home.social

#atomwaffen — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #atomwaffen, aggregated by home.social.

  1. Atomwaffen für Europa?

    Lügen, Leugnung, Verharmlosung, Vertuschung, Legenden, Täuschung, Illusionen und Selbstbetrug

    In keinem anderen Politikfeld spielen diese Faktoren eine so starke Rolle wie bei der militärischen Rüstung. Und ganz besonders dann, wenn es – wie bereit 85 Jahre, seit der Entwicklung von Atombomben zunächst in den USA – um atomare Massenvernichtungsmittel geht und auch im Zusammenhang damit um die sogenannte zivile Nutzung der nuklearen Technologie.

    Fast alle genannten Faktoren aus den letzten 85 Jahren sind auch relevant für die anschwellende Debatte darüber, ob Europa sich eine eigenständige, von den USA möglichst unabhängige Atomwaffenkapazität anschaffen soll. Wobei mit Europa von jetzt ab immer gemeint sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also der EU, und die europäischen NATO-Mitglieder. Das sind ja bis auf wenige Ausnahmen dieselben Staaten.
    Ein kurzer Überblick über die Geschichte:

    1) Verharmlosung, Vertuschung, Leugnung

    Seit Anfang der 40er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden weltweit 2056 unterirdische und oberirdische atomare Explosionstests durchgeführt. Zunächst von den USA, ab 1949 auch von der Sowjetunion sowie in der Folge von Großbritannien, Frankreich und von China. Der letzte Test fand 1980 statt. Viele hunderttausend Menschen und ihre Umwelt sind durch die radioaktive Strahlung betroffen worden. Die Opfer dieser Atomwaffentests werden bis heute geleugnet oder verharmlost. Diese Menschen sind kaum jemals entschädigt worden.

    Das 1996 von der UNO-Generalversammlung beschlossene umfassende Verbot von atomaren Explosionstests – der Comprehensive Test Ban Treaty (CTBT) – ist zwar bis heute nicht in Kraft getreten. Doch seit den 90er Jahren gilt ein Testmoratorium und finden Atomwaffentests nur noch durch Computersimulationen statt. Aber das Pentagon, inzwischen unter Trump in „Kriegsministerium“ umbenannt, drängt schon lange darauf, wieder unterirdische oder gar überirdische Atomwaffentests zuzulassen, weil die angeblich notwendige „Modernisierung“ – ein euphemistischer, verharmlosender Begriff – der Atomwaffen, um sie noch schrecklicher, noch zerstörungsstärker, noch zielgenauer, noch weniger berechenbar für den Feind zu machen, sich nur mit unterirdischen oder gar oberirdischen Explosionstests bewerkstelligen lasse. Und Donald Trump hat vor wenigen Monaten angekündigt, daß er solche Tests wieder aufnehmen will. Wenn das tatsächlich passiert, muß man davon ausgehen, das Russland genauso handeln wird und dann in Europa mindestens auch Frankreich. Und die anderen Atomwaffenstaaten – Israel, Indien, Pakistan sowie Nordkorea könnten dann ebenfalls wieder atomare Explosionstests durchfhren.

    2. Lüge

    Die Atomwaffenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 mit den bekannten katastrophalen Folgen wurden und werden bis heute in der amerikanischen Geschichtsschreibung und in vielen Schulbüchern damit gerechtfertigt, sie seien notwendig gewesen, um Japan zur Kapitulation zu zwingen. Das ist eine glatte Lüge. Der japanische Kaiser hatte längst seine Kapitulationsbereitschaft nach Washington gemeldet, aber die beiden Atombomben wurden dennoch abgeworfen. Vor allem deswegen, weil die USA nicht wollten, dass die sowjetischen Truppen, die damals aus dem Norden Japans auf Tokio vorrückten, den Sieg in diesem Krieg reklamieren.

    3. Verharmlosung

    In den 1950er Jahren hat der damalige westdeutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer die Atomwaffen als „eine andere Form der Artillerie“ verharmlost und verlangt, dass die Bundeswehr Atomwaffen in nationaler Verfügung bekommen sollte. Das haben die USA zum Glück damals nicht zugelassen. Stattdessen wurde das Modell der sogenannten nuklearen Teilhabe etabliert, unter dem in der damalige westdeutsche Bundesrepublik sowie in vier weiteren andere NATO- Staaten amerikanische Atomwaffen stationiert wurden, die im Ernstfall von den US-Miltärs auch an die Streitkräfte der jeweiligen Stationierungsländer weitergegeben und von diesen eingesetzt werden können.

    4. Täuschung

    Franz Josef Strauß, der Militärminister und Atomminister im Kabinett Adenauer, hat die Energiekonzerne der westdeutschen Bundesregublik damals gegen deren bessere betriebswirtschaftliche Erkenntnis, gegen alle volkswirtschaftliche Vernunft, sowie gegen alle ökologischen und Sicherheitsbedenken mit Milliardensubventionen dazu genötigt, auf die Atomenergie zu setzen. Das eigentliche Motiv von Strauß war, dass Westdeutschland alle Technologien und Anlagen erhält, die zur Entwicklung von Atomwaffen erforderlich sind – Atomkraftwerke und Anlagen zur Urananreicherung, sowie schnelle Brüter oder Wiederaufbereitungsanlagen, um Plutonium zu beschaffen – also die beiden Verfahren, um waffenfähiges atomares Spaltmaterial zu gewinnen. Dieses Ziel hat Strauß ja auch fast vollständig erreicht bis auf die zur Plutoniumgewinnung gedachte Wiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf, deren Bau durch massive Proteste und Widerstand der Anti-AKW-Bewegung verhindert werden konnte.

    5. Selbstbetrug

    In den 1950er Jahren gab es in Westeuropa eine große grundsätzliche Kampagne gegen Atomwaffen unter dem Motto „Kampf dem Atomtod“. Sie ging von Großbritannien aus, aber damals gingen auch in der westdeutschen Bundesrepublik und in den anderen NATO-Staaten hunderttausende Menschen auf die Straße. In Westdeutschland ging diese Kampagne Ende der 1950er Jahre zu Ende, im Wesentlichen weil die Führungen der bis dahin aktiv beteiligten Sozialdemokratie, der Gewerkschaften sowie großer Teile der evangelischen Kirche ihren Frieden mit der Atomwaffe schlossen.

