#verwechslung — Public Fediverse posts
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#Vielzitierter #Vorläufer von #ChatGPT / #LLM, #Eliza anhand dessen #Tendenzen zur #Zuschreibung und #Verwechslungen von #Verständnis und #Verstehen, #Anschlussfähigkeit und #Vernunft, sowie #Intimität und #Projektion #sichtbar werden, indem das #zugrundeliegende #Skript, bzw. #Programm aufgrund seiner #Einfachheit (#kompliziert) einer #Projektion von #Intelligenz (#komplex) nicht standhält.
Joseph #Weizenbaum - Die #Macht der #Computer und die #Ohnmacht der #Vernunft, S.14ff.
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#Arbeit sei #Eigentum, das eine #Schuld der #unteren #Schicht an die #Gesellschaft ist. #Sorge & #Sexualität sind #Schulden von #Frau an #Mann;
#Zusammenhang von #Sicherheit, #Schuld und #Freiheit;
#Verwechslung eines #Naturzustandes Locke VS. Hobbes;#Verzeitlichung als #Möglichkeit der #Überführung von #Konflikt in #Organisation;
#Zeit, 14.10.21, #Sinn & #Verstand, S. 53, Eva von #Redecker - Was wird jetzt aus der #Freiheit
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#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten
Sind #politische #Parteien #Grundrechtsträger, können sie #subjektiv-#rechtliche #Dimensionen von #Grundrechten in #Anspruch nehmen?
Art. 19 Abs. 3 GG #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.
#Rechtsform von #Parteien: #frei #gebildete #Personenvereinigungen im #Sinne Art. 9 Abs. 1 GG.
#Vorlesung 3,2 16.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Frage nach der #Vielfalt #sozialer #Bildschirmfesselung als #Bedingungen der #Möglichkeit der #Verwechslung von #Interaktion und #Kommunikation;
#Corona als #soziales #Dispositiv, das unter solchen #Entstehungsbedingungen zur #Konsequenz werden kann, an das sich #Anschlusskommunikation knüpft, die die #Verwechslung #verfestigt, indem sie eine der beiden #Seiten der #Form #differenziert.