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#regierungsentwurf — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #regierungsentwurf, aggregated by home.social.

  1. In der heutigen Kabinettssitzung ist der Entwurf zur #Riester-Reform eins von vielen Themen. Der #Regierungsentwurf verspricht einzelne Verbesserungen, löst aber die zentralen Probleme nicht: die hohen Kosten und eine unübersichtliche Angebotsflut.

  2. Auf geht es nach #Berlin! Im Gepäck unsere heute fertiggestellte 25-seitige CII-#Stellungnahme zum #Regierungsentwurf vom #NIS2-Umsetzungsgesetz, der morgen im Innenausschuss vom #Bundestag beraten wird und dieselben Schwächen enthält, die schon im letzten Jahr in der Anhörung gerügt wurden.

    Mit dem Ziel, die #Cybersicherheit in Deutschland nachhaltig zu stärken und auf aktuelle und zukünftige hybride Bedrohungen angemessen gerüstet zu sein, ist dies nicht vereinbar:

    intrapol.org/wp-content/upload

  3. Meine #NIS2-Stellungnahme ist fertig! Mit 35 Seiten eine der längsten Stellungnahmen, die ich bislang verfasst habe - aber das war auch wichtig, denn der finale #Regierungsentwurf enthält leider immer noch zahllose Punkte, die aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft geäußert, aber nicht adressiert wurden. Gleichzeitig ist nach wie vor die Frage der #Unabhängigkeit des #BSI weitestgehend offen - wichtig für eine Behörde, die immer mehr digitale Befugnisse erhält
    bundestag.de/ausschuesse/a04_i

  4. Hilfreich: Das #BMI hat heute die offizielle #Synopse zum #Regierungsentwurf für ein #NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (#NIS2UmsuCG) auf der Website eingestellt. Die Synopse wird auch den zuständigen Ausschüssen in Bundesrat und Bundestag übermittelt und bildet so auch einen Teil der Diskussionsgrundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren.

    bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzg

  5. Heute hat mich die #Tagesschau um meine Einschätzung zum #Regierungsentwurf für #NIS2UmsuCG gebeten – Fazit: Ein überfälliger Schritt – aber umso besser, dass er jetzt gemacht wurde! Cybersicherheit wird mit #NIS2 endgültig zur #Chefsache: Gleichgültig, ob ich Vorstandsvorsitzender einer Kritischen Infrastruktur oder eines Großkonzerns oder Geschäftsführer eines mittelständischen Zulieferers aus der Industrie bin, gelten für mich neue Cybersicherheitsanforderungen. tagesschau.de/wirtschaft/techn

  6. Heute jagt eine #NIS2 #Meldung die nächste: Die #Bundesregierung will sich in Sachen #Cybersicherheit nun doch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und macht #Tempo in der Umsetzung von #NIS2UmsuCG. Am 24. Juli wird mitten in der #Sommerpause über die nationale Umsetzung von NIS2 beraten. Was bedeutet das? Wir können davon ausgehen, dass nicht nur der offizielle #Regierungsentwurf nunmehr kurz bevorsteht, sondern sich bis dahin auch nicht mehr viel ändern wird.

  7. In einer Pressemitteilung vom 13.10.2023 des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) heißt es:

    Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten #Selbstbestimmungsgesetz. „Das Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags und zur Änderung des Vornamens muss dringend menschenrechtskonform gestaltet werden“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
    Der djb kritisiert den am 23.8.2023 veröffentlichten Regierungsentwurf. Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz von Mai 2023 hatte der djb, wie zahlreiche weitere Organisationen, bereits kritisch Stellung bezogen. Der #Regierungsentwurf lässt nun nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter.

    So wurden etwa die systemfremden Regelungen zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. Weitere
    #Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im #Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische #Meldung der Korrektur an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen. Entfallen ist auch die bislang für Personen ohne oder mit „divers“-Eintrag bestehende Option, einen Reisepass mit einem Eintrag des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu beantragen. Diese Möglichkeit ist von großer Relevanz, weil sie die betroffenen Personen vor Diskriminierungen beim #Grenzübertritt schützt.<< Ausführliche Informationen dazu hier: https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm23-52 @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected]

  8. In einer Pressemitteilung vom 13.10.2023 des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) heißt es:

    Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten #Selbstbestimmungsgesetz. „Das Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags und zur Änderung des Vornamens muss dringend menschenrechtskonform gestaltet werden“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
    Der djb kritisiert den am 23.8.2023 veröffentlichten Regierungsentwurf. Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz von Mai 2023 hatte der djb, wie zahlreiche weitere Organisationen, bereits kritisch Stellung bezogen. Der #Regierungsentwurf lässt nun nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter.

    So wurden etwa die systemfremden Regelungen zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. Weitere
    #Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im #Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische #Meldung der Korrektur an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen. Entfallen ist auch die bislang für Personen ohne oder mit „divers“-Eintrag bestehende Option, einen Reisepass mit einem Eintrag des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu beantragen. Diese Möglichkeit ist von großer Relevanz, weil sie die betroffenen Personen vor Diskriminierungen beim #Grenzübertritt schützt.<< Ausführliche Informationen dazu hier: https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm23-52 @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected]

  9. In einer Pressemitteilung vom 13.10.2023 des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) heißt es:

    Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten #Selbstbestimmungsgesetz. „Das Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags und zur Änderung des Vornamens muss dringend menschenrechtskonform gestaltet werden“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
    Der djb kritisiert den am 23.8.2023 veröffentlichten Regierungsentwurf. Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz von Mai 2023 hatte der djb, wie zahlreiche weitere Organisationen, bereits kritisch Stellung bezogen. Der #Regierungsentwurf lässt nun nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter.

    So wurden etwa die systemfremden Regelungen zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. Weitere
    #Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im #Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische #Meldung der Korrektur an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen. Entfallen ist auch die bislang für Personen ohne oder mit „divers“-Eintrag bestehende Option, einen Reisepass mit einem Eintrag des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu beantragen. Diese Möglichkeit ist von großer Relevanz, weil sie die betroffenen Personen vor Diskriminierungen beim #Grenzübertritt schützt.<< Ausführliche Informationen dazu hier: https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm23-52 @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected]

  10. In einer Pressemitteilung vom 13.10.2023 des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) heißt es:

    Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten #Selbstbestimmungsgesetz. „Das Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags und zur Änderung des Vornamens muss dringend menschenrechtskonform gestaltet werden“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
    Der djb kritisiert den am 23.8.2023 veröffentlichten Regierungsentwurf. Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz von Mai 2023 hatte der djb, wie zahlreiche weitere Organisationen, bereits kritisch Stellung bezogen. Der #Regierungsentwurf lässt nun nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter.

    So wurden etwa die systemfremden Regelungen zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. Weitere
    #Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im #Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische #Meldung der Korrektur an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen. Entfallen ist auch die bislang für Personen ohne oder mit „divers“-Eintrag bestehende Option, einen Reisepass mit einem Eintrag des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu beantragen. Diese Möglichkeit ist von großer Relevanz, weil sie die betroffenen Personen vor Diskriminierungen beim #Grenzübertritt schützt.<< Ausführliche Informationen dazu hier: https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm23-52 @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected]