#korperlich — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #korperlich, aggregated by home.social.
-
Oor, ich bin fertsch. Mit der #Arbeit und #körperlich .
Habe #Fußbodenleisten verlegt. 5 Stunden lang.
Davor habsch noch Wäsche gewaschen und war einen #Ventilator shoppen.
Jetzt habe ich die Wäsche zwar abgenommen, aber die in den Schrank zu legen, schaffsch nicht mehr.
#Haussanierung #Altbauliebe #selbermachen #Frauenpower #Haushalt -
Ende der Sommerzeit
Gestern ging die Sommerzeit zu Ende. Wie im Herbst die Gartenstühle zurück gestellt, versorgt werden, wurden auch die Zeiger zurückgestellt.
Einmal mehr ging dieses künstliche Gebilde, das jedem körperlichen Gefühl entgegen steht, zu Ende. Ich konnte heute Morgen bei Tagesanbruch zum Bahnhof spazieren und nicht gefühlt durch die Nacht stapfen. Wenn ich aus dem Zug nach draussen schaue, sehe ich schon vor Winterthur, wie der Tag erwacht, mit Nebelschwaden, die über Wiesen und Feldern wabern.
Diese Zeit ist ja nicht nur einfach die Zeit, die im Winter vorkommt und deshalb Winterzeit heisst. Das trifft die Wirklichkeit nicht.
Jetzt ist die Normalzeit.
#Bahnhof #Ende #erwachen #Gefühl #Herbst #körperlich #künstlich #Nacht #Nebelschwaden #Normalzeit #Sommerzeit #spazieren #Tag #Tagesanbruch #Zeiger #Zeit #zurückstellen
-
Kritik am europäischen Kognitivismus: "Cogito ergo sum res cogitans?" - Eben gerade nicht!
https://www.youtube.com/watch?v=bHo6TZKlAJE
#Politisierung #Philosophie #Körperlichkeit #Politik #Descartes #Platon #Aristoteles #ResCogitans #ResExtensa #Reichweite #Aufmerksamkeit #Fokus #Gedankenreisen #Blumenberg #AnimalRationale #ZoonPolitikon #Demokratie #Zusammenkommen #körperlich #Medien #Virtualität #Medialität #Differenz #Unüberbrückbare #Auseinandertreten #Einholen #Aufmerksamkeitsökonomie
-
Kritik am europäischen Kognitivismus: "Cogito ergo sum res cogitans?" - Eben gerade nicht!
https://www.youtube.com/watch?v=bHo6TZKlAJE
#Politisierung #Philosophie #Körperlichkeit #Politik #Descartes #Platon #Aristoteles #ResCogitans #ResExtensa #Reichweite #Aufmerksamkeit #Fokus #Gedankenreisen #Blumenberg #AnimalRationale #ZoonPolitikon #Demokratie #Zusammenkommen #körperlich #Medien #Virtualität #Medialität #Differenz #Unüberbrückbare #Auseinandertreten #Einholen #Aufmerksamkeitsökonomie
-
Kritik am europäischen Kognitivismus: "Cogito ergo sum res cogitans?" - Eben gerade nicht!
https://www.youtube.com/watch?v=bHo6TZKlAJE
#Politisierung #Philosophie #Körperlichkeit #Politik #Descartes #Platon #Aristoteles #ResCogitans #ResExtensa #Reichweite #Aufmerksamkeit #Fokus #Gedankenreisen #Blumenberg #AnimalRationale #ZoonPolitikon #Demokratie #Zusammenkommen #körperlich #Medien #Virtualität #Medialität #Differenz #Unüberbrückbare #Auseinandertreten #Einholen #Aufmerksamkeitsökonomie
-
Bei der #Physiotherapie zur #Rehabilitation hatte ich einen sehr spezifischen #Trainingsplan, um den #Muskelaufbau im linken #Arm zu gewährleisten. Darüber hinaus haben wir jedoch auch immer wieder #aktivierende #Übungen gemacht, weil #körperliche #Fitness nicht nur von #Verletzungen bestimmter #Bereiche abhängt.
Der #ganzheitliche #Systemische #Ansatz, berücksichtigt #Voraussetzungen und #Möglichkeitenen vor dem #Hintergrund ihrer #Kontingenz.
