#korperlich — Public Fediverse posts
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Bei der #Physiotherapie zur #Rehabilitation hatte ich einen sehr spezifischen #Trainingsplan, um den #Muskelaufbau im linken #Arm zu gewährleisten. Darüber hinaus haben wir jedoch auch immer wieder #aktivierende #Übungen gemacht, weil #körperliche #Fitness nicht nur von #Verletzungen bestimmter #Bereiche abhängt.
Der #ganzheitliche #Systemische #Ansatz, berücksichtigt #Voraussetzungen und #Möglichkeitenen vor dem #Hintergrund ihrer #Kontingenz.
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis
#Schutz des #Inhalts des #Kommunikationsmediums und der #Umstände der #körperlichen #Informationsübermittlung;#Postmeldegeheimnis; #Postfreiheit
#Schutz der #körperlichen #Informationsübermittlung durch #Postdienstleister
-> Aber #Privatisierung: #Post AG ist über Art. 1 Abs. 3 GG nicht an #Grundrechte #gebunden#Fernmeldegeheimnis
#Schutz des #Inhalts und der #Umstände der #unkörperlichen #Informationsübermittlung -
#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB#Definition
#Körperliche #MisshandlungEin #übles, #unangemessenes #Behandeln, welches das #körperliche #Wohlbefinden oder #Unversehrtheit nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Definition
#GesundheitsschädigungDas #Hervorrufen oder #Steigern eines vom #Normalzustand der #körperlichen und #seelischen #Funktionen #nachteilig #abweichenden #pathologischen #Zustands, #unabhängig von dessen #Dauer
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#Methodik der #Fallbearbeitung
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
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#Grundrecht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Normstruktur des #Art. 2 #GG
#Abs. 1
#Ableitung von zwei #Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 #GG durch #BVerfG:
#Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit:1. #Allgemeine #Handlungsfreiheit
2. #Allgemeines #Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs 1 #GG)Abs. 2
S.1:
#Recht auf #Leben
#Recht auf #körperliche #Unversehrtheit;
S.2:
#Recht auf #körperliche #Fortbewegungsfreiheit