    Die Führung der evangelischen Kirche in Deutschland – der EKD-Rat- veröffentlichte 1959 die sogenannte Heidelberger These: „Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen.“

    Dieses „heute noch“ von vor 65 Jahren ist seitdem immer wieder verlängert worden durch den Rat der EKD in einer Reihe vom Rat so bezeichneter „Friedensdenkschriften“. Die letzte Denkschrift wurde im November 2025 veröffentlicht. Sie hat mit Friedensdenkschrift überhaupt nichts mehr zu tun, sondern ist eine einzige Rechtfertigung der Aufrüstungspolitik, wie sie im Moment in Deutschland und anderen Ländern betrieben wird. Und mit Blick auf die Atomwaffen geht die Formulierung in der Denkschrift sogar noch weiter als bisher, indem sie auch die Option einer eigenständigen atomaren Bewaffnung Europas offenhält.

    Der Selbstbetrug liegt darin, dass die Denkschrift einerseits weiterhin behauptet, die Bereithaltung von Atomwaffen zur Abschreckung und damit auch die Androhung ihres Einsatzes sei auch für Christen legitim. Aber andererseits sei man gegen den Einsatz. Das geht natürlich nicht. Entweder oder: Wenn man glaubwürdig abschrecken will und androht, ist man natürlich auch bereit, einzusetzen. Sonst verliert diese Androhung an Glaubwürdigkeit. Das ist Selbstbetrug. Damit hat sich zumindest die Führung der evangelischen Kirche in Deutschland weitgehend verabschiedet als glaubwürdiger Akteur in der friedenspolitischen Debatte.

    An der Basis der evangelischen Kirche gibt es allerdings massiven Widerspruch, und Gegenschriften mit guten theologischen, moralisch-ethischen und politischen Gegenargumenten zu der Denkschrift.

    6. Illusion

    1949 zündete auch die Sowjetunion ihre erste Atomwaffe. Es begann der atomare Rüstungswettlauf zwischen den USA und der Sowjetunion. Doch 1962 erklärte der damalige Pentagonchef Robert McNamara in der Kennedy-Administration: „Jetzt haben wir und die Sowjets jeweils 400 atomare Sprengköpfe. Das reicht zur gegenseitigen Abschreckung. Das reicht zur gegenseitigen Vernichtung. Mit diesen insgesamt 800 Atomsprengköpfen können wir sogar die ganze Welt mehrfach vernichten. Daher können wir aufhören mit dem atomaren Rüstungswettlauf.“

    Eine schöne Illusion des Pentagonchefs. Denn seit Urzeiten ist dem Rüstungswettlauf inhärent ein tiefes gegenseitiges Mißtrauen, die jeweils andere Seite würde immer mehr Waffen produzieren und wahrscheinlich heimlich neue, gefährlichere Waffen und Munitionen entwickeln. Das begann in Urzeiten, als die Menschen zunächst nur ein Messer oder eine Streitaxt hatten. Dann entwickelt einer den Speer und ist damit in der Lage, den anderen auch aus sicherer Entfernung abzustechen. Der andere entwickelt auch einen Speer. Im Mittelalter entwickelt eine Seite Kanonenkugeln, um Stadtmauern zu überwinden, der andere dann natürlich auch.

    Einige Jahre nach McNamaras illusionären Worten entwickelten zunächst die USA und dann auch die Sowjetunion Mehrfachsprechköpfe für ihre Atomraketen. Zum Ende des Kalten Krieges, Mitte der 80er Jahre, kurz bevor Michail Gorbatschow im März 1985 in Moskau Generalsekretär der Kommunistischen Partei und dann Präsident wurde, hatten allein die Sowjetunion und die USA 70.000 einsatzfähige Atomsprengköpfe. Dazu kamen noch die etwa über 2000 insgesamt von Großbritannien, Frankreich, Israel, Indien und Pakistan.

    Diese inhärente Logik des Rüstungswettlaufes wurde im Bereich der Atomwaffen seit den späten 1960er Jahren mehrfach durch Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge zeitweise unterbrochen, aber nie beendet. Und seit Anfang des Jahrtausends wurde alle relevanten Verträge zunächst von den USA und dann zum Teil auch von Rußland aufgekündigt (ABM, INF), oder sie sind ausgelaufen (New START), derzeit ohne Aussicht auf Verhandlung über ein Nachfolgeabkommen.

    7. Legende

    Die zentrale Rechtfertigung für die Existenz von Atomwaffen seit fast 80 Jahren, ist die Behauptung, die gegenseitige Abschreckung und Vernichtungsdrohung habe in den 40 Jahren des Kalten Krieges (1949-1989) den Frieden gesichert.

    Zur dieser Legende hier lediglich zwei von vielen möglichen Einwänden:

    Erstens: Gab es jemals einen sicheren, gerichtsfesten Beweis, daß die Sowjetuion vorhatte, die Teilungslinie zwischen Ost- und Westeuropa, die Stalin, Rooselvelt und Churchill im Februar 1945 in Jalta festgelegt hatten, durch einen militärischen Anfriff auf das Territorium der NATO zu überschreiten? Ich kenne einen solchen Beweis nicht. Und umgekehrt kenne ich auch keinen sicheren, gerichtsfesten Beweis dafür, daß die USA jemals die Absicht hatte zu einem militärischen Angriff auf das Territorium des Warschauer Paktes.

    Mein zweiter Einwand: Diese Legende von der Sicherung des Friedens durch gegenseitge atomare Abschreckung unterschlägt, dass die Welt in diesen 40 Jahren mindestens 31 mal – wie inzwischern veröffentlichte Dokumente belegen – schon mit anderthalb Beinen über dem Abgrund stand, weil entweder in Moskau oder in Washington die Fehlwahrnehmung bestand, die andere Seite habe bereits auf den roten Knopf gedrückt oder sei kurz davor.

    In diesen 40 Jahren des Kalten Krieges konnten all diese Situationen noch gerade rechtzeitig entschärft werden, weil es Kommunikationskanäle zwischen Washington und Moskau gab, unter anderem das „Rote Telefon“. Und es gab immer noch ausreichende zeitliche Spielräume und damit Entscheidungs- und Eingriffsmöglichkeiten für Politiker und Militärs auf beiden Seiten. Das ist heute immer weniger der Fall angesichts der rüstungstechnologischen Entwicklung: Raketen und andere Waffen sowie Munitionen werden immer schneller, zielgenauer, zerstörungsstärker sowie flexibler einsetzbar. Damit werden sie immer bedrohlicher und immer weniger berechenbar für die tatsächliche oder vermeintlich angegriffene andere Seite. Zudem werden durch die zunehmende Automatisierung von Waffen und Munition die Entscheidungen über ihren Einsatz immer weiter der Kontrolle durch Menschen entzogen. Durch den Einsatz von KI wird diese hochgefährliche, weil destabilisierende Entwicklung noch weiter verschärft.

    Ob für die Entschärfung gefährlicher Situationen notwendige Kommunikationskanäle zwischen den USA und Russland derzeit überhaupt noch existieren, ist unklar. Schließlich verstärken öffentliche Erwägungen westlicher Militärs – darunter Generäle der Bundeswehr – über einen präventiven/präemptiven Einsatz von Waffensystemen wie den zur Stationierung in Deutschland ab diesem Jahr vorgesehenen US-Mittelstreckenwaffen – gegen Ziele in Russland die Nervosität in Moskau. Das gilt auch umgekehrt.

    8. Widerlegte Legende

    Mit der Legende vom gesicherten Frieden durch gegenseitige atomare Abschreickung wird ja behauptet, Atomwaffen seien Instrumente zur Verhinderung von Kriegen. Diese Behauptung wird aktuell durch Rußlands völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine widerlegt. Nur mit den Atomwaffen Russlands in der Hinterhand sowie mit gelegentlichen Drohungen, sie auch einzusetzen, konnte Putin diesen konventionellen Krieg gegen das Nachbarland überhaupt beginnen und bis heute fortsetzen. Denn Putin kalkulierte zutreffend, daß die militärische Unterstützung des Westens/der NATO- und EU-Staaten für die Verteidigungsstreitkräfte der Ukraine nicht so weit gehen würde, daß das in den westlichen Hauptstädten politisch postulierte und in Kiev als „Sieg“ definierte Ziel einer Niederlage Rußlands durch Vertreibung aller russischen Truppen vom Territorium der Ukraine inklusive der Krim tatsächlich erreicht würde. Dabei ist die Drohung mit Atomwaffen, um einen konventionellen Krieg zu führen, keineswegs neu. Die USA hatten im Goldkrieg gegen Irak vom Frühjahr 1991 auf ihren Kriegsschiffen im Persischen Golf Atomwaffen stationiert und dem irakischen Herrscher Saddam Hussien mit dem Einsatz dieser Atomwaffen gedroht, sollte Hussein die damals tatsächlich im Irak noch vorhandenen Chemiwaffen einsetzen. Das tat Hussein nicht. Die USA setzten auch keine Atomwaffen ein, dafür aber die damals neu entwickelten Raketen und Artilleriegeschosse, deren Sprengköpfe gehärtet waren durch abgereichertes Uran, auf englisch: Depleted Uranium. Mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung vor allem im Südirak, wo die Krebsrate unter der Bevölkerung um ein Vielfaches anstieg. Auch tausende US-amerikanische und britische Soldaten, die im Krieg gegen Irak eingesetzt wurden, erkrankten in der Folge. Die Chemiewaffenbestände Iraks wurde nach Ende des Golfkriegs im April 1991 unter UN0-Aufsicht vollständig zerstört.

    9. Lüge

    Dennoch rechtfertigten US-Präsident George Bush und der britische Premierminister Tony Blair ihren völkerrechtswidrigen Krieg gegen Irak (3. Golfkrieg) vom Frühjahr 2003 mit der Lüge, Irak habe weiterhin chemische und darüber hinaus auch biologische und atomare Massenvernichtungswaffen. Dieser völkermörderische Krieg hatte fürchterliche Folgen. Über eine Million Iraker*innen wurden unmittelbar im Krieg getötet oder starben in der Folge, weil die amerikanischen und britischen Streitkräfte in großem Ausmaß überlebensnotwendige zivile Infrastruktur im Irak (Wasserleitungen, Elektrizitätswerke und Stromleitungen, Produkstionsstätten für Nahrungsmittel etc.) zerstört hatten. Wenn es gerecht in dieser Welt zugehen würde, wären Bush und Blair vom Internationalen Strafgerichtshof zu lebernslanger Haft verurteilt worden und säßen jetzt im Gefängnis. Stattdessen spielt Blair als zweiter Mann hinter Donald Trump in dessen sogenannten „Friedensrat“ für den Gazastreifen erneut eine unheilvolle Rolle im Nahen Osten.

    Die USA und Großbritannien schufen mit dem Krieg gegen Irakvon 2003 und während der nachfolgenden achtjährigen Besatzung des Landes den Nährboden für die Entstehung des sogenannten „Islamischen Staats“, der dann nach dem Abzug der US-Besatzungstruppen ab 2014 ein Drittel des Iraks sowie über die Hälfte des sysrischen Territums eroberte .

    10. Gefährliche Legenden

    Hätte Irak zumindest ein kleines Atomwaffenarsenal besessen, wäre das Land nie von den USA und Großbritannien angegriffen worden: so lautete damals in manchen Hauptstädten nicht nur des Globalen Südens die Schlußfogerung aus dem Krieg, an dessen Ende Saddam Hussein von den US-Streitkräften gefangen genommen und ermordet wurde. Diese Schlußfolgerung stärkte die Militärs und Sicherheitspolitiker, die eine Beschaffung von Atomwaffen für Ihr Land befürworten, weil sie darin die einzig verläßliche Versicherung sehen, niemals von einem anderen Land angegriffen zu werden. Diese Verarbeitung des Irakkrieges schwächt die politische Bindungskraft des Abkommens zur Nichtverbreitung von Atomwaffen, Non Proliferation Treaty (NPT). Dasselbe gilt für die weitverbreitete Behauptung, die Ukraine wäre niemals von Russland angegriffen worden, wenn sie nicht mit Unterzeichnung des Budapester Memorandums im Jahr 1994 auf die damals noch auf ihrem Territorium lagernden Atomwaffen aus sowjetischen Zeiten verzichtet hätte. Diese Legende ist gefährlicher Unsinn. Denn die Atomwaffen, die damals noch in der Ukraine und auch in Weißrußland und in Kasachstan lagerten, waren zu jedem Zeitpunkt seit dem Ende der Sowjetunion im Dezember 1991 unter vollständiger Kontrolle Moskaus. Die Ukraine hatte zu keinem Zeitpunkt eine eigenständige Atomwaffenkapazität, mit der sie Russland hätte abschrecken und den im Februar 2022 begonnen Angriffskrieg gegen ihr Land verhindern können.

