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#nullrunde — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #nullrunde, aggregated by home.social.

  1. @pinf2000 ist sogar von RLP nach NRW angereist 🥳
    Sie hat den Überblick bei Regelsatz bei Bürgergeld und Grundsicherung, Inflation, Kaufkraftverlust und Nullrunden!

    m.youtube.com/watch?v=OqJR8Upx

    #armut #regelsatz #kaufkraftverlust #nullrunde #soziales #ernährung #grundsicherung

  2. „Wenn Preise steigen, aber Sozialleistungen nicht angepasst werden, sinkt die Kaufkraft. Wirtschaftlich ist das nichts anderes als eine Kürzung durch die Hintertür.“

    gegen-hartz.de/news/buergergel

    #grundsicherung #armut #regelsatz #nullrunde #inflation #nichtwütendgenug

  3. "Die Tafel hat nach eigenen Angaben deutschlandweit 1,5 Millionen Kunden. Überwiegend handelt es sich demnach um Menschen, die sich in der Grundsicherung befinden. 20 Prozent sind laut Angaben über 63 Jahre alt, knapp 30 Prozent sind Kinder."

    #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde #armut

    evangelische-zeitung.de/tafel-

  4. @angel

    Ich bin nicht hoffnungsvoll, ich weiß ja jetzt schon, dass die #neuegrundsicherung und die #nullrunde mein Leben verschlechtern werden.

  5. Was macht die @tagesschau -Redaktion eigentlich beruflich?

    Außer Agenturmeldungen und Regierungserklärungen auf Rechtschreibfehler überprüfen, bevor sie weitergeplappert werden?

    Hier, das #Weihnachtsgeschäft brummt:

    Frischkäse beim Netto von 1,39 auf 1,69, Preissteigerung: 21.58%!

    Binnen-Konjunktur ist eben nicht, wenn den Armen nicht mal ein Inflationsausgleich gegönnt wird, und sie mit einer #Nullrunde eiskalt *unter* dem Existenzminimum verelenden.

    [Danke SPD. 🤮​]

  6. Wer hätte das gedacht im 2.Jahr #nullrunde und mit einer weiteren in Aussicht?

    "Das #bürgergeld soll das #existenzminimum sichern. Die Regelsätze entwickeln sich jedoch langsamer als die #inflation. Beziehende rutschen immer weiter in #armut. Das trifft auch #rentnerinnen und #rentner ."
    fr.de/wirtschaft/bittere-buerg

  7. Kostet ein Warenkorb ursprünglich 100 €. Wenn die Inflationsrate im ersten Jahr 10 % beträgt, kostet der Korb 110 €. Sinkt die Inflationsrate im zweiten Jahr auf nur noch 2 %, wird dieser Preis von 110 € weiter erhöht: Der Korb kostet dann 112,20 €. Die Preise sind also nicht gefallen – sie steigen nur langsamer vom bereits hohen Niveau aus. Das Preisniveau bleibt dauerhaft erhöht (hier 112,20 €).

    #armut #nullrunde #inflation

    buergergeld.org/news/buergerge

  8. „Die Inflation ist wieder da. Das trifft vor allem Menschen mit kleinen Einkommen, für die vor allem teure Lebensmittelpreise ein Ballast sind.“

    #armut #ernährung #lebensmittel #inflation #nullrunde #nichtwütendgenug

    taz.de/Inflation-und-steigende

  9. #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde #kaufkraft #armut

    „Nullrunde heißt nicht Stillstand: Der Bürgergeld-Regelsatz bleibt 2026 bei 563 €, während Miete, Strom und Einkauf teurer werden. Die Kaufkraft schrumpft erneut. Was als Nullrunde verkauft wird, wirkt für die rund 5,6 Millionen Hilfebedürftigen im Bürgergeld-Bezug und weitere 1,3 Millionen in der Sozialhilfe wie eine reale Kürzung – bereits das 2. Jahr in Folge, denn zuletzt wurde das Bürgergeld 2024 angepasst.“
    buergergeld.org/news/buergerge

  10. #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde

    „Merz-Regierung bestätigt Bürgergeld-Nullrunde – auch Rentner betroffen

    Das betrifft nicht nur Bürgergeld-Empfänger, also Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auch Rentner, die wegen zu geringen Renten von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abhängig sind, bekommen damit keine Erhöhung der Regelsätze“:
    fr.de/wirtschaft/merz-regierun

  11. #bürgergeld #grundsicherung #sozialhilfe #nullrunde

    "Eine Nullrunde beim Regelsatz hat nicht nur Einfluss auf die aktuell 5,4 Mio. Bürgergeld-Empfänger, von denen 1,44 Mio. gar nicht erwerbsfähig sind (z.B. Kinder), sondern auf insgesamt 6,88 Mio. Betroffene. Auch bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (Bürgergeld-Pendant für Rentner oder Erwerbsunfähige) nutzt dieselben Regelbedarfe wie das Bürgergeld
    ⬇️

