#verfassungsmaßig — Public Fediverse posts
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Vereinsverbot
Art. 9 Abs. 2 GG-> Alt. 1: #Zweck und #Tätigkeit laufen #Strafgesetzen #zuwider;
-> Alt. 2: #Gerichtet gegen #verfassungsmäßige #Ordnung
-> Alt. 3: Gegen #Völkerverständigung #gerichtet -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Vereinsverbot
Art. 9 Abs. 2 GG-> Alt. 1: #Zweck und #Tätigkeit laufen #Strafgesetzen #zuwider;
-> Alt. 2: #Gerichtet gegen #verfassungsmäßige #Ordnung
-> Alt. 3: Gegen #Völkerverständigung #gerichtet -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Gleichheitsfrage als #Grundfrage der #Gerechtigkeit mit #subversivem #Potenzial für #Recht
#Verfassungsmäßige #Garantie von #Gleichheit stellt ein #Festhalten an #historischer #Errungenschaft. keinen #Forderungskatalog dar.
#Ziel der #Aufrechterhaltung des #Status #Quo:-> #Abschaffung #ständischer #Gliederung
-> #Politische #Gleichberechtigung
->#Sozioökonomische #Gleichheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Gleichheitsfrage als #Grundfrage der #Gerechtigkeit mit #subversivem #Potenzial für #Recht
#Verfassungsmäßige #Garantie von #Gleichheit stellt ein #Festhalten an #historischer #Errungenschaft. keinen #Forderungskatalog dar.
#Ziel der #Aufrechterhaltung des #Status #Quo:-> #Abschaffung #ständischer #Gliederung
-> #Politische #Gleichberechtigung
->#Sozioökonomische #Gleichheit -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Verkennung des #Persönlichkeitsrechts durch #Gerichte
-> insb #informationelle #Selbstbestimmung#Mittelbare #Eingriffe durch #Erhebung, #Weitergabe und #Abbildung von #Fotos
#Rechtfertigung von #Eingriffen:
#Menschenwürde (-);
#Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG: #Schrankentrias;
-> #Entscheidende #Bedeutung #verfassungsmäßiger #Ordnung -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Verkennung des #Persönlichkeitsrechts durch #Gerichte
-> insb #informationelle #Selbstbestimmung#Mittelbare #Eingriffe durch #Erhebung, #Weitergabe und #Abbildung von #Fotos
#Rechtfertigung von #Eingriffen:
#Menschenwürde (-);
#Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG: #Schrankentrias;
-> #Entscheidende #Bedeutung #verfassungsmäßiger #Ordnung -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Sofern man eine #Gewährleistung von #Handlungsfreiheit durch das #Grundgesetz in Art. 2 Abs 1 GG #umfassend sieht, so besteht diese nur, soweit sie nicht #Rechte #anderer verletzt, gegen #verfassungsmäßige #Ordnung oder das #Sittengesetz verstößt.
Der #Einzelne muss sich #Schranken gefallen lassen, die der #Gesetzgeber zur #Pflege und #Förderung des #sozialen #Zusammenlebens ... zieht.
#BVerfGE 4, 7, Rn. 32