#zurechnung — Public Fediverse posts
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#Zurechnung von #Institutionen als #gesellschaftlichem #Tatbestand auf #unbeabsichtigte #Nebenfolgen #intentionaler #Handlungen scheide bei #Durkheim aus, da die #Zurechnung #gesellschaftlichem #Tatbestands auf #Intention als #Zustand #individuellem #Bewusstseins ausscheide.
#Blinder #Fleck: #Zusammenhang #Handlung mit #kollektiven #Phänomenen;
#Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung, S.247
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#Institutionalisierung und #unbeabsichtigte #Nebenfolgen
Die #Zurechnung von #Institutionen auf #Intentionalität von #Handlungen oder ihrem #Reflexionswert #unbeabsichtigt ist #Verwirrung
#Phänomenologische #Unterscheidung der #Verwirrung in #idealistischer #Deutung (#Hume, #Smith, #Hegel) und #Problematisierung (#Marx)
#Institutionentheorie #Frühindustrialisierung
Rheinhard #Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung S.247
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#Institutionalisierung und #unbeabsichtigte #Nebenfolgen
Die #Zurechnung von #Institutionen auf #Intentionalität von #Handlungen oder ihrem #Reflexionswert #unbeabsichtigt ist #Verwirrung
#Phänomenologische #Unterscheidung der #Verwirrung in #idealistischer #Deutung (#Hume, #Smith, #Hegel) und #Problematisierung (#Marx)
#Institutionentheorie #Frühindustrialisierung
Rheinhard #Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung S.247
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-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke; -
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #TodesfolgeNach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung:
#Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit -
#Kausalität als #Problem;
In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt -
#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;
#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).
#Objektive #Erfolgszurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04 -
#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau#Unterteilung der #Objektiven #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligten #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolgzur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normative statt einer #Empirischen #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #VorsatzII. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #RechtfertigungsgründenIII. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
Ein #Begriff von #Autorenschaft:
#Ordnungsbildung in #Form der #Universalisierung des #Buchdruck durch #Wechsel des #Fokus vom #gerecht(en) #Akt der #Aussage hin zur #Aussage #selbst.
#Nachgelagert: #Zurechnung der #Aussage auf #Urheber / #Autor / #Autorschaft
#Historischer #Zusammenhang: #Medienwechsel zu #Buchdruck; 15. #Jahrhundert #Europa
#Bazon #Brock, #Gaunerprüfung für #Medienkompetenz in: #Fleischmann, #Reinhard - #Digitale #Transformationen, S.23
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#Erleben und #Handeln als #Zurechnungsbegriffe
#Instanz der #Zurechnung der #Selektion #beobachteten #Sinns:
#Erleben - #Umwelt;
#Handeln - #System;#Zuordnung der #Selektionen, die ein #kommunikatives #Ereignis #konstituieren: