#fallbearbeitung — Public Fediverse posts
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Unterscheidung von #IUS #DIVINUM und #IUS #HUMANUM
#ius #divinum ist #unabänderbar, auch durch den #Papst.
Nach #Can. 331 #CIC; #Corpus #Iuris #Canonici hat dieser zwar #absolute #Gewalt, jedoch nur in #Bezug auf #ius #humanum;Sofern die #Interpretation der #Bibel zu #eindeutigen #Vorschriften #gelangt, sind diese als #ius #divinum zu #verstehen;
#Vorlesung 9.05.2021
#Religionsverfassungsrecht
Stefan #Muckel - #Einführung in das #Kirchenrecht -
#Recht und #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant, weil #regelmäßig zu #prüfen.
#Obersatz
#Jemand will was von #jemandem aus einem #Schuldverhältnis.#Anspruchsgrundlage #suchen.
1. #Voraussetzungen der #Anspruchsgrundlage #prüfen.
2. Ist der #entstandene #Vertrag #wirksam?
3. #Rechtsvernichtende #Einwendung? / #Rechtsvernichtung
4. Kann #Einrede #geltend gemacht werden?#Vorlesung 04 13.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting -
#Entstehen eines #vertraglichen #Primäranspruchs (z.B. #Übergabe und #Übereignung) im #Unterschied zu anderen #Anspruchsgrundlagen im #BGB
1. #Einigung
2. Keine #Wirksamkeitshindernisse#Definition von #Angebot und #Annahme im #Sinn §§ 145, 147 #BGB
Zwei #übereinstimmende #Willenserklärungen in #Form von #Angebot und #Annahme §§ 145, 147 #BGB, wobei #Annahme #rechtzeitig #erfolgen #muss. § 147 BGB
#Voraussetzung: #Tatbestandsmäßigkeit; #objektiv / #subjektiv
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#Unterscheidung der #Prüfung der #materiellen #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränkenden #Gesetzes nach #Art der #Verhältnismäßigkeit im #Sinn des #Übermaßverbot:
#Zweck des #Eingriff
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit (#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im #engeren #Sinn)#Prüfung #Schemata #Strukturierung #Bundesverfassungsgericht #Systematisierung #Fallbearbeitung #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Anspruchsgrundlage
#Beispiel § 958 #BGB
Der #Eigentümer kann von dem #Besitzer die #Herausgabe der #Sache #verlangen.#Aber: § 986 Abs. 1 S. 1 ... kann #verweigern, wenn er... dem #Eigentümer #gegenüber zum #Besitz #berechtigt ist.
(#Frage nach #Recht zum #Besitz auf #Zeit).
#Anspruch / #Ansprüche #wesentlich für #Fallbearbeitung im #Zivilrecht / #Privatrecht.
#Vorlesung 03 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
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#Anspruchsgrundlage
#Beispiel § 958 #BGB
Der #Eigentümer kann von dem #Besitzer die #Herausgabe der #Sache #verlangen.#Aber: § 986 Abs. 1 S. 1 ... kann #verweigern, wenn er... dem #Eigentümer #gegenüber zum #Besitz #berechtigt ist.
(#Frage nach #Recht zum #Besitz auf #Zeit).
#Anspruch / #Ansprüche #wesentlich für #Fallbearbeitung im #Zivilrecht / #Privatrecht.
#Vorlesung 03 13.04.2021 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting
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#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz
#Übung zu #Fallbearbeitung in #Arbeitsgemeinschaft zu Art. 54 Abs. 2 S. 2
#Auslegung der #anschließenden #Wiederwahl. #Gesetzeskommentar zu GG gibt zwar #Falllösung vor, #entscheidend jedoch #Begründung entlang #Auslegung nach #Jurisprudenz.
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Jarass #Pieroth GG #Kommentar Art 54, 9. Auflage 2007