#beschrankt — Public Fediverse posts
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Die #Rede von #Diskursuniversen könne die #Bedeutung #praktischen #Handelns und von #Artefakten #unzulässig in den #Hintergrund rücken. Die #Idee #sozialer #Welten sei nicht #beschränkt auf #Formen der #Kommunikation, #Symbol und #Diskursuniversum, sondern #untersucht #Greifbares wie #Aktivitäten, #Mitgliedschaften, #Orte, #Technologien und #Organisationen.
#analytischer #Ausgangspunkt #Zentrale #Aktivitäten
Jörg #Strübing - Anselm #Strauss
https://zoboko.com/text/wr1gdmr6/anselm-strauss/26 -
Die #Rede von #Diskursuniversen könne die #Bedeutung #praktischen #Handelns und von #Artefakten #unzulässig in den #Hintergrund rücken. Die #Idee #sozialer #Welten sei nicht #beschränkt auf #Formen der #Kommunikation, #Symbol und #Diskursuniversum, sondern #untersucht #Greifbares wie #Aktivitäten, #Mitgliedschaften, #Orte, #Technologien und #Organisationen.
#analytischer #Ausgangspunkt #Zentrale #Aktivitäten
Jörg #Strübing - Anselm #Strauss
https://zoboko.com/text/wr1gdmr6/anselm-strauss/26 -
Die #Rede von #Diskursuniversen könne die #Bedeutung #praktischen #Handelns und von #Artefakten #unzulässig in den #Hintergrund rücken. Die #Idee #sozialer #Welten sei nicht #beschränkt auf #Formen der #Kommunikation, #Symbol und #Diskursuniversum, sondern #untersucht #Greifbares wie #Aktivitäten, #Mitgliedschaften, #Orte, #Technologien und #Organisationen.
#analytischer #Ausgangspunkt #Zentrale #Aktivitäten
Jörg #Strübing - Anselm #Strauss
https://zoboko.com/text/wr1gdmr6/anselm-strauss/26 -
Die #Rede von #Diskursuniversen könne die #Bedeutung #praktischen #Handelns und von #Artefakten #unzulässig in den #Hintergrund rücken. Die #Idee #sozialer #Welten sei nicht #beschränkt auf #Formen der #Kommunikation, #Symbol und #Diskursuniversum, sondern #untersucht #Greifbares wie #Aktivitäten, #Mitgliedschaften, #Orte, #Technologien und #Organisationen.
#analytischer #Ausgangspunkt #Zentrale #Aktivitäten
Jörg #Strübing - Anselm #Strauss
https://zoboko.com/text/wr1gdmr6/anselm-strauss/26 -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung#Schutzbereich:
#freie #Entscheidung über #Pflege und #Erziehung#Eingriff:
#Staatliche #Maßnahme, die das #Elternrecht im #Verhältnis zum #Kind oder im #Verhältnis zwischen den #Eltern #beschränkt.#Abgrenzung zum #Eingriff: #Ausgestaltung der #rechtlichen #Definition der #Elternposition.
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#Definition:
#Religion oder #Weltanschauung ist mit der #Person des #Menschen #verbundene #Gewissheit über #bestimmte #Aussagen zum #Weltganzen sowie zur #Herkunft und zum #Ziel des #menschlichen #Lebens. #Religion legt eine den #Menschen #überschreitende und #umgreifende #transzendente #Wirklichkeit #zugrunde, während sich die #Weltanschauung auf #innerweltliche #immanente #Bezüge #beschränkt -
#Definition:
#Religion oder #Weltanschauung ist mit der #Person des #Menschen #verbundene #Gewissheit über #bestimmte #Aussagen zum #Weltganzen sowie zur #Herkunft und zum #Ziel des #menschlichen #Lebens. #Religion legt eine den #Menschen #überschreitende und #umgreifende #transzendente #Wirklichkeit #zugrunde, während sich die #Weltanschauung auf #innerweltliche #immanente #Bezüge #beschränkt -
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Zensurverbot:
#Betrifft lediglich #Vorzensur
#Definition: #Einschränkende #Maßnahme vor #Herstellung oder #Verbreitung eines #Geisteswerkes, insb. #Abhängigmachen von #behördlicher #Vorprüfung oder #Genehmigung eines #Inhalts; #Verbot des #Verbietens mit #Erlaubnisvorbehalt; #Stattdessen: #Erlaubnis mit #Verbotsvorbehalt; -
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Wechselwirkungslehre:
Die #allgemeinen #Gesetze, die das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit #einschränken müssen ihrerseits aus der #Erkenntnis der #wertsetzenden #Bedeutung des #Grundrechts #ausgelegt und so in ihrer das #Grundrecht #beschränkenden #Wirkung selbst wieder #eingeschränkt werden
#Auslegung;
#Abwägung zwischen #Rechtsgütern -
#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Wechselwirkungslehre:
Die #allgemeinen #Gesetze, die das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit #einschränken müssen ihrerseits aus der #Erkenntnis der #wertsetzenden #Bedeutung des #Grundrechts #ausgelegt und so in ihrer das #Grundrecht #beschränkenden #Wirkung selbst wieder #eingeschränkt werden
#Auslegung;
#Abwägung zwischen #Rechtsgütern -
#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Feststellbare #Fakten: #Empirische #Referenz, die sich von #Ideenwelt und #Normativität abgrenzt, ohne auf #Ebene #formulierter #Aussagen auf #empirisch #testbare #Hypothesen #beschränkt zu sein;
#Abgrenzung von allem anderen, also #Gegenstand, statt #Bestimmung im #Unterschied zu etwas #bestimmten, also #Begriff;
Die #Empirizität ist das darüber #sprechen können und die #Frage nach den #Möglichkeiten, die sich daran #anschließen.
Niklas #Luhmann - #Recht der #Gesellschaft, S.31
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#Feststellbare #Fakten: #Empirische #Referenz, die sich von #Ideenwelt und #Normativität abgrenzt, ohne auf #Ebene #formulierter #Aussagen auf #empirisch #testbare #Hypothesen #beschränkt zu sein;
#Abgrenzung von allem anderen, also #Gegenstand, statt #Bestimmung im #Unterschied zu etwas #bestimmten, also #Begriff;
Die #Empirizität ist das darüber #sprechen können und die #Frage nach den #Möglichkeiten, die sich daran #anschließen.
Niklas #Luhmann - #Recht der #Gesellschaft, S.31