  12. "Um Gewinne abzusichern und die nationale Integrität zu verteidigen, muss sich nicht nur nach außen, sondern auch nach innen »verteidigt« werden. (...) "Der #Krieg im Inneren funktioniert arbeitsteilig: Die Gewalt durch Polizist*innen auf der Straße findet ihr Gegenüber in der institutionellen Gewalt gegen #Bürgergeldempfänger*innen und Rentner*innen. Im einen Fall warten schärfere #Sanktionen und eine #Nullrunde auf Leistungsbezieher*innen und im letzteren Fall die Androhung von längerer Lebensarbeitszeit. Dazu die Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und fertig ist die Politik der organisierten Menschenverachtung."

    nd-aktuell.de/artikel/1193723.

  13. #news ⚡ Bürgergeld: DGB übt scharfe Kritik an geplanter Nullrunde: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Nullrunde beim Bürgergeld im kommenden Jahr scharf kritisiert."Eine erneute Nullrunde bei... hubu.de/?p=293440 | #buergergeld #dgb #kritik #nullrunde #hubu

  14. Sozialstaat - Bürgergeld wird 2026 nicht steigen

    2026 wird das Bürgergeld nicht erhöht. Das hat Arbeitsministerin Bas (SPD) angekündigt. Eine Sozialstaatskommission soll weitere Reformen erarbeiten.#Nullrunde #Bürgergeld #Sozialleistungen #Arbeitslosigkeit
    Nullrunde beim Bürgergeld: Weitere Reformen geplant

  15. CW: Minus Null

    die PR-Marionetten der Charaktermasken des Kapitals stellen die Minusrunde beim Bürgergeld als Nullrunde dar und eine bloße Verlangsamung des Wachstums der Profite als Minus.

    Dazu Ulrike Meinhof:
    »denk über den ganzen Scheiß lieber noch mal nach«

    #NullRunde
    #MinusRunde
    #BürgerGeld
    #Profite
    #KlassenKrieg
    #UlrikeMeinhof

  16. @dirk_wagner_ Wieso koppelt man die Diätenerhöhung nicht an die des Bürgergelds, sondern an die von Richtern?
    Und wenn das Bürgergeld doch so hoch sein soll, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt, dann könnte man doch auch die Abgeordnete so hoch entlohnen? Und für jeden nicht wahrgenommen Sitzungstermin gibt es natürlich Abzüge.

    #Bürgergeld #Diäten #Abgeordnete #Nullrunde

  17. #nullrunde #armut

    „wonach die Diäten der Abgeordneten ab Juli um knapp 600 Euro im Monat steigen. Oder anders gesagt: Die Abgeordneten haben sich ein Plus von 5,4 Prozent gegönnt“
    tagesschau.de/inland/innenpoli

  18. #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde

    Ich weiß nicht, ob ich verzweifeln oder heulen soll. Vielleicht vor Verzweiflung heulen.
    Wir sollen keine Menschen sein.

  19. #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde #sanktionen

    Ob sie zufrieden sind. wenn wir mangelernährt auf der Straße liegen? Wann ist es genug?
    „Keine Erhöhung beim Bürgergeld: Die Regelbedarfe sollen auch im kommenden Jahr gleich bleiben. Die Arbeitsministerin kündigt außerdem härtere Sanktionen an“:
    t-online.de/nachrichten/deutsc

  20. #bürgergeld #grundsicherung #regelsatz #nullrunde #armut

    Leseempfehlung für diesen Artikel, der nicht nur tatsächlich mal auch Menschen in Grundsicherung nennt, sondern auch die grundsätzlichen Probleme bei der „Berechnung“ des Regelsatzes:
    fr.de/wirtschaft/buergergeld-n

  21. "Inflationsrate steigt überraschend stark"
    tagesschau.de/wirtschaft/verbr

    Und wir sollen im #Bürgergeld und in der #Grundsicherung im Alter & Erwerbsminderung jetzt dann 2026 mit der zweiten #Nullrunde in Folge klarkommen??

    Es ist eine Sauerei von rechten Sadisten ausgeführt!

  22. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  23. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  24. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  25. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  26. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  27. #armut #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde

    "Laut dem Paritätischen Gesamtverband steht für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld im kommenden Jahr eine Nullrunde an, wenn die Bundesregierung nicht umgehend handelt. Trotz weiter steigender Lebenshaltungskosten könnte der Regelsatz auch 2026 gleichbleibend bei lediglich 563 Euro liegen. Die Koalition ist angehalten, dies abzuwenden und eine Nullrunde zu verhindern."
    der-paritaetische.de/alle-meld

  28. #armut #bürgergeld #grundsicherung #nullrunde

    "Die Daten zur Fortschreibung der Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere Nullrunde - wenn die Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert.":
    der-paritaetische.de/alle-meld

  29. Da die Preise munter weitersteigen, sind die #Bürgergeld #Nullrunde 2025 und die erwartbare Nullrunde 2026 effektiv KÜRZUNGEN!

    Das betrifft natürlich auch den Schulbedarf-Zuschuss der Kinder, mit dem sie sich immer weniger Schulmaterial anschaffen können.

    fr.de/wirtschaft/buergergeld-n

  30. #midestlohn #bürgergeld #nullrunde

    Nullrunde: erst wir, dann ihr!

    "Einzelhandels-Präsident Alexander von Preen fordert eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung. (...) Demnach erwarten zwei Drittel negative Folgen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen, sollte der Mindestlohn kräftig steigen. „Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, sagte von Preen."
    wiwo.de/unternehmen/handel/min

  31. #midestlohn #bürgergeld #nullrunde

    Nullrunde: erst wir, dann ihr!

    "Einzelhandels-Präsident Alexander von Preen fordert eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung. (...) Demnach erwarten zwei Drittel negative Folgen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen, sollte der Mindestlohn kräftig steigen. „Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, sagte von Preen."
    wiwo.de/unternehmen/handel/min

  32. #midestlohn #bürgergeld #nullrunde

    Nullrunde: erst wir, dann ihr!

    "Einzelhandels-Präsident Alexander von Preen fordert eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung. (...) Demnach erwarten zwei Drittel negative Folgen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen, sollte der Mindestlohn kräftig steigen. „Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, sagte von Preen."
    wiwo.de/unternehmen/handel/min

  33. #midestlohn #bürgergeld #nullrunde

    Nullrunde: erst wir, dann ihr!

    "Einzelhandels-Präsident Alexander von Preen fordert eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung. (...) Demnach erwarten zwei Drittel negative Folgen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen, sollte der Mindestlohn kräftig steigen. „Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, sagte von Preen."
    wiwo.de/unternehmen/handel/min

  34. #midestlohn #bürgergeld #nullrunde

    Nullrunde: erst wir, dann ihr!

    "Einzelhandels-Präsident Alexander von Preen fordert eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung. (...) Demnach erwarten zwei Drittel negative Folgen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen, sollte der Mindestlohn kräftig steigen. „Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, sagte von Preen."
    wiwo.de/unternehmen/handel/min

  35. #grundsicherung #bürgergeld #regelsatz #existenzminimum #nullrunde
    Da der "Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt" werden soll, wurden jetzt gleich 2 Nullrunden bei den Regelsätzen beschlossen, und zwar für 2025 UND 26. Für die Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) bleibt es demnach bis einschließlich Dezember 2026 bei den seit Januar 2024 geltenden 563 Euro monatlich.
    Dazu meint (nicht nur)
    ⬇️

  36. #Grüne spielen das #Lohnabstandsgebot-Spiel mit, dabei wissen wir alle, dass die Lösung nicht weniger #Bürgergeld (bzw. #Nullrunde) heißt, sondern höherer #Mindestlohn.

    Und dann gilt ja auch, was der #DGB sagt: "Existenzminimum heißt so, weil es die unterste Abbruchkante markiert."

    btw. heißt höherer Lohn auch höhere Rente und weniger #Altersarmut, was wieder die Sozialkassen entlastet.
    epaper.rp-online.de/article/03

  37. Wenn Politiker*innen erzählen, man müsse Gelder nicht erhöhen, weil die #Inflationsrate zurückgegangen ist, dann wollen sie euch einfach nur verarschen.

    Solange es keine Deflation ist, bedeutet es, dass die Kosten trotzdem steigen.

    Auch der #Verbraucherpreisindex Nahrungsmittel ist im Plus. Einzig der Energie-Index ist tatsächlich real gesunken. Der allerdings aus einem extrem hohen Niveau.

    Die #Nullrunde beim #Bürgergeld ist eine Farce.

  38. Wenn Politiker*innen erzählen, man müsse Gelder nicht erhöhen, weil die #Inflationsrate zurückgegangen ist, dann wollen sie euch einfach nur verarschen.

    Solange es keine Deflation ist, bedeutet es, dass die Kosten trotzdem steigen.

    Auch der #Verbraucherpreisindex Nahrungsmittel ist im Plus. Einzig der Energie-Index ist tatsächlich real gesunken. Der allerdings aus einem extrem hohen Niveau.

    Die #Nullrunde beim #Bürgergeld ist eine Farce.

  39. Wenn Politiker*innen erzählen, man müsse Gelder nicht erhöhen, weil die #Inflationsrate zurückgegangen ist, dann wollen sie euch einfach nur verarschen.

    Solange es keine Deflation ist, bedeutet es, dass die Kosten trotzdem steigen.

    Auch der #Verbraucherpreisindex Nahrungsmittel ist im Plus. Einzig der Energie-Index ist tatsächlich real gesunken. Der allerdings aus einem extrem hohen Niveau.

    Die #Nullrunde beim #Bürgergeld ist eine Farce.