#beruhend — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #beruhend, aggregated by home.social.
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Frage nach der #Möglichkeit eines auf #wissenschaftlicher #Eigengesetzlichkeit #beruhenden #Prozesses, der im #Bereich des mit #öffentlichen #Mitteln #eingerichteten und #unterhaltenen #Wissenschaftsbetriebes #unvereinbar ist.
#Bedingung der #Möglichkeit für von #Wissenschaftsfreiheit #umfassten #Bereich #außeruniversitärer #Wissenschaft.
#Wissenschaft ohne #Organisationszwang;
#Leitentscheidung zur #Wissenschaftsfreiheit;
#BVerfGE 35, 79ff. #Hochschulgesetz -
#Frage nach der #Möglichkeit eines auf #wissenschaftlicher #Eigengesetzlichkeit #beruhenden #Prozesses, der im #Bereich des mit #öffentlichen #Mitteln #eingerichteten und #unterhaltenen #Wissenschaftsbetriebes #unvereinbar ist.
#Bedingung der #Möglichkeit für von #Wissenschaftsfreiheit #umfassten #Bereich #außeruniversitärer #Wissenschaft.
#Wissenschaft ohne #Organisationszwang;
#Leitentscheidung zur #Wissenschaftsfreiheit;
#BVerfGE 35, 79ff. #Hochschulgesetz -
#Frage nach der #Möglichkeit eines auf #wissenschaftlicher #Eigengesetzlichkeit #beruhenden #Prozesses, der im #Bereich des mit #öffentlichen #Mitteln #eingerichteten und #unterhaltenen #Wissenschaftsbetriebes #unvereinbar ist.
#Bedingung der #Möglichkeit für von #Wissenschaftsfreiheit #umfassten #Bereich #außeruniversitärer #Wissenschaft.
#Wissenschaft ohne #Organisationszwang;
#Leitentscheidung zur #Wissenschaftsfreiheit;
#BVerfGE 35, 79ff. #Hochschulgesetz