#jemand — Public Fediverse posts
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#Vertrauen ist die #Hypothese, mit #ausreichend hoher #Wahrscheinlichkeit #sagen zu #können, wie #jemand sich in #Zukunft verhält.
#Vertrauen #funktioniert durch #Erfahrungswissen das nicht #kommuniziert wird und durch #Ansammlung von #Wissen und #Erfahrung #kontrolliert wird.
#Verhalten #Definition #Sozialtechnologie #Funktion #Falsifikation
#FAS, 08.03.20, #Leben, Julia #Schaaf im #Gespräch mit Jutta #Allmendinger und Jan #Wetzel anlässlich ihrer #Publikation "Die #Vertrauensfrage", S. 12
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#Recht und #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant, weil #regelmäßig zu #prüfen.
#Obersatz
#Jemand will was von #jemandem aus einem #Schuldverhältnis.#Anspruchsgrundlage #suchen.
1. #Voraussetzungen der #Anspruchsgrundlage #prüfen.
2. Ist der #entstandene #Vertrag #wirksam?
3. #Rechtsvernichtende #Einwendung? / #Rechtsvernichtung
4. Kann #Einrede #geltend gemacht werden?#Vorlesung 04 13.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting -
#Recht und #Gegenrecht #klausurtechnisch #relevant, weil #regelmäßig zu #prüfen.
#Obersatz
#Jemand will was von #jemandem aus einem #Schuldverhältnis.#Anspruchsgrundlage #suchen.
1. #Voraussetzungen der #Anspruchsgrundlage #prüfen.
2. Ist der #entstandene #Vertrag #wirksam?
3. #Rechtsvernichtende #Einwendung? / #Rechtsvernichtung
4. Kann #Einrede #geltend gemacht werden?#Vorlesung 04 13.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting -
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger