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#rechtsgrundlage — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #rechtsgrundlage, aggregated by home.social.

  1. #Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 #DSGVO bedarf auch bei Zweckvereinbarung einer eigenständigen #Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

    BfDI, KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken - Handreichung der BfDI für die Bundesverwaltung, S. 17

    bfdi.bund.de/SharedDocs/Downlo

  2. Hallo @glsbank,
    Wenn Ihr als #Genossenschaft nach deutschem Recht "nur" Eure gesetzlichen und/oder regulatorischen Pflichten erfüllt (die dementsprechend ja nur aus deutschem oder europäischem Recht erwachsen können) - warum könnt Ihr die entsprechende #Rechtsgrundlage dann nicht benennen? 🤔
    So hat es den Anschein, als würdet Ihr Euer Handeln an rechtlichen Vorgaben von Drittstaaten ausrichten - hättet aber gleichzeitig Angst vor einem damit möglicherweise verbundenen Imageverlust...

  3. Die können noch so viel von #Schulpflicht et cetra erzählen, aber eigentlich is dat ne extrem brüchige #Rechtsgrundlage.

    #Kinder sind weder #Beamte, noch #Eigentum des #Staat.

    Trotzdem werden sie so behandelt.

  4. @MDradelt @fedibikes #Helme sind passive Bewaffnung und auf Demos nicht zugelassen. Das ist ne #Rechtsgrundlage. So.

  5. Top 5 DSGVO-Bußgelder im April 2025

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden verhängen monatlich Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO. Aus diesen können Unternehmen einen Überblick über aktuelle Prüfungsschwerpunkte und die Sanktionspraxis der Behörden gewinnen. Hier finden Sie daher unsere Top 5 Bußgelder im April 2025.
    Fehlende Einbin(...)
    dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-

    #Bußgeld #Einwilligung #Informationspflicht #Rechtsgrundlage

  6. Weiß eigentlich wer, wie bei der repräsentativen #Wahlstatistik das #Geschlecht in der Praxis ermittelt wird? Die #Wählerverzeichnis⁠se dürfen normalerweise keine Geschlechtsangabe enthalten, und falls das #Wahlstatistikgesetz als #Rechtsgrundlage einer abweichenden Handhabung ausreichen sollte, fehlen jedenfalls Bestimmungen, die das auch noch #DSGVO-konform machen würden. Seit 1985 ist es auch nicht mehr zulässig, Wählerverzeichnisse von vornherein getrennt nach Geschlechtern anzulegen. [1/3]

  7. Interessante Diskussion mit der #Polizei wegen #Auto, das Rad/Fußweg blockiert: nicht zuständig weil ruhender Verkehr (bekanntes Argument). Rückfrage ob zuständig, wenn ich mein Rad auf der #Fahrbahn parke: ja, weil mein #Fahrrad sei ja kein zugelassenes Fahrzeug, daher handelt es sich dann nicht um ruhenden Verkehr. Ob ich mal nach der #Rechtsgrundlage der Einschätzung fragen soll?

  8. Die #Polizei will jetzt Kameras an Straßen stellen um in den Daten per #KI-#Bildverarbeitung nach unerlaubter #Handy-Benutzung zu suchen... die #Rechtsgrundlage scheint aktuell noch mehr als zweifelhaft zu sein.

    "Neue Handy-Blitzer kommen! Achtung: Sie erfassen jeden Autofahrer! Das gilt | Anwalt Solmecke"
    youtube.com/watch?v=zMQHWSZR39

    #Monocam #Datenschutz #Solmecke #YouTube

  9. "VG Wiesbaden: nicht oder fehlerhaft durchgeführte #DSFA wirkt sich nicht auf die materielle Zulässigkeit der Verarbeitung aus" #Rechtsgrundlage #DSGVO

    VG Wiesbaden, Urteil vom 18.12.2024 - 6 K 1563/21.WI mit einer klaren und richtigen Einschätzung.

    delegedata.de/2025/01/vg-wiesb

  10. "VG Wiesbaden: nicht oder fehlerhaft durchgeführte #DSFA wirkt sich nicht auf die materielle Zulässigkeit der Verarbeitung aus" #Rechtsgrundlage #DSGVO

    VG Wiesbaden, Urteil vom 18.12.2024 - 6 K 1563/21.WI mit einer klaren und richtigen Einschätzung.

    delegedata.de/2025/01/vg-wiesb

  11. "VG Wiesbaden: nicht oder fehlerhaft durchgeführte #DSFA wirkt sich nicht auf die materielle Zulässigkeit der Verarbeitung aus" #Rechtsgrundlage #DSGVO

    VG Wiesbaden, Urteil vom 18.12.2024 - 6 K 1563/21.WI mit einer klaren und richtigen Einschätzung.

    delegedata.de/2025/01/vg-wiesb

  12. "VG Wiesbaden: nicht oder fehlerhaft durchgeführte #DSFA wirkt sich nicht auf die materielle Zulässigkeit der Verarbeitung aus" #Rechtsgrundlage #DSGVO

    VG Wiesbaden, Urteil vom 18.12.2024 - 6 K 1563/21.WI mit einer klaren und richtigen Einschätzung.

    delegedata.de/2025/01/vg-wiesb

  13. "VG Wiesbaden: nicht oder fehlerhaft durchgeführte #DSFA wirkt sich nicht auf die materielle Zulässigkeit der Verarbeitung aus" #Rechtsgrundlage #DSGVO

    VG Wiesbaden, Urteil vom 18.12.2024 - 6 K 1563/21.WI mit einer klaren und richtigen Einschätzung.

    delegedata.de/2025/01/vg-wiesb

  14. #Betriebsvereinbarungen als #Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten?!

    Deutscher Gesetzgeber: Nein!

    "es kann keine eigenständige Verarbeitungsgrundlage geschaffen werden" (S. 49 des aktuellen Entwurfs eines #BeschDG)

    efarbeitsrecht.net/wp-content/

  15. Registermodernisierung: IT-Planungsrat erarbeitet Rechtsgrundlage für „Mammutprojekt“

    Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    RegistermodernisierungIT-Planungsrat erarbeitet Rechtsgrundlage für „Mammutprojekt“

    Die Verwaltungsdigitalisierung soll Bürger:innen und Verwaltung viel Zeit und Geld einsparen. Gestern beriet der IT-Planungsrat den Entwurf eines Staatsvertrages, der dafür die Rechtsgrundlage schaffen soll. Debattiert wurden dabei auch geradezu radikale Vorschläge.


    24.10.2024 um 12:52 Uhr
    Esther Menhard – in Öffentlichkeiteine Ergänzung Bund und Länder wollen den Austausch von Bürger:innendaten voranbringen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Aktenstapel: Unsplash/Wesley Tingey; Jogger am Ufer: Unsplash/Gary Butterfield; Quellcode: Unsplash/Walkator;Montage: netzpolitik.org

    Schon in den Nullerjahren forderte der selbsternannte Internet-Kanzler Gerhard Schröder: „Die Daten müssen laufen – nicht der Bürger“. Der Spruch ist inzwischen zum Versprechen eines der größten Digitalisierungsprojekte der Verwaltung geworden: die Registermodernisierung.

    Im Zuge dieser Reform sollen Behörden nicht nur ihre Register mit all den darin enthaltenen Datenbeständen digitalisieren. Sondern sie sollen die Daten von Bürger:innen und Unternehmen auch untereinander austauschen können. Dazu zählen etwa personenbezogene Angaben wie Name und Geburtsdatum sowie Nachweise wie Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden. Das Wort „Register“ meint Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, wie das Passregister oder auch das Ausländerzentralregister.

    Verantwortlich für die Umsetzung sind das Bundesinnenministerium sowie die Länder Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Sie sind federführend bei der Gesamtsteuerung eines Projekts, das Expert:innen als Mammutaufgabe bezeichnen. Denn die Registerlandschaft in Deutschland ist komplex. So gibt es in der öffentlichen Verwaltung gut 380 zentrale und dezentrale Registertypen. Die Zahl aller Register bundesweit liegt deutlich höher. So gibt es allein mehr als 5000 kommunale Melderegister.

    Rechtsgrundlage durch Staatsvertrag

    Da bei der Registermodernisierung Register von Bund, Ländern und Kommunen digitalisiert und für den möglichen Datenaustausch vorbereitet werden sollen, obliegen grundlegende Entscheidungen dem IT-Planungsrat. Das Gremium vereint Vertreter:innen der Bundesregierung und die Regierungschef:innen der Länder.

    In der gestrigen Sondersitzung des IT-Planungsrates stand ein Staatsvertrag auf der Agenda. Er soll „die Rechtsgrundlage für das NOOTS werden, das an der Schnittstelle der Verwaltungsbereiche von Bund und Ländern entstehen soll“, heißt es aus der Pressestelle des IT-Planungsrats. Bund und Länder haben im Juni angekündigt (PDF), den Staatsvertrag am 12. Dezember zu beschließen. Die Zeit drängt also.

    NOOTS steht für National Once Only Technical System, eine technische Infrastruktur, auf die Behörden für ihren Datenaustausch zugreifen können sollen. Nach dem Once-Only-Prinzip können sich Bürger:innen oder auch Unternehmen dazu entscheiden, ihre Daten und Nachweise nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung zu schicken. Benötigt eine Behörde anschließend etwa die Geburtsurkunde, soll sie diese auf Anfrage bei einer anderen Behörde abrufen dürfen.

    Komplexität reduzieren

    Dieses Vorgehen soll Unternehmen und Bürger:innen nicht nur den Gang aufs Amt ersparen, sondern auch die Bearbeitungszeit für Verwaltungsvorgänge erheblich reduzieren. Das Beratungsunternehmen McKinsey errechnete (PDF) im Auftrag des Normenkontrollrats im Jahr 2017, dass Bürger:innen auf diese Weise insgesamt jährlich 84 Millionen Zeitstunden und die Verwaltung 64 Millionen einsparen könnten. Der Aufwand ließe sich insgesamt um bis zu 60 Prozent senken, so McKinsey.

    Damit das Projekt nicht an der Komplexität des Registergeflechts scheitert, plädiert der Bremer Vertreter des IT-Planungsrates für einen radikalen Weg: Bei der Umsetzung von NOOTS sollen die Länder dem Bund das Feld überlassen. Er soll die Infrastruktur nicht nur zentral entwickeln und betreiben, sondern auch die Kosten dafür tragen. Im Gegenzug kann der Bund allein darüber entscheiden, wie er NOOTS technisch umsetzt. Bremen geht in seinem Vorstoß sogar noch weiter: Das NOOTS soll alle Verwaltungsbereiche umfassen.

    Welche Regelungen der Staatsvertrag konkret vorsehen wird und wie Bund und Länder die Zuständigkeiten und finanziellen Belastungen für das Projekt untereinander aufteilen werden, lässt der IT-Planungsrat auf Nachfrage von netzpolitik.org offen.

    Behörden nicht mehr auf eigene Register beschränkt

    Damit diese Vision Realität werden kann, müssen für NOOTS mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

    Bislang kann eine Behörde im Regelfall nur jene Register einsehen, für die sie zuständig ist, nicht aber die Register anderer Behörden. Daher sind die Daten einer Person in der Regel in mehreren Registern hinterlegt. Denn alle Ämter erheben Daten von Bürger:innen und Unternehmen, die sie für ihre Verwaltungsarbeit benötigen.

    Das entspricht dem Prinzip der Direkterhebung – widerspricht aber dem Once-Only-Prinzip, wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 feststellt. Die Direkterhebung gilt als besonders grundrechtsschonend, da die Verwaltung die Daten direkt bei Betroffenen erhebe. Die Bürger:innen könnten so die Hoheit über ihre Daten wahren.

    Außerdem gewährleistet die Direkterhebung eine größere Transparenz, da Bürger:innen den Überblick darüber bewahren, welche Behörde ihre Daten und Nachweise gespeichert hat.

    Expert:innen kritisieren Verknüpfung mit Steuer-ID

    Das NOOTS orientiert sich an der europäischen Single-Digital-Gateway-Verordnung. Sie sieht vor, dass EU-Mitgliedsländer ihre Verwaltungssysteme anschlussfähig machen an ein europäisches System, dem Europäischen Once-Only-Technical-System (EU-OOTS). Verwaltungen der EU-Länder sollen Nachweise von EU-Bürger:innen und -Unternehmen über Landesgrenzen hinweg austauschen und verarbeiten dürfen. Dabei verfügen die Länder über einen gewissen Spielraum, wie sie das System einrichten.

    In Deutschland soll die Verwaltung Datenbestände mit Hilfe einer Identifikationsnummer verknüpfen. So sieht es das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) vor. Damit sollen Behörden die Daten eindeutig einer Person oder einem Unternehmen zuordnen können. Als Identifikationsnummer gilt die Steuer-ID, die Bürger:innen mit der Geburt erhalten. Wie Behörden die Daten übermitteln können, hat der Bund bereits in einem Pilotprojekt (PDF) mit dem Nationalen Waffenregister erfolgreich getestet.

    Datenschutzexpert:innen halten die Einführung der Identifikationsnummer für verfassungswidrig. Auch Ulrich Kelber sieht die informationelle Selbstbestimmung bedroht, da der bereichsübergreifende Identifier eine Profilbildung ermöglicht. Zwar soll ein Datenschutzcockpit hier für mehr Transparenz sorgen. Bürger:innen erhalten hier Einblicke darüber, welche Behörde ihre Daten abgerufen hat. Allerdings erhalten sie damit keinen Einfluss darauf, ob eine bestimmte Behörde ihre Daten erhält oder nicht.

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    Author: Esther Menhard

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    #erarbeitet #mammutprojekt #planungsrat #rechtsgrundlage #registermodernisierung

  16. Registermodernisierung: IT-Planungsrat erarbeitet Rechtsgrundlage für „Mammutprojekt“

    Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    RegistermodernisierungIT-Planungsrat erarbeitet Rechtsgrundlage für „Mammutprojekt“

    Die Verwaltungsdigitalisierung soll Bürger:innen und Verwaltung viel Zeit und Geld einsparen. Gestern beriet der IT-Planungsrat den Entwurf eines Staatsvertrages, der dafür die Rechtsgrundlage schaffen soll. Debattiert wurden dabei auch geradezu radikale Vorschläge.


    24.10.2024 um 12:52 Uhr
    Esther Menhard – in Öffentlichkeiteine Ergänzung Bund und Länder wollen den Austausch von Bürger:innendaten voranbringen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Aktenstapel: Unsplash/Wesley Tingey; Jogger am Ufer: Unsplash/Gary Butterfield; Quellcode: Unsplash/Walkator;Montage: netzpolitik.org

    Schon in den Nullerjahren forderte der selbsternannte Internet-Kanzler Gerhard Schröder: „Die Daten müssen laufen – nicht der Bürger“. Der Spruch ist inzwischen zum Versprechen eines der größten Digitalisierungsprojekte der Verwaltung geworden: die Registermodernisierung.

    Im Zuge dieser Reform sollen Behörden nicht nur ihre Register mit all den darin enthaltenen Datenbeständen digitalisieren. Sondern sie sollen die Daten von Bürger:innen und Unternehmen auch untereinander austauschen können. Dazu zählen etwa personenbezogene Angaben wie Name und Geburtsdatum sowie Nachweise wie Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden. Das Wort „Register“ meint Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, wie das Passregister oder auch das Ausländerzentralregister.

    Verantwortlich für die Umsetzung sind das Bundesinnenministerium sowie die Länder Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Sie sind federführend bei der Gesamtsteuerung eines Projekts, das Expert:innen als Mammutaufgabe bezeichnen. Denn die Registerlandschaft in Deutschland ist komplex. So gibt es in der öffentlichen Verwaltung gut 380 zentrale und dezentrale Registertypen. Die Zahl aller Register bundesweit liegt deutlich höher. So gibt es allein mehr als 5000 kommunale Melderegister.

    Rechtsgrundlage durch Staatsvertrag

    Da bei der Registermodernisierung Register von Bund, Ländern und Kommunen digitalisiert und für den möglichen Datenaustausch vorbereitet werden sollen, obliegen grundlegende Entscheidungen dem IT-Planungsrat. Das Gremium vereint Vertreter:innen der Bundesregierung und die Regierungschef:innen der Länder.

    In der gestrigen Sondersitzung des IT-Planungsrates stand ein Staatsvertrag auf der Agenda. Er soll „die Rechtsgrundlage für das NOOTS werden, das an der Schnittstelle der Verwaltungsbereiche von Bund und Ländern entstehen soll“, heißt es aus der Pressestelle des IT-Planungsrats. Bund und Länder haben im Juni angekündigt (PDF), den Staatsvertrag am 12. Dezember zu beschließen. Die Zeit drängt also.

    NOOTS steht für National Once Only Technical System, eine technische Infrastruktur, auf die Behörden für ihren Datenaustausch zugreifen können sollen. Nach dem Once-Only-Prinzip können sich Bürger:innen oder auch Unternehmen dazu entscheiden, ihre Daten und Nachweise nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung zu schicken. Benötigt eine Behörde anschließend etwa die Geburtsurkunde, soll sie diese auf Anfrage bei einer anderen Behörde abrufen dürfen.

    Komplexität reduzieren

    Dieses Vorgehen soll Unternehmen und Bürger:innen nicht nur den Gang aufs Amt ersparen, sondern auch die Bearbeitungszeit für Verwaltungsvorgänge erheblich reduzieren. Das Beratungsunternehmen McKinsey errechnete (PDF) im Auftrag des Normenkontrollrats im Jahr 2017, dass Bürger:innen auf diese Weise insgesamt jährlich 84 Millionen Zeitstunden und die Verwaltung 64 Millionen einsparen könnten. Der Aufwand ließe sich insgesamt um bis zu 60 Prozent senken, so McKinsey.

    Damit das Projekt nicht an der Komplexität des Registergeflechts scheitert, plädiert der Bremer Vertreter des IT-Planungsrates für einen radikalen Weg: Bei der Umsetzung von NOOTS sollen die Länder dem Bund das Feld überlassen. Er soll die Infrastruktur nicht nur zentral entwickeln und betreiben, sondern auch die Kosten dafür tragen. Im Gegenzug kann der Bund allein darüber entscheiden, wie er NOOTS technisch umsetzt. Bremen geht in seinem Vorstoß sogar noch weiter: Das NOOTS soll alle Verwaltungsbereiche umfassen.

    Welche Regelungen der Staatsvertrag konkret vorsehen wird und wie Bund und Länder die Zuständigkeiten und finanziellen Belastungen für das Projekt untereinander aufteilen werden, lässt der IT-Planungsrat auf Nachfrage von netzpolitik.org offen.

    Behörden nicht mehr auf eigene Register beschränkt

    Damit diese Vision Realität werden kann, müssen für NOOTS mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

    Bislang kann eine Behörde im Regelfall nur jene Register einsehen, für die sie zuständig ist, nicht aber die Register anderer Behörden. Daher sind die Daten einer Person in der Regel in mehreren Registern hinterlegt. Denn alle Ämter erheben Daten von Bürger:innen und Unternehmen, die sie für ihre Verwaltungsarbeit benötigen.

    Das entspricht dem Prinzip der Direkterhebung – widerspricht aber dem Once-Only-Prinzip, wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 feststellt. Die Direkterhebung gilt als besonders grundrechtsschonend, da die Verwaltung die Daten direkt bei Betroffenen erhebe. Die Bürger:innen könnten so die Hoheit über ihre Daten wahren.

    Außerdem gewährleistet die Direkterhebung eine größere Transparenz, da Bürger:innen den Überblick darüber bewahren, welche Behörde ihre Daten und Nachweise gespeichert hat.

    Expert:innen kritisieren Verknüpfung mit Steuer-ID

    Das NOOTS orientiert sich an der europäischen Single-Digital-Gateway-Verordnung. Sie sieht vor, dass EU-Mitgliedsländer ihre Verwaltungssysteme anschlussfähig machen an ein europäisches System, dem Europäischen Once-Only-Technical-System (EU-OOTS). Verwaltungen der EU-Länder sollen Nachweise von EU-Bürger:innen und -Unternehmen über Landesgrenzen hinweg austauschen und verarbeiten dürfen. Dabei verfügen die Länder über einen gewissen Spielraum, wie sie das System einrichten.

    In Deutschland soll die Verwaltung Datenbestände mit Hilfe einer Identifikationsnummer verknüpfen. So sieht es das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) vor. Damit sollen Behörden die Daten eindeutig einer Person oder einem Unternehmen zuordnen können. Als Identifikationsnummer gilt die Steuer-ID, die Bürger:innen mit der Geburt erhalten. Wie Behörden die Daten übermitteln können, hat der Bund bereits in einem Pilotprojekt (PDF) mit dem Nationalen Waffenregister erfolgreich getestet.

    Datenschutzexpert:innen halten die Einführung der Identifikationsnummer für verfassungswidrig. Auch Ulrich Kelber sieht die informationelle Selbstbestimmung bedroht, da der bereichsübergreifende Identifier eine Profilbildung ermöglicht. Zwar soll ein Datenschutzcockpit hier für mehr Transparenz sorgen. Bürger:innen erhalten hier Einblicke darüber, welche Behörde ihre Daten abgerufen hat. Allerdings erhalten sie damit keinen Einfluss darauf, ob eine bestimmte Behörde ihre Daten erhält oder nicht.

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    Author: Esther Menhard

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    #erarbeitet #mammutprojekt #planungsrat #rechtsgrundlage #registermodernisierung

  17. Registermodernisierung: IT-Planungsrat erarbeitet Rechtsgrundlage für „Mammutprojekt“

    Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    RegistermodernisierungIT-Planungsrat erarbeitet Rechtsgrundlage für „Mammutprojekt“

    Die Verwaltungsdigitalisierung soll Bürger:innen und Verwaltung viel Zeit und Geld einsparen. Gestern beriet der IT-Planungsrat den Entwurf eines Staatsvertrages, der dafür die Rechtsgrundlage schaffen soll. Debattiert wurden dabei auch geradezu radikale Vorschläge.


    24.10.2024 um 12:52 Uhr
    Esther Menhard – in Öffentlichkeiteine Ergänzung Bund und Länder wollen den Austausch von Bürger:innendaten voranbringen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Aktenstapel: Unsplash/Wesley Tingey; Jogger am Ufer: Unsplash/Gary Butterfield; Quellcode: Unsplash/Walkator;Montage: netzpolitik.org

    Schon in den Nullerjahren forderte der selbsternannte Internet-Kanzler Gerhard Schröder: „Die Daten müssen laufen – nicht der Bürger“. Der Spruch ist inzwischen zum Versprechen eines der größten Digitalisierungsprojekte der Verwaltung geworden: die Registermodernisierung.

    Im Zuge dieser Reform sollen Behörden nicht nur ihre Register mit all den darin enthaltenen Datenbeständen digitalisieren. Sondern sie sollen die Daten von Bürger:innen und Unternehmen auch untereinander austauschen können. Dazu zählen etwa personenbezogene Angaben wie Name und Geburtsdatum sowie Nachweise wie Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden. Das Wort „Register“ meint Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, wie das Passregister oder auch das Ausländerzentralregister.

    Verantwortlich für die Umsetzung sind das Bundesinnenministerium sowie die Länder Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Sie sind federführend bei der Gesamtsteuerung eines Projekts, das Expert:innen als Mammutaufgabe bezeichnen. Denn die Registerlandschaft in Deutschland ist komplex. So gibt es in der öffentlichen Verwaltung gut 380 zentrale und dezentrale Registertypen. Die Zahl aller Register bundesweit liegt deutlich höher. So gibt es allein mehr als 5000 kommunale Melderegister.

    Rechtsgrundlage durch Staatsvertrag

    Da bei der Registermodernisierung Register von Bund, Ländern und Kommunen digitalisiert und für den möglichen Datenaustausch vorbereitet werden sollen, obliegen grundlegende Entscheidungen dem IT-Planungsrat. Das Gremium vereint Vertreter:innen der Bundesregierung und die Regierungschef:innen der Länder.

    In der gestrigen Sondersitzung des IT-Planungsrates stand ein Staatsvertrag auf der Agenda. Er soll „die Rechtsgrundlage für das NOOTS werden, das an der Schnittstelle der Verwaltungsbereiche von Bund und Ländern entstehen soll“, heißt es aus der Pressestelle des IT-Planungsrats. Bund und Länder haben im Juni angekündigt (PDF), den Staatsvertrag am 12. Dezember zu beschließen. Die Zeit drängt also.

    NOOTS steht für National Once Only Technical System, eine technische Infrastruktur, auf die Behörden für ihren Datenaustausch zugreifen können sollen. Nach dem Once-Only-Prinzip können sich Bürger:innen oder auch Unternehmen dazu entscheiden, ihre Daten und Nachweise nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung zu schicken. Benötigt eine Behörde anschließend etwa die Geburtsurkunde, soll sie diese auf Anfrage bei einer anderen Behörde abrufen dürfen.

    Komplexität reduzieren

    Dieses Vorgehen soll Unternehmen und Bürger:innen nicht nur den Gang aufs Amt ersparen, sondern auch die Bearbeitungszeit für Verwaltungsvorgänge erheblich reduzieren. Das Beratungsunternehmen McKinsey errechnete (PDF) im Auftrag des Normenkontrollrats im Jahr 2017, dass Bürger:innen auf diese Weise insgesamt jährlich 84 Millionen Zeitstunden und die Verwaltung 64 Millionen einsparen könnten. Der Aufwand ließe sich insgesamt um bis zu 60 Prozent senken, so McKinsey.

    Damit das Projekt nicht an der Komplexität des Registergeflechts scheitert, plädiert der Bremer Vertreter des IT-Planungsrates für einen radikalen Weg: Bei der Umsetzung von NOOTS sollen die Länder dem Bund das Feld überlassen. Er soll die Infrastruktur nicht nur zentral entwickeln und betreiben, sondern auch die Kosten dafür tragen. Im Gegenzug kann der Bund allein darüber entscheiden, wie er NOOTS technisch umsetzt. Bremen geht in seinem Vorstoß sogar noch weiter: Das NOOTS soll alle Verwaltungsbereiche umfassen.

    Welche Regelungen der Staatsvertrag konkret vorsehen wird und wie Bund und Länder die Zuständigkeiten und finanziellen Belastungen für das Projekt untereinander aufteilen werden, lässt der IT-Planungsrat auf Nachfrage von netzpolitik.org offen.

    Behörden nicht mehr auf eigene Register beschränkt

    Damit diese Vision Realität werden kann, müssen für NOOTS mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

    Bislang kann eine Behörde im Regelfall nur jene Register einsehen, für die sie zuständig ist, nicht aber die Register anderer Behörden. Daher sind die Daten einer Person in der Regel in mehreren Registern hinterlegt. Denn alle Ämter erheben Daten von Bürger:innen und Unternehmen, die sie für ihre Verwaltungsarbeit benötigen.

    Das entspricht dem Prinzip der Direkterhebung – widerspricht aber dem Once-Only-Prinzip, wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 feststellt. Die Direkterhebung gilt als besonders grundrechtsschonend, da die Verwaltung die Daten direkt bei Betroffenen erhebe. Die Bürger:innen könnten so die Hoheit über ihre Daten wahren.

    Außerdem gewährleistet die Direkterhebung eine größere Transparenz, da Bürger:innen den Überblick darüber bewahren, welche Behörde ihre Daten und Nachweise gespeichert hat.

    Expert:innen kritisieren Verknüpfung mit Steuer-ID

    Das NOOTS orientiert sich an der europäischen Single-Digital-Gateway-Verordnung. Sie sieht vor, dass EU-Mitgliedsländer ihre Verwaltungssysteme anschlussfähig machen an ein europäisches System, dem Europäischen Once-Only-Technical-System (EU-OOTS). Verwaltungen der EU-Länder sollen Nachweise von EU-Bürger:innen und -Unternehmen über Landesgrenzen hinweg austauschen und verarbeiten dürfen. Dabei verfügen die Länder über einen gewissen Spielraum, wie sie das System einrichten.

    In Deutschland soll die Verwaltung Datenbestände mit Hilfe einer Identifikationsnummer verknüpfen. So sieht es das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) vor. Damit sollen Behörden die Daten eindeutig einer Person oder einem Unternehmen zuordnen können. Als Identifikationsnummer gilt die Steuer-ID, die Bürger:innen mit der Geburt erhalten. Wie Behörden die Daten übermitteln können, hat der Bund bereits in einem Pilotprojekt (PDF) mit dem Nationalen Waffenregister erfolgreich getestet.

    Datenschutzexpert:innen halten die Einführung der Identifikationsnummer für verfassungswidrig. Auch Ulrich Kelber sieht die informationelle Selbstbestimmung bedroht, da der bereichsübergreifende Identifier eine Profilbildung ermöglicht. Zwar soll ein Datenschutzcockpit hier für mehr Transparenz sorgen. Bürger:innen erhalten hier Einblicke darüber, welche Behörde ihre Daten abgerufen hat. Allerdings erhalten sie damit keinen Einfluss darauf, ob eine bestimmte Behörde ihre Daten erhält oder nicht.

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    Author: Esther Menhard

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    #erarbeitet #mammutprojekt #planungsrat #rechtsgrundlage #registermodernisierung

  18. Unser Tipp an die und die : und lärmende viel früher in die Schranken weisen, gerade auch jetzt zur . Mehr beobachten, weniger anlasslos kontrollieren, vor allem kein ohne gerechtfertigten .

    "Public Viewing" und Feiern schön und gut (nicht wirklich), : Schwachsinn (?), aber eine Stunde nach Abpfiff: Schnauze!

  19. Krude Rechtsauffassung in Sachen #Palantir in #Bayern: Wenn personenbezogene Daten zum Testen verwendet werden, bedarf es keiner geeigneten #Rechtsgrundlage. Ich bin schon gespannt, wer als Sachverständiger zur Anhörung für die angestrebte Gesetzesänderung eingeladen wird.
    "Die Informationen zu echten Menschen seien nur dazu verwendet worden, zu testen, ob das neue Programm auf die großen Datenmengen in den verschiedenen Datenbanken der Polizei zugreifen kann."
    heise.de/news/Polizei-Bayen-wi

  20. "#Videoüberwachung (DSGVO): Hinweisschild (Muster)"

    @sayho passt die #Rechtsgrundlage aufgrund des Urteils des EuGH vom 04.07.2023 - C-252/21 an: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f, Art. 9 Abs. 2 lit. f #DSGVO!

    datenschutz-guru.de/hinweissch

  21. 🧐 Hat schonmal jemand die Verarbeitung von Art. 9 - Daten im Rahmen eines BEM-Verfahrens auf Art. 9 Abs. 2 b) DSGVO gestützt? (Anstatt einer Einwilligung?)

    #BEM #Gesundheitsdaten #Rechtsgrundlage #Einwilligung #Arbeitsrecht #Sozialrecht

    dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/

  22. Automatisierte #Polizeidatenanalyse: Bayern testet #rechtswidrig #Palantir-Software

    "Der Polizei in Bayern fehlt eine #Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags begründen nun, warum sie die Erprobung mit Daten echter Menschen für rechtswidrig halten."
    netzpolitik.org/2024/automatis

  23. Frau #Esken betont die Bedeutung der #Bildung für die #SPD.

    Wenn man dies ernst meint, haette das #Buergergeld auf einer neuen #Rechtsgrundlage & eben nicht dem #SGBII basieren müssen, denn wie seit der #Agenda2010, unterliegt #Bildung im SGB II noch immer der #Genehmigungspflicht & damit ist der sozialen Mobilität & der Bekämpfung von struktureller #Erwerbslosigkeit ein Baerendienst geleistet worden.

    Wir brauchen für einen echten Wandel ein neues #Sozialrecht ohne schwarzen #Paternalismus!

  24. #Palantir: Umstrittene #Polizeisoftware: Testet Bayern ohne #Rechtsgrundlage?

    "Professor Mark Zöller, Experte für Strafrecht und Digitalisierung von der Ludwig-Maximilians-Universität München, hält das Agieren von Polizei und Ministerium für "juristisch schlicht #rechtswidrig"..."
    br.de/nachrichten/bayern/umstr

  25. >So geht #Desinformation aus dem Haus #CDU und der angeblich neuen Hoffnungstraegerin
    #SarahWagenknecht<

    Beide Politiker*innen praktizieren "Taeter - Opfer - Umkehr", indem suggeriert wird, Menschen wuerden sich für Erwerbslosigkeit entscheiden & das "#Buergergeld" scheinbar e. Art Honigkuchenland sei

    Fakt:

    #Rechtsgrundlage ist noch immer das #SGBII mit einer Genehmigungspflicht für #Bildung, #Wohnen & sogar #Mobilitaet! #PartielleEntrechtung statt #Grundrechte

    derwesten.de/politik/buergerge

  26. Fehlende #Rechtsgrundlage:
    Schwerer Schlag für #Metas Geschäft mit Daten und Werbung
    Der Werbekonzern Meta hat seit Jahren massiv #Datenschutzregeln #gebrochen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden. Mit einer #Geldbuße kommt das Unternehmen diesmal nicht davon. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, einfach aus personalisierter Werbung auszusteigen.

    netzpolitik.org/2022/fehlende-

  27. Fehlende #Rechtsgrundlage:
    Schwerer Schlag für #Metas Geschäft mit Daten und Werbung
    Der Werbekonzern Meta hat seit Jahren massiv #Datenschutzregeln #gebrochen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden. Mit einer #Geldbuße kommt das Unternehmen diesmal nicht davon. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, einfach aus personalisierter Werbung auszusteigen.

    netzpolitik.org/2022/fehlende-

  28. Fehlende #Rechtsgrundlage:
    Schwerer Schlag für #Metas Geschäft mit Daten und Werbung
    Der Werbekonzern Meta hat seit Jahren massiv #Datenschutzregeln #gebrochen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden. Mit einer #Geldbuße kommt das Unternehmen diesmal nicht davon. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, einfach aus personalisierter Werbung auszusteigen.

    netzpolitik.org/2022/fehlende-

  29. Fehlende #Rechtsgrundlage:
    Schwerer Schlag für #Metas Geschäft mit Daten und Werbung
    Der Werbekonzern Meta hat seit Jahren massiv #Datenschutzregeln #gebrochen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden. Mit einer #Geldbuße kommt das Unternehmen diesmal nicht davon. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, einfach aus personalisierter Werbung auszusteigen.

    netzpolitik.org/2022/fehlende-

  30. Fehlende #Rechtsgrundlage:
    Schwerer Schlag für #Metas Geschäft mit Daten und Werbung
    Der Werbekonzern Meta hat seit Jahren massiv #Datenschutzregeln #gebrochen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden. Mit einer #Geldbuße kommt das Unternehmen diesmal nicht davon. Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, einfach aus personalisierter Werbung auszusteigen.

    netzpolitik.org/2022/fehlende-

  31. #Meta kapiert den #Datenschutz nicht

    Der Konzern um #Facebook #Insta & Co. sammelt Kontaktdaten (#Handynummer #Mail Adresse) von Nicht(!)-Nutzern - ohne erkennbare #Rechtsgrundlage 👎

    #Löschen lassen geht, aber Meta sagt: „In bestimmten Fällen müssen wir deine #Kontaktinformationen länger aufbewahren, einschließlich nach deiner Aufforderung an uns, sie zu löschen.“

    No way! 🫣
    stern.de/digital/online/daten-