-
#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
-
#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
-
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis
#Schutz des #Inhalts des #Kommunikationsmediums und der #Umstände der #körperlichen #Informationsübermittlung;#Postmeldegeheimnis; #Postfreiheit
#Schutz der #körperlichen #Informationsübermittlung durch #Postdienstleister
-> Aber #Privatisierung: #Post AG ist über Art. 1 Abs. 3 GG nicht an #Grundrechte #gebunden#Fernmeldegeheimnis
#Schutz des #Inhalts und der #Umstände der #unkörperlichen #Informationsübermittlung -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189 -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
-
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
-
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
-
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
-
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB#Definition
#Körperliche #MisshandlungEin #übles, #unangemessenes #Behandeln, welches das #körperliche #Wohlbefinden oder #Unversehrtheit nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Definition
#GesundheitsschädigungDas #Hervorrufen oder #Steigern eines vom #Normalzustand der #körperlichen und #seelischen #Funktionen #nachteilig #abweichenden #pathologischen #Zustands, #unabhängig von dessen #Dauer
-
#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05 -
#Methodik der #Fallbearbeitung
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
-
#Methodik der #Fallbearbeitung
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
-
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht -
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht -
#Grundrechtsverzicht ist #Möglich in #Kenntnis aller #Umstände, jedoch nicht #pauschal;
#Frage nach dem #Schutzziel de #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit:
#Möglichkeit: #Erhaltung von #Leben, um seiner #selbst #willen; -> #Zwangsernährung darauf #gerichtet;
#Möglichkeit: #Autonomes #Bestimmung über den #eigenen #Körper, #inklusive #Recht zu #Leben und zu #Sterben -> #Zwangsernährung #Eingriff#Bestimmung des #Schutzzieles; #Argumentation
-
#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
-
#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
-
#Weiter #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologische #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelnen
#Seelische #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #alleine ohne #körperliche #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB -
#Weiter #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologische #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelnen
#Seelische #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #alleine ohne #körperliche #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB -
#Entscheidung #Bundesverfassungsgericht
#BVerfGE #Klimaschutzgesetz#Argumentation für #Schutzpflicht des #Staates / #Schutzrecht gegenüber #Staat aus #Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf #körperliche #Unversehrtheit und #Art 14 auf #Schutz des #Eigentums im #Sinn #intertemporaler #Freiheitssicherung i.V.m. #Art. 20a GG: #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen
#zukünftige #Freiheitssrechte
vgl. #Folgenorientierung
#BVerfG, #Beschluss des Ersten #Senats vom 24.03.21 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270
-
#Sachlicher #Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 1: #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit auch #eröffnet, wenn #Einwirkung auf #Psyche einer #Zufügung von #Schmerzen #entspricht.
#Wortlaut zwar #Körperlich, aber #Einheit von #Körper, #Seele und #Geist und #entsprechend #Wechselwirkungen.
#Befinden des #Menschen in einer #Weise #verändert, die der #Zufügung von #Schmerzen #entspricht. -
#Schutzbereich des iSv #zentraler #Fragestellungen zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologischen #physischen #Existenz #jedes #Menschen vom #Zeitpunkt ihres #Entstehens bis zum #Eintritt des #Todes #unabhängig von den #Lebensumständen des #Einzelnen, seiner #körperlichen und #seelischen #Befindlichkeit, #gegen #staatliche #Eingriffe #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Schutzbereich des iSv #zentraler #Fragestellungen zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologischen #physischen #Existenz #jedes #Menschen vom #Zeitpunkt ihres #Entstehens bis zum #Eintritt des #Todes #unabhängig von den #Lebensumständen des #Einzelnen, seiner #körperlichen und #seelischen #Befindlichkeit, #gegen #staatliche #Eingriffe #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Grundrecht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Normstruktur des #Art. 2 #GG
#Abs. 1
#Ableitung von zwei #Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 #GG durch #BVerfG:
#Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit:1. #Allgemeine #Handlungsfreiheit
2. #Allgemeines #Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs 1 #GG)Abs. 2
S.1:
#Recht auf #Leben
#Recht auf #körperliche #Unversehrtheit;
S.2:
#Recht auf #körperliche #Fortbewegungsfreiheit -
#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriffen in #Grundrechte werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #engeren #Sinn.https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlicher #Eingriffe § 81a #StPO
-
Die #Verordnung / #Rechtsverordnung wird durch die #Exekutive auf #Grund einer #gesetzlichen #Ermächtigung erlassen.
Im #Fall der #Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung, = #Impfverordnung, #Normen aus dem #Sozialgesetzbuch;
#Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs 2 S.3 GG meint NICHT, dass eine #Verordnung zum #Eingriff in #Grundrechte auf #Leben, #körperliche #Unversehrtheit und #Freiheit nicht genügt.
#Köhler, #BGB #Allgemeiner Teil, §1. #Recht- und #Rechtsquellen
-
#Sachlicher #Schutzbereich der #Versammlungsfreiheit nach Art. 8 #Grundgesetz
#Versammlungsbegriff #Wortauslegung durch #BVerfG: #Wesentlich #Interaktion
#gemeinsam #körperlich
#Sichtbarmachung von #Überzeugungen
#Gemeinschaft mit #anderen
#Vergewisserung von #Überzeugung #erfahren
#Standpunkt #bezeugen#Gemeinsamer #Zweck
#Kollektive #Meinungsfreiheit
#Meinungsbildungskomponente#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
-
#Unterscheidung von #Interaktion und #Kommunikation in #Bezug zu #grundgesetzlich #gewährleisteter #Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
Eine #Versammlung setzt #körperliche #Versammlung der #Teilnehmer voraus. Die #körperliche #Versammlung #begründet die #Schutzwürdigkeit (doppelt).
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, Rn. 813, S. 346
-
#Impfstrategie der zur #Bekämpfung der #Corona #Pandemie.
Heute findet eine #Anhörung im #Gesundheitsausschuss im #Bundestag statt, die ab morgen, 14.01.2021 als #Livestream läuft und danach in der #Mediathek verfügbar sein dürfte.
Das #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit ist durch #Entzug des #Zugangs zu #Impfstoff #eingeschränkt, was #gesetzlich #geregelt sein muss, bislang aber nicht ist.