home.social

#beitragssatzstabilisierungsgesetz — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #beitragssatzstabilisierungsgesetz, aggregated by home.social.

  1. Nicht ganz so beachtet in der Öffentlichkeit ist der Teil des GKV-#Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welcher - nach Stellungnahme des Deutsche Berufsverband #Rettungsdienst (DBRD), die “Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland” gefährdet.

    Denn die #Bundesregierung hat dem Bundestag vorgeschlagen, nicht mehr die tatsächlichen Kosten in Zukunft refinanzierbar zu machen, sondern die Refinanzierung auf den Zuwachs der Grundlohnsumme zu begrenzen. Das klingt erstmal bürokratisch und unspektakulär, hätte aber massive Folgen.

    Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Beiträge zur gesetzlichen #Krankenversicherung (GKV) errechnet werden. 

    Das ist aber nicht der einzige Klopper. Gleichzeitig plant die Bundesesregierung per Gesetz die Tarifrefinanzierung quasi abzuschaffen. Tarifrefinzanzierung, bedeutet dass bisher durch die Kostenträger (also die #Krankenkassen) die Steigerung der Lohnkosten, die durch Tarifverträge bedingt wurden, als wirtschaftlich anerkennen müssen.

    Würde nun, der mögliche Zuwachs auf die Grundlohnrate oder sogar wie im Gesetzesentwurf auf die Grundlohnrate -1% begrenzt, bedeutet das, die Hilfsorganiationen bekommen in Folge ein ein strukturelles Defizit, das Jahr für Jahr größer wird.

    Was das bedeutet, erklärt uns der Fachverband #Leitstelle in seine Stellungnahme:

    “Die tatsächlichen Kosten der Notfallversorgung werden nicht reduziert, sondern lediglich in ihrer Refinanzierung begrenzt (...) Aufwendungen, die weiterhin entstehen und zur Sicherstellung der Notfallversorgung erforderlich sind, werden nicht vermieden, sondern lediglich aus der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung herausgedrängt."

    In der Vergangenheit sind die Kosten beim Rettungsdienst stärker gestiegen sind, als die Inflation oder in anderen Bereichen des Gesundheitswesen, das liegt an einer Reihe von Ursachen: Demographischer Wandel, Zusammenlegung von Kliniken, bessere Austattung von #Rettungswagen, neues Beursbild wie Notfallsanitäter.  

    sbamueller.com/2026/05/12/gkv-

  2. Nicht ganz so beachtet in der Öffentlichkeit ist der Teil des GKV-#Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welcher - nach Stellungnahme des Deutsche Berufsverband #Rettungsdienst (DBRD), die “Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland” gefährdet.

    Denn die #Bundesregierung hat dem Bundestag vorgeschlagen, nicht mehr die tatsächlichen Kosten in Zukunft refinanzierbar zu machen, sondern die Refinanzierung auf den Zuwachs der Grundlohnsumme zu begrenzen. Das klingt erstmal bürokratisch und unspektakulär, hätte aber massive Folgen.

    Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Beiträge zur gesetzlichen #Krankenversicherung (GKV) errechnet werden. 

    Das ist aber nicht der einzige Klopper. Gleichzeitig plant die Bundesesregierung per Gesetz die Tarifrefinanzierung quasi abzuschaffen. Tarifrefinzanzierung, bedeutet dass bisher durch die Kostenträger (also die #Krankenkassen) die Steigerung der Lohnkosten, die durch Tarifverträge bedingt wurden, als wirtschaftlich anerkennen müssen.

    Würde nun, der mögliche Zuwachs auf die Grundlohnrate oder sogar wie im Gesetzesentwurf auf die Grundlohnrate -1% begrenzt, bedeutet das, die Hilfsorganiationen bekommen in Folge ein ein strukturelles Defizit, das Jahr für Jahr größer wird.

    Was das bedeutet, erklärt uns der Fachverband #Leitstelle in seine Stellungnahme:

    “Die tatsächlichen Kosten der Notfallversorgung werden nicht reduziert, sondern lediglich in ihrer Refinanzierung begrenzt (...) Aufwendungen, die weiterhin entstehen und zur Sicherstellung der Notfallversorgung erforderlich sind, werden nicht vermieden, sondern lediglich aus der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung herausgedrängt."

    In der Vergangenheit sind die Kosten beim Rettungsdienst stärker gestiegen sind, als die Inflation oder in anderen Bereichen des Gesundheitswesen, das liegt an einer Reihe von Ursachen: Demographischer Wandel, Zusammenlegung von Kliniken, bessere Austattung von #Rettungswagen, neues Beursbild wie Notfallsanitäter.  

    sbamueller.com/2026/05/12/gkv-

  3. Nicht ganz so beachtet in der Öffentlichkeit ist der Teil des GKV-#Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welcher - nach Stellungnahme des Deutsche Berufsverband #Rettungsdienst (DBRD), die “Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland” gefährdet.

    Denn die #Bundesregierung hat dem Bundestag vorgeschlagen, nicht mehr die tatsächlichen Kosten in Zukunft refinanzierbar zu machen, sondern die Refinanzierung auf den Zuwachs der Grundlohnsumme zu begrenzen. Das klingt erstmal bürokratisch und unspektakulär, hätte aber massive Folgen.

    Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Beiträge zur gesetzlichen #Krankenversicherung (GKV) errechnet werden. 

    Das ist aber nicht der einzige Klopper. Gleichzeitig plant die Bundesesregierung per Gesetz die Tarifrefinanzierung quasi abzuschaffen. Tarifrefinzanzierung, bedeutet dass bisher durch die Kostenträger (also die #Krankenkassen) die Steigerung der Lohnkosten, die durch Tarifverträge bedingt wurden, als wirtschaftlich anerkennen müssen.

    Würde nun, der mögliche Zuwachs auf die Grundlohnrate oder sogar wie im Gesetzesentwurf auf die Grundlohnrate -1% begrenzt, bedeutet das, die Hilfsorganiationen bekommen in Folge ein ein strukturelles Defizit, das Jahr für Jahr größer wird.

    Was das bedeutet, erklärt uns der Fachverband #Leitstelle in seine Stellungnahme:

    “Die tatsächlichen Kosten der Notfallversorgung werden nicht reduziert, sondern lediglich in ihrer Refinanzierung begrenzt (...) Aufwendungen, die weiterhin entstehen und zur Sicherstellung der Notfallversorgung erforderlich sind, werden nicht vermieden, sondern lediglich aus der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung herausgedrängt."

    In der Vergangenheit sind die Kosten beim Rettungsdienst stärker gestiegen sind, als die Inflation oder in anderen Bereichen des Gesundheitswesen, das liegt an einer Reihe von Ursachen: Demographischer Wandel, Zusammenlegung von Kliniken, bessere Austattung von #Rettungswagen, neues Beursbild wie Notfallsanitäter.  

    sbamueller.com/2026/05/12/gkv-

  4. Nicht ganz so beachtet in der Öffentlichkeit ist der Teil des GKV-#Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welcher - nach Stellungnahme des Deutsche Berufsverband #Rettungsdienst (DBRD), die “Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland” gefährdet.

    Denn die #Bundesregierung hat dem Bundestag vorgeschlagen, nicht mehr die tatsächlichen Kosten in Zukunft refinanzierbar zu machen, sondern die Refinanzierung auf den Zuwachs der Grundlohnsumme zu begrenzen. Das klingt erstmal bürokratisch und unspektakulär, hätte aber massive Folgen.

    Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Beiträge zur gesetzlichen #Krankenversicherung (GKV) errechnet werden. 

    Das ist aber nicht der einzige Klopper. Gleichzeitig plant die Bundesesregierung per Gesetz die Tarifrefinanzierung quasi abzuschaffen. Tarifrefinzanzierung, bedeutet dass bisher durch die Kostenträger (also die #Krankenkassen) die Steigerung der Lohnkosten, die durch Tarifverträge bedingt wurden, als wirtschaftlich anerkennen müssen.

    Würde nun, der mögliche Zuwachs auf die Grundlohnrate oder sogar wie im Gesetzesentwurf auf die Grundlohnrate -1% begrenzt, bedeutet das, die Hilfsorganiationen bekommen in Folge ein ein strukturelles Defizit, das Jahr für Jahr größer wird.

    Was das bedeutet, erklärt uns der Fachverband #Leitstelle in seine Stellungnahme:

    “Die tatsächlichen Kosten der Notfallversorgung werden nicht reduziert, sondern lediglich in ihrer Refinanzierung begrenzt (...) Aufwendungen, die weiterhin entstehen und zur Sicherstellung der Notfallversorgung erforderlich sind, werden nicht vermieden, sondern lediglich aus der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung herausgedrängt."

    In der Vergangenheit sind die Kosten beim Rettungsdienst stärker gestiegen sind, als die Inflation oder in anderen Bereichen des Gesundheitswesen, das liegt an einer Reihe von Ursachen: Demographischer Wandel, Zusammenlegung von Kliniken, bessere Austattung von #Rettungswagen, neues Beursbild wie Notfallsanitäter.  

    sbamueller.com/2026/05/12/gkv-

  5. Nicht ganz so beachtet in der Öffentlichkeit ist der Teil des GKV-#Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welcher - nach Stellungnahme des Deutsche Berufsverband #Rettungsdienst (DBRD), die “Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland” gefährdet.

    Denn die #Bundesregierung hat dem Bundestag vorgeschlagen, nicht mehr die tatsächlichen Kosten in Zukunft refinanzierbar zu machen, sondern die Refinanzierung auf den Zuwachs der Grundlohnsumme zu begrenzen. Das klingt erstmal bürokratisch und unspektakulär, hätte aber massive Folgen.

    Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Beiträge zur gesetzlichen #Krankenversicherung (GKV) errechnet werden. 

    Das ist aber nicht der einzige Klopper. Gleichzeitig plant die Bundesesregierung per Gesetz die Tarifrefinanzierung quasi abzuschaffen. Tarifrefinzanzierung, bedeutet dass bisher durch die Kostenträger (also die #Krankenkassen) die Steigerung der Lohnkosten, die durch Tarifverträge bedingt wurden, als wirtschaftlich anerkennen müssen.

    Würde nun, der mögliche Zuwachs auf die Grundlohnrate oder sogar wie im Gesetzesentwurf auf die Grundlohnrate -1% begrenzt, bedeutet das, die Hilfsorganiationen bekommen in Folge ein ein strukturelles Defizit, das Jahr für Jahr größer wird.

    Was das bedeutet, erklärt uns der Fachverband #Leitstelle in seine Stellungnahme:

    “Die tatsächlichen Kosten der Notfallversorgung werden nicht reduziert, sondern lediglich in ihrer Refinanzierung begrenzt (...) Aufwendungen, die weiterhin entstehen und zur Sicherstellung der Notfallversorgung erforderlich sind, werden nicht vermieden, sondern lediglich aus der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung herausgedrängt."

    In der Vergangenheit sind die Kosten beim Rettungsdienst stärker gestiegen sind, als die Inflation oder in anderen Bereichen des Gesundheitswesen, das liegt an einer Reihe von Ursachen: Demographischer Wandel, Zusammenlegung von Kliniken, bessere Austattung von #Rettungswagen, neues Beursbild wie Notfallsanitäter.  

    sbamueller.com/2026/05/12/gkv-

  6. Unsere #Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV #Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

    Der Referentenentwurf greift viele Empfehlungen der Finanzlommission Gesundheit (FKG) auf. Das IQWiG begrüßt dies ebenso wie das klare Bekenntnis, dass künftig alle GKV-Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stehen müssen.

    Weiter: iqwig.de/presse/iqwig-stellung