#entfaltung — Public Fediverse posts
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Zur #Selbstwirksamkeit der #Demokratie gehöre nicht nur ihre #ungehinderte #Entfaltung, sondern zugleich auch ihre #Selbstbegrenzung und #Selbstbeschränkung. Es drohe #radikalen #Demokratietheorien die #Gefahr, #Liberalismus und #Demokratie als #Gegensatz zu behandeln und so #umfassende #politische #Parizipation der #Bürger*innen #außerhalb der #Demokratie zu verorten.
#Theorieblog, 7.12.23, Ein neues Unbehagen in der Demokratietheorie?
https://www.theorieblog.de/index.php/2023/12/ein-neues-unbehagen-in-der-demokratietheorie/
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Beobachtung der #Dichotomien von:
#Peripherie - #Zentrum
#Land - #Stadt
#Homeoffice - #Büro#Relevanzkriterium #Büro:
Im #Gespräch bleiben; #Wichtige #Informationen bekommen;#Relevanzkriterium #Homeoffice:
#Labor; #Entfaltung der #Persönlichkeit im #Kernbereich #privater #Lebensgestaltung; zum #Ausdruck bringen innerer #Vorgänge; -
Art. 16a
#Asylrecht#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit. -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Schutzbereich
#Schutz #unantastbaren #Kernbereichs #privater #Lebensgestaltung vor #Überwachung#Entfaltung der #Persönlichkeit: #Innere #Vorgänge wie #Empfindungen, #Gefühle & #Überlegungen, #Ansichten & #Erlebnisse #höchstpersönlicher #Art zum #Ausdruck #bringen.
#Nichtöffentliche #Kommunikation mit #Personen #höchstpersönlichen #Vertrauens.
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.) -
#Grundrecht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Normstruktur des #Art. 2 #GG
#Abs. 1
#Ableitung von zwei #Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 #GG durch #BVerfG:
#Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit:1. #Allgemeine #Handlungsfreiheit
2. #Allgemeines #Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs 1 #GG)Abs. 2
S.1:
#Recht auf #Leben
#Recht auf #körperliche #Unversehrtheit;
S.2:
#Recht auf #körperliche #Fortbewegungsfreiheit -
Das #Grundgesetz ist keine #wertneutrale #Ordnung.
Jenseits der #Sicherung der #Freiheitssphäre des #Einzelnen vor #Eingriffen der #öffentlichen #Gewalt:
Das #Wertsystem des GG hat seinen #Mittelpunkt innerhalb #sozialer #Gemeinschaft freier #Entfaltung #menschlicher #Persönlichkeit und #Würde und muss daher für alle #Bereiche des #Rechts #gelten.#Unterscheidung von #Werteordnung und #Menschenbild der #Verfassung;
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#Sprache in der #sozialen #Interaktion
Aaron V. #Cicourel#Linguistik als #Unterschied zwischen #indexikalischer #Entfaltung #alltäglicher #Welt und dem #Versuch der #Produktion #determinierter #Ergebnisse #formaler #Denkform.