#verfassungsmaßigkeit — Public Fediverse posts
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Der #Wahlprüfungsausschuss hat das nicht übernommen und will den #Wahleinspruch wegen 53.7 % #Briefwahlanteil in #Bayern nur mit der Begründung zurückweisen, dass er für #Verfassungsmäßigkeit nicht zuständig ist. Normalerweise kommt dann auch noch eine Begründung in der Sache. #RheinlandPfalz war bei 52.2 %, #Berlin 43.2 %, #Hamburg 39.2 %. Die #Bundestagswahl war ähnlich mit 37.0 % Briefwahlanteil bundesweit. [3/3]
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BFH bestätigt Angemessenheit der Säumniszuschläge – Entscheidung stärkt aktuelle Rechtslage https://www.experten.de/id/4939481/BFH-bestaetigt-Angemessenheit-der-Saeumniszuschlaege---Entscheidung-staerkt-aktuelle-Rechtslage/ #Bundesverfassungsgericht #Steuerverbindlichkeiten #Verfassungsmäßigkeit #Steuernachzahlung #Säumniszuschläge #Steuerpflichtige #Steuerbescheid #Vollverzinsung #Rechtsklarheit #Abgabenordnung #Ukraine-Krieg #Steuerrecht #Zinsumfeld #Finanzamt #Steuern #Steuern #BFH
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Noch einmal der #Hinweis, dass sich laut #Tagesordnung der Deutsche #Bundestag mit den Anträgen zur #Überprüfung der #Verfassungsmäßigkeit der #AfD am Donnerstag, den 30.01.2025 ab 17:30 Uhr beschäftigen wird:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-afd-1042014
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge. -
#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriffen in #Grundrechte werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #engeren #Sinn.https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlicher #Eingriffe § 81a #StPO
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#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriffen in #Grundrechte werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #engeren #Sinn.https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlicher #Eingriffe § 81a #StPO
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#Unterscheidung der #Prüfung der #materiellen #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränkenden #Gesetzes nach #Art der #Verhältnismäßigkeit im #Sinn des #Übermaßverbot:
#Zweck des #Eingriff
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit (#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im #engeren #Sinn)#Prüfung #Schemata #Strukturierung #Bundesverfassungsgericht #Systematisierung #Fallbearbeitung #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #Prüfung der #formellen #Verfassungsmäßigkeit eines #einschränkenden #Gesetzes nach #Kompetenz und #Verfahren.
Bei #Gesetzen wird die #Kompetenzordnung für #Gesetzgebung #zwischen #Bund und #Ländern in den #Art. 70 - 82 #Grundgesetz #geregelt.
Bezüglich #Erlass von #Rechtsverordnungen: Art. 80 #Grundgesetz
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßigen #Schrankenschranken in
#Formelle #Verfassungsmäßigkeit und
#Materielle #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#spezieller #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderungen des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger