Deutschland das EU-Parlament gewählt. Die Wahllokale sind nun geschlossen. Die Wahlurnen standen teilweise an ungewöhnlichen Orten. Die wichtigsten Infos im Überblick.#EU-Parlament #2024 #Wahl #Infos #Service #Europa #Wahlkampf #Wahlttag #Prognosen #Hochrechnungen #Wahlsendung #Sendung #WDR
Europawahl 2024: Deutschland hat gewählt -
Morgen wird in Deutschland das Europaparlament gewählt. Die Wahllokale sind bis 18 Uhr geöffnet. Die wichtigsten Infos im Überblick.#EU-Parlament #2024 #Wahl #Infos #Service #Europa #Wahlkampf #Wahlttag #Prognosen #Hochrechnungen #Wahlsendung #Sendung #WDR
Europawahl: Morgen wird gewählt -
@S4F wow, great to see so many people from so many organisations and areas backing this open letter!
- Society for #Conservation #Biology #Europe (SCB-Europe)
- #Scientists for Future Deutschland (Interdisciplinary Scientific Panel)
- Society for Ecological #Restoration Europe (SERE)
- EuropeForNature Initiative
- The #Ecological Society of #Germany, #Austria and #Switzerland (GfÖ)
- European Ecological Federation (EEF)
- ALTER-Net
- ESP – #Ecosystem Services Partnership – European region
- NERN – The Netherlands Ecological #Research Network
- Society of #Wetland Scientists (SWS) – Europe Chapter
- International Mire #Conservation GroupEspecially the #Sustainable Use #Regulation (SUR) was backed by 6000 scientists and 1 Mio individual supporters.
#eu #euComission #euParliament #euParlament #greenDeal #greenNewDeal #euGreenDeal #EUGreenDealEEA #greenDealEU #conservation #biology #moore #university #bauernProteste #farming #agriculture #sustainability #biodiversity #climate #climatechange #climatecrisis
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Der Chef der rechten #IDFraktion im #EUParlament hat den #Ausschluss aller Abgeordneten der #AfD beantragt: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100412220/europaparlament-afd-soll-aus-fraktion-ausgeschlossen-werden.html
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#EUforYou 🇪🇺:
Das von allen Bürger*innen demokratisch gewählte #EUParlament verklagt die viel kleinere aber viel mächtigere #EUKommission.
Das ist nur konsequent, wenn man es mit der #Demokratie ernst nimmt. Denn wer einem #Nationalstaat wie Orbans Ungarn durch finanzielle Förderungen erleichtert, demokratische Strukturen und #Rechtstaatlichkeit abzubauen, muss mit allen demokratischen Mitteln erfahren, dass das nicht in Ordnung ist!
https://www.deutschlandfunk.de/eu-parlament-verklagt-kommission-gespraech-mit-politologin-thu-nguyen-dlf-461f5021-100.html -
#EUforYou 🇪🇺:
Das von allen Bürger*innen demokratisch gewählte #EUParlament verklagt die viel kleinere aber viel mächtigere #EUKommission.
Das ist nur konsequent, wenn man es mit der #Demokratie ernst nimmt. Denn wer einem #Nationalstaat wie Orbans Ungarn durch finanzielle Förderungen erleichtert, demokratische Strukturen und #Rechtstaatlichkeit abzubauen, muss mit allen demokratischen Mitteln erfahren, dass das nicht in Ordnung ist!
https://www.deutschlandfunk.de/eu-parlament-verklagt-kommission-gespraech-mit-politologin-thu-nguyen-dlf-461f5021-100.html -
#EUforYou 🇪🇺:
Das von allen Bürger*innen demokratisch gewählte #EUParlament verklagt die viel kleinere aber viel mächtigere #EUKommission.
Das ist nur konsequent, wenn man es mit der #Demokratie ernst nimmt. Denn wer einem #Nationalstaat wie Orbans Ungarn durch finanzielle Förderungen erleichtert, demokratische Strukturen und #Rechtstaatlichkeit abzubauen, muss mit allen demokratischen Mitteln erfahren, dass das nicht in Ordnung ist!
https://www.deutschlandfunk.de/eu-parlament-verklagt-kommission-gespraech-mit-politologin-thu-nguyen-dlf-461f5021-100.html