➡️ Es geht um die „Voraussetzungen, unter denen zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit ausüben können. Sie sind auf ein Konto angewiesen, um Spenden zu empfangen, Rechnungen zu bezahlen und ihre Arbeit abzuwickeln. Wird ihnen diese Möglichkeit ohne ausreichenden Grund entzogen, kann das ihre Tätigkeit und ihre #Vereinigungsfreiheit erheblich beeinträchtigen.“
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Erfolg gegen Debanking: Gericht stärkt Vereinigungsfreiheit und setzt Sparkassen Grenzen
Das Landgericht Göttingen (LG) hat heute im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Roten Hilfe nicht kündigen durfte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte zusammen mit Rechtsanwalt Jasper Prigge das Verfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen unterstützt.
Bereits im Eilverfahren hatten sowohl das LG Göttingen als auch das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) zugunsten der Roten Hilfe entschieden und die Sparkasse verpflichtet, das Konto vorerst weiterzuführen. Mit dem heutigen Urteil ist nun auch im Hauptsacheverfahren geklärt: Für die Kündigung von Konten zivilgesellschaftlicher Organisationen gelten enge grundrechtliche Grenzen.
Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto der Roten Hilfe am 9. Dezember 2025 gekündigt. Im anschließenden Rechtsstreit führte sie unter anderem einen erhöhten Prüfaufwand im Zusammenhang mit Spendenkampagnen der Organisation an. Dabei ging es um Spenden zur Unterstützung von Menschen in politischen Strafverfahren, etwa für Anwalts- und Prozesskosten oder für die Abwehr drohender Auslieferungen. Die Kündigung erfolgte kurz nachdem die US-Regierung die sogenannte Antifa Ost aus Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hatte. Die Bezeichnung „Antifa Ost“ wird dabei für verschiedene Personen und Zusammenhänge verwendet und erweckt den Eindruck einer einheitlich organisierten Gruppe. Die Sparkasse befürchtete nach eigenen Angaben Risiken für den internationalen Zahlungsverkehr und verwies auf das SWIFT-System. Den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand und die Risiken machte sie zum Grund für die Kündigung.
(...)
Weiterlesen in der Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte / @Freiheitsrechte#Debanking #NoBanking #Vereinigungsfreiheit ist ein #Grundrecht
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#Arbeitgeber versuchen vermehrt, Streiks nicht durch Verhandlungen, sondern durch Anrufung von Gerichten abzuwehren. Umso wichtiger ist ein neues Rechtsgutachten des #IGH, das bestätigt: Das #Streikrecht ist über die #Vereinigungsfreiheit geschützt.
🎧 Mehr dazu im Podcast: https://www.boeckler.de/de/podcasts-22421-streikrecht-unter-druck-europas-arbeitswelt-im-wandel-79093.htm
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Geht hin und vermehrt euch! Mögen 10 – 100 – 1000 Server aus dem Boden sprießen
In diesen Zeiten fanatischer, ideologischer und grundloser Unterdrückung habt ihr uns oft gefragt: „Wie können wir euch unterstützen?“
Die erste Antwort, die uns in den Sinn gekommen ist, lautet: Wenn ihr helfen wollt, schafft neue Räume im Netz. Es gibt viel zu wenige autonome Server da draußen, sei es für E-Mail und Webhosting oder für andere nützliche Kommunikationsmittel.
Diese Idee ist keineswegs neu. Wir wiederholen sie schon seit März 2001, als A/I sein Abenteuer begann. Schon damals hatten wir begonnen, zur Einrichtung unzähliger selbstverwalteter Server aufzurufen, und mit dieser Hoffnung im Hinterkopf prägten wir den pseudobiblischen Satz: „Geht hin und vermehrt euch, sagten die Heuschrecken!“
So sehr diese Worte damals auch wie eine paranoide Cyberpunk-Prophezeiung geklungen haben mögen, heute erweisen sie sich als dringende Notwendigkeit.
Geht also hin und vermehrt euch. Macht es uns nach. Kopiert, was wir getan haben. Kopiert den Code, den wir verwendet haben. Kopiert die Idee, der wir Gestalt zu geben versucht haben. Oder nehmt einfach, was ihr von uns braucht, und remixt es. Wenn es etwas gibt, das unsere Gegner fürchten und verabscheuen – jetzt, in der Vergangenheit und für immer –, dann ist es unsere Fähigkeit, den Virus der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung zu verbreiten und Infrastrukturen des Widerstands fraktal zu vervielfältigen.
