#asylblg — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #asylblg, aggregated by home.social.
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Unsere neue Schnellinfo ist erschienen:
https://www.frnrw.de/in-eigener-sache/newsletter-schnellinfo/schnellinfo-02-2026.html
Themen: #Asyl #Flüchtlinge #Menschenrechte #Asylpolitik #Migrationspolitik #40JahreFRNRW #Abschiebungen #Binnengrenzkontrollen #Afghanistan #Syrien #Flüchtlingsschutz #Flucht #Asylrecht #NRW #Ehrenamt #AsylbLG #BAMF #Seenotrettung #Flüchtlingshilfe #refugeeswelcome #stopdeportation #Abschiebungsstopp #Mehrsprachigkeit #Leistungsanpassungsgesetz
#EUAsylpolitik #Integrationskurse #SichereHerkunftsstaaten
... und mehr! -
Unsere neue Schnellinfo ist erschienen:
https://www.frnrw.de/in-eigener-sache/newsletter-schnellinfo/schnellinfo-02-2026.html
Themen: #Asyl #Flüchtlinge #Menschenrechte #Asylpolitik #Migrationspolitik #40JahreFRNRW #Abschiebungen #Binnengrenzkontrollen #Afghanistan #Syrien #Flüchtlingsschutz #Flucht #Asylrecht #NRW #Ehrenamt #AsylbLG #BAMF #Seenotrettung #Flüchtlingshilfe #refugeeswelcome #stopdeportation #Abschiebungsstopp #Mehrsprachigkeit #Leistungsanpassungsgesetz
#EUAsylpolitik #Integrationskurse #SichereHerkunftsstaaten
... und mehr! -
"Mehrere führende Sozialverbände haben gegen den von der Bundesregierung geplanten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten in das Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, warnte etwa der Deutsche Caritasverband vor einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/anhoerungen/1145712-1145712
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Gerichte kassieren negative Bescheide in der Praxis oft ein.
Aber: zB grundgesetzwidrig niedrige Leistungen nach #AsylbLG & Bezahlkarten machen den Rechtsweg häufig unmöglich.
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Gerichte kassieren negative Bescheide in der Praxis oft ein.
Aber: zB grundgesetzwidrig niedrige Leistungen nach #AsylbLG & Bezahlkarten machen den Rechtsweg häufig unmöglich.
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Gerichte kassieren negative Bescheide in der Praxis oft ein.
Aber: zB grundgesetzwidrig niedrige Leistungen nach #AsylbLG & Bezahlkarten machen den Rechtsweg häufig unmöglich.
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Gerichte kassieren negative Bescheide in der Praxis oft ein.
Aber: zB grundgesetzwidrig niedrige Leistungen nach #AsylbLG & Bezahlkarten machen den Rechtsweg häufig unmöglich.
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Gerichte kassieren negative Bescheide in der Praxis oft ein.
Aber: zB grundgesetzwidrig niedrige Leistungen nach #AsylbLG & Bezahlkarten machen den Rechtsweg häufig unmöglich.
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PSA/Friendly reminder: Es gibt etwas, das Bildung und Teilhabe heißt und das könnte euch zustehen, falls das Geld knapper ist. Betrifft: Kostenübernahme für Schulausflüge, Klassenfahrten, KiTa-Ausflüge, Zuschuss zum Schulbedarf, Kosten Schülerbeförderung, Kosten Nachhilfe, Mittagsverpflegung in KiTa und Schule, Monatsbudget für z. B. Sportvereine oder Musikunterricht... natürlich jeweils mit bestimmten Voraussetzungen, aber wer nicht prüft, kann es nicht wissen #SGB2 #SGB12 #AsylbLG #WoGG #Wohngeld #KiZu #Kinderzuschlag #BKKG #BuT #BildungundTeilhabe
#fedieltern -
"Am 30. Januar hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Rechtskreiswechsel von Ukraine-Geflüchteten beschlossen. In ihrem Beschluss bringen die Länder deutliche Bedenken gegen das Vorhaben zum Ausdruck, insbesondere hinsichtlich hoher Kosten, zusätzlicher Bürokratie und einer schlechteren Arbeitsmarktintegration. Daraus folgen umfassende Forderungen nach Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung."
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Alle seit dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereisten Geflüchteten aus der Ukraine sollen aus dem SGB II heraus- und in das AsylbLG aufgenommen werden.
Dies hat massive Nachteile für diese Menschen.
Hier die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, aus der die Probleme des sogenannten „Leistungsrechtsanpassungsgesetzes" entsprechend adressiert werden: -
Bitte Rehpost 🦌 💌 !
Wer arbeitet mit Kindern nach im AsylbLG-Bezug, auch eherenamtlich?
Der Paritätische und Save the Children Deutschland führen eine Umfrage zu Armut und sozialer Teilhabe von Kindern im AsylbLG-Bezug durch.
Die abgefragten Bereiche umfassen:
- Armut und soziale Teilhabe allgemein
- Bezahlkarte
- Ernährung
- Gesundheit
- Wohnen
- Mobilität
- BuT-Leistungen
- Mehrbedarfe
- Verhalten der BehördenBitte beteiligt euch hier:
https://survey.lamapoll.de/Soziale-Teilhabe-von-Kindern-im-AsylbLG-Bezug-final
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Vor dem "Kyosk" nahe des Freiburger Hauptbahnhofs herrscht reger Betrieb. Die Einrichtung ist eine Mischung aus Kiosk und Veranstaltungsort, eine lange Schlange hat sich gebildet. Auf der Straße stehen viele und warten. Andere nehmen den Nebeneingang, kommen sofort an die Reihe, ihr Vordrängeln wird mit einem sehr freundlichen Dankeschön quittiert: Im Vergleich zu den Menschen in der Schlange sind sie privilegiert und können ihre Besorgungen unkompliziert mit Bargeld bezahlen – aus Solidarität mit den Wartenden tauschen sie hier Bargeld gegen Einkaufsgutscheine von dm, Aldi und Co. ein.
Für Geflüchtete im Kreis Freiburg ist die Einführung der Bezahlkarte beschlossene Sache: Damit dürfen sie lediglich 50 Euro Bargeld pro Monat abheben. Weitere Leistungen, die den Betroffenen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, kommen zwar auf ihrem Konto an – doch über dieses Geld zu verfügen, sorgt in der Praxis für Probleme und erschwert den Alltag.
#freiburg #bezahlkarte #diskriminierung
#lea #migration #flüchtlinge #AsylbLG #asyl #neinzurBezahlkarte #bezahlkartestoppen #Regierungspräsidium #Asylbewerberleistungsgesetz #migration #Integration
#Flüchtlinge #rdl #radiodreyeckland
#Kommunalpolitik #kyosk #landeserstaufnahmestelle #gutscheintausch #gutscheinhttps://www.kontextwochenzeitung.de/politik/758/nett-hier-aber-scheisse-ohne-bargeld-10489.html
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Im Stadtrat von #Osnabrück herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass die #Bezahlkarte für #Geflüchtete eine schlechte Idee ist. Die Ratsmehrheit stimmte jetzt für einen Antrag auf Verfassungsbeschwerde.
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Im Stadtrat von #Osnabrück herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass die #Bezahlkarte für #Geflüchtete eine schlechte Idee ist. Die Ratsmehrheit stimmte jetzt für einen Antrag auf Verfassungsbeschwerde.
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Im Stadtrat von #Osnabrück herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass die #Bezahlkarte für #Geflüchtete eine schlechte Idee ist. Die Ratsmehrheit stimmte jetzt für einen Antrag auf Verfassungsbeschwerde.
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Im Stadtrat von #Osnabrück herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass die #Bezahlkarte für #Geflüchtete eine schlechte Idee ist. Die Ratsmehrheit stimmte jetzt für einen Antrag auf Verfassungsbeschwerde.
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Im Stadtrat von #Osnabrück herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass die #Bezahlkarte für #Geflüchtete eine schlechte Idee ist. Die Ratsmehrheit stimmte jetzt für einen Antrag auf Verfassungsbeschwerde.
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Unser Kollege @EikeLeidgens wurde von Medical Tribune bzgl. der Versorgung psychisch erkrankter Geflüchteter interviewt.
Nach #Solingen und #Aschaffenburg ist die Debatte in eine Schieflage geraten. Es geht um Vorurteile und Scheinlösungen statt Fakten und Prävention.
„Wenn wir Vorschläge zur besseren Versorgung machen, bekommen wir zu hören, dass kein Geld da ist“, kritisiert Leidgens, „doch sobald eine Gesetzesverschärfung geplant wird, spielt Geld auf einmal keine Rolle mehr.“ Nordrhein-Westfalen etwa plane gerade ein neues Abschiebegefängnis, dessen Inbetriebnahme rund 300 Millionen Euro kosten soll. „Das ist für uns schwer nachvollziehbar.“
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Damit eines mal klar ist: #Grüne und #SPD beschließen Gesetze wie #GEAS oder #AsylbLG nicht, weil sie abschieben wollen.
Solche Gesetze entstehen, weil ein vollkommen verkorkstes #Fiskalsystem ohne #Vermögenssteuer, mit unflexibler Schuldenbremse die Landkreise und Kommunen vor die Wahl stellt:
#Schulen bauen/sanieren und #Sozialarbeit fördern oder #Migration ermöglichen.
Viele Kommunalpolitiker*innen hätten gerne beides. Aber: Es geht nicht! Den Kommunen fehlt das Geld.
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Das Verelendung verursachende #Unsicherheitspaket der Bundesregierung ist im Bund beschlossen, nicht jedoch seine Umsetzung in #Berlin. Der Flüchtlingsrat fordert in diesem Zusammenhang, neue #Kürzungen unter dem #AsylbLG zu stoppen:
https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/2025-01-16-appell-aenderungen-asylblg.pdf
Menschenrechte für alle!
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#armut #bürgergeld #AsylbLG #arbeitspflicht
Info des @paritaet zur geltenden Gesetzeslage, zu praktischen Erfahrungen und zur aktuellen Debatte um Arbeitspflicht bzw. Jobpflicht:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktive-arbeitsmarktpolitik-arbeitsgelegenheiten-und-arbeitspflicht/ -
Wir fordern den #Städtetag Baden-Württemberg, der Donnerstag und Freitag, 26. und 27. September mit über 600 Personen in #Freiburg tagt, dazu auf, einer ausgrenzenden autoritären #Bezahlkarte eine Absage zu erteilen.
Aktuell steht die Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen und Städten an. Das #Justizministerium BW hat mehrfach betont, dass alle #Geflüchtete, die #Leistungen nach dem #AsylbLG beziehen, zu einer autoritären Bezahlkarte verpflichtet werden sollen. Auch wenn sie über ein Konto und eine Girokarte verfügen. Der Anspruch auf ein Basiskonto (gemäß #Zahlungskontengesetz) wird damit unterlaufen. Geflüchtete sollen mit der autoritären Bezahlkarte nur noch über einen Barbetrag von 50 € im Monat verfügen, Überweisungen und Online-Dienste sind damit nicht mehr möglich. Der Einkauf bei bestimmten Branchen soll ausgeschlossen und die Nutzung der Karte kann auf ein Postleitzahlengebiet begrenzt werden. Notwendige Überweisungen müssen Geflüchtete bei den Behörden beantragen und erlauben lassen. Dafür wird eine spezielle „Whitelist“ eingerichtet. Diese und weitere Einschränkungen führen zu einer behördlich digitalen Gängelung der Betroffenen, die damit in die Autonomie und die #Selbstbestimmung der Betroffenen eingreift und die Nutzer:innen öffentlich stigmatisiert.
(...)
https://www.trueten.de/archives/13412-Offener-Brief-an-den-Staedtetag-Baden-Wuerttemberg.html #Grundrechte #Flucht
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#Datenschutzkonferenz: "Positionspapier - Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (#AsylbLG)
Stand: 19. August 2024
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2024_08_19_DSK_Beschluss_Bezahlkarte.pdf
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Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen.
Gegen #Ausgrenzung, #Abschiebungen und #Rassismus!
Keine ausgrenzende #Bezahlkarte!
Warum ist es politisch sehr wichtig an der landesweiten #Demonstration am 22. Juni in #Pforzheim teilzunehmen?
Wer Ausgrenzung und Rassismus entgegentreten will, muss für Soziale Rechte eintreten.
Bezahlkarte: Die Ausschreibung1 von 14 Bundesländern zur Einführung einer einheitlichen „Bezahlkarte“ ist draußen. Daran beteiligt sich auch Baden-Württemberg. So sollen geflüchtete Menschen beim Bezug von Leistungen nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch weiter ausgegrenzt werden. Laut #Justizministerium2 von Baden-Württemberg sollen alle, die Leistungen nach dem #AsylbLG erhalten, zu einer „Bezahlkarte“ verpflichtet werden. D. h. Menschen, die bereits jahrelang hier leben, werden von den ausgrenzenden Einschränkungen betroffen sein. Auch wenn die betroffenen Personen bereits über ein eigenes Konto verfügen. Laut der Ausschreibung soll mit einer „Consumer Card“ die #Ausgrenzung organisiert werden. Damit sollen #Onlinekäufe eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, #Geldüberweisungen nicht möglich und die Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlgebiet begrenzt werden. Der Warenkauf soll eingeschränkt werden, Bargeld gibt es nur noch begrenzt und eine Sperrung und Kontrolle der Karte soll gleichfalls möglich sein. Mit der ausgrenzenden Bezahlkarte wird alles komplizierter, die Bezahlung einer Regio- oder #Bahncard, der #Handyvertrag, #Überweisungen von #Miete oder #Strom und weiteres mehr. Dagegen gehen wir auf die Straße.
Weitere Informationen und Aufruf, Flyer, Plakate, Sharepics bitte hier entnehmen.
https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/2024/05/landesweite-demonstration-22-06-in-pforzheim-baden-wuerttemberg/ #IchBinArmutsbetroffen #Wohnungslos #Arbeitslos @antifaticker
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Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen.
Gegen #Ausgrenzung, #Abschiebungen und #Rassismus!
Keine ausgrenzende #Bezahlkarte!
Warum ist es politisch sehr wichtig an der landesweiten #Demonstration am 22. Juni in #Pforzheim teilzunehmen?
Wer Ausgrenzung und Rassismus entgegentreten will, muss für Soziale Rechte eintreten.
Bezahlkarte: Die Ausschreibung1 von 14 Bundesländern zur Einführung einer einheitlichen „Bezahlkarte“ ist draußen. Daran beteiligt sich auch Baden-Württemberg. So sollen geflüchtete Menschen beim Bezug von Leistungen nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch weiter ausgegrenzt werden. Laut #Justizministerium2 von Baden-Württemberg sollen alle, die Leistungen nach dem #AsylbLG erhalten, zu einer „Bezahlkarte“ verpflichtet werden. D. h. Menschen, die bereits jahrelang hier leben, werden von den ausgrenzenden Einschränkungen betroffen sein. Auch wenn die betroffenen Personen bereits über ein eigenes Konto verfügen. Laut der Ausschreibung soll mit einer „Consumer Card“ die #Ausgrenzung organisiert werden. Damit sollen #Onlinekäufe eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, #Geldüberweisungen nicht möglich und die Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlgebiet begrenzt werden. Der Warenkauf soll eingeschränkt werden, Bargeld gibt es nur noch begrenzt und eine Sperrung und Kontrolle der Karte soll gleichfalls möglich sein. Mit der ausgrenzenden Bezahlkarte wird alles komplizierter, die Bezahlung einer Regio- oder #Bahncard, der #Handyvertrag, #Überweisungen von #Miete oder #Strom und weiteres mehr. Dagegen gehen wir auf die Straße.
Weitere Informationen und Aufruf, Flyer, Plakate, Sharepics bitte hier entnehmen.
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Gegen #Ausgrenzung, #Abschiebungen und #Rassismus!
Keine ausgrenzende #Bezahlkarte!
Warum ist es politisch sehr wichtig an der landesweiten #Demonstration am 22. Juni in #Pforzheim teilzunehmen?
Wer Ausgrenzung und Rassismus entgegentreten will, muss für Soziale Rechte eintreten.
Bezahlkarte: Die Ausschreibung1 von 14 Bundesländern zur Einführung einer einheitlichen „Bezahlkarte“ ist draußen. Daran beteiligt sich auch Baden-Württemberg. So sollen geflüchtete Menschen beim Bezug von Leistungen nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch weiter ausgegrenzt werden. Laut #Justizministerium2 von Baden-Württemberg sollen alle, die Leistungen nach dem #AsylbLG erhalten, zu einer „Bezahlkarte“ verpflichtet werden. D. h. Menschen, die bereits jahrelang hier leben, werden von den ausgrenzenden Einschränkungen betroffen sein. Auch wenn die betroffenen Personen bereits über ein eigenes Konto verfügen. Laut der Ausschreibung soll mit einer „Consumer Card“ die #Ausgrenzung organisiert werden. Damit sollen #Onlinekäufe eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, #Geldüberweisungen nicht möglich und die Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlgebiet begrenzt werden. Der Warenkauf soll eingeschränkt werden, Bargeld gibt es nur noch begrenzt und eine Sperrung und Kontrolle der Karte soll gleichfalls möglich sein. Mit der ausgrenzenden Bezahlkarte wird alles komplizierter, die Bezahlung einer Regio- oder #Bahncard, der #Handyvertrag, #Überweisungen von #Miete oder #Strom und weiteres mehr. Dagegen gehen wir auf die Straße.
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Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen.
Gegen #Ausgrenzung, #Abschiebungen und #Rassismus!
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Warum ist es politisch sehr wichtig an der landesweiten #Demonstration am 22. Juni in #Pforzheim teilzunehmen?
Wer Ausgrenzung und Rassismus entgegentreten will, muss für Soziale Rechte eintreten.
Bezahlkarte: Die Ausschreibung1 von 14 Bundesländern zur Einführung einer einheitlichen „Bezahlkarte“ ist draußen. Daran beteiligt sich auch Baden-Württemberg. So sollen geflüchtete Menschen beim Bezug von Leistungen nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch weiter ausgegrenzt werden. Laut #Justizministerium2 von Baden-Württemberg sollen alle, die Leistungen nach dem #AsylbLG erhalten, zu einer „Bezahlkarte“ verpflichtet werden. D. h. Menschen, die bereits jahrelang hier leben, werden von den ausgrenzenden Einschränkungen betroffen sein. Auch wenn die betroffenen Personen bereits über ein eigenes Konto verfügen. Laut der Ausschreibung soll mit einer „Consumer Card“ die #Ausgrenzung organisiert werden. Damit sollen #Onlinekäufe eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, #Geldüberweisungen nicht möglich und die Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlgebiet begrenzt werden. Der Warenkauf soll eingeschränkt werden, Bargeld gibt es nur noch begrenzt und eine Sperrung und Kontrolle der Karte soll gleichfalls möglich sein. Mit der ausgrenzenden Bezahlkarte wird alles komplizierter, die Bezahlung einer Regio- oder #Bahncard, der #Handyvertrag, #Überweisungen von #Miete oder #Strom und weiteres mehr. Dagegen gehen wir auf die Straße.
Weitere Informationen und Aufruf, Flyer, Plakate, Sharepics bitte hier entnehmen.
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Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen.
Gegen #Ausgrenzung, #Abschiebungen und #Rassismus!
Keine ausgrenzende #Bezahlkarte!
Warum ist es politisch sehr wichtig an der landesweiten #Demonstration am 22. Juni in #Pforzheim teilzunehmen?
Wer Ausgrenzung und Rassismus entgegentreten will, muss für Soziale Rechte eintreten.
Bezahlkarte: Die Ausschreibung1 von 14 Bundesländern zur Einführung einer einheitlichen „Bezahlkarte“ ist draußen. Daran beteiligt sich auch Baden-Württemberg. So sollen geflüchtete Menschen beim Bezug von Leistungen nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch weiter ausgegrenzt werden. Laut #Justizministerium2 von Baden-Württemberg sollen alle, die Leistungen nach dem #AsylbLG erhalten, zu einer „Bezahlkarte“ verpflichtet werden. D. h. Menschen, die bereits jahrelang hier leben, werden von den ausgrenzenden Einschränkungen betroffen sein. Auch wenn die betroffenen Personen bereits über ein eigenes Konto verfügen. Laut der Ausschreibung soll mit einer „Consumer Card“ die #Ausgrenzung organisiert werden. Damit sollen #Onlinekäufe eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, #Geldüberweisungen nicht möglich und die Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlgebiet begrenzt werden. Der Warenkauf soll eingeschränkt werden, Bargeld gibt es nur noch begrenzt und eine Sperrung und Kontrolle der Karte soll gleichfalls möglich sein. Mit der ausgrenzenden Bezahlkarte wird alles komplizierter, die Bezahlung einer Regio- oder #Bahncard, der #Handyvertrag, #Überweisungen von #Miete oder #Strom und weiteres mehr. Dagegen gehen wir auf die Straße.
Weitere Informationen und Aufruf, Flyer, Plakate, Sharepics bitte hier entnehmen.
https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/2024/05/landesweite-demonstration-22-06-in-pforzheim-baden-wuerttemberg/ #IchBinArmutsbetroffen #Wohnungslos #Arbeitslos @antifaticker
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"Position des #HmbBfDI zur Frage der datenschutzrechtlichen #Rechtsgrundlage in Bezug auf #Bezahlkarten für den Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (#AsylbLG)"
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20 Juli: Der Landkreistag (Baden-Württemberg, #CDU #FWV und Parteilose) verabschiedet eine Resolution mit vielen Forderungen zur Ausgrenzung von Geflüchteten: Zuzugsbegrenzungen, Absenkung der Leistungen „auf ein europaweite harmonisiertes Niveau“, Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine „nach dem #AsylbLG“,
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20 Juli: Der Landkreistag (Baden-Württemberg, #CDU #FWV und Parteilose) verabschiedet eine Resolution mit vielen Forderungen zur Ausgrenzung von Geflüchteten: Zuzugsbegrenzungen, Absenkung der Leistungen „auf ein europaweite harmonisiertes Niveau“, Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine „nach dem #AsylbLG“,
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20 Juli: Der Landkreistag (Baden-Württemberg, #CDU #FWV und Parteilose) verabschiedet eine Resolution mit vielen Forderungen zur Ausgrenzung von Geflüchteten: Zuzugsbegrenzungen, Absenkung der Leistungen „auf ein europaweite harmonisiertes Niveau“, Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine „nach dem #AsylbLG“,
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20 Juli: Der Landkreistag (Baden-Württemberg, #CDU #FWV und Parteilose) verabschiedet eine Resolution mit vielen Forderungen zur Ausgrenzung von Geflüchteten: Zuzugsbegrenzungen, Absenkung der Leistungen „auf ein europaweite harmonisiertes Niveau“, Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine „nach dem #AsylbLG“,
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#noAsylbLG Pressemitteilung zum #1mai von etlichen Gruppen.
Wir fordern die Abschaffung des #arbeitsverbot für alle Menschen, die in der #BRD leben, einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz, sowie die Abschaffung des #Asylbewerberleistungsgesetz #AsylbLG #AsylbLGAbschaffen
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Vor 30 Jahren am 26. Mai 1993 hat der Bundestag den #Asylkompromiss beschlossen. Teil davon waren die Abschaffung des § 16 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", Einführung von: #Drittstaatenregelung, sicheres #Herkunftsland, #Flughafenverfahren und das repressive #AsylbLG. Nach 30 Jahren muss klar sein: es reicht! #AsylbLGAbschaffen
Unterstützt und beteiligt euch an der Kampagne zur Abschaffung des #Asylbewerberleistungsgesetz #noAsylbLG
#freiburg
https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/aktionen/material/ -
Vor 30 Jahren am 26. Mai 1993 hat der Bundestag den #Asylkompromiss beschlossen. Teil davon waren die Abschaffung des § 16 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", Einführung von: #Drittstaatenregelung, sicheres #Herkunftsland, #Flughafenverfahren und das repressive #AsylbLG. Nach 30 Jahren muss klar sein: es reicht! #AsylbLGAbschaffen
Unterstützt und beteiligt euch an der Kampagne zur Abschaffung des #Asylbewerberleistungsgesetz #noAsylbLG
#freiburg
https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/aktionen/material/ -
Vor 30 Jahren am 26. Mai 1993 hat der Bundestag den #Asylkompromiss beschlossen. Teil davon waren die Abschaffung des § 16 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", Einführung von: #Drittstaatenregelung, sicheres #Herkunftsland, #Flughafenverfahren und das repressive #AsylbLG. Nach 30 Jahren muss klar sein: es reicht! #AsylbLGAbschaffen
Unterstützt und beteiligt euch an der Kampagne zur Abschaffung des #Asylbewerberleistungsgesetz #noAsylbLG
#freiburg
https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/aktionen/material/ -
Das #Asylbewerberleistungsgesetz existiert 30 Jahre. Zeit es abzuschaffen! Beteilige dich bei der Kampagne! Nimm teil am Online-Meeting am 23.02. von 19.30-21.00 Uhr . Anmelden bei [email protected]
Infos: https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/#noAsylbLG #asylblg #rassismus #Freibug #brd #deutschland #BMAS #asyl
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Beteiligt euch bundesweit an der Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes!
#Deutsch - Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. – 26. Mai 2023 – 30 Jahre Protest gegen das #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
#English - Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 – 26 May 2023 – 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)
#francais - Appel à la campagne 2023 et semaine d’action nationale du 20 au 26 mai 2023 – 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) https://kurzelinks.de/x3dw
#AsylbLG #Rassismus #Sanktionen #Refugees #Sammellagern #Wohnsitzauflage, #Arbeitsverbote #Sachleistungsversorgung #Gesundheitsversorgung #Grundrechte #Asylrecht #Flucht #Migration #NoOneIsIllegal
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„Wenn Sozialämter Krankheiten diagnostizieren”
🔗 https://medwatch.de/2022/06/09/gesundheitskarten-gefluechtete-asylblg/
Es könnte so einfach sein. Statt einfach zur Ärzt*in gehen zu können, müssen #Geflüchtete – auch in akuten Situationen – in vielen Bundesländern erstmal zum Amt. Mit teurer Anreise, Wartezeiten, ungünstigen Öffnungszeiten, Sprachbarrieren, Bürokratie. Länder, die unbürokratisch eine #eGK bereitstellen, berichten Positives.
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