#zurechnung — Public Fediverse posts
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A former McKinsey employee has described the company as “capital’s willing executioners”: if you want something done but don’t want to get your hands dirty, McKinsey will do it for you.
https://www.newyorker.com/science/annals-of-artificial-intelligence/will-ai-become-the-new-mckinsey
#Soziologie der #Beratung; #Beratung als #Entlastung von der #Zurechnung von #Handlung auf #ökonomische #Akteure.
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#Etymologie von #Infrastruktur: #Unterscheidung von #Infrastruktur in #materiell und #institutionell;
#Zurechnung von #Instituten iSv. #institutionalisierter #Infrastruktur wie #Eigentum auf #Planung, #Erhaltung und #Gestaltung des #Staates; https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur
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Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktionen, als #Alternative zu auf #Kausalität #basierenden #Handlungen, die #Versachlichung der #Bestimmungen von #Institutionen;
#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;
#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560 -
Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktionen, als #Alternative zu auf #Kausalität #basierenden #Handlungen, die #Versachlichung der #Bestimmungen von #Institutionen;
#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;
#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560 -
Wer sein #Geschäft nicht #selbst #aufgebaut, sondern #vermacht #bekommen hat, hat nicht die #Fähigkeit #Generalist für #alles zu sein und #beherrscht sein #Handwerk nicht.
#Beherrschung ist #symbiotische #Wechselwirkung von #Kontrolle mit einem als #nützlich iSv #wünschenswert #anerkannten #System, auf das kein #eigenständiger #Wille #zugerechnet wird.
https://www.duden.de/rechtschreibung/vermachen
#SZ, 24.09.21, #Wirtschaft, S.22, Das ist die #pure #Gier
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Schuldgrundsatz: #Nulla #poena #sine #culpa im #Sinn von #Kausalität und #Zurechnung;
#Kehrseite: in #dubio pro #reo
#Schuld als #formelle #Strafbarkeitsbedingung
#Frage nach #Realisierung des #rechtlich #missbilligten #Risikos. #Schuldfrage;
#Mindermeinung: #kausalitätsersetzende #Risikoerhöhungslehre: #Erhöhung der #Wahrscheinlichkeit, dass sich ein #Risiko #erfüllt.
Aber: Wäre #Umwandlung in #Gefährdungsdelikt!#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;
#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).
#Objektive #Erfolgszurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04 -
#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiver #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßige #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßigen #Erfolgs
c. #Kausalität
d. #objektive #Zurechnung2. #subjektiver #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Unterscheidung von #Tatstrafrecht und #Täterstrafrecht als #Möglichkeit der #Objektivierung von #Bestrafung.
#Tatstrafe: #Strafe für #Taten - #Handlung / #Handeln , #Unterlassen, #Objektivität der #Tatsache
#Täterstrafe: #Eigenschaft des #Täters, also #Zurechnung von #Beweggrund auf eine #Person, als #Alternative des #Denkens von #Strafbarkeit.
#Reentry der #Gesinnung über § 46 II #StGB bei #Strafzumessung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
Der #Unterschied zwischen einer #Handlung und einer #Operation ist die #Zurechnung von #Verantwortlichkeit. Müsse man sich für die #Operation #verantworten, hätte man auch anders #wählen können. Dass dies nicht der #Fall ist, wird durch den #Begriff von #Operation #markiert, die dem #teilnehmenden #Subjekt eine #passive #Rolle #zuweist.
#Zuweisung #Zuschreibung #Verantwortung #Ethik #Moral #NiklasLuhmann
Niklas #Luhmann - #Anfang und #Ende: #Probleme einer #Unterscheidung, S. 12