Autistici/Inventati, das sind nicht nur wir. Autistici/Inventati mag sterben, aber Tausende sind bereits entstanden und Tausende weitere werden folgen.
(...)
Weiterlesen in der Erklärung vom autistici/inventati collective vom 12. September 2026 (Eigene Übersetzung)
#autistici #inventati #usa #Meinungsfreiheit #Informationsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Fediverse
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Heute, am #TagDesGrundgesetzes, soll also #Ehrentag sein. Nur gut gemeint oder mit Bias mehr als knapp daneben?
#Vereinigungsfreiheit, #Versammlungsfreiheit, #Meinungsäußerungsfreiheit zählen zu den wichtigsten Freiheitsrechten des Grundgesetzes. Sie sind konstituierend für demokratisches Engagement - für eine #Zivilgesellschaft, die auch genau diese Freiheitsrechte einst erstritten hat, heute schützt und noch mehr: Die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Die unantastbare Menschenwürde.
Ist es eine Ehre, sich dafür zu engagieren? Nur in Sonntagsreden.
(Thread - 1/x)
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CW: Postbank kündigt Vereinen – Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – https://berlin.vvn-bda.de/2026/02/postbank-kuendigt-vereinen/
Postbank kündigt Konten von vier Berliner Vereinen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschist*innen
Dem #BundderAntifaschist*innen #Treptow, der Kreisvereinigung #Weißensee- #Hohenschönhausen der #VVN- #VdA (ehemals #Westberlin), allesamt #gemeinnützigeVereine des Landesverbands Berliner VVN-BdA e.V., und eben diesem selbst flatterten vor kurzem die Kündigung ihrer Postbank –Konten zum 31. März 2026 ins Haus.
In den vergangenen 2 Jahren hat die Postbank bereits etlichen unserer Kreisvereinigungen in Deutschland sowie der antifaschistischen #Begegnungsstätte #Heideruh e. V. die Konten gekündigt.
Was die Motive der aktuellen Kündigungen sind, können wir nur mutmaßen. Ob wir als Kund*innen nicht zahlungskräftig genug sind – die Postbank wird ja zu einer reinen Geschäftsbank umstrukturiert – oder der VS uns noch immer misstrauisch beäugt oder die die Postbank willfährige #Erfüllungsgehilfin des „#AntifaVerbots“ der #Trump Administration ist: die Postbank, bzw. die Deutsche Bank, schweigt sich aus.
Dass sich #Banken eher ihrem Geschäftsumsatz verpflichtet fühlen als #Demokratie, Gesetzen oder gar dem #Grundgesetz ist eine Binse. Aber eins steht ja fest: vom Grundgesetz geschützte #demokratischeRechte – wie die Meinungs-, #Presse- und #Vereinigungsfreiheit, und auch das #Recht auf gesellschaftliche Teilhabe – werden auf diese Weise stark behindert, was zu einer Aushebelung eben dieser führen kann.. Unsere #Gemeinnützigkeit als Vereine und damit auch unsere gesellschaftliche und gesetzliche Aufgabe wird erheblich erschwert.
Nebenbei: Es hat schon ein starkes Stück, dass die #Postbank, Tochter der #DeutscheBank, antifaschistischen Vereinen die Konten kündigt und damit deren Arbeit erheblich erschwert. Die #DeutscheBank, „arisierte“ nach 1933 ihren Vorstand und nahm danach Teil an der Ausplünderung von Jüdinnen und Juden und der von #Deutschland überfallenen und besetzten Länder.
Wir protestieren gegen diese skandalösen #Kündigungen und solidarisieren uns mit den anderen fortschrittlichen Organisationen, die von #Kontokündigungen betroffen sind.
P.S.: Unseren Mitglieder sei gesagt, wir kriegen das hin.
#Postbank #Vereine – #Berlin #VereinigungderVerfolgtendesNaziregimes #VVNBdA
#VVN #Niewiederistjetzt
#Antifa #Antifaschist
#AntiFaschismushttps://berlin.vvn-bda.de/2026/02/postbank-kuendigt-vereinen/
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#Friedlicher #Klimaprotest darf nicht als “#kriminelle #Vereinigung” verfolgt werden!
Kriminalisierung der Letzten Generation stoppenDie #Klimakrise #eskaliert. #Protest soll #stören – und in einer #Demokratie darf er das auch! Eine #Strafverfolgung wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” verletzt unser #Recht auf #Versammlungs- und #Vereinigungsfreiheit und sägt an den #Grundpfeilern unserer Demokratie.
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Internationale Arbeitsorganisation #ILO wird von der Regierung in #Nicaragua abgewiesen. #Vereinigungsfreiheit und das Recht auf #Kollektivverhandlungen gehören zu den Streitpunkten https://amerika21.de/2025/03/274143/nicaragua-verlaesst-ilo-im-konflikt
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Kein Gesetz zur Kontrolle und Schikanierung von #NGOs! Setzt Euch für die #Vereinigungsfreiheit in #Paraguay ein! https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/paraguay-gesetzentwurf-gefaehrdet-vereinigungsfreiheit-2024-08-01
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Fisahn: Angesichts der großen Bedeutung der #Vereinigungsfreiheit in #Demokratie kann man #Gemeinnützigkeitsrecht verfassungskonform kaum so auslegen, dass Einfluss auf politische Meinungsbildung ausgeschlossen ist. #Attac #Gemeinnützigkeit
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181370.gemeinnuetzigkeit-fuer-attac-schock-fuer-die-zivilgesellschaft.html -
"Die Möglichkeit des #Grundrechte-Entzugs ist im #Grundgesetz geregelt: Wer die Freiheit der #Meinungsäußerung, insbesondere die #Pressefreiheit, die #Lehrfreiheit, die #Versammlungsfreiheit, die #Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und #Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das #Asylrecht 'zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte', heißt es in Artikel 18.
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Prophylaktisch wegen #BSW:
Einen #Verein zu bilden, steht allen Deutschen (!) frei (#Vereinigungsfreiheit, Art 9 #Grundgesetz).
Ein Verein muss nicht #gemeinnützig sein. Wäre der #Wagenknecht-Verein gemeinnützig, dürfte er keine #Partei unterstützen oder zu Wahlen antreten.Wegen #Wagenknecht & #Aufstehen hatte ich schon 2019 einiges aufgeschrieben, gerne nachlesen:
https://www.b-b-e.de/newsletter/bbe-newsletter/archiv/newsletter-nr-3-vom-722019/diefenbach-trommer-politisches-und-gemeinnuetziges-engage/Langfassung: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/fjsb-2018-0077
#Gemeinnützigkeit #FJSB -
Falls jemand zwischen #Vereinsverbot, #Strafrecht, Entzug #Gemeinnützigkeit und Freiheitsrechten wie #Vereinigungsfreiheit oder #Versammlungsfreiheit orientierungslos ist: Ich beantworte gerne seriöse Fragen.
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/tag/vereinsverbot/
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Fachlicher Gedanke zu #Hausdurchsuchung bei #LetzteGeneration inklusive #Kontobeschlagnahmebeschlüsse, #Vermögensarrest, "Beschlagnahme von Vermögenswerten": Das riecht eigentlich nach #Vereinsverbot - das ist ein scharfes Schwert in wehrhafter Demokratie. Aber: #Bayern darf LG nicht verbieten. Denn bei bundesweit tätigen Vereinigungen ist die Bundesinnenministerin zuständig. Also konstruieren sie ein Ermittlungsverfahren wegen #KriminelleVereinigung.
Hintergrund Vereinsverbot u.a.: https://zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/vereinsverbot-gegen-rechtsextremisten/Das scharfe Schwert Vereinsverbot ist das Gegengewicht zur #grundgesetz|lichen #Vereinigungsfreiheit: Wer Freiheitsrechte nutzt, um Freiheit abzuschaffen, die Menschenwürde zu verletzen o.ä., darf diese Freiheiten nicht nutzen. So ein Verbot muss gerichtsfest begründet werden. Um Beweise zu sammeln, dienen zunächst eher verdeckte Ermittlungen - die dann offene Ermittlungen wie Durchsuchungen begründen könnten. (1/2)
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#BriefGegenDasVergessen
#Iran: Der 66-jährige brit.-iran. #Arbeitsrechtsaktivist Mehran #Raoof wurde am 16.10. 2020 festgenommen. Er ist seither willkürl. in #Haft, nur weil er friedl. seine Rechte auf Meinungs- & #Vereinigungsfreiheit ausgeübt hat.
https://www.amnesty.de/mitmachen/brief-gegen-das-vergessen/iran-mehran-raoof-mai-2023-04-21 -
herzlichen Dank für Ihre Antwort💐 .
Ihre ethisch-moralischen Reflexionen sind m.E.n. durch die Existenz des #pAdR ("parlamentarischer Arm des Rechtsterrorismus") und in persona einer Richterin bereits widerlegt. Laut Tagesspiegel sprechen mehrere Berliner Richter von einem >>„Super-GAU“ für die Justiz in der Hauptstadt<<
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-richterin-sportschutzin-esoterik-fan-wer-ist-birgit-malsack-winkemann-die-militante-umsturzlerin-von-der-afd-8988766.htmlSie sehen trotzdem immer noch kein Problem?
#Juristik #jurabubble #Rechtswissenschaft #Grundgesetz #Vereinigungsfreiheit
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Keine Einschränkung der #Vereinigungsfreiheit! Setzt Euch dafür ein, dass die Nationalversammlung #Venezuelas keine Gesetzesvorlage zur Kriminalisierung der #Zivilgesellschaft verabschiedet! https://bit.ly/3kzyhZV
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Gewerkschafter in der #Ukraine: Konfrontiert mit skrupellosen Gesetze, die in Widerspruch zu den Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft stehen, wie #Redefreiheit, #Gewissensfreiheit, #Vereinigungsfreiheit stehen. Sie hoffen auf Europa.
https://taz.de/Gewerkschaftsarbeit-in-der-Ukraine/!5898858/ -
#Rechtliche #Unterscheidung von #normgeprägtem #Rechtsinstitut und der #Institutionengarantie mit #Verweis auf #außerrechtliche #Institutionen
#normgeprägte #Einrichtungsgarantien u.a.
Art. 19 Abs. 4 GG #Rechtsweggarantie
Art. 9 Abs. 3 GG #Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 GG #Vereinigungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG #VertragsfreiheitDagegen vermeintlich nicht #normgeprägt: #Wissenschaft #Kunst
#Institutionalisierung
#Externalisierung#Wippler 1981 #unbeabsichtigte #Handlungsfolgen S.249
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Streikverbot für #Beamte;
#Verfassungsrechtliche #Schranke Art. 33 Abs. 5
-> #Sachlicher und #persönlicher #Schutzbereich Art. 9 Abs. 3 GG #eröffnet
-> #Eingriff wegen #Streikverbot#Rechtfertigung:
#Grundsätze: #Alimentationsprinzip, #Treuepflicht, #Lebenszeitprinzip -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Schranken
#Anwendung der #Schranken des Art. 9 Abs. 2 GG auf #KoalitionsfreiheitNein
-> #Systematische #Stellung
-> #Telos der #BeschränkungJa
#Koalitionsfreiheit als #Unterfall der #Vereinigungsfreiheith.M. #Vorbehaltlos
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Recht, #Koalitionen iSv. #Vereinigungen zum #Zweck der #Wahrung und #Förderung der #Arbeitsbedingungen und #Wirtschaftsbedingungen zu bilden#Bedingung:
-> #Frei #gebildet
-> #Gegnerfrei: #Nur #Arbeitnehmer oder nur #Arbeitgeber
-> #Überbetrieblich -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Vereinigungsfreiheit zu einem #bestimmten #Zweck: #lex #specialis;
Art. 9 Abs. 3 S. 3 bislang ohne #Bedeutung; #Kompromiss bei #Einführung der #genannten #Artikel bei #Grundgesetzreform;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Vereinsverbot
Art. 9 Abs. 2 GG-> Alt. 1: #Zweck und #Tätigkeit laufen #Strafgesetzen #zuwider;
-> Alt. 2: #Gerichtet gegen #verfassungsmäßige #Ordnung
-> Alt. 3: Gegen #Völkerverständigung #gerichtet -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine-> Kein #Leistungsgrundrecht
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben#Kernbereich des #Vereinsbestandes
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
#Vereinigungsfreiheit & #Koalitionsfreiheit
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Persönlicher #Schutzbereich:
#Deutsche;
#EU-#Bürger direkt oder über Art. 2 Abs. 1 GG
#Ausländer: Art. 2 Abs. 1 GG#Juristische #Personen: Art. 19 Abs. 3 GG:
#Vereinigung stellt bereits auf #Kollektiv iSv #Organisation ab: #Doppelgrundrecht - Kein #Rückgriff auf Art. 19 Abs. 3 GG