#gelten — Public Fediverse posts
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Eine #Situation könne unter den #Aspekten #Zumutung, #Gelegenheit und #Herausforderung betrachtet werden
Der #Wert #guter #Kontakte sei nicht #Überzeugungsleistung, sondern #Austausch von #Meinungsgegnern unter #Bedingungen des #einander #gelten (s.u.) lassen ohne den #anderen in die Ecke der #Verworfenheit zu stellen
#Geltung - #Gelegenheit / #Herausforderung
#Ungültig - #Zumutung#chrismon #evangelische #Magazin 03.20, #Interview Anne #Buhrfeind m. Friedemann #Schulz von #Thun, S.27ff
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Römische #Juristen die eine #zweigeteilte #Rechtslehre / #Rechtsquellenbegriff #vertreten haben aus:
#Naturrecht: #ius #gentium, das nicht mehr #archaische #Gentes meint, sondern #Römer und andere #Völker; Aber: Nicht #Völkerrecht, weil anderes #Rechtssubjekt: #Individuen;
#apriorisch #geltend für #alle #Menschen;
#Strenge #Recht #strikter #Zuordnungsverhältnisse: #ius #strictum#Vertreter: #Quintus M. #Scaevola
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius 7. Sitzung
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Der #Grundrechtseingriff II;
Nach #Art. 19. Abs. 1 S. 1 #Grundgesetz muss das #grundrechtseinschränkende #Gesetz #allgemein, also #abstrakt-#generell sein. Es muss für eine #unbestimmte #Anzahl von #Personen und für eine #unbestimmte #Anzahl an #Fällen #gelten.
#Spezielle #Ausprägung des #Gleichheitssatzes nach #Art. 3
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Vorlesung 6,2 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger