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#abgabenordnung — Public Fediverse posts

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  1. Ding-Dong, die AfD ist vom #Bundesverfassungsschutz als gesichert #rechtsextremistisch eingestuft. Wäre die AfD keine Partei, sondern ein gemeinnütziger Verein, würde das nicht automatisch ein #Vereinsverbot herbeiführen, aber den Verlust der #Gemeinnützigkeit. Denn im Gemeinnützigkeitsrecht gibt es eine #Klausel, dass nur gemeinnützig sein kann, wer auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

    §51 der #Abgabenordnung stellt klar: Eine Organisation, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, kann keine Gemeinnützigkeit beanspruchen. Damit wird die Förderung von Demokratie klar von deren Unterminierung abgegrenzt.

    Diese materiell gute Regel wird ergänzt durch eine formelle Regel, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes als Indiz reicht. Die Behauptung kann von einem Verein widerlegt werden. Doch das fällt ihm schwer, da er die Belege nicht kennt. (1/2 oder 3)

  2. Auf der Suche nach einer brauchbaren Definition von #Gemeinnützigkeit (die in der deutschen #Abgabenordnung fehlt) habe ich mir den US Code IRC §501 angeschaut und versucht, im französischen Recht etwas dazu zu finden (war nicht wirklich erfolgreich, außer dass ich jetzt weiß, dass das französische Vereinsregister RNA online ist und man zu jedem Verein die aktuelle Bilanz einfach online einsehen kann ... dans ton visage, Allemagne numérique!).

    Kennt jemand eine brauchbare Definition einer gemeinnützigen Organisation?

    Ich frage, weil mich sehr stört, dass offenbar viele Gesetze und Verordnungen das Wort "gemeinnützig" oder "mildtätig" (in vielen Sprachen) verwenden, ohne dass es irgendwo definiert ist.
    Das ist IMHO einer der Hauptgründe für die Angreifbarkeit aller, auch nur hauchzart politischen gemeinnützigen Vereine und Organisationen. Das sollte sich ändern!

  3. Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nach US-Steuerrecht (501(c)(3)) durch #Mastodon gGmbH sollte idealerweise das #BMF aufrütteln, §52 #Abgabenordnung endlich um ein paar zeitgemäße Gemeinnützigkeitstatbestände zu erweitern. Die Entwicklung und kostenlose Bereitstellung von freier, quelloffener Software (free open source software, #FOSS) sollte einer davon sein.
    Hilfsweise könnten sich ein paar Parteien, denen das Thema nahe liegt, mal darum kümmern.

    Herrjeh, in dem Paragraphen stehen solche Perlen wie:

    “Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:

      1. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);”

    Ja, nach deutschem Steuerrecht ist Schach Sport.

    Aber auch “Ortsverschönerung”, “traditionelle[s] Brauchtum[] einschließlich des Karnevals, Fastnacht und des Faschings”, “Amateurfunken”, “Freifunk”, “Modellflug”, “Tierzucht”, “Pflanzenzucht”, “Kleingärtnerei”, “Hundesports”.

    Überhaupt ist §52 Abs 2 Satz 23 der gellende Schrei nach einer gewissen Systematisierung und Prinzipienorientierung der Gemeinnützigkeitsregeln in D.

  4. Nun ist „Lex Netflix“ quasi in trockenen Tüchern: Ausländische Streaming-Anbieter wie Netflix oder Amazon müssen sich an Schweizer Filmproduktionen beteiligen.
    Schweiz: Neues Filmgesetz verlangt von Netflix & Co. Abgaben
  5. Post vom Finanzamt: Der Freifunk Rhein-Neckar e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die neue Regelung der Gemeinnützigkeit des #Freifunk aus dem #Jahressteuergesetz 2020. 🎉

    Unser Dank gilt allen, die dafür gekämpft haben, das Freifunk nun ein eigener anerkannter gemeinnütziger Zweck in der #Abgabenordnung ist und ganz besonders unseren Mitgliedern und Spendern für die aufgebrachte Geduld seit März 2019! (1/2)