#umkehrschluss — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #umkehrschluss, aggregated by home.social.
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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#Unterscheidung von #Geschäftsmäßigkeit und #Gewerbsmäßigkeit
#Geschäftsmäßigkeit als #unklarer #Rechtsbegriff, der aufgrund der #Klarheit der #Gewerbsmäßigkeit #negativ #definiert wird, wodurch sich durch #Umkehrschluss die #Praxis der #Impressumspflicht und entsprechende #Abmahntätigkeit ergibt.
#Telemediengesetz #Antrag #Bundestag #Abmahnung
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Es gibt Arschlöcher bei …
#Migranten
#Juden
#Christen
#Muslime
#Radfahrern
#Fußgängern
#Autofahrern
usw.Der #Umkehrschluss, dass es bei #Nazis dann gute Menschen geben würde, funktioniert allerdings nicht!
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.