#legaldefinition — Public Fediverse posts
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#Legaldefinition #Massengeschäfte nach §19 #AGG:
#Begründung, #Durchführung und #Beendigung #zivilrechtlicher #Schuldverhältnisse, die 1. #typischerweise ohne #Ansehen der #Person zu #vergleichbaren #Bedingungen in einer #Vielzahl von #Fällen #zustande kommen.
#BGH #Pressemitteilung Nr. 91/2021
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=620&pos=6&nr=117637&linked=pm&Blank=1 -
§ 903 S. 1 #BGB
Der #Eigentümer einer #Sache kann, soweit nicht das #Gesetz oder #Rechte #Dritter #entgegenstehen, mit der #Sache nach #Belieben #verfahren und #andere von jeder #Einwirkung #ausschließen.
#Eigentum ist #Herrschaftsrecht über eine #Sache;
#Unterscheidung zu #Besitz
§ 854 Abs. 1 #BGB #Tatsächliche #Gewalt über die #Sache#Vorlesung 07 20.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
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§ 276 II #BGB
#Fahrlässig handelt, wer die im #Verkehr #erforderliche #Sorgfalt außer #Acht lässt.
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting