#rechtsform — Public Fediverse posts
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⚡️️ Rechtsformen für Wohnprojekte ⚡️️
📌 online Seminar, kostenfrei
📅 14.09.2026, 17-18:30 UhrDas Seminar bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen für Wohnprojekte. Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenhang zwischen Rechtsform und Finanzierung💡
Geeignet für Wohnprojektgründer:innen und Fachleute aus Architektur, Planung und Bau.
Mehr Infos und Anmeldung unter:
⚓️️ https://www.dezentrale-sachsen.de/veranstaltung/rechtsformen-09-2026/#rechtsform #wohnprojekt #beratung #onlineseminar #finanzierung #gemeinschaftlicheswohnen
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⚡Basics der Finanzierung von Wohnprojekten ⚡
📆 Dienstag, 21.01.2025, 17-19 Uhr, mit Frank Döderlein
In dem #OnlineSeminar wird ein Überblick darüber vermittelt, welche typischen #Finanzierungsbausteine es für #Wohnprojekte gibt und wie diese in Abhängigkeit der gewählten #Rechtsform eingesetzt werden können. 💶
Frank Döderlein stellt den #Finanzplan der Stiftung trias, den der Referent mitentwickelt hat, öffentlich vor.
https://www.wohnprojekte-portal.de/wissen/finanzierung/Mehr Infos & Anmeldung:
https://www.dezentrale-sachsen.de/veranstaltung/online-seminar-basics-der-finanzierung-von-wohnprojekten-4 -
#Folge der #Constitutio #Antoniniana für die #Rechtsentwicklung im #Reich;
#Anwendbarkeit des #Rechts als #Unterscheidung von #Ius #Gentium und #Ius #Civile #Proprium:
#Freie #Reichsbürger #insgesamt #Adressaten des #vormals #spezifisch #römischen #Ius #Civile #Proprium;#Prominente #Forschungsfrage: #Eingang #fremder #Rechtsformen in #römisches #Recht oder #Romanisierung #lokaler #Rechte.
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten
Sind #politische #Parteien #Grundrechtsträger, können sie #subjektiv-#rechtliche #Dimensionen von #Grundrechten in #Anspruch nehmen?
Art. 19 Abs. 3 GG #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.
#Rechtsform von #Parteien: #frei #gebildete #Personenvereinigungen im #Sinne Art. 9 Abs. 1 GG.
#Vorlesung 3,2 16.04.21 #Grundrechte #Nußberger