#einschrankbarkeit — Public Fediverse posts
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Recht auf #informationelle #Selbstbestimmung
#Einschränkbarkeit aufgrund des #Menschenbild der #Verfassung
Die #Spannung #Individuum - #Gemeinschaft hat #Grundgesetz im #Sinn der #Gemeinschaftsbezogenheit und #Gemeinschaftsgebundenheit #entschieden.-> #Einschränkungen des #Rechts auf #informationelle #Selbstbestimmung im #überwiegenden #Allgemeininteresse sind #hinzunehmen
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Recht auf #informationelle #Selbstbestimmung
#Einschränkbarkeit aufgrund des #Menschenbild der #Verfassung
Die #Spannung #Individuum - #Gemeinschaft hat #Grundgesetz im #Sinn der #Gemeinschaftsbezogenheit und #Gemeinschaftsgebundenheit #entschieden.-> #Einschränkungen des #Rechts auf #informationelle #Selbstbestimmung im #überwiegenden #Allgemeininteresse sind #hinzunehmen
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt. -
#BVerfGE 124, 300 #Wunsiedel
Ist §130 Abs4 #StGB #allgemeines #Gesetz im #Sinn der #Einschränkbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG
#Problem der #Bestimmtheit der #Einschränkung von #Meinung #spezifisch zu #nationalsozialistischer #Gewalt und #Willkürherrschaft
#BVerfG #Nein
#Logik und #Systematik #verbieten so #Verbot nach §130 Abs. 4 #StGB
#Aber #Ausnahme wegen #grundlegendem #Unrecht #Nationalsozialismus -
#BVerfGE 124, 300 #Wunsiedel
Ist §130 Abs4 #StGB #allgemeines #Gesetz im #Sinn der #Einschränkbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG
#Problem der #Bestimmtheit der #Einschränkung von #Meinung #spezifisch zu #nationalsozialistischer #Gewalt und #Willkürherrschaft
#BVerfG #Nein
#Logik und #Systematik #verbieten so #Verbot nach §130 Abs. 4 #StGB
#Aber #Ausnahme wegen #grundlegendem #Unrecht #Nationalsozialismus -
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht -
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht -
#Schutz der #Kommunikationsfreiheiten in #Grundrechtecharta der #Europäischen #Union
Art. 11 Abs. 1: #Meinungsäußerung und #Informationsfreiheit
Art. 11 Abs. 2 #Freiheit der #Medien, #Pluralität
Art. 13 #Kunst und #Wissenschaft#EU #Menschenrechtskonvention #EMRK
Art. 10: #Meinungsäußerung und #Informationsfreiheit, #Pressefreiheit #Rundfunkfreiheit:
#Explizierung der #Einschränkbarkeit zur #Aufrechterhaltung der #Ordnung -
#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Einschränkungsmöglichkeit / #Einschränkbarkeit der #Versammlungsfreiheit unter #freiem #Himmel nach Art. 8 Abs. 2 #Grundgesetz
kann durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #beschränkt werden.
Durch #Gesetz im #materiellen #Sinn; #Parlamentsgesetz und #Rechtsverordnungen.
Vgl. #Parlamentsvorbehalt
Auf #Grund eines #Gesetzes:
#staatliches #Handeln; #beruhend auf einem #Gesetz: #Verwaltungsakt, #Urteil, #Realakt.#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger