#wahleinspruch — Public Fediverse posts
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Ist mir nämlich aufgefallen, dass es eigentlich schon ziemlich dreist ist, womöglich schneller #Verfassungsbeschwerde wegen schleppender #Wahlprüfung zu erheben, als man selber für seinen #Wahleinspruch gebraucht hat. Dass der Wahleinspruch vom letzten Tag der Frist war, hätt ich allerdings auch direkt im Beschluss des #BVerfG lesen können: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/08/rk20250813_2bvr095725.html?nn=68080 [2/3]
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Der #Wahlprüfungsausschuss hat das nicht übernommen und will den #Wahleinspruch wegen 53.7 % #Briefwahlanteil in #Bayern nur mit der Begründung zurückweisen, dass er für #Verfassungsmäßigkeit nicht zuständig ist. Normalerweise kommt dann auch noch eine Begründung in der Sache. #RheinlandPfalz war bei 52.2 %, #Berlin 43.2 %, #Hamburg 39.2 %. Die #Bundestagswahl war ähnlich mit 37.0 % Briefwahlanteil bundesweit. [3/3]
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❎ Hunderttausende #Menschen konnten bei der #Bundestagswahl #BTW25 nicht wählen.
... viele der rund 3,5 Millionen Deutschen, die im #Ausland leben. #Auslandsdeutsche
📨 Die Fristen waren kürzer als sonst und die #Wahlbriefe kamen nicht rechtzeitig an.
#Wahleinspruch kann per #Post oder per #FAX eingelegt werden. https://www.mehr-demokratie.de/mehr-bewegen/kampagnen/wahleinspruch-gegen-die-bundestagswahl-25
@MehrDemokratie @GrueneBundestag @dielinke @diepartei @gruenelvnds
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Ah. #Berichterstatterschreiben unter 2., erster Absatz. Klar. Könnte man das vielleicht auch noch zitieren, so wie es ganz früher zumindest manchmal gemacht worden ist? Aber zumindest schreibt der 2. Senat des #BVerfG neuerdings, dass er eine Antwort drauf wenigstens zur Kenntnis genommen hat. Die #Wahlprüfungsbeschwerde war noch zum wohl umfassendsten #Wahleinspruch gegen die #Bundestagswahl 2021 in #Berlin. Beim #Bundestag war Nummer 2 dessen Begründung die #Mandatsrelevanz. #btw21 #btwbe21
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In der Folge ist auch die #Wahl in #Thüringen angefochten worden. Der @thueringerlandtag hat auf der Grundlage den #Wahleinspruch zurückgewiesen. Erst danach hat der hessische #Staatsgerichtshof aber anders entschieden als das #Wahlprüfungsgericht. In Thüringen scheint es nicht bis zum #VerfGH gekommen zu sein. Liegt wohl daran, dass dort noch 100 Beitritte nötig sind und es schon verfristet war, wie der Staatsgerichtshof entschieden hat. [2/11]