#rechtstheorie — Public Fediverse posts
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Willkommen: Christian Becker am Fachbereich #Rechtswissenschaft
Christian Becker ist seit dem Sommersemester 2025 Professor für #Strafrecht, #Strafprozessrecht, #Wirtschaftsstrafrecht und #Rechtstheorie an der #UniBremen.
In seiner #Forschung wird er sich unter anderem aus rechtsphilosophischer Perspektive mit der verbreiteten Diagnose einer „Spaltung“ demokratischer Gesellschaften auseinandersetzen.
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#Verteidigung von #Rechtspositivsmus durch die #Unterscheidung zwischen einer #Pervertierung von #Rechtspositivismus und dem #Unterlaufen von #Recht unter Zuhilfenahme #positiven #Rechts als #Pseudolegitimation;
Vereinbarkeit der #Radbruchschen #Formel mit #Rechtspositivismus durch #Einführung einer #Ausnahmeregelung.
#Legitimationsgrundlage; #Ausnahme
29.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Funktionen der #Rechtstheorie
-> #Verständnis für #Recht als #Ermöglichung der #Aufhebung der #Unterscheidung von #Theorie und #Praxis;
#Grundlage für #dogmatische & #praktische #Argumentation zur #Fortsetzung von #Rechtswissenschaft
-> #Kritik als #Effizienzsteigerung der #Bearbeitung eines #Problems. #Steuerung und #Kontrolle als #Reflexionswert von #Recht
-> #Irritation von #Rechtsverständnis
-> #Entwicklung einer #Metatheorie15.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktionen, als #Alternative zu auf #Kausalität #basierenden #Handlungen, die #Versachlichung der #Bestimmungen von #Institutionen;
#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;
#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560 -
Die #eigentliche #Herausforderung besteht darin, #Anschluss zu #finden, denn was überhaupt kein #Problem mehr ist, ist jede #Beliebigkeit zu #verbreiten, weil #Fragmentierung, #Pluralisierung und der #Versuch von #Repolitisierung #wesentliches #Kennzeichen für den #Diskurszustand geworden sind.
Marietta #Auer - Zum #Erkenntnisziel der #Rechtstheorie; #Würzburger #Vorträge zur #Rechtsphilosophie, #Rechtstheorie und #Rechtssoziologie; S. 34 f.
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Schuldgrundsatz durch #BVerfGE #angereichert mit #Menschenwürde
#Grundsatz Keine #Strafe ohne #Schuld - #Nulla #Poena #Sine #Culpa
#Selbstbestimmung als #Voraussetzung eines #Sozialethischen #Fehlverhaltens; Das #Unwerturteil berührt den #Betroffenen im #Wertanspruch und #Achtungsanspruch, der in der #Menschenwürde #wurzelt.#BVerfGE 140, 317
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Schuldgrundsatz durch #BVerfGE #angereichert mit #Menschenwürde
#Grundsatz Keine #Strafe ohne #Schuld - #Nulla #Poena #Sine #Culpa
#Selbstbestimmung als #Voraussetzung eines #Sozialethischen #Fehlverhaltens; Das #Unwerturteil berührt den #Betroffenen im #Wertanspruch und #Achtungsanspruch, der in der #Menschenwürde #wurzelt.#BVerfGE 140, 317