    Wie 2003 im Krieg gegen Irak dienen auch im aktuellen völkerrechtswidrigen Krieg Israels und der USA gegen Iran angeblich vorhandene Atomwaffen als Rechtfertigung. Der Lüge von Netanjahu und Trump, Iran habe kurz vor der Fertigstellung einer Atombombe gestanden und stelle daher eine unmittelbare Bedrohung vor allem für Israel dar, haben die US-Geheimdienste eindeutig widersprochen. Dieser Krieg gegen Iran wird möglicherweise noch gravierendere Auswirkungen haben als der Irakktrieg von 2003: für die 90 Millionenn IranerInnen,und für die Stabilität ihre Landes, in dem es im schlimmsten Fall zu einem blutigen Bürgerkrieg kommen könnte. Und darüber hinaus für die Stabilität und die weitere militärische und sicherheitspolitische Entwicklung in der ganzen Region Westasien (Naher und Mittlerer Osten). Und auch für den atomaren Nichtverbreitungsvertrag (NPT). Saudi Arbeien, Ägypten, die Trükei, Irak, Syrien – sie alle werden ihre Schlußfolgerungen aus diesem israelisch-amerikanischen Krieg ziehen. Und sie werden mit Sicherheit die unilaterale Atomwaffenhegemonie Israels in Westasien nicht auf Dauer dulden. Im schlimmsten Fall könnte es in Westasien zu einem Rüstungswettlauf mit atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen kommen.

    Atomwaffen in/für Europa

    Schon der aktuelle Status von Atomwaffen in den europäischen Mitgliedsstaaten der NATO sowie der Türkei stößt bei Staaten außerhalb Europas auf Kritik und Mißtrauen. Und dies völlig zu Recht. Denn zwei dieser Staaten – Frankreich und Großbritannien – besitzen Atomwaffen und weigern sich, genauso wie die drei anderen „offiziellen“ Atomwaffenmächte USA, China und Russland, seit jetzt 65 Jahren beharrlich, ihre Verpflichtung aus dem 1970 vereinbarten NPT zur Abrüstung ihrer atomaren Arsenale nachzukommen. Darüber hinaus sind in fünf weiteren Staaten – Deutschland, den Niederladen, Belgien, Italien und der Türkei – im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ Atombomben der USA stationiert, die im Kriegsfall auch an die Luftstreitkräfte dieser fünf Länder zum Einsatz übergeben werden können. Das ist aus Sicht vieler KritikerInnen – auch nach meiner Einschätzung – zumindest ein Verstoß gegen den Geist des NPT, wenn nicht sogar gegen den Buchstaben dieses Vertrages.

    Jegliche Form der Erweiterung dieses Status Quo, sei es durch die Mitverfügung Deutschlands und anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs oder Großbritanniens, durch die Ausweitung der Teilhabe an Atomwaffen der USA durch ihre Stationierung in Polen oder anderen bislang atomwaffenfreien Ländern oder gar durch die Entwicklung von eigenen Atomwaffen durch welches europäische Land auch immer, würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Ende des NPT führen.

    Die Debatte über eine eigenständige, von den USA unabhängige atomare Abschreckungskapazität Europas wird ja nicht erst seit Rußlands Krieg gegen die Ukraine geführt und unter Verweis auf die angebliche Absicht und angebliche militärische Fähigkeit Russlands, nach diesem Krieg die baltischen Staaten, Polen sowie spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts auch Deutschland und andere NATO-Staaten anzugreifen. Dieses Bedohungszenario ist völlig überzogen und unseriös. Es gibt keinerlei Äußerungen Putins oder von Mitgliedern der Führung in Moskau, die diese Absicht erkennen lassen. Und die Regierung Putin wäre angesichts der militärischen Kräfteverhältnisse zwischen den NATO-Staaten und Rußland auch gar nicht in der Lage, einen solchen Krieg zu führen. Die Friedensbewegung wird diesem überzogenen Bedrohungsszenario, das ja zur Rechtfertigung der derzeitigen Aufrüstung und zur innergesellschaftlichen Militarisierung dient, allerdings nur glaubwürdig und mit Erfolg in der Öffentlichkeit widersprechen können, wenn sie den tatsächlichen heißen Krieg, den Rußland gegen die Ukraine führt, genauso klar als völkerrechtswidrig verurteilt, wie sie auch völkerrechtswidrige Kriege des Westens verurteilt hat. Da gibt es in Teilen der Friedensbewegung leider ziemliche Defizite.

    Die Debatte um Atomwaffen für Europa begann bereits, nachdem Donald Trump in seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf im Sommer 2016 die NATO für „obsolet“ erklärte. Bereits am Tag nach der ersten Amtseinführung Trumps im Januar 2017 erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter im ARD-Fernsehen, jetzt könne sich „Europa nicht mehr auf den nuklearen Schutzschirm der USA verlassen“, und erhob die Forderung nach Schaffung einer eigenständigen atomaren Bewaffung der EU. Konkret schlug Kiesewetter eine Mitverfügung Deutschlands über Frankreichs Atomwaffen vor. Im Wahlkampf zum EU-Parlament Anfang 2024 erhob dann auch die damalige sozialdemokratische Spitzenkandidatin Katharina Barley diese Forderung. Entsprechende Forderungen und Vorschläge werden seitdem immer häufiger laut angesichts der offensichtlichen Kumpanei zwischen Trump und Putin mit Blick auf den Ukrainekrieg, und weil die NATO-kritischen Äußerungen von Mitgliedern der Administration in Washington in Trumps zweiter Amtseit seit Anfang 2025 deutlich zugenommen haben. In der Debatte über eine militärische Unterstützung für Trumps völkerrechtswidrigen Krieg gegen Iran beschimpfte der US-Präsident die unwilligen europäischen Verbündeten als „unzuverlässig“ und „undankbar“ und drohte mit einem Austritt der USA aus der Militärallianz. Doch es ist ein Fehler, all die diesbezüglichen Äußerungen aus Washington für bare Münze zu halten. Sie werden überbewertet und instrumentalisiert, um die miltärische Aufrüstung der EU zu propagieren bis hin zu einer eigenständigen, von den USA unabhängigen atomaren Bewaffnung.

    Natürlich verfolgt die Trump-Administration-noch stärker als all ihre Vorgänger, und dank Rußlands völkerrechtwidrigem Krieg gegen die Ukraine auch viel erfolgreicher, das Ziel, die finanziellen Lasten in der NATO umzuverteilen und die Europäer zu mehr Militärausgaben zu drängen. Doch davon abgesehen hat sich das grundlegende Interesse der USA an der NATO seit ihrer Gründung im Jahr 1949 auch unter Trump nicht verändert: die Militärallianz ist für ihre Führungsmacht das wichtigste Instrument zur Einflußnahme in und Kontrolle über Europa. Auch die Existenz von US-Militärbasen in Deutschland und anderen Staaten Europas sowie deren Nutzung für Washingtons globale Kriege und Drohneneinsätze wären ohne die NATO nicht möglich. All das wird auch Trump nicht aufgeben.

    Die deutsche Debatte über Atomwaffen für Europa bezog sich zunächst nur auf das Modell einer Mitverfügung Deutschlands über die atomaren Arsenale Frankreichs und/oder Großbritanniens. Wobei von Goßbritannien seit dem EU-Austritt des Landes (Brexit) zumindest vorerst nicht mehr die Rede ist. Das Recht auf Mitverfügung reklamierte bereits Westdeutschlands sozial-liberale Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt. Als sie mit der Ratifizierung des NPT im Jahr 1972 den völkerrechtlichen Verzicht auf Atomwaffen erklärte, machte sie den Vorbehalt, daß dieser Verzicht nicht mehr gelte, wenn es im Zuge der europäischen Integration (wie sie inzwischen mit der EU erreicht ist) zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas komme. Dann müßten auch die dann noch in Europa existierenden Atomwaffen vergemeinschaftet werden und Deutschland eine Mitverfügung – einen „zweiten Schlüssel“ – über diese Waffen erhalten. Im 4+2-Abkommen vom September 1990 wurde lediglich der Verzicht des wiedervereinigten Deutschland auf „die Entwicklung, den Besitz, die Lagerung und die Weitergabe“ von Atomwaffen vereinbart. Das Begehren der DDR-Delegation bei den 4+2-Verhandlungen, auch den Verzicht auf „Mitverfügung über Atomwaffen anderer Staaten“ in den Vertrag aufzunehmen, wurde von der westdeutschen Verhandlungsdelegation abgelehnt.

    Inzwischen ist den Befürwortern allerdings immer deutlicher geworden, daß eine Mitverfügung Deutschlands oder anderer Staaten über die Atomwaffen Frankreichs für Paris nicht in Frage kommt. Präsident Emmanuel Macron schlug Anfang dieses Jahres lediglich vor, französische Atomwaffen vorwärts zu stationieren auf das Territorium Deutschlands. Diese Waffen sollen aber unter alleiniger Verfügung und Einsatzkontrolle durch Frankreich bleiben. Paris ist vor allem daran interessiert, daß sich Deutschland finanziell an der viele Milliarden teuren „Modernisierung der Force de Frappe“ beteiligt. Daher werden in jüngster Zeit immer mehr Stimmen laut – vor allem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) – die ähnlich wie Konrad Adenauer in den 1950er Jahren für die nationale Beschaffung und Alleinverfügung Deutschlands von und über Atomwaffen plädieren. Sie argumentieren, da sich seit 1970 und erneut seit 1990 die geopolitischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert hätten, sei auch eine Revision der im Rahmen des NPT und des 4+2-Abkommens eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Atomwaffenverzicht erforderlich – sei es durch Aufkündung bzw. Austritt aus diesen Verträgen oder durch deren Neuverhandlung und Korrektur. Eine Aufkündigung oder der Austritt aus internationalen Verträgen ist grundsätzlich möglich unter Beachtung bestimmter Fristen und formaler Verfahrensregeln. Als Problem sehen die Befürworter eines solchens Vorgehens lediglich, daß nach einer Aufkündigung des 4+2-Vertrages milliardenschwere Reparationsforderungen auf die Bundesrepublik als Nachfolgestaat von NAZI-Deutchland zukommen könnten, die mit diesem Abkommen für endültig abgegolten erklärt wurden.

    Über Andreas Zumach:

    Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.

  2. Vom Verbündeten zum Gegner

    Transatlantischer Stresstest

    Einem Göttinger Alumnus wird der Satz zugeschrieben: „Staaten haben keine Freunde, Staaten haben Interessen“. (Otto von Bismarck). Thesen zur Diskussion Future of Transatlantic Relations an der Universität Göttingen am 22.04.2026

    1 Welt im Umbruch: Es gibt keinen Hegemon mehr.

    Seit zwei Jahrzehnten wächst die Zahl von Kriegen zwischen Staaten wieder. Es scheint, als kehrt die Großmachtpolitik zurück. Jedoch, die hat es immer gegeben – in Vietnam, in Grenada, im Irak, in Afghanistan wie in der CSSR. Neu ist die Abwesenheit jedes Hegemons, der in weiten Teilen der Welt seine Ordnung durchsetzen konnte.

    1.1 Die Hegemonie der Sowjetunion endete 1990, die der USA im Irak.

    Es war ein Irrtum, dass 1990 nur der eine Hegemon zusammengebrochen ist. Mit dem Zerfall der Sowjetunion wurde auch das Ende der USA als Hegemon eingeleitet. Die Überdehnung der Hegemonie der USA zeigte sich im Irak und Afghanistan.

    1.2 Der demokratische Kapitalismus als globales Leitbild erodiert.

    Hegemonie beruht nicht nur auf militärischer und wirtschaftlicher Macht. Sie ruht auch auf Kultur und Konsens. Das war im Kalten Krieg so. Der endete mit einem Sieg des demokratischen Kapitalismus. Dieses Leitbild erodiert. Autoritäre Systeme erfreuen sich weltweit wachsender Popularität sogar im Mutterland der Demokratie, den USA. Ein politisch gesteuerter Staatskapitalismus wie in China gilt vielen Gesellschaften des globalen Südens als Entwicklungsmodell.

    1.3 Der Westen ist an sein Ende gekommen.

    Das Versprechen des demokratischen Kapitalismus von Wohlstand in Freiheit wurde durch die Realität des Kolonialismus konterkariert. „Der Westen“ ist im globalen Süden Synonym für Ausbeutung und Unfreiheit. In Lateinamerika und im südlichen Afrika wurden Freiheit und Wohlstand gegen Europa und die USA erkämpft. Europa muss sich vom Begriff des Westens verabschieden.

    2 Der neue Imperialismus ist ein Imperialismus der Schwäche

    Der Imperialismus der Kolonialzeit beruhte auf der überlegenen ökonomischen, technologischen und militärischen Macht des alten Westens. Der neue Imperialismus von Trump und Putin ist ein Imperialismus der Schwäche.

    2.1 Russland ist eine ökonomische Mittelmacht mit Atomwaffen

    Russland lebt fast ausschließlich von – fossilen – Rohstoffexporten. Es hat ein Bruttosozialprodukt ähnlich Spanien oder Italien. Statt 50 oder 60 Millionen Menschen leben in Russland aber über 140 Millionen Menschen. Seine Schwäche kompensiert Russland mit Nationalismus nach innen und Aggression nach außen – abgesichert durch die Fähigkeit zum nuklearen Zweitschlag.

    2.2 Trump ist leader oft the pack.

    Unter Bush und Obama konnten die USA nicht mehr Hegemon sein. Trump will es nicht mehr. Er möchte Anführer der stärksten Gang im globalen Bandenkrieg sein. Die USA unter Trump erfahren gerade, dass sie jeden Gegner militärisch schlagen können – aber keinen Krieg politisch gewinnen.

    2.3 Der Abstieg der USA ist der Aufstieg Chinas.

    Die amerikanische wirtschaftliche Macht ist geschwächt – trotz der US-Vorherrschaft auf den Finanzmärkten. China hat in Asien, Afrika und Lateinamerika die USA als wichtigster Handelspartner abgelöst. China ist dabei seinen Rückstand in der Informationstechnologie aufzuholen.

    3 Es gibt eine neue Blockkonfrontation: Elektrostaaten vs. Petrostaaten.

    Für Russland und die USA kommt es noch schlimmer. Über zwei Jahrhunderte war die Entwicklung der Industriegesellschaft untrennbar mit dem Verbrennen von Kohle, Öl und Gas verbunden. Das führte in die Klimakrise. Wohlstand beruhte lange auf Fossilen. Nun beginnt sich die Welt davon abzuwenden. Wohlstand wird erneuerbar.

    3.1 Erneuerbare gewinnen das Rennen.

    Weltweit werden Verbrennungsprozesse durch die Nutzung von erneuerbarem Strom ersetzt. In den letzten zwei Jahren waren gut 90 Prozent der neuen Stromerzeugungskapazitäten erneuerbar. Kohle, Öl, Gas und Atom teilten sich zusammen eine Nische von 10 Prozent. Innerhalb von fünf Jahren überholte China mit seinen E-Autos erst die USA, dann Japan und dann Deutschland und wurde zum größten Autoexporteur.

    3.2 Fossile Macht erodiert – die Kriegsgefahr wächst.

    Öl und Gas waren lange Grundlage geopolitischer Macht. Russlands Volkswirtschaft hängt fast vollständig am Export von Kohle, Öl und Gas. Die USA sind fossil autark und verstanden es lange besser als die OPEC die globalen Öl und Gaspreise zu ihrem Vorteil zu steuern. Diese Macht schwindet. Deshalb wächst die Kriegsgefahr. Trump sagt offen, dass er Grönland wegen der Rohstoffe will, dass ihm Demokratie und Menschenrechte in Venezuela und Iran wenig, deren Öl aber viel interessiert.

    3.3 China ist uns näher als Russland und die USA.

    China will nicht länger von Öl und Gas abhängig sein. Die Hälfte der rund 800 Mrd. globalen Investitionen in Erneuerbare fand in China statt, zuzüglich von dreistelligen Milliardeninvestitionen in Netze, Speicher und Elektrifizierung.

    4 Europa: Lost in Transformation

    Europa sollte von China lernen. Es hat kein Öl. Es kann nur Elektrostaat werden oder bleibt von Trump und Putin abhängig. Doch Europa verharrt zwischen Anspruch und Appeasement. Besonders Deutschland wirkt wie Lost in Transformation.

    4.1 Der größte Binnenmarkt der Welt macht sich klein

    Während sich Brasilien und China Trumps Zollkrieg erfolgreich widersetzten, knickte der größte Binnenmarkt der Welt ein. Trump erhielt zollfrei Zugang nach Europa, die EU muss fünfzehn bis 50 Prozent Zoll zahlen. Als Morgengabe versprach von der Leyen noch, Frackinggas im Wert von 750 Mrd. zu importieren.

    4.2 Europäische Souveränität schaffen .

    Europa darf von Souveränität nicht nur reden, sondern muss heute die Grundlage dafür legen. Es muss sich unabhängig von Energieimporten machen, eine europäische Rüstungsindustrie aufbauen und Steuerprivilegien für US-Plattformen beenden.

    4.3 Bündnis der Mittelmächte verträgt keine doppelten Standards

    Die transatlantischen Beziehungen mit Kanada sind intakt und müssen gestärkt werden. Kanadas Premierminister Mark Carney fordert zurecht ein Bündnis der Mittelmächte. Nur so kann dem Recht des Stärkeren begegnet werden. Nur so können Regeln des Völkerrechts gesichert werden. Zu diesen Regeln muss man auch im Konflikt stehen – vor Grönland, in der Ukraine, in Venezuela wie im Iran. Ohne Angst vor einem „transatlantischen Stresstest“ (Merz).

    5 Der transatlantische Stresstest hat schon lange begonnen

    Nachzulesen in Trumps Nationaler Sicherheitsstrategie. Oder man hört ihrem Autor zu. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz bekannte sich Merz klar zu Europas Souveränität. Der erteilte Marco Rubio einen Tag später eine beinharte Absage. Worauf sich Boris Pistorius und Johann Wadephul brav erhoben und dem US-Außenminister dafür stehend applaudierten.

    5.1 Vom Alliierten zum Gegner – das neue transatlantische Verhältnis.

    Die Europäische Union wird von der US-Administration – anders als Russland oder China – als Gegner beschrieben. Sie soll geschwächt und gespalten werden. Einzelne Staaten lassen sich besser abhängig machen. Damit ist klar: Die Zeiten, in denen Deutschland und Europa unter dem Schutzschirm der USA auf offenen Märkten weltweit gute Geschäfte machen konnten, sind vorbei.

    5.2 Ein Bündnis der Mittelmächte für eine regelbasierte Ordnung.

    Sollen in der multipolaren Welt Regeln gelten und durchgesetzt werden, braucht Europa Bündnispartner. Partner mit denen freier und fairer Handel möglich ist. Partner, die Konflikte regelbasiert austragen. Das werden viele, aber nicht nur Demokratien sein. Aber alle Gesellschaften, deren Interessen in einer solchen Welt besser aufgehoben sind, als unter dem Recht des Stärkeren sind willkommen.

    5.3 „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit“ (Kurt Schumacher)

    Dazu muss Deutschland sich von seinem lange gepflegten romantischen Transatlantizismus verabschieden.

    Dieser Beitrag ist eine Übernahme von der Homepage des Autors, mit seiner freundlichen Genehmigung. Einige Links wurden nachträglich eingefügt.

    Über Jürgen Trittin:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  3. #brd: #aufrüstung / #nato / #bundeswehr / #atomwaffen / #kriegtüchtigkeit / #antimilitarismus

    Neue ICAN-Broschüre: „Atomares Deutschland“

    Die Bundesrepublik hat mehr mit Atomwaffen zu tun, als die meisten Menschen wissen. #ICAN Deutschland will mit ihrer Broschüre: „Atomares Deutschland“ sichtbar machen: Atomwaffen sind kein abstraktes geopolitisches Thema. Sie haben ganz konkrete Orte und Strukturen hier in der Bundesrepublik!

    Download als PDF-Datei hier:
    icanw.de/wp-content/uploads/20

  4. Gefährliche Erosion

    Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur

    Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorien zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben.

    Diese 31 Abkommen wurden entweder multilateral innerhalb oder außerhalb der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit, oder zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion sowie bilateral zwischen den USA und Rußland beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus gibt es rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.

    Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70 Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer immer konfliktreicheren Welt.

    Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt. Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atwomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien), ihre völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollgemühungen über Waffensysteme ab, bei denen die USA und Rußland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten. Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munitionen in aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion internationalen Rüstungskontroll-und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten 30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest einzugrenzen.

    Ein Überblick über alle Verträge und die zunehmende Erosion.

    1 Antarktis

    1959: Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) – der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung.

    Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart – darunter Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen (die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben), sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben. Der Vertrag trat 1961 in Kraft und wurde seitdem von weiteren 45 Staaten razifiziert. Der Vertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges , das die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.

    2 Weltraum

    1967: Outer Space Treaty (OST) – der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie des Mondes und anderer Himmelskörper.

    Der Vertrag wurde im Rahmen der UNO vereinbart und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten, in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraumes und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Krieges um einen aktualisierten Weltraumvertrag. Diese Bemühungen scheitern bislang vor allem am Unwillen der USA, deren Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren mit seiner „Strategic Defense Initiative (SDI)“ die militärische Nutzung des Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige Sowjetunion anstrebte.

    3 Atomwaffen

    a) multilateral/weltweit

    1970: NPT; Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen (Non Proliferation Treaty), auch als „Atomwaffensperrvertrag“ bezeichnet.

    191 Unterzeichnerstaaten; es fehlen die Atomwaffenmächte Israel, Indien, Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat – Südsudan; Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit dem Abkommen verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die fünf ständgien Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (USA, Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte, verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen. Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkerere Kritik durch die anderen Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT.

    1963: PTBT; Partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser), nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich und China, die bis 1974 bzw. 1980 noch derartige Tests durchführten

    1996: CTBT: Umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch unterirdischer)
    zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen Ratikation durch sechs von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland). Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat 2025 allerdings angekündigt,eventuell wieder unterirdische Testexplosionen durchzuführen

    2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) – Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland über die strikte Überwachung des iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich nichtmilitärische Zwecke. Nach Austritt der USA 2018 de facto nicht mehr in Kraft, auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten bei dem Abkommen blieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit 2021 ihrerseits mit Verletzungen des Abkommens (u.a. durch die Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)

    2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). Von der UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen; in Kraft seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von mindestens 50 Staaten im Januar 2021. Alle NATO-Staaten sowie die Atomwaffenmächte Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea haben – ebenso wie die Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.

    b) bilateral (USA-Russland/Sowjetunion bzw.ab 1992 Russland)

    1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen auf je eins, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003

    1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweiten 500-5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der Sowjetunion vorhandenen INF, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA 2019. Russland kündigte dann auch

    1972/1979: SALT 1+2-Abkommen zur Begrenzung der Zahl strategischer (Reichweiten über 5.500 Kilometer) Atomwaffen/Sprengköpfe (stationiert auf U-Booten,Fernbombern und Interkontinentalraketen)

    -die SALT-Verträge wurden abgelöst durch

    1991-2011: START -1, SORT, START -2, New START – vier Verträge zur immer weiteren Reduzierung der Zahl strategscher Atomwaffen/Sprengköpfe; der letzte Vertrag New START ist Anfang 2026 ausgelaufen – bislang ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen

    c) regional/kontinental

    1967-2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen, abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd-und Mittelamerika), 1985 in Rarotonga (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan), 1996 in Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien) .

    d)lokal/Einzelstaaten

    1990 wurde im 4-2-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten;

    1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone;

    1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.

    4 Chemiewaffen

    1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffenarsenale, fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan)

    5 Biologische Waffen

    1971: Biowaffenkonvention (BWC), über das Verbot biologischer Waffen und die Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffenarsenale; fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu) Im Unterschied zur Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten unterstützt, seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage durch ausländische Inspektoren.

    6 Konventionelle Waffen

    a) multilateral/weltweit

    1983 CWC (Conventional Weapons Convention) – das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munitionen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische Soldaten sondern auch gegen Zivilisten wirken können. In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachende Laserwaffen, explosive Kampfmittelrückstände. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht einigen. Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO vereinbart:

    1997 in der Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt. Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder Nord- und Südkorea, die Antipersonenminen für unverzichtbar erachten zur Sicherung ihrer Landesgrenzen. Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des Abkommens – in deutlich geringerem Maß ebenfalls. Die Regierung in Kiew erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen Mitgliedschaft in der konvention, was allerdings nach den Regeln des Abkommens rechtwidrig ist. Und die fünf NATO-Staaten Polen, Finnland, Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine Bedrohung durch Rußland ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen, der inzwischen wirksam geworden ist.

    2008 im Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf zwölf auch ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner des Oslo-Abkommens, in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu verbieten. Nichtregierungsorganisationen, wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz, warnten davor, die Konvention zu verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz von Streumunition scheiterten schließlich an Widerstand von 50 Staaten.
    Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen wieder benutzen zu wollen, deren Verwendung die Regierung in Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst für 10 Jahre ausgesetzt hatte. Seit 2023 liefern die USA Streumunition an die Ukraine, die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt wie Russland. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten. 2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.

    2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des internationalen Handel mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen und Standards. Das von der UNO-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von 143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch ratifiziert. Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.

    b) regional/kontinental

    1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen und Truppenstärken) in Europa. Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16 NATO-Staaten und den sechs Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber – verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert. Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der NATO wurde der KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepaßt“ (A-KSE). Ratifiziert wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Rußland und den fünf anderen osteuropäischen Staaten. Die NATO-Staaten verweigerten die Ratifizierung wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008. Bereits 2007 hatte Rußland wegen der Stationierung von „Raketenabwehrsystemen“ der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die ständige Stationierung westlicher NATO-Soldaten in den baltischen Staaten und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine) führten dazu, daß die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig aufkündigte. Daraufhin setzten auch die NATO-Staaten das Abkommen für unbestimmte Zeit aus.

    7 Nicht zustande gekommene Verträge

    In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (z.B. zu Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereichertem Uran gehärtete Munition, (halb)autonomen Waffensystem, Drohnen u.a.) Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen enteilt ist.

    Über Andreas Zumach:

    Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.

  5. Thomas Vinterberg – „Kursk“ (2018)

    Ein stiller, aber wahnsinnig eindringlicher Beitrag zum Genre des Katastrophen- und U-Boot-Films. Basierend auf dem realen Unglück der russischen K-141 Kursk, die im August 2000 nach einer Explosion während eines Manövers in der Barentssee sank, erzählt der Film nicht von heroischen Rettungsaktionen, sondern von systemischem Versagen, politischer Sturheit und dem Preis menschlicher Leben im Schatten militärischer Machtinteressen. (ARTE)

  6. Thomas Vinterberg – „Kursk“ (2018)

    Ein stiller, aber wahnsinnig eindringlicher Beitrag zum Genre des Katastrophen- und U-Boot-Films. Basierend auf dem realen Unglück der russischen K-141 Kursk, die im August 2000 nach einer Explosion während eines Manövers in der Barentssee sank, erzählt der Film nicht von heroischen Rettungsaktionen, sondern von systemischem Versagen, politischer Sturheit und dem Preis menschlicher Leben im Schatten militärischer Machtinteressen. (ARTE)

  7. Check der Wahlprogramme zur EU-Wahl 2024
    Das fordern die Parteien zu den Themen "Atomenergie" und "Klimaschutz"

    Wir haben uns die Wahlprogramme der Parteien angeschaut und informieren euch hier über die Aussagen und Forderungen zu den Themen "Atomenergie" und "Klimaschutz".

    CDU / CSU

    Die CDU und die CSU bekennen sich
    antiatomnetz-trier.de/2024/05/
    #antiakw #atomindustrie #atomwaffen #eu #europa #europawahl #politik #wahlprfsteine

  8. Appell unterzeichnen: EU-Atombombe? Nicht mit uns!
    Eine Aktion des Netzwerk Friedenskooperative und nuclearban24.eu

    Die aktuelle Diskussion um eine europäische oder sogar deutsche Atombombe ist erschreckend und brandgefährlich. Wir erteilen diesen Gedankenspielen eine klare Absage und fordern aus folgenden Grün
    antiatomnetz-trier.de/2024/04/
    #aktion #antiakw #appell #atomindustrie #atomwaffen #eu #europa #europawahl #politik

  9. Überwachung verbessert: Eine neue Methode macht es leichter, Atomwaffentests zu identifizieren – und erhöht die Detektionsrate unterirdischer Atombomben-Explosionen von 82 auf 99 Prozent. #Atomwaffen #Atombombe #CTBT #Kernwaffentest
    scinexx.de/news/geowissen/atom

  10. 1. Mai 2023 im Waldheim Sillenbuch - Clara-Zetkin-Haus

    Statt 100 Milliarden für die #Bundeswehr – Geld für #Gesundheit, #Soziales, #Bildung, #Klima. #Frieden jetzt! Keine #Waffenlieferungen! Hochrüstungsprogramm der #Bundesregierung stoppen! #Atomwaffen raus aus #Deutschland

    Programm:
    15.00 Uhr Freier Chor
    15.45 Uhr Rede zum 1. Mai von Sidar Carman, stv. Geschäftsführerin ver.di Stuttgart
    16.15 Uhr Roda Menina, eine Frauenband aus Stuttgart mit einer tollen Mischung von Chanson Française & Samba aus Brasilien!
    17.00 Uhr Acustic-Trio, präsentiert mitreißenden Classic Jazz & Evergreens

    #Bücherstand (politische Bücher antiquarisch),
    Informationen - Info-Stände - Internationales

    Ab 14.00 Uhr
    #Kinderprogramm: Clown Klikusch, Spaß und Spiele mit den Roten Peperoni
    15.30 Uhr: Ponykutsche

    trueten.de/archives/12745-1.-M #Stuttgart #1Mai2023