#institutsgarantie — Public Fediverse posts
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;
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#Schutzbereich:
#Verlängerung der #Eigentumsgarantie in #zeitlicher #Hinsicht: #Möglichkeit über #Eigentum über den #Tod hinweg zu #verfügen;#Abwehrrechtliche #Dimension:
#Testierfreiheit des #Erblassers; #Geltendmachung des #Erbrechts#Institutsgarantie: #Schutz der #Grundstrukturen in #Form der §§ 1922 ff. #BGB; #Wesensmerkmale #staatlicher #Veränderung #entzogen
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#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG3 #Dimensionen des #Grundrecht:
#Institutsgarantie: #Schutz von #Eigentum als #solches
#Abwehrrecht: #Niemand darf in #Eigentum eines #anderen #eingreifen
#Schutzrecht: #Staat muss #Maßnahmen #ergreifen, um #Eigentum zu #schützen
#Hinweis auf #BVerfGE 58, 300 #Nassauskiesungsbeschluss;
#Begriff der #Enteignung, #Ausbuchstabieren des #Verständnis von Art. 14 #GG -
#Kontroversen der #Rechtsschulen im #Prinzipat
Ist #Kauf #Tausch ?
#Kontroverse#Relevanz der #Frage wegen #Existenz des #System der #Rechtseinrichtungen;
#Klageformel der #Emptio #Venditio #Rechtsschutz für #Kaufvertrag#Tausch #Permutatio: Keine #Klageformel im #Prätorischen #Edikt
#Frage nach #Anwendbarkeit des #Kaufrecht#Proculianer: Nur #Kauf von #Institutsgarantie #umfasst
#Sabinianer: #Materielle #Austauschgerechtigkeit#Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 10. Sitzung -
#Kontroversen der #Rechtsschulen im #Prinzipat
Ist #Kauf #Tausch ?
#Kontroverse#Relevanz der #Frage wegen #Existenz des #System der #Rechtseinrichtungen;
#Klageformel der #Emptio #Venditio #Rechtsschutz für #Kaufvertrag#Tausch #Permutatio: Keine #Klageformel im #Prätorischen #Edikt
#Frage nach #Anwendbarkeit des #Kaufrecht#Proculianer: Nur #Kauf von #Institutsgarantie #umfasst
#Sabinianer: #Materielle #Austauschgerechtigkeit#Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 10. Sitzung -
#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG#Nassauskiesungsbeschluss #BVerfGE 58, 300
#Gesetzgeber hat den #Auftrag eine #Eigentumsordnung zu #schaffen, die #privaten #Interessen des #Einzelnen, als auch denen der #Allgemeinheit #gerecht wird.
#Privatrechtlichen #Eigentumsvorschriften kommt im #Rahmen des Art. 14 #GG kein #Vorrang zu.
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#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG#Nassauskiesungsbeschluss #BVerfGE 58, 300
#Gesetzgeber hat den #Auftrag eine #Eigentumsordnung zu #schaffen, die #privaten #Interessen des #Einzelnen, als auch denen der #Allgemeinheit #gerecht wird.
#Privatrechtlichen #Eigentumsvorschriften kommt im #Rahmen des Art. 14 #GG kein #Vorrang zu.
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#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG#Wesensmerkmale der #Institutsgarantie
#Privatnützigkeit: #Eigentum dient dem #privaten #Eigentümer und seinem #Vorteil
#Verfügungsbefugnis: #Eigentümer darf #Gegenstände seines #Eigentums #frei #übertragen, #belasten oder #Dritten #Nutzungsrechte #einräumen
#Rechtsnachfolgegarantie: #Entscheidung, auf wen #Eigentum von #Todes wegen #übergehen soll
#Schutz von #Instituten, die #Produkt der #Rechtsordnung sind
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#Struktur des Art. 14 #GG
#Eigentumsschutz
Art. 14 Abs. 1 S. 1: #Schutzbereich #Eigentum und #Erbrecht
Art. 14 Abs. 1 S. 2: #Inhaltsbestimmung & #Schrankenbestimmung
Art. 14 Abs. 2: #Leitlinien für #Gesetzgeber für #Ausgestaltung und #Beschränkung#Enteignung mit #Entschädigung
Art. 14 Abs. 3 #GG#Normengeprägtes #Grundrecht;
#Ausgleich #Freiheitsschutz und #Allgemeinwohlbelang