#sonderregelung — Public Fediverse posts
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Kaltstart ins Jahr 2026: Augsburg friert
Es ist Winter in Augsburg – das Wetter ist Gesprächsthema Nummer 1. Die nächtlichen Tieftemperaturen liegen im zweistelligen Minusbereich,…
#Augsburg #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #AndreasGärtner #AnnikaHeim #Bayern #Germany #Kälte #Kaltstart #LauraHammerl #Sonderregelung #Stadtmarkt #Tieftemperatur #Tram
https://www.europesays.com/de/695792/ -
Deutsche #Sonderregelung durch #IEC-Pläne gefährdet.
Die #VDE-Produktnorm für #Balkonkraftwerke könnte bis Oktober 2025 kommen. Der Verband will eine gegenläufige #internationale #Norm verhindern.
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Der "Dritte Weg" gehört abgeschafft
Das christliche #Menschenbild von #BuxthudOb in #Krankenhäusern, #Pflegeheimen, #Schulen oder in der #Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher #Trägerschaft gelten #Streikverbot und #Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche #Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.
https://hpd.de/artikel/christliche-menschenbild-buxthud-21491 #Buxtehude via @hpd
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#GesetzesvorbehaltArt. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung
#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;
Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.
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#Möglichkeit des #Eingriff in #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 2 #GG: #Inhalt und #Schranken von #Eigentum und #Erbrecht werden durch #Gesetze #bestimmt.
#GesetzesvorbehaltArt. 14 Abs. 3 #GG: #Sonderregelung hinsichtlich #Enteignung
#Sozialisierung nach Art. 15 #GG bislang ohne #praktische #Bedeutung;
Die #Ausgestaltung durch den #Gesetzgeber einer #Inhaltsbestimmung wirkt für #bisherige #Eigentümer als #Schrankenbestimmung.
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#Systematische #Auslegung der #Meinungsfreiheit
Art. 5 Abs. 1 HS. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
-> #Jedermann #Aber;
#Organe / #Organteile #juristischer #Personen des #Öffentlichen #Rechts;
vgl. #Informationsarbeit der #Bundesregierung: Nicht auf #Meinungsfreiheit zu #stützen, sondern #Aufgabe der #Staatsleistung! #Aliud; #Staatsorganisationsrecht und damit #zusammenhängende #Verantwortung;#Abgeordnete #Sonderregelung Art 38 Abs 1 S2 #Gewissen #unterworfen
#Nußberger 9,2