#zurechnung — Public Fediverse posts
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#Etymologie von #Infrastruktur: #Unterscheidung von #Infrastruktur in #materiell und #institutionell;
#Zurechnung von #Instituten iSv. #institutionalisierter #Infrastruktur wie #Eigentum auf #Planung, #Erhaltung und #Gestaltung des #Staates; https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur
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Wer sein #Geschäft nicht #selbst #aufgebaut, sondern #vermacht #bekommen hat, hat nicht die #Fähigkeit #Generalist für #alles zu sein und #beherrscht sein #Handwerk nicht.
#Beherrschung ist #symbiotische #Wechselwirkung von #Kontrolle mit einem als #nützlich iSv #wünschenswert #anerkannten #System, auf das kein #eigenständiger #Wille #zugerechnet wird.
https://www.duden.de/rechtschreibung/vermachen
#SZ, 24.09.21, #Wirtschaft, S.22, Das ist die #pure #Gier
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-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #TodesfolgeNach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung:
#Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #TodesfolgeNach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung:
#Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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#Unterscheidung von #Kausalität und #Objektiver #Zurechnung;
#Atypische #Kausalverlauf: Der #Eintritt des #konkreten #Erfolges tritt ein, liegt aber eher #außerhalb der #Lebenserfahrung, nach der er #erwartbar wäre.
#Prüfungsschema #Reihenfolge:
-> #Prüfung der #Kausalität (+)
-> #Objektive #Zurechnung (+/-)#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a -
#Unterscheidung von #Kausalität und #Objektiver #Zurechnung;
#Atypische #Kausalverlauf: Der #Eintritt des #konkreten #Erfolges tritt ein, liegt aber eher #außerhalb der #Lebenserfahrung, nach der er #erwartbar wäre.
#Prüfungsschema #Reihenfolge:
-> #Prüfung der #Kausalität (+)
-> #Objektive #Zurechnung (+/-)#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a -
#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau#Unterteilung der #Objektiven #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligten #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolgzur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normative statt einer #Empirischen #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #VorsatzII. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #RechtfertigungsgründenIII. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02